Mühl - eine neue Chance
Seite 7 von 9 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:42 | ||||
Eröffnet am: | 20.12.16 13:35 | von: M.Minninger | Anzahl Beiträge: | 217 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:42 | von: Lisaqbqwa | Leser gesamt: | 57.200 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 20 | |
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Danke
Da hat man teilweise Schwierigkeiten ,mit der Denkweise, warum , wieso, weshalb ....steht der Kurs so hoch.
Weil der Preis pro Aktie im Moment bezahlt wird.
An der Börse wird auch immer die Zukunft gehandelt.
https://www.fenster-tueren-technik.de/aktuell/...llt-insolvenzantrag/
mögliche aktuelle Synapsen kann man auch suchen
Mühl ist der Wahnsinn!
Meine Meinung :)
"Dr. Matthias Rumpelhardt hat uns gem. § 27a Abs. 1 S. 3 WpHG unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 16. November 2017 gem. § 21 Abs. 1 WpHG im Hinblick auf die am 8. Dezember 2015 erfolgte Erreichung eines Stimmrechtsanteils von 10,08% an der Mühl Product & Service AG i.L. die Ziele und Mittel des Erwerbs der Stimmrechte mitgeteilt..."
Quelle: http://www.ariva.de/news/...ile-muehl-product-services-ag-i-l-6618216
Dez 2015 / Nov 2017 ...
Sollte man m.E. im Hinterkopf behalten.
Nur meine Meinung :)
Es gibt ja ein, zwei Kandidaten, die ebenfalls interessant sind.
Aus meiner Sicht einen SEHR interessanten Titel... :)
Mühl bleibt für mich aber Basisinvest.
Nur meine Meinung :)
Und es gibt aus meiner Sicht noch ein, zwei andere solcher Kandidaten :)
Mal schauen, was z.B. bei der GWB Immobilien AG noch so passiert.
Mühl AG macht es vor und ich bin begeistert!! :)
Nur meine Meinung
http://www.ariva.de/m%C3%BChl_product%26services-aktie
ich warte jetzt noch auf die Pusherblätter und dann ab ins we
nmM
Heute hat der Vorstand der Mühl Product & Service AG die Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde erhalten, dass die verbindliche Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (zunächst Stundung der Steuern und späterem Erlass), der in Folge des Verzichts der Gläubiger im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstanden ist, Bestand hat. Grundlage dafür ist eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene, nach der erteilte verbindliche Auskünfte in Sanierungsfällen auch nach Ergehen der Urteile des BFH nicht zu widerrufen sind. Damit kann die Restrukturierung der Gesellschaft weiter geplant und den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung im kommenden Jahr vorgestellt werden. (....)
http://www.finanznachrichten.de/...t-auf-steuerfreistellung-d-016.htm
Meine Entscheidung war Gold richtig !!
FREU MICH : - ))))))))))))