Systaic - Jetzt geht`s los...
Seite 61 von 220 Neuester Beitrag: 26.10.12 13:03 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.09 13:50 | von: Eiswürfel | Anzahl Beiträge: | 6.492 |
Neuester Beitrag: | 26.10.12 13:03 | von: Basislager 2 | Leser gesamt: | 783.283 |
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Mehr ist die Bude bei dem News Flow ehrlich gesagt auch nicht wert
Man sollte nie ins blanke Messer greifen...hier kann noch viel passieren!
Man schaue auf Sunline-Solar..hochgepriesen und heute mal 0,15 € im Handel.
Einfach eine neue Firma aus dem Boden gestampft...Aktionäre gehen leer aus.
Ich versteh nicht, dass die nicht endlich Vollzug über die Finanzierung vermelden!
Da kommt nichts von denen! Die schweigen und schweigen!
Ich versteh das nicht; die wollen die Klitsche echt vor die Hunde gehen lassen..
Grüße an alle Aktionäre von Systaic
Dann kommt dazu das die Aufträge auch reichen :)
MFG
Aber ihr müsst echt mal versuchen jemanden telefonisch bei Systaic (außer die Österreicherin) zu erreichen! Aber die Arbeit macht sich anscheinend niemand - lach (und das in Zeiten von Festnetzflats)
Ein sehr interessanter Tag heute: es wird zwar verkauft.....es gibt aber genug, die die Anteile dankend aufnehmen.
@Hai: am...die hatten doch auch mal ein Musterdepot, ich finde es aber nicht auf der Seite?
@fish: Das wäre die Frage für dich, welche Hinweise erwartest Du? (PS: Hast schon angerufen?)
@fish: Wenn Du dich mit so einer Aussage zufrieden gibst...lach
Es ist halt einfach so, dass an der Börse gehandelte Papiere Insiderpapiere sind.
Und für die gilt laut §14 WpHG kurz und knapp:
"(1) Es ist verboten, (...) 2. einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen"
Wobei eine Insiderinformation in §13 WpHGdefiniert ist, und zwar wie folgt (jetzt nur mal der Vollständigkeit halber):
"(1) Eine Insiderinformation ist eine konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Eine solche Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. Als Umstände im Sinne des Satzes 1 gelten auch solche, bei denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie in Zukunft eintreten werden."
Also, ich wüßte daher nicht, was uns da jetzt ein Anruf - bei der unglückseligen IR-Österreicherin oder sonstwem in der Firma - bringen sollte. Oder eine Beschwerde über die Frau, weil sie sich ans Gesetz hält?
Und ich weiß auch nicht, was ein Austausch der Dame bringen sollte - jemand anders darfs ja auch nicht sagen, das Gesetz gilt ja nicht nur für DIE Frau, sondern für alle ... ;-)
Anführungszeichen können außerdem verwendet werden, um Wörter, Wortgruppen und Teile eines Textes oder Wortes hervorzuheben, zu denen man Stellung nehmen möchte, über die man eine Aussage machen will oder von deren Verwendung man sich – etwa ironisch oder durch die Unterlegung eines anderen Sinns – distanzieren möchte.
Wenn sie nur eine freie Mitarbeiterin ist und von Zimmer & Konsorten nicht anständig gebrieft wird, kann sie auch nur Phrasen von sich geben.
Als ob die das Dilemma bei Systaic verbrochen hätte. Da sind leider ganz andere Figuren für verantwortlich, die noch vor wenigen Monaten auf "Schön-Wetter" gemacht haben.