was ist denn hier los?
Seite 544 von 708 Neuester Beitrag: 11.12.23 17:21 | ||||
Eröffnet am: | 23.06.10 10:06 | von: hedgeyoursto. | Anzahl Beiträge: | 18.689 |
Neuester Beitrag: | 11.12.23 17:21 | von: schnuffel | Leser gesamt: | 1.740.747 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 823 | |
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Wir sind hier auf Ariva !!Wir brauchen gewiss nicht so
nen Klugscheißer wie den vom Nebenboard!!!
Kursanstieg in Spitze am 29.11.!!!!!!!
Kursrückgang am 2.12. !!!!!!!!!!!!!1
Am 2.12. stand auf der Homepage des Kartellamtes noch nichts von der Freigabe, warum?
Benötigt man drei Tage um dort das Wort Freigabe zu schreiben oder wollte man einigen Zeit zumbilligen Einkauf geben????
Billig die Anleihe und die Aktien!!!!
Nur zum Nachdenken, bin jetzt wieder wach und warte......
Keine Handelsempfehlung, nur meine persönliche Nachdenkmeinung
Die ersten 30 Millionen wurden noch zwischen privaten und institutionellen Investoren aufgeteilt. Die restlichen 30 Millionen gingen ausschließlich an institutionellen Investoren.
Diese institutionellen Investoren müssen doch ein extremes Interesse an die Fortführung der AG haben !!!!
Die privaten Investoren dürften dagegen seine Anleihen komplett verkauft haben!
wird doch nur die Geschäfte und Arbeitnehmer Übernehmen aber nicht die Inso AG oder?Warum soll Conrad sich die Schulden ans Bein binden?
Sehe ich da was Falsch?
B7-100/13
Unternehmen:
Conrad Electronic (D); mittelbarer Erwerb wes. Vermögensteile der getgoods.de (D)
Produktbereiche:
Internet Einzelhandel mit Elektronikprodukten u.a. Brandenburg
28.11.2013 (Freigabe)
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/...schluesseW3DnavidW2687.php
2. Darf der Name nicht länger in negativen Zusammenhang erscheinen, sonst ist er "verbrannt" und daher wertlos für das was Conrad damit vorhat.
3. Beim Bundeskartellamt werden "Zusammenschlussvorhaben" geprüft.
und jetzt wirds spannend:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/...W3DnavidW261.php
Laufende Zusammenschlussverfahren
Im Interesse der beteiligten Unternehmen prüft das Bundeskartellamt die Vorhaben so schnell wie möglich, so dass im Einzelfall die Veröffentlichung mit dem Verfahrensabschluss zusammenfallen kann (!!!!).
In der Veröffentlichung wird ebenfalls der Verfahrensabschluss ausgewiesen. Nur in Fällen, die im Hauptprüfverfahren förmlich durch Beschluss abgeschlossen wurden, wird auch eine öffentliche Version der Entscheidung im Internet veröffentlicht.
Also jetzt kanns ganz fix gehen... Ich Hoffe sehr, dass ich mit meinen Vermutungen richtig liege und wünsche Allen Investierten viel Erfolg.
Vielleicht wurde der Weg für Conrad absichtlich geebnet.