Flüchtlinge Asylanten Ist die Angst berechtigt?
auch satyr ist temporär verwarnt und kann sich vielleicht deshalb nicht zu Wort melden ..
wie war das mit Zensur ..
Sieh mal Karlchen, ich sehe es ähnlich kindisch wie du, nur umgekehrt!
Für mich hast nämlich du wenig Ahnung, davon allerdings viel zu viel !!!
Dein kindisches Alphatierchen-Spiel könnten wir immer weiter spielen, will ich aber nicht!!!
Also:
Wir haben dass alles doch schon mal durchgekaut Karlchen, hätte nicht geglaubt dass du so vergesslich bist, seufz... ?!
Zur Erinnerung:
1. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied durch ein Urteil bereits in 2009 schon, dass der EU-Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
2. Laut dem Grundsatz des sogenannten Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakten mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.
3. Der EuGH (europäische Gerichtshof) wiederum hatte zum Beispiel entschieden dass
Flüchtlinge, die über Griechenland nach Europa eingereist sind, nicht mehr mit einer Abschiebung ins dortige Asyl-Chaos rechnen müssen.
In der EU-Grundrechte-Charta sei es nämlich verboten Flüchtlinge in ein Land, in dem unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen abzuschieben erklärte der EuGH.
4. Entgegen der Dublin-Verordnung dass EU-Staaten die Grundrechte achten
und diese damit sicher wären, sei diese nur eine politische Vermutung gewesen.
Die sich wiederholenden internationalen Berichte wie im Fall Griechenlands zeigten eindeutig das Gegenteil.
5. Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen. Er beschließt nach Anhörung des Europäischen Parlaments. — AEUV Art. 78
https://www.google.de/...BoKrNfvLyDu_JXP4Jg&bvm=bv.99804247,d.d24
6. In Deutschland hatte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) daraufhin die Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt.
7. Das ist und war natürlich eine "schallende Ohrfeige" für Leute wie dich und die die deinen Standpunkt vertreten Karlchen, dass ist mir klar, grins !
Ändert aber nichts an der Rechtslage ;-)
Dies ist Fakt und zudem die aktuelle Handlungssituation, brauchst nur zu googeln, ist nicht sonderlich schwer zu recherchieren...
Aber an einer Stelle hast Du recht: Griechenland hat auch wegen seines Verhaltens Flüchtlingen gegenüber nichts in der EU zu suchen.
Der europäische Gerichtshof hat Eindeutig entschieden dass
Flüchtlinge, die über Griechenland nach Europa eingereist sind auf keinen Fall in das Einreiseland Griechenland zurückgeschickt werden dürfen!
Und dass gilt auch für Deutschland und Punkt!!! (lies #1531)
PS.
Wenn du glaubst dass Griechenland wegen seines Verhaltens gegenüber Flüchtlingen nichts in der EU zu suchen hätte
müsste dies innerhalb der EU logischerweise auch für andere Staaten oder auch politische Gruppierungen gelten... z.B: PEGIDA etc...
Deine Sichtweise teile ich allerdings auch hier ausdrücklich NICHT!!!
Darum geht es aber nicht. Wenn Griechenland sich nicht an die Regel hält, dann müssen eben die Flüchtlinge an Ungarn bzw. Slowenien oder Österreich weitergereicht werden. Dagegen kann selbst der EUGh nichts haben.
1. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied durch ein Urteil bereits in 2009 schon, dass der EU-Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
2. Laut dem Grundsatz des sogenannten Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakten mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.
Kurzum: Es gibt keinerlei Grund für Deutschland, massenhaft Asylsuchende aufzunehmen. Es ist allein politisch gewollt.
Das ursprüngliche und menschlichere schrankenlos gewährte Asylgrundrecht der Verfassungsväter gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG widersprach demEuGH nämlich nicht.
Siehe hier:
Das Lager ist inzwischen abgeriegelt, da genau diese gerade angekommenen Asylbewerber in der Umgebung Drogen vertickten und es massive Beschwerden der Anwohner wegen Diebstahl und Übergriffen gab. Die eigentlich links geprägte Friedrichstadt Dresdens brodelt... es wird sogar über die Aufstellung einer Bürgerwehr nachgedacht! Noch vor 3 Monaten undenkbar in diesem Viertel.
Art. 3, Abs. 3 Dubliner Verfahren: "Jeder Mitgliedstaat behält das Recht, einen Antragsteller nach Maßgabe der Bestimmungen und Schutzgarantien der Richtlinie 32/2013/EU in einen sicheren Drittstaat zurück- oder auszuweisen."
Ist ne klare Regelung und stimmt auch mit unserem Grundgesetz überein - kann auch nur so sein. Wenn unsere Politiker wollten, könnten sie sich einfach dran halten.
Das trifft leider auf etliche EU_länder nicht zu ,
in GR und Italien gibt es während eines Asylverfahrens oftmals keinerlei menschenwürdige Behandlung , fraglich ist auch , ob es überhaupt dort zu einer Umsetzung
anerkannter Asylgründe kommt.
Somit haben also auch aus Drittstaaten einreisende Asylbewerber Aussicht in D anerkannt zu werden.
Man kann aber nicht erwarten, dass ein Land von 80 Mio. Einwohnern alle Elenden dieser Welt, deren Zahl ein Mehrfaches beträgt, aufnimmt. Dann geht es diesem Land auch nicht mehr gut. Und es hilft doch nichts, den Samariter zu spielen, wenn die Ursachen des Übels in den armen Ländern selbst liegen. Es passt eben schwer zusammen, wenn dort die Überbevölkerung wegen der großen Geburtenhäufigkeit so stark zunimmt, dass die wirtschaftliche Basis nicht ausreicht, um all die notwendigen Bedürfnisse und die Wünsche nach Wohlstand der Bevölkerung zu erfüllen.
Es ist auch gut so, dass die Presse nicht alles sagt, da dies nur den Fremdenhass schüren würde. Hier zeigt sich unsere Presse doch verantwortungsvoll. Dies sollte man eher lobend erwähnen. Breite Bevölkerungsschichten würden die Wahrheit nur in den falschen Hals bekommen und darin eine Berechtigung sehen eine Flüchtlingshatz zu veranstalten und genau das gilt es zu verhindern. Es liegt doch an uns sie möglichst schnell zu integrieren und nicht in so überfüllten Flüchtlingsheimen zu sperren. Unter so menschenunwürdigen Verhältnissen, würden wir Deutsche uns kaum besser verhalten. Die sehen halt unseren Wohlstand und ihre Armut. Da ist es doch verständlich, dass auch mal was geklaut wird. Wir sollten von uns aus mehr abgeben, dann müssen sie dies nicht mehr tun.
Einigen Südländern - die normale Bevölkerung mal ausgenommen, da gibt es oft große Hilfsbereitschaft - schaffen sich so die Schwierigkeiten auf Kosten anderer Staaten vom Hals mit dem erfolgreichen Mittel der inhummanen Behandlung dieser Menschen.