Gericht stellt religiöse Beschneidung unter Strafe
Man kann sich allerdings fragen, ob eine Beschneidung in jungen Jahren nicht zur Vermeidung späterer Erkrankungen sinnvoll ist. Dies wäre dann eine medizinische Indikation. Aus diesem Grunde wird in den USA auch bei sehr vielen Jungen beschnitten, die weder Muslime noch Juden sind. Die Meinungen darüber, ob das wirklich sinnvoll ist, sind aber auch in den USA unterschiedlich. Es gibt Fälle, in denen Jungen später ihren Eltern diese Beschneidung vorwerfen.
Die Angelegenheit wird in Deutschland vermutlich dadurch geregelt werden, dass die Rechtsprechung eine mögliche medizinische Notwendigkeit aus Gründen der Prophylaxe annehmen wird. Damit läge eine medizinische Indikation vor und eine Beschneidung wäre zulässig. Hätten die Beklagten mit dieser (angeblichen oder tatsächlichen) medizinischen Notwendigkeit argumentiert, wäre es vermutlich gar nicht zu diesem Urteil gekommen. Denn dann hätte das Gericht einen Ermessensspielraum gehabt.
Und Traumata werden von Jungen und Männern eh oft abgewürgt oder nicht zur Kenntnis genommen.
Religion ist ein fester Bestandteil des Lebens vieler Menschen und wird somit Bestandteil der Erziehung und Handhabung des Kindes.
Es steht den Eltern frei, ihr Kind nach ihren Wünschen zu erziehen - ob mit oder ohne Religion.
1. Wenn die Impfung wegen staatlicher Vorschriften erfolgt, ist sie schon aus diesem Grunde in unserer Rechtsordnung zulässig. Über den Sinn dieser Vorschriften mag man streiten, aber sie existieren. Punktum.
2. Wenn die Impfung von den Eltern veranlasst wird, ohne dass staatlicher Zwang vorliegt, machen sie es aus Prophylaxe-Gründen und damit im Sinne des Kindeswohls. Auch darüber mag man streiten, aber es sind Gründe, die nach unserer Rechtsordnung zulässig sind. Das kann auch im Falle der Beschneidung gelten, siehe den letzten Teil von #152.
In beiden Fällen sind Impfungen deshalb zulässig.
aus dem Munde der Ärzte
"Vielleicht haben auch Sie bereits gehört oder gelesen, dass fast alle männlichen Neugeborenen in den USA "routinemäßig" beschnitten wurden. Als Begründung dafür werden meist die "bessere Hygiene" oder die "Prophylaxe von Krankheiten" angeführt. Nicht erwähnt werden allerdings
...dass die USA trotz der höchsten Beschneidungsrate in der westlichen Welt oder vielleicht gerade deshalb die höchste Rate sämtlicher Geschlechtskrankheiten und hygienebedingter Peniskrankheiten der westlichen Welt aufweisen - angefangen von Syphilis und Tripper bis hin zu AIDS,
...dass Neugeborene unter Schmerzensschreien fast immer ohne Betäubung beschnitten werden, wobei sie meist ins Schmerzkoma verfallen, ..."
quelle:
p156 von windot.
Ein Trauma hab ich davon auch nicht behalten (zumindest bin ich mir dessen nicht bewusst).
Ein in den USA Geborener
Geht ja wohl gar nicht, so ein Bier ohne Aroma!
Moderation
Zeitpunkt: 28.06.12 12:23
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Urheberrechtsverletzung, vollständige Quellenangabe fehlt - In Zukunft werden Urheberrechtsverletzungen mit ansteigenden Zeitsperren moderiert.
Zeitpunkt: 28.06.12 12:23
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Also Hexerei und Magie, z. B. Liebeszauber, Bilokation (an 2 Orten gleichzeitig erscheinen), Wunderheilungen, Astralprojektion und Astralreisen, in einen anderen Körper "feinstofflich" reinschlüpfen um durch die Augen eines Anderen zu sehen, auffällig oder unauffällig herumlaufen, einen Turban aufsetzen, zuhause eine Burka tragen u.s.w., das sind keine religiösen und sonstigen Straftaten.
Aber z. B. seinen Nächsten physisch verstümmeln (und sogar gegen dessen Willen), das ist eine große Straftat und nach dem StGB eine "Besonders schwere Körperverletzung", worin das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. - Eine Gruppe und sei es eine religiöse, welche von dieser rituellen Handlung nicht lassen kann, gehört verboten.
Es ist eigentlich allerhand, das bisher noch keine politische Gruppierung einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Auch sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet werden, damit solchen Organisationen in unserem Kulturkreis das Handwerk gelegt wird.
und wann beginnt die Freiheit?
Religionsknast = lebenslänglich ab 0 ?
Und wie das Gericht ausführt: "das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegt die Grundrechte der Eltern".
Und die einzigen "Gegenargumente" die von den Religionsgemeinschaften jetzt vorgebracht werden sind "steht so geschrieben" (was ja noch nicht einmal der Fall ist) und "haben wir schon immer so gemacht".