Was jetzt nach Einmarsch in die Ukraine 2022
Wenn irgendwas nach dem Sinn der Verwaltung ist, wird es doch sofort, richtig sofort, vermeldet.
Wird wohl zur Stundung kommen, bis es geklärt ist.
Es greift, wenn nicht am 1.8.2022 gezahlt wird, die 30 Tage Nachfrist. Die Anleihe ist aber schon am 1.8.2022 notleidend, wenn nicht die vollen 7,5 % gezahlt werden.
Wenn nicht bis zum 1.9.2022 die vollen Zinsen gezahlt werden, wäre Ekosem zahlungsunfähig.
So steht's in den Anleihebedingungen.
Es ist doch so, daß im Betreff das stehen sollte, um was es geht.
Also hier wäre "Anscheinend schon!! Siehe heutige Mitteilung" richtiger. Wenn das das ist, was Du sagen willst. Denn in diesem Forum gibt es keinen Widerstreit zwischen Dir und mir.
Also laß das, es ist unhöflich.
Die angebliche Stundung der gesamten zu zahlenden Zinsen, also auch die der 2,5 % bedeutet, daß in Walldorf kein Geld auf dem Konto ist und wir hingehalten werden.
Es gilt das, was ich oben geschrieben haben.
Zahlung 1.8. oder 20 Tage Verlängerung. Keine Zahlung bis 1.9.2022 bedeutet Zahlungsunfähigkeit.
Natürlich nur, wenn nicht bis dahin eine Freigabe erfolgt.
Es bleibt spannend.
Außer das Warten auf die 2,5 %. Das hat ein Ende. Denn warten brauchen wir nicht mehr. Wir bekommen nichts.
...........................................................................Aus den Bedingungen .........................
8. Kündigungsrechte
a) Die Inhaber-Teilschuldverschreibungen sind für die Anleihegläubiger nicht vorzeitig ordentlich kündbar. Jeder Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist berechtigt, seine sämtlichen Forderungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen durch fristlose Kündigung fällig zu stellen und sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen, wenn
(aa) die Emittentin Forderungen aus dieser Anleihe innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag nicht zahlt,
Weiter unten steht da noch, daß es 10 % sein müssen. Die Summer der jeweils gekündigten Anleiheanteile.
Die Emittentin ist berechtigt, die Zinszahlungen durch einseitige Erklärung einmal oder mehrmals ganz oder teilweise um jeweils ein Jahr zu stunden, d.h. die Fälligkeit auf den jeweils nachfolgenden Zinszahltag zu verschieben („Zinsstundung“). Die Zinsstundung ist spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Zinszahltag gem. Ziffer 10 der Anleihebedingungen bekanntzumachen („Stundungserklärung“).…"
Zahlung zum 1. Aug22, Stundung mit gVertreter- Zustimmung einen Monat vorher. Also zum 1. Juli, spätestens dann hätte die Stundung bekannt gemacht werden müssen. Habt ihr etwas derartiges bekommen ? Die Information zur Stundung Kam erst heute am 20.Juli. Also ungültig ? !
Offenbar ist mit dem (erwarteten und erhofften) Geldfluss aus Russland mächtig was schief gelaufen .Meines Erachtens ist die Stundung aufgrund der nicht korrekten Frist ungültig . Und damit EKOSEM pleite, weil sie nicht zahlen können und nun alle ihre Kündigungen einreichen ?? Verdammt.
Bei der 2022 Anleihe gilt es natürlich ähnlich.
Schwacher Trost.
auf welcher rechtlichen Grundlage basiert bitte Deine Aussage, dass bis 1.8. noch die "alten" Stückzinsen vom Käufer bezahlt werden müssen?
Mein Verkauf vom Freitag würde flat gehandelt mit dem Hinweis, die Stückzinsen wären im Kurs enthalten (CoDi).
Danke für Deine Antwort.
Ich dachte, das läuft weiter so.
Die Gesellschaft schein mir in der Hand von Dunklen Mächten zu sein. Der Vorstand weiß selbst nicht, was noch kommt.
Uns stünde jetzt meines Erachtens ein Kündigungsrecht zu, doch auf der EKOSEM Webseite lese ich
"Mit Datum vom 30. August 2022 wurde ein Freigabeantrag beim OLG Karlsruhe gestellt; bis Ende November 2022 wird ein finaler Freigabebeschluss des Gerichts erwartet, der den Vollzug der gefassten Beschlüsse ermöglicht."
Es fallen dort wohl die Worte: Erpressung, Nötigung (da ist wohl ein Unterschied), Täuschung. Es sollen sogar Argumente für und wider einer Insolvenz ausgetauscht worden sein. Alles ein Gerücht, weil nicht nachgeprüft. Aber irgendwie fischen wir hier alle im Trüben.
Bin gespannt auf den Kurs der Anleihen
Ich habe mit Datum 25.10.2022 von meiner Depotbank die Mitteilung erhalten, dass das Wertpapier wegen Gesamtfälligkeit am 07.12.2022 zu einem Kurs von 100% zurückgezahlt wird.