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Seite 6 von 12 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:35 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.11 10:53 | von: donpromillo | Anzahl Beiträge: | 276 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:35 | von: Christinaezeq. | Leser gesamt: | 46.286 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 27 | |
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Dein Geld ist schon längst weg, falls du es noch nicht bemerkt hast. Aber sollte irgendwann ein Wunder geschehen und 0,003 stehen bitte ich um BM
Oder muss ich die Big-Player erst mal wieder provozieren?
Mrcoral: Zu Deiner BM.Haette ich mir denken koennen,dass Du noch zur Schule gehst...
Wenn jemand zu Dir sagt : die Zeit heilt alle wunden, hau ihm in die fresse und sag: warte, is gleich wieder gut!!! :)
Wenn Dir jemand sagt : Du bist das letzte, dann grins und sag : "ich weiß-das beste kommt immer zum Schluss.
Bis denne
Da die meisten Poeten bettelarm verstorben sind, passt Du hier rein wie die Faust aufs Auge...
z.B. : evt101 läßt seine Schreiberer in diesem Thread ...
Ach, und einen Job finden ? Dafür müßte ich ja erstmal Einen suchen !
Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre beantragte daraufhin beim Landgericht die gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Abfindung. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch als unzulässig zurück. Damit setzte es sich scheinbar über den Bundesgerichtshof hinweg. Dieser hatte ausdrücklich klargestellt, dass die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr die Abfindungspflicht nicht entfallen lasse. Abgeleitet hatte er dies unmittelbar aus der Eigentumsgarantie
des Grundgesetzes, die die besondere
Verkehrsfähigkeit des Aktieneigentums schütze. Die Bekanntgabe der Delisting-Entscheidung führe in der Regel zu einem rapiden Kursverfall, der durch die Einbeziehung in den Freiverkehr nicht wieder ausgeglichen werden könne.
Genau an dieser Stelle setzt nun das Landgericht mit seiner Begründung an. Eine Abfindungspflicht bestehe nach dem Macrotron-Urteil nur dann, wenn durch den Wechsel in den Freiverkehr der Markt für den Handel der betreffenden Aktie entfalle. Dies lasse sich für einen Wechsel in das Segment M:access der Börse München aber nicht feststellen. Dessen Regelwerk zeige, dass ein funktionsfähiger Markt mit Schutzmechanismen bestehe, die denen des amtlichen Marktes stark angenähert seien (Az.: 5 HK O 7195/06).
Dauerlasten vermeiden
dann kann es ja nicht mehr lange dauern mit unserer Rakete.
und wer sehr gut englisch kann könnte mal da anrufen....zwecks generalmeeting und paar fragen etc...Nummer stimmt :-)
LONDON HONG KONG EXCHANGE PLC
Lynton House
7-12 Tavistock Square
London WC1H 9BQ
United Kingdom
Telephone: +44 20 7148 6206
Tja ein Problem, wenn man noch bei "This is Peter Clark ist".
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Zeitpunkt: 15.09.11 15:18
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Zeitpunkt: 16.09.11 15:21
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Kommentar: Off-Topic - Posting dient zur Provokation.
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