EPI Übernahme - Wir halten zusammen
naja einerseits gabs extra dafür einen HV-Beschluss im Herbst/Winter, also einen ellenlangen TOP
und andererseits auch jüngst am 08.12. eine Umsetzungsnews mit Ankündigung (und auch von mir hier freitag mit "letzte Chance" ausführlich gewürdigt)
Meldung:
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Epigenomics AG / Rechtsänderung bei
Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG Epigenomics AG: Veröffentlichung
gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 2022-12-08 / 16:42
CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs.
1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für
den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung gemäß § 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und
Umstellung der Börsennotierung
Die außerordentliche Hauptversammlung der Epigenomics AG ("Gesellschaft") hat
am 21. Oktober 2022 nach näherer Maßgabe des gemäß der Einberufung angepassten,
in der Hauptversammlung verlesenen und auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/hauptversammlung/ als Dokument
"Angepasste Beschlussvorschläge" zugänglich gemachten Beschlussvorschlags von
Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 3 der am 14. September 2022 in der
Einberufung bekanntgemachten Tagesordnung unter anderem beschlossen, das gemäß
Tagesordnungspunkt 2 auf EUR 16.371.240,00 herabgesetzte Grundkapital nach den
Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG um
EUR 12.278.430,00 auf EUR 4.092.810,00 (eingeteilt in 4.092.810 auf den Namen
lautende Stückaktien) herabzusetzen.
Die Kapitalherabsetzung findet in Höhe von EUR 8.774.879,84 zum Zweck der
Deckung von Verlusten und im Übrigen zur Einstellung in die Kapitalrücklage der
Gesellschaft statt.
Mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses am 16. November 2022
im Handelsregister der Gesellschaft sind die Kapitalherabsetzung und die
entsprechende Änderung von § 5 Abs. 1 und 2 der Satzung wirksam geworden.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von je vier Stückaktien
zu einer Stückaktie, sodass die Aktionäre für je vier auf den Namen lautende
Stückaktien mit der ISIN DE000A3H2184 / WKN A3H218 (alte Aktien) jeweils eine
neue auf den Namen lautende Stückaktie mit der ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8
(konvertierte Aktien) erhalten.
Zur technischen Durchführung der Kapitalherabsetzung werden die alten Aktien
nach dem Stand vom 28. Dezember 2022, abends (Record-Date), von den Depotbanken
im Verhältnis 4 : 1 zusammengelegt. Für je 4 auf den Namen lautende Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN
DE000A3H2184 / WKN A3H218) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft eine
konvertierte auf den Namen lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 (ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8) eingebucht.
Sofern ein Aktionär einen nicht durch vier teilbaren Bestand an Aktien hält,
werden ihm Aktienspitzen (Teilrechte, ISIN DE000A32VPC8 / WKN A32VPC)
eingebucht. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung einer etwa
erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst
umgehend, spätestens jedoch bis zu dem von der jeweiligen Depotbank genannten
Rückmeldedatum, wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des
Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks
Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Soweit sich durch die Zusammenlegung Aktienspitzen ergeben und die Aktionäre
keine Weisung zur Handhabung an ihre Depotbank erteilt haben, werden sich die
Depotbanken um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen. Verbleibende
Aktienspitzen sollen von ihnen zusammengelegt und anschließend für Rechnung der
Beteiligten verwertet werden.
Erstattungen der Gesellschaft für von Depotbanken etwaig erhobene Gebühren
sind nicht vorgesehen.
Die konvertierten Aktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt ist. Der Anspruch der
Aktionäre der Gesellschaft auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß
ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der
Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Aktien
entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden
Depotgutschrift beteiligt.
Mit der Kapitalherabsetzung ist auch eine Umstellung der Börsennotierung der
Aktien der Gesellschaft verbunden. Bis zum einschließlich 23. Dezember 2022
nicht ausgeführte Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf dieses Handelstags.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der
Epigenomics AG nach dem Stand vom 28. Dezember 2022 (Record Date), abends,
umbuchen. Dieser Depotbestand bildet - auf Grundlage eines Zeitraums von zwei
Handelstagen für die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen - die
Aktionärsstellung zum Ablauf des 23. Dezember 2022 ab. Die Preisfeststellung
der konvertierten Aktien wird am 27. Dezember 2022 an der Frankfurter
Wertpapierbörse im regulierten Markt (Prime Standard) sowie im Freiverkehr an
den weiteren Börsenplätzen aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch die
konvertierten Aktien (ISIN DE000A32VN83 / WKN A32VN8) börsenmäßig lieferbar.
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Für den vollständigen Wortlaut des Beschlusses über die ordentliche
Kapitalherabsetzung (einschließlich der entsprechenden Änderung von § 5 Abs. 1
und 2 der Satzung) wird auf den gemäß der Einberufung angepassten, in der
Hauptversammlung verlesenen und auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.epigenomics.com/de/news-investoren/ hauptversammlung/ als Dokument
"Angepasste Beschlussvorschläge" zugänglich gemachten Beschlussvorschlag von
Aufsichtsrat und Vorstand zu Punkt 3 der Tagesordnung verwiesen.
Berlin, im Dezember 2022
Epigenomics AG
Der Vorstand
Um 95 Cent werde ich wieder für einen kurzfristigen Zock einsteigen.
ZB..1 „neue Aktie“ bekommt das Recht auf 10 neue Aktien.
Und aus welchem Glückskeks stammt das?
@Gurke51: seit wann ist der Hirnlose glaubwürdig???
@keinHirnmehr: schön, daß Du Dich an Dein Geschwätz von gestern nie erinnerst!
@Hundeheini: je länger Deine Artikel, desto unglaubwürdiger, je kürzer desto bla, und everything in between is bullshit for sure!
@Rest: guten Rutsch und Kursziel 69!
ist doch nicht so schwer: guru richtig, gurke falsch.
dir einen guten rutsch. lg.
allen im forum, ein gutes 2023.
Ich sehe:
Schluss auf XTR 1.70 € - unverändert
Schluss auf TDG 1.637 minus 1.39%
Ein Satz mit x?
Schaut doch mal in den Biofrontera Thread auf WO, da gibts spannendes von DSW und dem Prof. über den hiesigen Großaktionär zu lesen. Trifft m.E. zu 100% ins Schwarze, und dann versteht ihr auch den Case hier viel besser
Guten Rutsch und startet das neue Jahr mit kräftigen ECX Käufen! ;))
bei biofrontera haben von anfang an lübbert/schaffer als biofr.-vorstand und w. zours
keine konstruktive beziehung aufbauen können. ganz im gegenteil.
die beiden parteien haben z. b. einander verklagt, in deutschland und in den usa.
auf einigen HV`s tanzte der bär.
bei epi gingen die herrschaften wohl zivilisiert miteinander um.
...schon witzig. Da scheint wohl eine Wandlungserklärung hereingeflattert zu sein und schon will kein Insider auch nur eine Aktie noch kaufen.
Kommt um 15:00 das Bezugsangebot im Bundesanzeiger???
Oder doch erst nächste Woche?