Tipp24 steigt weiter
Seite 56 von 81 Neuester Beitrag: 24.04.24 11:32 | ||||
Eröffnet am: | 18.05.11 23:52 | von: depesche | Anzahl Beiträge: | 3.003 |
Neuester Beitrag: | 24.04.24 11:32 | von: LauraLoewe | Leser gesamt: | 1.072.046 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 147 | |
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Das Chance/Risiko Verhältnis ist m.E. bei ZEAL einfach zu schlecht.
Die "schwebende Steuer", das "Jackpotrisiko" und die geschrumpfte Dividende...einfach
zu viele Unsicherheitsfaktoren. Erschwerend kommt noch das m.E. miserable Management und deren Informationspolitik dazu.
Der Abwärtstrend ist weiterhin intakt...ein Jackpot und das war es dann wohl.
Deshalb lieber ein Schrecken mit Ende (über 12 % Verlust) als "Totalverlust".
Nur meine Meinung. Keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung.
Ich wollte am Tag nach der Vorabend AdHoc auch kaufen, hatte aber mein Limit zu tief gesetzt. Aber mittlerweile bin ich doch ganz froh darüber, sie nicht bekommen zu haben und deinen Argumente für den Verkauf kann nur zustimmen. Ich kann mir im Moment nicht vorstellen, dass deine Entscheidung falsch war.
Der EnterpriseValue liegt aktuell für das Jahr 2017 bei 115 Mio €.
Wenn man jetzt mal die Ergebnisse der letzten 5 Jahre glättet, also einen Durchschnitt bildet, in denen ja das Jackpotrisiko auch schon enthalten war, ergeben sich Ebitdas von 42 Mio € bzw. Ebits von 37 Mio € im Schnitt der Jahre. Auf den FreeCashflow bezogen etwa 25 Mio €.
Aktuell läge also ein EV/FreeCashflow von 4,6 vor. Das ist eibmalig günstig am gesamten deutschen Aktienmarkt.
Allerdings muss man jetzt das Risiko der Mehrwertsteuer einrechnen. Wie man das beurteilt, bleibt jedem selbst überlassen. Der Vorstand meinte im Spätherbst, dass die europäischen Urteile zu dem Thema sehr positiv für Zeal sind. Insofern find ich es schon erstaunlich, dass die Anleger derzeit eine 100%ige Wahrscheinlichkeit sehen, dass Zeal Mehrwertsteuer wird abdrücken müssen, denn sonst wäre man ja nicht mit EV/FCF von nur 4,6 bewertet.
Trotzdem war der Verkauf von den Usern hier im nachhinein betrachtet richtig. Mal sehn wie wir das in 6-12 Monaten beurteilen werden. Man kann ja dann auch prozyklisch wieder zukaufen, wenn beispielsweise die 30 € Marke wieder überwunden wird, oder antizyklisch bei 26 € reingehen.
Hab bei 30,5€ verkauft und ein Verlust iHv 10% eingefahren. Hab die Aktie insgesamt 1,5 Jahre gehalten und hab bei manchen Tiefs nicht reagiert.
Aber jetzt ist mir die Unsicherheit zu groß. Wenn man bedenkt den § 3a Abs. 5 UStG gibts seit 01.01.2015, so muss Zeal für die Jahre 15+16 die USt nachzahlen. Die Bescheide müssten noch unter Vorbehalt stehen. Auch bei allen monatlich abgegeben USt Voranmeldungen ist jetzt die USt fällig aus der Sichtweise der Verwaltung. Entweder Zeal legt Einspruch und AdV ein, was aber evtl. Zinszahlungen nachzieht oder sie zahlen gleich. Was beides ungünstig ist.
Mich würde echt interessieren wie hoch die Rückstellungen in der Bilanz sind für Beraterkosten und USt u.ä. Die Prozess vor FG, BFH und vlt. EuGH können sich schon paar Jahre ziehen.
Und wenn die USt noch nicht gezahlt ist und sie verlieren, wird das sicher ein ordentlicher Batzen sein, der sofort fällig ist plus 6% Zinsen pro Jahr.
Außerdem ist dann ihr Geschäftsmodell tot. Schlagen sie die USt drauf, so sind sie teurer als der Lotto-Händler um die Ecke, zahlen sie die USt aus eigener Kasse, schmälert das die Marge um 19%.
Auch die Gefahr eines Jackpots haben bei meinen Überlegungen eine Rolle gespielt.
Wenn jetzt noch ein Jackpot kommt, sinkt die Akte auf 20€-25€ und ob sie sich da noch erholen würde, ist fraglich.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Aber zum Inhaltlichen ...
Angenommen die Mehrwertsteuer muss gezahlt werden, also worst case. Bisher hatte man im Schnitt der letzten 5 Jahre, also inklusive der Schwankungen durch Jackpots und einer Sonderabschreibung, Ebitda-Margen von fast 30%. Sollte man jetzt 19% Ust zahlen müssen, wäre man sicherlich nicht mehr in der Lage solch hohe Margen zu erreichen, aber dass das Geschäftsmodell tit wäre, wäre doch wohl etwas übertrieben, oder?
Man könnte sicherlich immernoch im Schnitt, auf Bsis der bisherigen Lizenzen ein Ebit von 15 Mio € und FreeCashflow von 10-15 Mio € jährlich erreichen, insbesondere wenn man auf die veränderte Lage durch leichte Kostenapasungen bzw. Weitergeben der Kosten an die Kunden (nicht so stark um teurer zu sein als der Lottohändler an der Ecke) reagiert. Dann wäre die Aktie aktuell zwar nicht mehr unterbewerte, aber fair bewertet. Deshalb schrieb ich vorhin, dass der aktuelle Kurs die USt im Grunde zu 100% einpreist. Oder rechnest du anders als ich? Kann ja sein, ich bedenke irgendwas nicht.
Man schaue sich doch mal bitte die Ausschüttungsquote beim deutschen Lotto an. Diese liegt am Umsatz bei 50%. Der Rest fließt in die Förderung von Kultur, Sport etc.
Was bei Tipp24 vom Umsatz nach der Wette auf die Zahlen des staatlichen Lotto übrig bleibt, dient rein der Kostendeckung. Das heißt der Abschlag zur Förderung den das staatliche Lotto leistet bleibt bei Zeal in der AG hängen.
Das das latent schwebende Verfahren die Kursfantasie trübt ist verständlich. Ist dies geklärt sehe ich die Entwicklung wieder positiv, da das Geschäftsmodell nur einen Gewinner kennt. Und je höher der Umsatz, desto höher der statistische Gewinn.
vielleicht wird die suppe nicht so heiß gegessen wie gekocht
würde Zeal in D zur umsatzsteuer herangezogen (zuständig wäre finanzamt Hannover-Nord, das zentralfinanzamt für britische unternehmen), könnte Zeal natürlich vorsteuer geltend machen; nur die differenz aus umsatzsteuer und vorsteuer würde die GuV und das ergebnis belasten (vorsteuer ist die umsatzsteuer aus rechnungen anderer unternehmen, die ihre leistungen der Zeal in rechnung stellen)
bei der branchenkollegin bet-at-home.com AG, die umsatzsteuer auf elektronische dienstleistungen zahlt, beträgt die aufwandswirksame, an das finanzamt abgeführte umsatzsteuer (6,8mio in 2015) weniger als 10% der der wett- und gamingerträge
ich möchte das mal (stark vereinfacht) vorrechnen:
Unternehmenspräsentation
bet-at-home.com AG
März 2016
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjF3ZadtvLRAhVDYpoKHVNvCdsQFggqMAI&url=https%3A%2F%2Fwww.bet-at-home.ag%2Fcms%2Ffile%2F69589%2F000000000002ed1d%2Fsmall&usg=AFQjCNGyfXJ-pbI7u8RgWwOX0s-iUNJvbA&sig2=g1xcY7QUuR9PpFRHb_xNyA&bvm=bv.146094739,d.bGs
Geschäftsjahr 2015
KONZERNABSCHLUSS
Gewinn und Verlustrechnung
mio
90,0 elektronische Wett- und Gamingerträge (netto)
+ 17,1 Umsatzsteuer (19%)
+ 14,5 nicht-elektronische Wett- und Gamingerträge
=121,6 Brutto-Wett- und Gamingerträge
54,0 Werbeaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen (netto)
+ 10,3 Vorsteuerbeträge (19%)
= 64,3 Werbeaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen (brutto)
Zu entrichtende Umsatzsteuer:
mio
17,1 Umsatzsteuer
-10,3 Abziehbare Vorsteuerbeträge
=6,8 Umsatzsteuerüberschuss
=6,3% der elektronischen Brutto-Wett- und Gamingerträge (107,1mio)
das Kürzel TIM beim Equiduct MarketViewer ( https://marketviewer.equiduct.com/ ) gibt es nicht mehr.
Kennt jemand das neue Kürzel ?
Danke.
bet-at-home.com AG zahlt umsatzsteuer auf sportwetten und eGaming (Casino, Poker, Games, Virtual Sports), ob zu recht, sei hier dahingestellt, http://www.pokerolymp.com/59316/...teuer-fuer-online-gaming-ab-2015-5
wonach wird die umsatzsteuer bemessen (§ 10 UStG)?
Die in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht abschließend geklärte Frage hat an Aktualität gewonnen. Ein Beitrag von Schenke in UR 2016, 253-266 vom 5. April 2016 analysiert die hierzu bezogenen Positionen in Rechtsprechung, Literatur und Finanzverwaltung sowie die jüngste Stellungnahme des Mehrwertsteuerausschusses. Entgegen einer verschiedentlich geäußerten Auffassung wird die Bemessungsgrundlage z.B. bei Online-Casinospielen nicht durch den gesamten Spieleinsatz abzüglich der Umsatzsteuer gebildet. Vielmehr zwingt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie dazu, die Bemessungsgrundlage wesentlich enger auf den sogenannten Bruttospieleinsatz, d.h. die Einsätze abzüglich der ausgeschütteten Gewinne zu begrenzen.
http://www.umsatzsteuerrundschau.de/43823.htm
Die Rechnung von Raymond sieht ja auch gut aus!
du schreibst: "ein laufender Umsatzsteuerüberschuss (UST./.Vorsteuer) belastet das Ergebnis nicht, es handelt sich um einen durchlaufenden Posten"
richtig ist, dass umsatzsteuer und vorsteuer als durchlaufende posten (§ 10 Abs. 1 Satz 6 UStG) nicht zum umsatzsteuerlichen entgelt gehören, ihre buchung ist erfolgsneutral
bei buchung mit umsatzsteuer ist das ergebnis lt. GuV aber geringer als bei buchung ohne umsatzsteuer (jedenfalls wenn ertrag höher ist als der aufwand)
simples rechenbeispiel:
ohne USt:
100 Ertrag
-50 Aufwand
=50 Ergebnis
mit USt:
84 Ertrag (=netto, ohne USt[19%x84=16])
-42 Aufwand (=netto, ohne USt[19%x42=8])
=42 Ergebnis
Nehmen wir mal an, nur 50% der UST könnten in deinem Beispiel auf den Preis aufgeschlagen werden:
ohne USt:
100 Ertrag
-50 Aufwand
=50 Ergebnis
mit USt:
92 Ertrag (=netto, ohne USt[109,5/1,19])
-42 Aufwand (=netto, ohne USt[19%x42=8])
=50 Ergebnis
q.e.d.
der deutsche fiskus ist verschnupft, weil er Zeal nicht über die lotteriesteuer packen kann
eine im inland veranstaltete öffentliche lotterie unterliegt der lotteriesteuer nach § 17 Abs. 1 Satz 1 RennwLottG, https://www.gesetze-im-internet.de/rennwlottg/BJNR003930922.html
die Zeal-tochter MyLotto24 Limited, eine am 28. Februar 2007 nach englischem Recht gegründete gesellschaft mit sitz in London, veranstaltet ihre lotterien aber nicht in D, sondern an ihrem sitz in London (für den spielteilnehmer ist MyLotto24 als buchmacherin und Tipp24 Services Limited, eine am 5. September 2007 nach englischem recht gegründete gesellschaft mit Sitz in London, als vermittlerin tätig, vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tipp24.com, https://www.tipp24.com/agb/ , unter "Funktionen von Tipp24 und Mylotto24"
diese auffassung wurde bestätigt durch das FG des Saarlandes, Urteil vom 1. 12. 2014 1 K 1258/13 rechtskräftig, http://archiv.jura.uni-saarland.de/entschdb/...tput.php3?id=782
Leitsätze:
1. In der Literatur besteht Einigkeit, dass eine Lotterie dort durchgeführt wird, wo die Gewinnhoffnung erworben wird.
2. Eine Gewinnchance wird dort erworben, wo die Lose gezogen werden.
3. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff der Ziehung [von Gewinnzahlen] nicht in dem Sinne verstanden wird, dass die Ziehung die Vornahme einer physischen Handlung voraussetzt. Entscheidender kommt es auf die Feststellung des ungewissen für das Spiel entscheidenden Ereignisses an, in dem Sinne, dass der Veranstalter das Ergebnis gegen sich geltend lässt, es mithin billigt.
die billigung der in D gezogenen gewinnzahlen hat MyLotto24 Limited (als zweitlotterie) beim abschluss der vereinbarungen (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tipp24.com, https://www.tipp24.com/agb/ ) akzeptiert und für sich als bindend anerkannt
Zeal könnte also theoretisch rausfliegen,weil man wohl aktuell nur noch irgendwo im Bereich von Platz 110 nach MarketCap steht. Allerdings hat man derzeit vielleicht Glück, weil sich kein echter Aufstiegsfavorit aufdrängt. Es gibt aber 2-3 Aktien, die vielleicht Zeal vorgezogen werden könnten.
Aber ist ne knappe Geschichte. Mit etwas Pech fliegt man im März raus.