Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 61 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.316 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 27 | |
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GANZ EINFACH. KANN JEDER.
Und wenn der Insolvenzverwalter diese Stimmrechtsmitteilung nicht weiter gibt, weiß keiner Bescheid.
Außerdem ist die AG abgewickelt und die Aktien wertlos.
Ist die Abwicklung wirklich beendet? Woher weißt du das ?
GANZ EINFACH. KANN JEDER.
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Dann ruf da mal selber an, und frage nach, ob das auch für Löschungskandidaten gilt..
Kannst ja mal hierzu ne Quelle einstellen.
Der Insolvenzverwalter tritt nicht für die Pflichten des Emittenten oder des Meldepflichtigen ein. Er haftet auch nicht dafür !
Falls jemand die falsche Person, z.B. den Insolvenzverwalter oder den Postboten, über seine Stimmrechte informiert und nicht, wie im Gesetz verankert, den Emittenten UND GLEICHZEITIG die BAFIN, ist das persönliches Pech wegen Unwissenheit. Sanktionen greifen bereits vermutlich...
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen...
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__21.html
GENAU LESEN. Börse ist kein Spielplatz...
Nr. 1473
http://www.ariva.de/forum/...e-Knaller-Hohe-Umsaetze-8-215588?page=58
Das Wissen ist keine Bringschuld eines Diskussionsteilnehmers...
Taucht in deinem Posting nirgends auf.
Bitte mal eine Quelle hierzu, verlangst Du auch ständig
Vorher war doch die Löschung der AG dein großes Thema.
Stimmrechtsmeldungen, die sich auf eine Unterschreitung des Stimmrechtsanteils unter den jeweils gültigen Schwellenwert beziehen, sind nicht in der Datenbank recherchierbar.
Die Datenbank kann daher in keinem Fall als Nachweis dafür dienen, dass die Mitteilungspflichten erfüllt oder nicht erfüllt wurden.
Quelle
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Dieser hat die Meldung nicht veröffentlicht.
Somit wissen andere Anleger also nicht Bescheid, über die genaue Lage der Stimmrechte.
Falls du das nicht tust, ergehen die neuen Sanktionen, welche mit der Tranparenz-Richtlinie-Änderungsrichtlinie reformiert wurden, schätze ich.
Mach dich besser schlau...im eigenen Interesse. LOL. ;-)
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__1.html
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Finanzinstrumenten, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten und strukturierten Einlagen, den Abschluss von Finanztermingeschäften, auf Finanzanalysen sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.
Hups, es gibt ja gar keinen Ausschluss für insolvente AGs im WpHG. Sowas, aber auch. LOL.
Als Autofahrer sollte man auch besser das Straßenverkehrsgesetz und die Verkehrsregeln kennen. Ein Tip von mir...
Wer ist den der Emittent, welchen man bei einer Stimmrechtsmitteilung benachrichtigen muss - parallel
Es sei denn ihr wollt nur den Rösch-Kurs künstlich hochzocken...dann braucht ihr nur §20a WpHG und §263 StGB beachten. ;-)
Nur meine Meinung.
Emittent? Suchmaschine vorhanden?
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"Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik, Berlin, Buckower Damm 114, 12349 Berlin. Es ist die Löschung der Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit beabsichtigt. Die Widerspruchsfrist beträgt sechs Wochen.."
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
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Dein Posting #1473
http://www.ariva.de/forum/...e-Knaller-Hohe-Umsaetze-8-215588?page=58