IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gläubiger und Aktionäre der IVG Immobilien AG haben dem vom Vorstand des Unternehmens vorgelegten und vom zuständigen Insolvenzgericht in Bonn geprüften Insolvenzplan im Rahmen des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 20. März 2014 zugestimmt.
Für Altaktionäre und Gläubiger der Hybridanleihe (A0JQMH) sieht der Insolvenzplan keine Regelung vor. Altaktien / Hybridanteile, die aufgrund der Überschuldung des Unternehmens bereits jetzt wirtschaftlich wertlos sind, werden entsprechend im Rahmen der Kapitalmaßnahmen zur Durchführung des Debt-to-Equity-Swaps von der Börse genommen und im Laufe des Jahres ohne Gegenleistung aus den Depots ausgebucht.
Es tut mir leid, Ihnen keine positiveren Nachrichten übermitteln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Wittkopf
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Nina Wittkopf
IVG Immobilien AG
IR Manager
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nina.wittkopf@ivg.de
www.ivg.de
IVG Immobilien AG
Vorstand: Elmar Geissinger, Guido Piñol, Hans-Joachim Ziems
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Michael F. Keppel
Sitz der Gesellschaft: Bonn; Amtsgericht Bonn HRB 4148
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Die eröffnet das Privatinsolvenzverfahren wegen Überschuldung und teilt euch mit euer Eigenheim ist wirtschaftlich wertlos.
Wollen die einen verarschen? Hab zwar kein Jura Studium aber eine Schule besucht hab ich.
Absurd dass sich deutsche Gerichte mit derartigen Plänen befassen und die Rechtmäßigkeit bestätigen wollen.
ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2; InsO § 6 Abs. 2, § 252 Abs. 1 Satz 1
Beginn der 2-Wochen-Frist zur sofortigen Beschwerde gegen Insolvenzplan-Beschluss auch bei falscher Belehrung mit Verkündung
BGH, Beschl. v. 16. 10. 2003 – IX ZB 36/03 (LG Flensburg)
Was soll das jetzt? Verkündung war gestern und keiner weiß mit welchem Inhalt?
Die kann nicht erlassen werden.
Der Plan ist nicht umsetzbar.
Ob Bonn Gewerbesteuer schenkt ist dann unerheblich.
Platz 12 für Bonn
(wenn die Statistik stimmt)
da spielen weitere 100 Millionen keine Rolle mehr ???
nur die Meinung der Verfasser, die ich mir nicht zu Eigen mache
Unrichtige Darstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder als Abwickler
1.§die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 1 oder 1a des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist, oder
2.§in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Prüfer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu geben sind, falsche Angaben macht oder die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergibt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Gründer oder Aktionär in Aufklärungen oder Nachweisen, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes einem Gründungsprüfer oder sonstigen Prüfer zu geben sind, falsche Angaben macht oder erhebliche Umstände verschweigt.
http://dejure.org/gesetze/AktG/400.html
IVG mit gleicher Mannschaft (Keppel und Ziems) sieht das ähnlich aus.
Der Plan ist noch nicht safe!
§ 37c
Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Insiderinformation
(1) Veröffentlicht der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, in einer Mitteilung nach § 15 eine unwahre Insiderinformation, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Dritte auf die Richtigkeit der Insiderinformation vertraut, wenn der Dritte
1.§die Finanzinstrumente nach der Veröffentlichung erwirbt und er bei dem Bekanntwerden der Unrichtigkeit der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder
2.§die Finanzinstrumente vor der Veröffentlichung erwirbt und vor dem Bekanntwerden der Unrichtigkeit der Insiderinformation veräußert.
(4) Der Anspruch nach Absatz 1 verjährt in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der Dritte von der Unrichtigkeit der Insiderinformation Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung.
http://dejure.org/gesetze/WpHG/37c.html
Was jetzt? ist die Verjährung jetzt nach 1 oder 3 Jahren ?
bei der IVG gründet auf Qualifikation und Leistungsbereitschaft
Es besteht ein großer Zusammenhang zwischen dem Erfolg unseres Unternehmens
und
den fachlichen und persönlichen Qualitäten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.