FilmConfect eine neue Chance nach Split ????
Seite 7 von 16 Neuester Beitrag: 30.05.13 23:43 | ||||
Eröffnet am: | 19.10.11 19:37 | von: Bussicat | Anzahl Beiträge: | 378 |
Neuester Beitrag: | 30.05.13 23:43 | von: James Brian | Leser gesamt: | 44.931 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 35 | |
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entschuldigt. ( natürlich unaufgefordert)
LG Bussicat
tststs...
Vielleicht etwas voreilig, doch nun habe ich schon vor längerem AUSGECHECKT.
J.B
Erfolg wünsche ich dennoch.
EINLADUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG AM 5. JANUAR 2012
Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre
WKN A0M7XJ / ISIN CH0035089793 & WKN A1H794 / ISIN CH0126286316
Datum: Donnerstag, 5. Januar 2012, 11.00 Uhr (Türöffnung um 10.45 Uhr)
Ort: Notariat Riesbach, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
A) Einladung
Eingeladen sind alle rechtmässigen Aktionäre der FilmConfect AG, die per 2. Januar 2012 Aktien der FilmConfect AG halten, die unbestritten und ausgewiesen sind.
B) Traktanden und Anträge
1. Begrüssung, Formelles
u.a. Feststellung Quorum, Bestimmung Stimmenzähler & Protokollführer, Erklären des Stimm- & Wahlverfahrens
2.Genehmigung des Protokolls der GV vom 30.6.2011
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls
3. Umwandlung in Vorzugsaktien
Um dem Erfordernis der Deutschen Wertpapierbörse nach unterschiedlichen Aktiengattungen nachzukommen, schlägt der Verwaltungsrat vor, die Aktien der Aktienkategorie "A" gemäss nachfolgender Statutenänderungen in stimmberechtigte Vorzugsaktien nach Art. 654 Schweizerisches Obligationenrecht ("OR") umzuwandeln.
§3. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1’150’000.-- und ist voll liberiert.Die Generalversammlung kann nach Massgabe der Statuten oder auf dem Wege der Statutenänderung die Ausgabe von Vorzugsaktien beschliessen oder bisherige Aktien in Vorzugsaktien umwandeln.
§4. Das Aktienkapital ist eingeteilt in 868’481 Inhaberaktien (Vorzugsaktien; Aktiengattung A) zu je CHF 1.— und in 28’151’900 Inhaberaktien (Stammaktien; Aktiengattung B) zu je CHF 0,01. Auf die Vorzugsaktien wird vorab eine Vorzugsdividende von 10% ausgeschüttet. Die restliche Ausschüttung erfolgt nach Massgabe der Nennwerte sämtlicher Aktien. Es besteht kein Nachbezugsrecht."
4. Fristerstreckung für die genehmigte Kapitalerhöhung
Die Frist für die Durchführung der laut § 5 der Statuten genehmigten Kapitalerhöhung soll bis zum 31.12.2012 verlängert werden. Dazu soll §5 Abs.1 der Statuten wie folgt geändert werden:
„Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 31.12.2012 das Aktienkapital der Gesellschaft um bis zu CHF 575.000,- durch Ausgabe von bis zu 575.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien der Gattung A mit einem Nennwert von CHF 1,00 je Aktie zu erhöhen. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.“
5. Verschiedenes
Bis heute liegen dem Verwaltungsrat keine Anträge vor. Anträge sind bis zum 28.12.2011 beim Unternehmen schriftlich einzureichen.
Zug, den 15. Dezember 2011
Der Verwaltungsrat
bedeutet das das wir wieder ein jahr warten müssen bis die vollzogen wird ?
könnte ja sein, dass genug verdient wird und man auf die KE
verzichten kann.
Naja und eine Divi gibt es auch !!
Lassen wir uns überraschen....!!
LG Bussicat
Spannend, spannend, was man da mit einem Personenkreis macht, der ca. 25% Anteil am Unternehmen hält...
Noch spannender - diese werden, wenn keine weiteren Entscheidungen getroffen werden, ggf. nicht in die Lage versetzt, ihre Aktien noch zu tauschen. Das würde bedeuten, Altaktionäre haben nicht die Möglichkeit an der Dividende zu partizipieren. Müssen solche Infos nicht VORHER rausgehen, bevor jemand dazu aufgefordert wird, zur Wandlung einzureichen?
Moderation
Zeitpunkt: 05.01.12 08:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - en und provokation - wiederholt - unterlassen
Zeitpunkt: 05.01.12 08:47
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - en und provokation - wiederholt - unterlassen
Na, ich probier's mal... Wie seht ihr das:
Sollte sich (wann auch immer) herausstellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt FC selbst bzw. mit verbundenen Unternehmen nach wie vor mehr als 50% der Aktien hält, wäre es dann Rechtens sich sozusagen selbst einen Vorteil zu verschaffen, indem man mit dem Wissen, dass man das Gros der gewandelten Aktien hält, die Entscheidung herbeiführt, künftig eine Vorzugsdividende auszuschütten?
Es wurden mit dem Tausch neue Fakten geschaffen und erst im NACHGANG will man einen Teil nun bevorteilen. Dies ändert die Sicht der Dinge für mind. 25% des Aktienkapitals...
Wäre dies in einem Aufwasch passiert, könnte sich niemand beschweren oder klagen... So schaut das in meinen Augen anders aus.
Die Sachlage war so: "Willst du deine Aktien tauschen, denn die wirst du in Frankfurt künftig nicht mehr handeln können?" - Die Aktionäre haben sich entschieden...
NACH der Entscheidung will man diejenigen "belohnen", die sich dafür entschieden haben. Wo bleiben da Fairness und Gerechtigkeit und die Gleichbehandlung?
Was wäre, wenn man den Altaktionären künftig eine Vorzugsdividende zahlen wollte und nicht den gewandelten...? Würdest du dann auch so profan argumentieren oder hättest du dies dann nicht gerne vor deiner Entscheidung erfahren...?
Da aber nicht alle Aktionäre getauscht haben hat man FC in Zugzwang gebracht
und außerdem verursacht , dass das Verfahren erheblich länger dauert als geplant.
Sollte FC jetzt noch 3-4 Jahre warten bis der letzte Aktionär ausgeschlafen hat
und seine Bestände wandelt? ganz klar nein weil ja vieleicht andere Aktionäre auf das Geld
angewiesen sind und man diese nicht noch länger in der Luft hängen lassen wollte.
Jetzt wird es nach der Abstimmung eben Stammaktien und Vorzugsaktien geben und
das ist gut so und ich gehe davon aus auch Gesetzestreu.
Jetzt heißt es abwarten bis wir mitgeteilt bekommen was noch alles auf der AOH beschlossen wurde.
In diesem Sinne LG Bussicat
http://blog.startups.ch/vorzugsaktien/
Das würde ja bedeuten, man hat nicht damit gerechnet, dass ein Teil nicht wandeln will/wird...
Und FC soll auch auf nix warten, sondern die Dinge, die Sie nennen, umsetzen und zwar zum genannten Termin...
Auch hier - hätte der eine oder andere Aktionär im Vorfeld gewusst, dass FC (aus welchen Gründen auch immer) die neuen Aktien deutlich länger als geplant nicht handelbar bekommt, hätten evtl. auch hier Aktionärsentscheidungen anders ausgesehen...
Wandeln bzw. Börsennotierung Frankfurt ist nicht das Thema - sondern NACH der Entscheidung wandeln ja/nein eine Vorzugsdividende ausschütten zu wollen. Dies verschiebt Entscheidungsparameter bzw. definiert diese neu.
Und hier erwarte ich im Vorfeld solche Infos an die Aktionäre zu geben.