Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 58 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.464 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 94 | |
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Heut wird erst mal Luft geholt :))
Eins ist sicher - es wird weitere gute News geben.
der Ministerpräsidenten eindeutig.In SCH.-H. läuft es mit Schlecker und
Fluxx , doch in den anderen Bundesländer muß erst ein Anschluß durch die
Lottoanstalten erfolgen, doch ich gehe auch davon aus , dass dies noch in
diesen Jahr passiert. Auf keinen Fall hat sich Fluxx mit der gestriegen
Bekanngabe zu weit aus den Fenster gelegt wenn sie nicht von der Realisierung
überzeugt wären.
Infos aus den Börsenzeitungen und Tagespressen und Nachrichtensendern.
Der Grund ist, dass sie kein Internet haben und somit konservative Anleger
sind.Ich selber beobachte einige in meiner Bankfiliale wie sie dort Orders
erteilen oder per Telefon, unverständlich aber se wird praktesiert.
Adhoc, ist einfach zu wenig, auch hätte ich gehofft das Schlecker
durch ihre verzweigte Präsens darauf hinweist aber das kommt noch, die
werden schon auf den Busch hauen wenn alles in trockenen Tüchern ist.Ich
glaube nicht , wie Du, dass es mit der Kontrolle der Medien u.s.w.
zusammen hengt.Abgesehen davon ist die gestriege Meldung auch nur 100%
öl auf unsere gequälte Fluxxseele.
Wenn er selbst investiert wäre, ist es für Ihn interessant und auch deren Erwähnung wert.
Da ich das aber zu 95% ausschließe wird er es als relativ uninteressant werden, bis eine Änderung des Monopols oder ein Wink aus der EU kommt.
Allen Anträgen der Verwaltung wurde mit über 90 % zugestimmt, darunter der potentiellen Kapitalerhöhung und der Wandelanleihe.
Insgesammte herrschte - im Gegensatz zum letzten Jahr eine optimistische Grundstimmung.
Die wichtigsten Aussagen, die sonst wohl nicht veröffentlicht werden:
AV-Vorsitzender:
Die Anhänger des Monopols sitzen in den Staatskanzleien und wollen Posten an verdiente Parteigenossen vergeben. Auch würden selbige gerne auch Geschäftsführer einer Lottogesellschaft werden.
Die Fluxx Geschäftsführer bekommen in 2006 keine variablen Vergütungen.
Vorstand Jacken:
alle 11000 Schlecker-Filialen haben innerhalb der nächsten 8 Wochen !! einen Lottoanschluß.
Die Ministerpräsidenten werden überwiegend von den Referenzen in den Staatskanzleien wider besseres Wissen falsch informiert bzw. belogen (außer in SH). Die wissen gar nicht, worüber sie reden bzw. abstimmen (z.B. minus 35.000 Arbeitsplätze bzw. minus 1 Mrd Euro minus für Sport und Kultur).
Die Gründung des Deutschen Lottoverbandes erfolgte auf Anregung von Fluxx und leistet unter Herrn Faber sehr gute Arbeit.
Die Aktie ist unterbewertet. Nur der Wert des Auslandsgeschäftes würde den jetzigen Kurs rechtfertigen.
Ein möglicher Schadenersatz für die vertragswidrig abgeschalteten Internetauftritte in SH, MeckPom und SA wird noch nicht thematisiert.
Vorstand Hänel für 2007:
keine vernünftige Prognose möglich
ausgeglichenes Ergebnis
2 stellig Umsatzsteigerung
positiver cash flow
Wachstum in UK und SP
Dividenden nicht in den nächsten 2 Jahren
Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz:
solide Verfassung des Unternehmens
DSW: trägt die Kapitalerhöhungen mit
meine info aus verläßlicher Quelle:
Alle Geschäftsführer der Landeslottogeschaften haben sich in einer konzertierten Aktion persönlich von ihren Regierungen eine Freistellung von den angedrohten Strafen (bis 1 Mio Euro) bei Zuwiderhandlungen gegen Beschlüsse des Bundeskartellamtes besorgt. Dies ist ein Skandal!!, da sie als Geschäftsführer bekanntlich so hohe Gehälter beziehen, weil sie als GMBH Organe in persönlicher Haftung sind. Das sind mir schöne Unternehmer.
Dies müßte in die Öffentlichkeit.
schon durchgesickert, wichtig wäre noch :wann fängt die Kapitalerhöhung an,
und zu welchen Kurs werden die neuen Anteilsscheine ausgegeben?
Sind Institutionelle Anleger daran interessiert?
Wieviel neue Anteilsscheine sollen ausgegeben werden? sollte das alles noch nicht bekannt sein , dann vielleicht wann die Bekanntgabe ist.
Solltest du die Fragen nicht beantworten können,-- egal ich wünsch Dir trotzdem
ein schönes Wochenende und danke für Dein Posting.
Alle Geschäftsführer der Landeslottogeschaften haben sich in einer konzertierten Aktion persönlich von ihren Regierungen eine Freistellung von den angedrohten Strafen (bis 1 Mio Euro) bei Zuwiderhandlungen gegen Beschlüsse des Bundeskartellamtes besorgt.
Wie kann ich MSRO einen grünen Stern geben? Wußte ich mal aber auf schnelle finde ich nicht aus wie.
Danke für deinen Hinweis. Nur bei mir finde ich den Menüpunkt "bewerten" gar nicht!
Bei mir sieht es so aus:
Performance seit Posting
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Bisherige Bewertungen:
4x informativ
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Habt Ihr was was ich nicht habe?
das weist Du bestimmt selber.Ich finde es ist absolut wichtig Bewertungen zu vergeben.
Sie sind motivierent und wir werden sie hoffentlich in Zukunft öfters
vergeben müßen.
Ein schönes Wochenende an alle
ANANAS
Europäischer Gerichtshof entscheidet über Sportwettenmonopol – neue Verfahren aus Deutschland und Portugal
Mit seinem am 6. März 2007 verkündeten Placanica-Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bestrafung des binnengrenzüberschreitenden Angebots von Sportwetten für unzulässig erklärt und den Mitgliedstaaten damit klare Schranken aufgezeigt. Zahlreiche Fragen sind allerdings noch offen geblieben. Neben mehreren, bereits seit einiger Zeit anhängigen Sportwettenverfahren aus Italien, einer ersten Vorlage aus Deutschland zur Rechtsmäßigkeit der Suspendierung der Grundfreiheiten (Rechtssache C-409/06 – Winner Wetten) muss der EuGH nunmehr auch Vorlagefragen aus Portugal (Rechtssache C-42/07) und Deutschland zur Zulässigkeit eines Monopols bei Sportwetten entscheiden. 1. Vorlage durch das Strafgericht Porto 2. Vorlage durch das Verwaltungsgericht Gießen Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Beschluss vom 7. Mai 2007 zwei Fragen zur Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten dem EuGH vorgelegt (Az. 10 E 13/07). Diese betreffen die Kohärenz der Glücksspielregelung in Deutschland und die Frage der Anerkennung einer einem Buchmacher in einem anderen Mitgliedstaat erteilten behördlichen Genehmigung. Der EuGH muss hierbei im Wege des Vorlageverfahrens nach § 234 EG-Vertrag zwei Fragen klären. Zum einen hat er zu entscheiden, ob das Sportwettmonopol schon deshalb als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen ist, weil die Behörden zur Teilnahme an Lotterien ermuntern und andere Glücksspiele mit gleichem oder mutmaßlich höherem Gefährdungspotential wie Pferdewetten, Spielautomaten und Casinos durch private Unternehmen angeboten werden dürfen. Zum anderen ist zu klären, ob Veranstalter aus anderen EG-Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen auf der Grundlage ihrer ausländischen Konzessionen in Deutschland anbieten dürfen, weil ein den EG-rechtlichen Anforderungen genügendes Zulassungsverfahren in Deutschland nicht vorgesehen ist. Der EuGH hatte in der bisherigen Rechtsprechung immer eine kohärente und konsistente Regelung für Glücksspiele gefordert. Ansonsten sei eine Einschränkung des binnengrenzüberschreitenden Angebots nicht gerechtfertigt. In Deutschland versuchte man allerdings teilweise, diese Anforderung nur auf einzelne Glücksspielformen zu begrenzen, um andere Formen weiterhin massiv bewerben zu können. Dies haben zahlreiche Gerichte, wie etwa das Verwaltungsgericht München, bislang schon für unzutreffend gehalten. Der EuGH wird daher noch weitere Ausführungen zu seinem „consistency test“ bei der Überprüfung der Kohärenz der nationalen Regelung machen müssen. Auch wird er die im Placanica-Urteil noch offen gebliebene Frage der Anerkennung einer behördlichen Genehmigung aus einem anderen Mitgliedstaat abschließend klären. Der Generalanwalt war zwar in seinen Schlussanträgen davon ausgegangen, dass eine Kontrolle im Herkunftsland ausreichend sei. Der EuGH musste allerdings nicht mehr darauf eingehen, da er die italienischen Regelungen bereits für nicht gerechtfertigt hielt. 1. Vorlage durch das Strafgericht Porto Ein portugiesisches Gericht, das Tribunal de Pequena Instância Criminal do Porto, legte kürzlich einen Sportwettenfall dem EuGH vor. Klägerinnen in dem Ausgangsverfahren sind die portugiesische Fußballliga, Liga Portuguesa de Futebol Profissional (C.A/L.P.F.P), und Baw International Ltd (ein zum bwin-Konzern gehörender Buchmacher). Beklagter ist das Departamento de Jogos da Santa Casa da Misericórdia de Lisboa. Der bisherige Monopolanbieter Santa Casa hatte versucht, einen Sponsorenvertrag des Buchmachers mit der Fußballliga (mit einem Wert von bis zu 10 Millionen EUR über die nächsten vier Jahre) für unwirksam erklären zu lassen. Dagegen wandten sich die Vertragspartner und beriefen sich insbesondere auf Europarecht. Das Gericht aus Porto legte dem EuGH folgende Vorlagefragen vor: 1. Stellt die Exklusivregelung zugunsten von Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, wenn sie auf Baw International Ltd, d. h. einen Dienstleister, der in einem anderen Mitgliedstaat, in dem er rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringt, niedergelassen ist und keine Betriebsstätte in Portugal hat, angewandt wird, eine Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs unter Verstoß gegen die Grundsätze der Dienstleistungs-, der Niederlassungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit gemäß den Art. 49, 43 und 56 des EG-Vertrags dar? 2. Stehen das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die erwähnten Grundsätze einer nationalen Regelung wie der hier fraglichen entgegen, die hinsichtlich des kommerziellen Betriebs von Lotterien und Wetten einerseits eine Exklusivregelung zugunsten einer einzigen Einrichtung errichtet und diese Regelung andererseits auf das „gesamte Staatsgebiet einschließlich … des Internets“ ausdehnt? Zum einen ist interessant, dass der EuGH nunmehr auch die Kapitalverkehrfreiheit bei dem binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten zu entscheiden hat, da zahlreiche Mitgliedstaaten Zahlungsflüsse an Buchmacher und Glücksspielanbieter einschränken oder gar ganz verbieten wollen. Zum anderen bezieht sich die zweite Vorlagefrage ausdrücklich auf das Angebot über das Internet. Mehrere Mitgliedstaaten versuchen, dass Online-Angebot von Sportwetten durch in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Buchmacher zu verhindern. So gibt es Pläne, entsprechende Webseiten zu sperren. Der EuGH wird daher über eine Ausweitung des Monopols auf das Internet zu befinden haben.
Quelle: Be24.at
Erhält der Geschäftsführer einer Lottogesellschaft ein Bußgeld vom Kartellamt wegen vorsätzlichem Verstoß gegen Auflagen des Kartellamtes, so ersetzt ihm das der Eigemtümer dieser Gesellschaft, nämlich der Staat bzw. die Steuerzahler.
Ein eklatante Ungleichbehandlung, die nach meiner Meinung rechtlich auch gar nicht zulässig ist.
Kennt jemand aus dem Forum einen Abgeordneten, der eine Anfrage in einem Landesparlament stellen kann, die inhaltlich wie folgt lautet:
" Ist es richtig, daß die Geschäftsführer der landeseigenen Lottogesellschaft eine Zusage erhalten haben, die ihnen die Erstattung von Bußgeldern garantiert, die Ihnen vom Bundeskartellamt zugestellt werden, weil sie gegen Auflagen dieses Amtes verstoßen haben".
Mit einer solchen Anfrage könnte man die ganze Mischpoke mächtig in Verlegenheit bringen.
sollte und auch an ensprechende Fäden ziehen sollte, denn Fluxx wäre in erster
Linie Profitör von so einer mysteriösen Rechtsauffassung und den fragwürdigen
Machenschaften bei den Landeslottoanstalten und den Parlamenten.Nur eine
überregionale Presseinformation und die Auflärung der Bevölkerung wäre
effektiv.
Anfragen an Abgeordnete in Landesparlamenten würden im Keime erstickt werden,
bevor sie nach draußen dringen.
E-mails an Fluxx die darauf hinweisen und in deren Inhalt man um
Aufklärung bitten sollte, denke ich, ist ein guter Weg.In Verlegegenheit
kann man diese abgebrühten Seilschaften nicht bringen, nur eine weitangelegte
Öffentlichkeitsarbeit könnte hier Licht rein bringen und Abhilfe schaffen.
Dazu muß aber der Kurs erst höher sein, sonst zeichnet keiner, bzw. der Erlös ist zu gering.
Die HV war um 14 h beendet. Eine Reise 2008 zur HV mit Übernachtung im Kaiserlichen Yachtclub ist auf jedenfall empfehlenswert, zumal man die Kosten (km Geld, Tages- + Übernachtung) als Werbungskosten geltend machen kann.
Wir machen dann einen Geheimcode für die Diskutanten des Forums aus. Z.B. gelbe Nelke im Knopfloch.
Sollte der Kurs ordentlich steigen, können wir uns bald alle eine Yacht leisten.
Jedenfalls gehe ich davon aus das der Kurs heute steigt, L & Schw. macht
einen guten Anfang.