Baumot AG mit BNox Technik zum Erfolg
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Rheinland-Pfalz vertritt folgende abweichende Rechtsauffassung: Selbst wenn eine Typgenehmigung bestandskräftig geworden ist, heißt das nicht, dass sie nicht nach § 25 EG-FGV i.V.m. § 48 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) ganz oder teilweise widerrufen oder zurück-genommen werden kann oder dass Nebenbestimmungen mit dem Ziel einer verpflichtenden Nachrüstung durch die Hersteller nachträglich angeordnet werden können. Nach Auffassung des MUEEF sind die Vo-raussetzungen für eine Anwendung dieser Vorschriften bezüglich der Typgenehmigung für hier in Rede stehende Kraftfahrzeuge gegeben. Die Typgenehmigungen waren rechtswidrig, weil die Abschaltvorrich-tungen de facto dazu geführt haben, dass die Abgasreinigungsanlagen oftmals in mehr als der Hälfte der Fahrzeiten die Abgasreinigung abge-schaltet haben. Damit wurde die nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 für den Motorschutz nur für den Ausnahmefall für notwendig, d.h. zulässig erklärte Abschaltvorrichtung in ihr Gegenteil verkehrt und zur Regel gemacht. Zugleich ist die Typgenehmigung der Kraftfahrzeuge durch insoweit unrichtige bzw. unvollständige Angaben der Hersteller erreicht worden. Damit sind die Voraussetzungen für ei-ne Anwendung der §§ 25 EG-FGV i.V.m. 48 VwVfG erfüllt. Selbst wenn beim Zulassungsantrag eine solche Abschaltvorrichtung zum Motoren-schutz angegeben war, ist zumindest nicht mitgeteilt worden, dass die Abschaltvorrichtung bereits im „normalen Gebrauch“ zu einer Außer-kraftsetzung der Abgasreinigung führt und das Fahrzeug einen massiv erhöhten Schadstoffausstoß verursacht. Zugleich wurde vereitelt, dass die Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 prüfen konnte. Wäre dem KBA bekannt gewesen, dass die Abschaltvorrichtungen schon im normalen Ge-brauch zu einem Ausschalten der Abgasreinigung führen, hätte die Typgenehmigung verweigert werden können und müssen. Unter diesen Voraussetzungen kann das KBA die erteilten Typengenehmigungen ganz oder teilweise zurücknehmen oder nachträglich anordnen, dass die Hersteller im Rahmen einer Rückrufaktion aller betroffenen Fahr-zeuge verpflichtet werden, die Hardwarenachrüstung vorzunehmen und die Garantie für diese Maßnahme zu übernehmen. Diese Vorgehens-weise wäre verursachergerecht und wirkte sich auch nicht zu Lasten der Kraftfahrzeughalter aus.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/...ob=publicationFile
"Selbst wenn eine Typgenehmigung bestandskräftig geworden ist, heißt das nicht, dass sie nicht nach § 25 EG-FGV i.V.m. § 48 Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) ganz oder teilweise widerrufen oder zurück-genommen werden kann oder dass Nebenbestimmungen mit dem Ziel einer verpflichtenden Nachrüstung durch die Hersteller nachträglich angeordnet werden können."
Sobald ich sehe, dass Baumot zum Zuge kommt, werde ich wieder einsteigen, rechtzeitig oder im Aufstieg.
Je mehr ich den Abschlussbericht durch lese hatte Scheuer keine Chance mehr sich gegen ein HWN zu stellen .
Scheuer hat es "geschickt" gemacht , erst denn Abschlussbericht nicht zu Stande kommen lassen (weil positiv für HWN) , sich dann selbst hin stellen und sagen wir rüsten nach und dann erst den Abschlussbericht zu Stande kommen lassen .
Heute auf WDR sind EU-Politiker wegen Absage Diesel Gipfel zu Wort gekommen und diese zeigten sich schon erbost wegen dem Verhaltens Scheuer .
"Sondervotum der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hessen (Ressorts Umwelt und Verkehr) und Rheinland-Pfalz sowie der DUH, NABU und des vzbv:
Die Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) bietet den notwendigen rechtlichen Rahmen für eine Kennzeichnung beschränkungsbefreiter Fahrzeuge (zum Beispiel durch eine „Blaue Plakette“)."
Gleichzeitig blamiert dieses natürlich auch das Bundesverkehrsministerium mit seinen Ministern Dobrindt, Scheuer und Kanzlerin Merkel ( die an „Dreck-ist-gar-nicht-so-dreckig-Gesetzen“ bastelt), da diese immer die Autoindustrie geschützt und nicht im Mindesten daran gedacht haben, den Betrügern auf diese Weise in die Parade zu fahren, z.B. im Gegenteil durch Werbebriefe des KBA an die Dieselbesitzer).
Diesel-Krise
Kramp-Karrenbauer trifft den Nerv der Verbraucherschützer
In der Diesel-Affäre haben die betroffenen Autobesitzer oft das Nachsehen. CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer will das ändern – und erntet dafür Lob von Verbraucherschützern.
...dass Bußgeldzahlungen deutscher Autohersteller wegen des Abgasskandals „nicht im Landeshaushalt verschwinden, sondern in einen Fonds eingezahlt werden“. Sie bezog sich darauf, dass Volkswagen ein Bußgeld von einer Milliarde Euro an das Land Niedersachsen und Audi von 800 Millionen Euro an den Freistaat Bayern gezahlt haben.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/...IwC5x6f3YoVoD-ap6
FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Die Vorzugsaktien von Volkswagen (VW) sind am Freitag auf Tradegate um 1,69 Prozent gesunken. Börsianern zufolge wirkte ein Gerichtsurteil vom Donnerstag noch negativ nach. Das Landgericht Augsburg hatte entschieden, dass VW wegen des Abgas-Skandals dem Besitzer eines Diesel-Autos den vollen Kaufpreis des Autos zuzüglich Zinsen zurückerstatten muss. Auf die Wolfsburger könnten nun im schlimmsten Fall erhebliche Kosten zukommen, sagte ein Händler. Schließlich gehe es um Millionen betroffene Autos./
AKTIE IM FOKUS: VW fallen auf Tradegate - Gerichtsurteil wirkt negativ nach | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/...htsurteil-wirkt-negativ
Es geht um ca. 30 000 Euro für ein Auto von 2012
Das Gericht geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass „ein sittenwidriges Verhalten der Volkswagen AG vorliegt, da eine Manipulationssoftware eingebaut wurde, die zur Manipulation von Abgasgrenzwerten führt“ – eine Schummel-Software! Der VW-Konzern wollte so – laut Gericht – Umsatzzahlen verbessern und im Ergebnis eigene Gewinne, „durch Täuschung der Kunden“ erzielen. Das Gericht beurteilt dies als „sittenwidriges Verhalten“.
https://www.bild.de/regional/muenchen/...eckzahlen-58593176.bild.html
So so also „sittenwidriges Verhalten“ ! ... ich dachte man hätte laut Scheuer keine rechtliche Handhabe ?
Uhrzeit: 09 08 07 06
Wetzlar................ 37 35 34 27
Wiesbaden-Ringkirche... 70 64 48 34
Wiesbaden-Schiersteiner 73 66 51 39
Wiesbaden-Süd.......... 80 71 59 30
Witzenhausen/Wald...... 10 11 11 12
Zierenberg............. 14 16 16 17
https://www.hr-text.hr-fernsehen.de/...dex.jsp?page=164&subpage=3
dann ist man mit Puts auf die Autohersteller besser bedient als mit Baumot.
Wer will denn noch nachrüsten wenn er ein neues Auto bekommt.
Aber mal ehrlich.
Wenn VW alle manipulierten Diesel-PKW zum vollen Kaufpreis zurücknehmen müsste, dann werden die Ihre Bilanz so rechnen, dass eine Insolvenz gerechtfertigt wird.
Dann bekommt keiner mehr irgendetwas neues ;-)
Und in einer dann kommenden Rezession (da werden auch einige Zulieferer und Händler Probleme bekommen und es wird eine steigende Arbeitslosigkeit geben etc.) werden die Kunden sicher nicht als erstes an die Anschaffung an einen neuen Wagens denken.
Dann wird in Deutschland einigen das Lachen vergehen ;-)
Für VW macht das dann wohl einen Verlust in der Größenordnung von ca. 10 Milliarden. Ist also überschaubar (1-2 Jahresgewinne).
Jetzt haben sie wieder Luft bekommen bis März 2019. Und alle sind noch auf freiem Fuß. Unglaublich, was derzeit aus unserem Deutschland gemacht wird.
Es wurden ca. 3 Millionen Fahrzeuge per Software nachweislich Manipuliert.
Es gibt aber ca. 15 Millionen Dieselfahrzeuge insgesamt (davon auch nur eine Handvoll Euro 6d-temp).
Also. Selbst wenn jeder mit nachweislich manipuliertem Motor einen neuen Waagen bekommen würde, was ist mit den ca. 12 Millionen verbleibenden Diesel Pkw?
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/...ionFile&v=17
Ich bin auch "stolzer" Besitzer eines manipulierten Diesels aus dem VW Konzern ;-)
Habe auch bereits eine Klage gegen VW eingereicht ;-)
Sollte also so oder so gut für Dich ausgehen.
Warum wird die positive Meinung der Expertenkommission zur Hardwarenachrüstung von den Medien so wenig zur Kenntnis genommen und verbreitet ?
Ich würde den Anwälten von VW sagen, sie haben also immer. Noch nicht Ihr Betrügerisches Borggehen eingesehen, zahlen Sie dem Kläger bitte 2 Golf. Man darf da eins nicht bei vergessen, der Richterspruch fängt immer an mit" Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil". Ganz wichtiger Satz.
Die dabei entstandene Komplexität überfordert viele Beobachter, das unehrliche Verhalten der Regierung, der in aller Öffentlichkeit demonstrierte Lobbyismus, die komplizierte technische Seite des Problems, die endlosen Widersprüche und Lügen, die an der DUH gesäten Zweifel ... das alles will keiner mehr hören.
Nur so kann ich mir erklären, dass der Kurs da steht, wo er steht. Außer vielleicht noch zusätzlich bedingt durch die kaum auszurottenden Zweifel an der Ehrlichkeit und am gegeben Wort des BMVI.
Deshalb zählt jetzt nur noch folgendes: Fakten, Fakten, Fakten
1. Die tatsächlich bewiesene Bereitschaft von VW & Daimler zu kooperieren (Informationen und Zugriff auf Serienteile zur Verfügung zu stellen)
2. Die vom BMVI tatsächlich gesetzlich festgelegten und erfüllbaren technischen Anforderungen an Nachrüstsysteme
3. Die vom KBA tatsächlich erteilten ABEs an Baumot
4. Die von Baumot tatsächlich erhaltenen Aufträge mit entsprechenden Volumen
5. Die von Baumot gezeigte Fähigkeit, die Aufträge in Umsatz & Gewinn umzusetzen
Bis dahin wird sich der Kurs nicht in die Höhen schwingen, auf die wir alle sehnlichst warten.