NEWS - Allerthal Werke Investor bei Mühl ?
Seite 51 von 69 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:59 | ||||
Eröffnet am: | 29.06.11 15:06 | von: PennyChance. | Anzahl Beiträge: | 2.701 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:59 | von: Katjacevza | Leser gesamt: | 277.521 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 93 | |
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Ist das denn so ? Oder wird der Spielraum vlt. in beide Richtungen ausgenutzt ?
Brüssel hat da nur indirekt mit zu tun. Habe ich auch gar nicht in #1243 erwähnt, oder ? Das bezog sich auf den Sanierungserlass...LOL.
Minninger, wie oft musste ich inzwischen feststellen, dass du fachlich nicht immer auf der Höhe zu sein scheinst ?
Lest euch bitte ein, falls ihr nicht im Thema seid. Danke.
am 20.12.2016 wurde folgende Passage veröffentlicht:
Der Insolvenzplan steht noch unter der Bedingung des Verzichts der Gemeinde
Kranichfeld auf die Gewerbesteuer, die infolge der entstehenden
Sanierungsgewinne anfallen wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass
dieser Verzicht kurzfristig und endgültig vereinbart werden kann und das
Insolvenzgericht den Insolvenzplan dann bestätigen wird.
Am 26.01.2017 wurde veröffentlich, daß der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wurde.
Muß dann ja wohl die Gemeinde zugestimmt haben...
Quelle: www.adhoc dpag
Und für dieses eine Posting hast du dich extra bei Ariva angemeldet ? Ok...
Hier die korrekte Darstellung mit Quelle:
"Das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert sich durch die Prüfung" (....in Brüssel).
https://ifsbr.de/sanierungsgewinne-und-sanierungserlass/
Jeder sollte sich besser selbst ein Bild machen...
Meine Meinung.
Die Vergangeneheit hat leider - wie hier am Beispiel Mühl gut nachvollziehbar - gezeigt, dass man eben nicht generell auf Gerichtsbeschlüsse höherer Instanzen vertrauen kann, wenn die EU noch ein Mitspracherecht sich vorbehält. Was "EU-vertraglich" zusteht.
Warum sonst sollte Herr Wolf noch Einschänkungen machen ? Er wird ebenso vorsichtig agieren.
Und das kann ich gut nachvollziehen.
Meine Meinung.
Vor der Gesetzesneuregelung war man auch der Ansicht, dass es Rechtssicherheit gäbe. Plötzlich meldet sich Brüssel zu Wort... ;-)
Aber nochmals, die Mühl-Sanierung ist ein Altfall und von der Neuregelung nicht erfasst.
Warum dann seit FEBRUAR 2017 (!) keine positive Unternehmensmeldung, wenn alles so klar ist, wie hier dargestellt wird ?
http://www.ariva.de/news/...ervice-ag-prueft-auswirkungen-der-6040463
Heute hat der Vorstand der Mühl Product & Service AG bei der zuständigen Finanzbehörde einen Eilantrag auf rechtssichere Abstimmung der verbindlichen Auskunft auf Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns gestellt. Hintergrund dafür ist die Entscheidung des Großen Senats des BHF vom 28.11.2016 (veröffentlicht am 07.02.2017), dass die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.
Die Gesellschaft klärt nun mit der zuständigen Finanzbehörde, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf die geplante Restrukturierung der Gesellschaft hat. Für den Fall, dass der durch den Vergleich mit den Gläubigern im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens entstandene Sanierungsgewinn nun doch zu versteuern wäre, könnte dies einer erfolgreich Fortführung der Mühl Product & Service AG entgegen stehen.
Der Stichtag 07.02.2017 reicht doch völlig.
Kannst du die Frage beantworten, warum Her Wolf nicht schon längst weiter gemacht hat ?
1. Wie soll denn jemand wissen, was Herr Wolf macht oder nicht ? Frage bitte ihn selber .
2. Stichtagsregelung heißt- was davor passiert ist, ist Geschichte
- was danach kommt ist davon betroffen
3. hier noch mal aus #1257 zum Nachlesen:
für Deine Klarstellung. Sehr wichtig, daß hier auch Leute mit Sachverstand argumentieren.
am 20.12.2016 wurde folgende Passage veröffentlicht:
Der Insolvenzplan steht noch unter der Bedingung des Verzichts der Gemeinde
Kranichfeld auf die Gewerbesteuer, die infolge der entstehenden
Sanierungsgewinne anfallen wird. Die Gesellschaft geht davon aus, dass
dieser Verzicht kurzfristig und endgültig vereinbart werden kann und das
Insolvenzgericht den Insolvenzplan dann bestätigen wird.
Am 26.01.2017 wurde veröffentlich, daß der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wurde.
Muß dann ja wohl die Gemeinde zugestimmt haben...
Quelle: www.adhoc dpag
Kannst du die Frage beantworten, warum Her Wolf nicht schon längst weiter gemacht hat ?
Warum soll er nicht weiter gemacht haben ? Vielleicht hat er es Dir nur nicht erzählt ?
Wir wollen uns doch nicht mit Kaffeesatzleserei befassen, Spekulationen schüren etc. oder im Trüben fischen............
Nur meine Meinung
Der einzige, der hier Kaffeesatz liest, bist nämlich du. Bring dich mal lieber sachlich in die Diskussion ein und hilft mit, die aktuelle Situation zu analysieren. Davon haben die Leser unter den Aktionären der Mühl AG nämlich mehr als von deinen ständigen "Rockzipfel-Postings" zu meinen Beiträgen... ;-)
Da die AG nach §262 Aktiengesetz wegen Insolvenz aufgelöst wurde, ist für ihre Fortsetzung nach §274 Aktiengesetz ein HV-Beschluss notwendig. Ich finde aber nicht einmal eine Einladung zu einer HV...auch keine andere Adhoc.
"Vielleicht hat er es Dir nur nicht erzählt ?"
Gartenzwergnase, diese AG hier ist Adhoc-pflichtig, falls dir das was sagt. Und falls adhoc-pflichtige Informationen zurückgehalten werden, hat Herr Wolf bald ein weiteres Problem.
https://dejure.org/gesetze/AktG/262.html
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Nichts passiert seit Februar !?
Meine kritische Meinung, auch zu der Art, wie sich hier einige User verhalten.
Sie hat die 25%-Schwelle (Sperrminorität) unterschritten...kommt bald eine weitere Meldung, dass sie auch die 20%-Schwelle unterschritten hat ?
Nur so als Hinweis...
Du kannst natürlich weitere Spekulationen und dergleichen hier reinstellen, aber da mache ich nicht mehr mit.
Die Frage nach dem Warum hast Du auch nicht beantwortet ( #1262 ).
Gute Nacht & Good by