Griechenland - Haircut/Default/CDS
Von der Sdk wurden hier die gesamten Gerichtskosten aufgestellt!
Wie das Gericht die Kosten verteilt, lässt sich nicht genau vorhersagen...
Zeitpunkt: 17.07.12 09:56
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Wer bei dieser unabhängigen und aussichtsreichen Klage nicht dabei ist, bekommt keine neue Chance auf eine kostengünstige Rechtsprechung. Ein ICSID Urteil gilt quasi weltweit, auch in Griechenland selbst.
Derjenige kann denn ja die nächsten 10 Jahre in Griechenland klagen...
Meine Überlegung ist: in 3 Jahren wird GR entweder default oder raus aus der Krise sein. Sich 5-jährige zu holen und dafür auf das Klagerecht zu verzichten finde ich daher einen schlechten Tausch.
Die aktuelle 2032er Anleihe steht bei knapp über 14%. Auf die Laufzeit (20 Jahre) hochgerechnet** würde da eine Rendite von ~44% pro Jahr herauskommen.
Eine 5-jährige Anleihe (auch 2% Zinsen) mit Kurs 40% würde eine Rendite von 34,5% pro Jahr ergeben. Ich halte das für einen realistischen Wert, da "Kurzläufer" ja immer etwas niedrigere Renditen abwerfen als länger laufende Anleihen. Würde der Kurs hingegen bei 20% stehen, dann gäbe es für eine 5-jährige Anleihe eine Rendite von 89% pro Jahr. Das halte ich für ausgeschlossen. Der Kurs wird also aller Voraussicht nach deutlich näher an 40% als an 20% liegen.
"Schlechter Tausch": In 5 Jahren wird Griechenland aus meiner Sicht in jedem Fall nochmal default sein und/oder aus dem Euro raus müssen. Der Unterschied bei der 5-jährigen Anleihe wäre aber, dass man sie (im Gegensatz zur aktuellen) überhaupt verkaufen kann. Mit den aktuellen Schuldscheinen haben wir nur die Wahl zwischen Totalverlust und abwarten... was wiederum im Endeffekt wohl auch den Totalverlust nach sich ziehen wird.
Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt.
** als Zinsen nehme ich konstante 2% pro Jahr an, da sonst zu aufwendig
Das machen die Griechen nur, wenn im Gegenzug auf die erfolgsversprechenden Klagerechte verzichtet wird....
Ein schlechter Tausch!
Man hat beim Zwangsumtausch gesehen, dass die Politik Mittel findet, um das geltende Recht in ihrem Sinne auszulegen. Ich glaube wie gesagt nicht, dass sich das ändert.
Wenn irgendein Gericht den Zwangsumtausch für hinfällig erklären würde, wäre Griechenland über Nacht pleite. Das heißt, dass die EZB zig Milliarden verloren hätte. Nicht im Traum wird man das zulassen, niemals. Lieber ändert man noch zehnmal rückwirkend irgendwelche Verträge.
Was soll die dauernde Fettschreiberei? Sind Deine Beiträge wichtiger als die der anderen User?
Hab jetzt mal einige Deiner Beiträge gemeldet, weiterhin bekommst du negative Sterne dafür. Hoffe andere machen das auch.
Fällt dir nichts besseres mehr ein?
Erst war es die Aussichtslosigkeit, dann die Kosten... und nun, wo sich herrausstellt das deine Ausführungen alle nicht stimmt wirst du auch noch beleidigend.
Wer hier wohl wo arbeitet...
ME ist es im Moment zu früh, auf den Klagezug aufzuspringen, weil der richtige Weg noch nicht klar ist. Zu ersten Ergebnissen wird es sicher erst 2013/14 kommen.
Es gibt nur aus kostengründen die eine BIT Sammelklage.
So ein Verfahren kann man nicht jede Woche machen....
EU officials seem reluctant on bridge loan
http://photo.ekathimerini.c'WS/2011/06/juncker_300.jpg photo.ekathimerini.com
‘The Greek government has not
... (automatisch gekürzt) ...
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/
Zeitpunkt: 20.07.12 09:44
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Hallo Herr xyz,
Die Depotbanken sind gegenüber dem Emittenten nicht verpflichtet derartige Beschlüsse ohne weiteres umzusetzen. Der Emittent muss die Rechtmäßigkeit nachweisen und nicht der Depotinhaber die Rechtswidrigkeit!Die Begründung verkennt zunächst, dass die Depotbanken ausschließlich im Interesse der Depotkunden tätig sind. Instruktionen der Emittenten, die nicht mit den Anleihebedingungen übereinstimmen, oder diese zum Nachteil der Anleihegläubiger verändern, sind daher sorgfältig zu hinterfragen.Ein weiterer Irrtum besteht in der Annahme, der Emittent könne so ohne weiteres durch Mehrheitsbeschluss die Anleihebedingungen nachträglich ändern (siehe den Pfleiderer-Beschluß des OLG Frankfurt). Das geht nur auf Basis eines ordnungsgemäß gefassten Beschlusses, soweit ein solcher Beschluss bereits bei Emission der Anleihe in deren Bedingungen vorgesehen war, oder sich die Möglichkeit einer solchen Beschlussfassung aus einem Gesetz ergibt (in Deutschland z.B. im neu gefassten Schuldverschreibungsgesetz). Beides galt für die Anleihen Griechenlands bekanntermaßen nicht.Das griechische Notstandsgesetz, mit dem der zwangsweise Umtausch bereits emittierter Anleihen ermöglicht wurde, greift nachträglich in bereits erworbene Rechtspositionen ein und ist daher als ein enteignungsgleicher Eingriff zu werten. Ein solcher ist nur gegen angemessene Entschädigung zulässig. Dass das griechische Gesetz diese Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt für jeden durchschnittlich begabten kontinentaleuropäischen Juristen auf der Hand. Vielmehr war der kalkulierte Rechtsbruch politisch gewollt, um den "bösen Spekulanten" Mores zu lehren. Das ändert aber nichts an der evidenten Rechtswidrigkeit der Maßnahmen. Die Depotbanken durften daher nicht ohne weites von der Rechtmäßigkeit der Zwangsumtauschs ausgehen.
Viele Grüsse,
P.S. Gerne zur Verwendung in Ihrem Blog – außerdem: Ich habe vergessen zu „monieren“, dass HV Beschlüsse nur im Hinblick auf die Aktien eines Unternehmens getroffen werden können, nicht im Hinblick auf dessen Unternehmensanleihen!
[ Seite: 1, 2, 3, 4, 5, 6, neuster Beitrag ]
Und wer direkt mit den Juristen sprechen will, die wissen, welche Aussichten eine Klage hat, der sollte vielleicht sogar ein spezielles Seminar besuchen. Das kostet zwar rund 1.000. Könnte aber „billiger“ sein, als die Beteiligung an einer Klage, von der man nicht weiss, wie sie ausgeht – und vor allem nicht weiss, wie hoch die Anwaltskosten letztendlich sind. Link dazu steht auch bei boersenseminar.info
Nun zur Auflösung meines Rätsels, es sind max. 0,5 % Klagekosten vom Nominalwert der geCACten Anleihen...
Auch nur dann, wenn das Gericht die gesamten Klagekosten auf den Kläger abwälst und zudem die Klage abweist, was sehr unwarscheinlich ist... da die Klage sehr gut begründet werden kann.
Es gibt mittlerweile schon 4 Rechtsgutachten zur BIT Klage, die alle zu dem gleichen Schluss kommen!
@ACundDC: Nennen Sie doch bitte die Verfasser der "4 Rechtsgutachten" und vor allem, schreiben Sie hier doch einmal kurz, was jedes der Gutachten letztendlich dann als Schluss formulierte. Dann wäre aus Ihren hier laufend formulierten Klageaufforderungen mehr INHALTLICHES herauszulesen. Danke.
Wer sich bei der BIW Bank (flatex) über die rechtswidrige Umbuchung seiner Anleihen Informieren will, handelt sich gleich die Kündigung ein...
Scheinbar haben die einiges zu verbergen...
1. Schick mal bitte nen Link zu den 4 Rechtsgutachten zur BIT-Klage.
2. Flatex-Kündigung: Interessant, wo hast du das gelesen/gehört?
Was die Griechen angeht glaube ich auch an einen baldigen, zweiten Schuldenschnitt, welcher alle meine verbliebenen GR-Anleihen zusammen in etwa auf den Wert eines Doppelbrötchens reduzieren wird.
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2012/07/...otkunden-per.html