Die Neue Swiss Hawk
Seite 7 von 30 Neuester Beitrag: 13.09.09 13:16 | ||||
Eröffnet am: | 16.10.08 11:54 | von: Jack Power | Anzahl Beiträge: | 728 |
Neuester Beitrag: | 13.09.09 13:16 | von: Wesley_ | Leser gesamt: | 77.551 |
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Zeitpunkt: 25.11.08 10:37
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - nicht belegte behauptung
das macht es hier ja so spannend
und wie die EBK über Swiss Hawk beurteilen wird steht noch in den Sternen.
Aber aufgrund der Tatsachen:
- 24.04.2008 EBK superprovisorischer Verfügung
- 23.07.2008 genehmigte Kapitalerhöhung
- 20-08-2008 Die Swiss Hawk AG meldet ihren
- Auftritt an der BX Bern Exchange(verschoben)
nur in Absprache mit der EBK und den Untersuchungsbeauftragten effektuiert werden konnte und wird.
Da die Damen und Herren von Swiss Hawk seit dem 24.04.2008 nicht mehr Zeichnungsberechtigt sind.
Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 24.04.2008 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind ermächtigt, je einzeln für die Gesellschaft zu handeln. Der Swiss Hawk AG wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen für die Swiss Hawk AG vorzunehmen.
ich Persönlich gehe anhand der oben genannten Tatsachen davon aus das die EBK positiv entscheiden wird
tja und dann Knallt es hier
aber keiner kann dir sagen wann das sein wird, vielleicht - oder
Heute
Morgen
Nächste Woche
Schau hier, deswegen meine Zuversicht
Art. 137 Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten
1 Erscheinen die Rechte der Anlegerinnen und Anleger ernstlich gefährdet oder ist dies zur Abklärung des Sachverhalts oder zur Umsetzung einer von ihr angeordneten aufsichtsrechtlichen Massnahme erforderlich, so kann die Aufsichtsbehörde bei einem Bewilligungsträger eine unabhängige und fachkundige Person (Untersuchungsbeauftragter) einsetzen.
2 Sie umschreibt in der Einsetzungsverfügung die Aufgaben des Untersuchungsbeauftragten. Sie legt fest, in welchem Umfang er an Stelle der Organe des Bewilligungsträgers handeln darf.
3 Der Bewilligungsträger hat dem Untersuchungsbeauftragten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren sowie alle Unterlagen offen zu legen und Auskünfte zu erteilen, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
4 Die Kosten des Untersuchungsbeauftragten trägt der Bewilligungsträger. Er hat auf Anordnung der Aufsichtsbehörde einen Kostenvorschuss zu leisten.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/951_31/a137.html
Swiss Hawk..Suspekt, Nebulös, Rätselhaft....
CosmicTrade - 18/Nov/2008 00h07
Swiss Hawk... von D bis D
düster, dunkel, duster, finster, gedämpft, halbseiden, kryptisch, lichtlos, lichtscheu, mürrisch, muffig, nebulös, ominös, rätselhaft, schummrig, schwammig, suspekt, unübersichtlich, undeutlich, undurchsichtig, ungenau, unheilvoll, unklar, unpräzise, unscharf, unspezifisch, vage, zappenduster, zweideutig...dreideutig...
RätselhaftWarum muss man mit Aktien Zocken die undurchsichtig und rätselhaft sind? Wer in Zug in der Schweiz, in einem anrüchigen Bürogebäude durch die Gänge/Flure eilt, findet vielleicht sogar irgendwann an einer Tür ein Firmenschild mit dem Namen Swiss Hawk.
Wie heissen sie alle die ominösen Invest-Buden?
Capital Communication (wurde inzwischen eingestampft, Geld elemeniert),
3 D Capital (jetzt mit dem wohlklingenden Namen: Sherbrooke Equity),
Corporate Fantastic.... usw. allesamt in der Schweiz angesiedelt.
Inzwischen aus "traumhaften" Höhen zu Macro-Pennystocks kastriert, erfunden um das Geld leichtgläubiger Anleger einzuheimsen?! Eine Firma schaffte sogar den Weg über den Ärmelkanal:
Absolute Capital Management....der Drahtzieher sonnt sich inzwischen auf den Bahamas.
Man sollte genau überlegen wem man sein Geld anvertraut, vielleicht irgendwelchen Nachtschatten-Gewächsen?
Auch bei 0,002 € kann man noch Verluste einfahren! Nämlich genau 50% = 0,001 €.
Y M
Link: http://de.advfn.com/p.php?pid=fbb_thread&bb_id=14&id=2546931
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Liebe Mod sagt einmal klar, womit sie hier zu rechnen haben: Ganz klar mit Totalverlust. Darum wäre es viel besser und menschlicher vor solchen Werten zu warnen, anstatt von Betrüger reingelegt zu werden!!!
Gruß
Genehmigte Kapitalerhöhung
Während bei der ordentlichen Kapitalerhöhung die Hauptversammlung einer Kapitalerhöhung direkt beschließt, tut sie dieses durch die Genehmigung von Kapital für eine solche indirekt. Durch auf einer Hauptversammlung beschlossenes Genehmigtes Kapital wird der Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrates für maximal fünf Jahre nach Eintragung ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage zu erhöhen. Dabei darf ein bestimmter Nennwert, der höchstens 50 Prozent des Grundkapitals betragen darf, nicht überschritten werden. Für die Ermächtigung des Vorstandes bedarf es einer Drei-Viertel-Mehrheit des vertretenen stimmberechtigten Kapitals auf der Hauptversammlung oder einer Ermächtigung durch die Satzung der Aktiengesellschaft. (§§ 202-206 AktG)
In der Schweiz gibt es das Konstrukt der Genehmigten Kapitalerhöhung ebenfalls, allerdings ist hier die Frist auf maximal 2 Jahre begrenzt[4].
Die Eidg. Bankenkommission hat mit superprovisorischer Verfügung vom 24.04.2008 Peter M. Conrad, von Baden, in Baden, und Basil Huber, von Sarmenstorf und Jonen, in Muri AG, als Untersuchungsbeauftragte eingesetzt. Sie sind ermächtigt, je einzeln für die Gesellschaft zu handeln. Der Swiss Hawk AG wird untersagt, ohne Zustimmung der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen für die Swiss Hawk AG vorzunehmen.
S.Garison
begreifst Du es nicht?
Oder möchtest Du es nicht begreifen
24.04.2008 EBK superprovisorischer Verfügung
23.07.2008 genehmigte Kapitalerhöhung
20-08-2008 Die Swiss Hawk AG meldet ihren
Auftritt an der BX Bern Exchange(verschoben)
Das seit dem 24.04.2008 alles nur in Absprache mit der EBK und den UB`s effektuiert werden konnte und wird.
Swiss Hawk |
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WKN: A0LGQ5 ISIN: CH0028361019 Einfügen in Watchlist | Depot | Börsenspiel
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hatte 3x mit der EBK telefoniert.
bei den ersten 2 gesprächen wurde mir gesagt das es noch 1-2 monate dauern wird, das letzte telefonat wurde gesagt das es noch "ein bischen dauern würde, und die revisionsstelle müsse noch die beteiligungen bewerten".
Zwischen den Zeilen gelesen heist das doch, das die Überprüfung doch schon vorbei ist und die Revisionsstelle muss doch nicht mehr die Beteiligungen bewerten wenn SH sowieso liquitiert werden würde!?
Oder sehe ich das falsch?
Kursziel Ende 2008: 1,50 EUR
Als weniger weitgehende Massnahmen stehen der EBK weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie kann ein unterstelltes Institut anweisen, die interne Organisation zu verbessern, fehlerhaftes Verhalten rügen oder die Entfernung von Organen verlangen, die das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit nicht mehr erfüllen. Die EBK kann zudem ausserordentliche Revisionen anordnen, um gewisse Teile der Geschäftstätigkeit eines Institutes einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen. Sind die Forderungen der Gläubiger gefährdet und besteht Aussicht auf eine Verbesserung der Lage, kann die EBK einen Untersuchungsbeauftragten einsetzen, der die Tätigkeit der Organe überwacht oder einen Sachverhalt näher abklärt.
Der Anfangssatz von diesem Absatz: "Als WENIGER WEITGEHENDE MASSNAHMEN stehen der EBK weitere Möglichkeiten zur Verfügung...."
also vorallem danach der Satz in dem selben Absatz "....und besteht Aussicht auf eine VERBESSERUNG DER LAGE, kann die EBK einen UNTERSUCHUNGSBEAUFTRAGTEN einsetzen...."
so ist es doch bei Swiss Hawk!
Also für mich heist das doch, das bei Swiss Hawk weniger weitgehende Massnahmen angewant werden (also Massnahmen die auf keinen Fall auf eine Liquitation schliessen würden oder änliches!?) unter anderen wird ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt und das wird ja nur gemacht, wenn eine verbesserung der Lage in Sicht ist!
Verbessert mich wenn ich das falsch sehe!?
Quelle: http://www.ebk.admin.ch/d/faq/faq5.html#5B
Warum Positiv ???
- 24.04.2008 EBK superprovisorischer Verfügung
- 23.07.2008 genehmigte Kapitalerhöhung
- 20-08-2008 Die Swiss Hawk AG meldet ihren
- Auftritt an der BX Bern Exchange(verschoben)
nur in Absprache mit der EBK und den Untersuchungsbeauftragten ausgeführt werden.
und dir Frage von tomix
warum SH auf der EBK-Webseite nicht gelistet ist
(wie andere von der EBK untersuchte Gesellschaften?)
Diese Frage hatte ich letzte Woche der EBK auch gestellt
Telefon: 0041 31 322 69 11
mmh sagte die Dame das könne sie mir auch nicht sagen nur
„ wenn überprüft wird eigentlich schon“
und ich sollte Montag nochmal anrufen
werde ich Morgen machen
Zeitpunkt: 01.12.08 01:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - bitte aussagen belegen
Nochmal zur Erinnerung, auch für Diejenigen die die
Aktie ständig schlechtreden:
Aktienanzahl nach dem Splitt: 10.221.663 St.
Nennkap.: 12.265.995 CHF
MK von heute bei 0,22€ : knapp 2,5 Mil.€
Beteiligungen/Portfolio nach dem heutigen stand.
MNH: 75 Mil. Aktien, Wert : 600.000 €
Dere: 19,44 Mil. Aktien, Wert: 11.600.000 €
Mobiclear: 1 Mil. Aktien, Wert: 60.000€
Nicht börsennotiert:
20% Cleanairtechn. 200 Aktien, Wert ca.: 120.000€
17% Enviroment develop. Group, 20.000 Aktien, Wert ca.: 600.000 €
33% Adhoco AG, 2500 Aktien, Wert ca.: 180.000€
35% Vitabost, 3144 Aktien, Wert ca. 150.000 €
Wandelanaleihe, Wert ca: 4.000.000 €
Gesamtwert der Betlg.: = ca. 17.300.000 €
Gewinn der Ges. 2007: 7,5 Mil CHF
Assetvalue (NAV) zu 31.12 07. ca: 27 Mil. CHF, ergibt ca 2,93 CHF/Aktie.
KGV : 0,24, lächerlich wo viele Ges mit apokaliptischen KGVs bewertet werden. Richtige
Bewertung wäre ein KGV von ca. 7 und dies ergibt einen Aktienwert von ca. 5,25 CHF.
Fazit: Die SH-Aktie ist krass unterbewertet, ein positives Ende der EBK-Untersuchung,
kann hier einen "Asteroidenknall" auslösen.
Gibt es einen ungefähren Anhaltspunkt, wie weit das gehen könnte?
Danke!
Viele Grüße
haenzelchen
aufgrund des bisherigen Verlaufs der Untersuchung, ausschliesse.
Die Untersuchung dauert ungewöhnlich viel zu lange, wäre SH ein faules Ei, wäre schon längst über
ihren Schicksal entschieden.
1.- das Portfolio im Wert von ca. 17 Mil.€ ist Fakt und gehört den Aktionären. Das macht über 1€/Aktie.
2.- Die SH könnte umstrukturiert werden gemäß EBK-wunsch, das Portfolio bleibt auch danach unberührt.
3.- SH besteht weiter mit Auflagen, vielleicht kommt eine Geldstrafe, mehr aber nicht.
Wie dem auch sei, der jetzige Kurs ist krass unterbewertet, es kann nur noch viel besser werden, und es wird auch. Ich bin zuversichtlich dass im Dez. die Entscheidung fällt und zwar positiv. Dann könnte man mit viel Freude
"O Tannenbaum" singen.
Kurszusätze
bG"= bezahlt Geld: Die zum festgestellten Preis limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage
wird ja nur noch verkauft?
bei den niedrigen Kursen kann doch kaum einer noch einen Gewinn machen und grade jetzt wos in die heisse Phase geht und die EBK schon bald mal (hoffentlich) abschliesst zu verkaufen ist doch blödsinn?
Hat hier einer seine Nerven nicht unter Kontrolle? :)