ARIVA zensiert private Emails
ARIVA ist nach dem TMG nicht verpflichtet, Boardmails mit rechtswidrigen Inhalten zu suchen, muss allerdings Informationen wie Postings (Urheberrecht!), Boardmails etc. entfernen, sofern sie rechtswidrige Inhalte (wie die Mail an Nurmalso und andere) enthalten und ARIVA davon Kenntnis erhält.
Glasklar.
1) Ariva ist Diensteanbieter nach dem TMG
2) Im 7 (2) TMG steht, dass 88 TKG hinsichtlich des Fernmeldegeheimnisses zu beachten ist
Sowas nennt man eine Verweisung auf andere Rechtsvorschriften, es ist in Gesetzen alltäglich. Also gilt dieser Passus auch für Ariva. Kapiert? ;)
Also, ich schicke dir jetzt mal ne Mail, kann ich ja, drin eine Adresse - deine, meine, die von Frau Merkel oder eine aus nem Telefonbuch, oder alle zusammen. Wessen Menschenwürde wurde denn da verletzt?
Ich habe hier lediglich bewiesen, dass die Online-Durchsuchung, das Scannen meiner Mail, rechtswidrig war. Das kann man auch nicht gutreden. ARIVA hat etwas getan, sicherlich aus Unbedarftheit, was gegenwärtig nicht einmal die Polizei ohne richterlichen Beschluss machen darf. So einfach ist das.
Wenn Du bei Deiner Meinung bleibst, ok - mit der Realität hat das nichts zu tun.
lmr, Spam dürfte ARIVA nur löschen, wenn sie es in ihren AGB erklärt haben und die AGB wirksam Bestandteil deines Nutzungsvertrages mit ARIVA geworden sind. Du hast nämlich mit denen einen Nutzungsvertrag, auch wenn der nicht schriftlich vorliegt. Ansonsten recherchiere zu dem Thema bitte im Internet. Ich hatte das an anderer Stelle schon geschrieben: Das Briefgeheimnis geht so weit, dass ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern pauschal die Nutzung des Internets erlaubt, nicht ohne gesonderte Vereinbarung einfach einen Spamfilter einschalten kann.
Eigenmächtig gegen das Fernmeldegeheimnis zu verstoßen, um Straftaten zu unterbinden, ist Diensteanbietern nicht erlaubt. Reales Beispiel, über 10 Jahre alt, jetzt bekannt geworden: Die Deutsche Telekom AG hat Hinweise auf einen Hackerangriff. Sie hört deshalb eigenmächtig die Telefone von Verdächtigen ab, um Beweise zu erlangen und beruft sich hierbei auf Notwehr (Verhindern einer Straftat). Sie hat sich dabei jedoch nach einhelliger Meinung selbst strafbar gemacht. Mal abgesehen davon, daß den Hackern keine strafbaren Absichten nachgewiesen werden konnten.
Nurmalso hat aus meiner Sicht Recht.
Damit so etwas nicht geschieht, gibt es Gesetze. Die sollen nämlich unsere Freiheit schützen. Eingriffe in das Briefgeheimnis stehen nur unter ganz bestimmten Ausnahmebeständen und mit richterlicher Genehmigung der Polizei oder dem VS zu, nicht aber irgendeiner Firma aus Kiel oder von sonstwo oder studentischen Hilfskräften.
Ansonsten, vor allem Nurmalso ("AGB") siehe auch: http://www.ariva.de/articles/forum/forumregeln.m
"Beim Schreiben von Postings müssen Sie sich an folgende Regeln halten:
geltendes Recht beachten: Insbesondere nicht erlaubt sind Beleidigung, Volksverhetzung, Verstoß gegen das Urheberrecht, sowie Verletzung der Privatsphäre. Gesetze zum Thema Börse finden Sie bei der Bafin. (...)
Die ersten vier Forumregeln gelten auch für alle anderen von Ihnen erstellbaren Inhalte wie z.B. Boardmails und das Forumsprofil. Bekommenen Sie eine Boardmail mit einem Regelverstoß, können Sie den Absender für Ihr Boardmailkonto sperren."
Dieses Recht gilt nämlich auch für den User, dessen Klardaten verschickt wurden. Und Du und Nurmalso wollt ihm dieses Recht nicht zugestehen.