was ist denn hier los?
Seite 612 von 708 Neuester Beitrag: 11.12.23 17:21 | ||||
Eröffnet am: | 23.06.10 10:06 | von: hedgeyoursto. | Anzahl Beiträge: | 18.689 |
Neuester Beitrag: | 11.12.23 17:21 | von: schnuffel | Leser gesamt: | 1.735.585 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 357 | |
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Die der GmbH ist abgewickelt worden.
Informiere dich, bevor du andere als dumm bezeichnet.
*Nur noch mit dem Kopf schuetteln*
Das ja unglaublich, wie wenig ihr euch auskennt...
und deswegen gehen die Anleihenglaeubiger auch leer aus..
Sharedeals hat schon recht!
und Donacie, du hast ja absolut keine Ahnung!
Zeitpunkt: 31.12.13 13:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 31.12.13 14:07
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte belegen.
Zeitpunkt: 31.12.13 14:13
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Derartige Aussagen bitte belegen.
Es ist einfach Unfug, was du behauptest.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AG, wurde am 19. Dezember beim Amtsgericht Frankfurt eröffnet:
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 563/13
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG, Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand, Registerstelle: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom 15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt:
Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über (§ 22 Abs. 1 InsO).
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Bei dem Chart (bitte Lineal anlegen) .http://www.ariva.de/getgoods.de-aktie/chart?boerse_id=6&t=quarter lässt man sich nicht heraus drängen!
Gesundes und Erfolgreiches 2014 allen Shares Inhabern und die es noch werden.
Nur die Aufmerksamkeit in der Top 100 Liste usw. hängt nicht von mir ab.
Dies hast du heute mal wieder eindrucksvoll bewiesen!
Nennst andere aber als dumm! :-)
Ich glaube... du bist der, der nicht gerade schlau ist!!!!
Alle warnen vor dieser Aktie und du wirbst für sie !!!
Wieso?
Ich habe lange in F/O gewohnt und ein paar Telefonate geführt. Das waren meine Informationen über ggo.
Wenn alle warnen ist doch OK. ................das kann nur gut sein!