Foltermethoden in Hessen
Wer ausser dir behauptet sowas?
Wer macht es sich denn einfach?
Grüße
ecki
Únd das Schöne an unserem Land: Das Grundgesetz schützt uns alle vor zuviel Dummheit und dem Mob.
R.
R.
Daschner hatte Gewalt androhen lassen
Koch sagte, Daschner habe in einer schlimmen Situation für sich eine Entscheidung getroffen, in der er die letzte Chance sah, den entführten Jungen zu finden. Der Polizei-Vize hatte dem mutmaßlichen Mörder und Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler im Polizei-Verhör Gewalt androhen lassen.
"Würde mich wieder so verhalten"
Daschner forderte im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin "Focus" eine Gesetzesänderung. "Die Anwendung von Gewalt als letztes Mittel, um Menschenleben zu retten, müsste auch im Verhör erlaubt sein", sagte Daschner. Er habe sich zwar in einer juristischen Grauzone bewegt, aber er könne sich nicht vorstellen, dass er angeklagt und verurteilt werde. Sein Verhalten sei sowohl von der polizeilichen Gefahrenabwehr als auch durch den akuten Notfall rechtlich abgedeckt. In einer ähnlichen Situation würde er sich wieder so verhalten.
Kampfsportlehrer der Polizei stand bereit
Nach seiner eigenen Schilderung hatte Daschner dem mutmaßlichen Täter während des Verhörs androhen lassen, ihm würden notfalls starke Schmerzen zugefügt, wenn er den Aufenthaltsort des entführten Bankierssohnes nicht preisgebe. Er sei entschlossen gewesen, dies auch in die Tat umzusetzen. Dafür habe ein Kampfsportlehrer der Polizei bereit gestanden. Es sei der Polizei in erster Linie um das Leben des Jungen gegangen. "Auch vom Einflößen einer Wahrheitsdroge war die Rede. Das war alles mit mir abgesprochen", sagte Daschner dem "Focus".
"So ein Verhalten ist nicht üblich"
Der hessische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Stein, äußerte sich am Samstag im Hessischen Rundfunk überrascht und entsetzt über Daschners Haltung. Ein solches Verhalten gegenüber Verdächtigen sei in der Polizei nicht üblich. Der Fall sei die absolute Ausnahme. Das einzige, was für Daschner spreche, sei, dass er deutlich zugebe, wie die Situation gewesen sei.
EU: Folter ohne Ausnahme geächtet
Mit dem Fall, der für bundesweite Proteste sorgte, soll sich jetzt der Europarat befassen. "Ich werde das Anti-Folter-Komitee des Europarates bitten, diese Angelegenheit zu prüfen", sagte der Generalsekretär des Europarates, Walter Schwimmer, in Straßburg. Die Europäische Menschenrechtskonvention ächte die Folter ohne Ausnahme.
Mackenroth bedauert Äußerungen
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, hat indes seine Äußerungen bedauert. In einem Schreiben an die 14.000 Richter und Staatsanwälte seines Verbandes, das dem "Flensburger Tageblatt" vorliegt, betont der Jurist, er habe das Folterverbot "selbstverständlich" nicht zur Disposition stellen wollen.
"... andernfalls hätte ich geschwiegen"
Mackenroth hatte mit seiner Äußerung für Proteste gesorgt, Folter oder die Drohung damit könnten erlaubt sein, um ein höheres Rechtsgut - wie etwa das Leben eines Kindes - zu retten. Seine Äußerungen seien "verengt" wiedergegeben worden. "Ich bedauere die Dimension und die Tendenz der rechtspolitischen Diskussion, die ich mit meinen Äußerungen veranlasst habe", zitiert das "Flensburger Tageblatt" aus dem vertraulichen Brief. "Ich habe diese nicht vorhergesehen, anderenfalls hätte ich ausführlicher argumentiert oder geschwiegen". (sa/dpa)
Debatte um Folter zeigt verschärfte Strafbereitschaft
Karlsruhe/Freiburg (dpa) - Die Debatte über eine Aufweichung des Folterverbots wird nach Ansicht des Freiburger Kriminologen Helmut Kury vom ständigen Ruf nach härteren Strafen befördert. Vor allem vor dem Hintergrund spektakulärer Sexualstraftaten steige seit Jahren die Bereitschaft in der Bevölkerung, schärfere Sanktionen zu verhängen, sagte Kury am Dienstag in einem dpa-Gespräch.
«Die jetzige Diskussion über das Folterverbot ist ein Zeichen, dass die Zeit offenbar reif ist», kritisierte der Strafrechtler. Noch vor Jahrzehnten hätte ein öffentliches Nachdenken über eine «erlaubte» Folter wahrscheinlich einen Aufschrei ausgelöst.
Kury führt die erhöhte Sanktionsbereitschaft nicht nur auf die Kriminalitätsentwicklung zurück, zumal Statistiken belegten, dass gerade die Zahl der Sexualmorde an Kindern - entgegen der öffentlichen Wahrnehmung - in den vergangenen 30 Jahren gesunken sei.
Auch ein allgemeines Gefühl der Unsicherheit in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Schwierigkeiten fördere eine solche Neigung, wie Untersuchungen gezeigt hätten: «Wenn es einem gut geht, ist man gütiger gegen Abweichler.» Ansätze zu einer Lockerung des Folterverbots hält er für verfehlt: «Wenn man da die Tür aufmacht, kriegt man sie nicht mehr zu.»
erschienen am 25.02.2003 um 13:35 Uhr
© WELT.de
So weit ist man in Hessen noch nicht. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, daß der ganz besonders schlechte Umgang, den unsere amerikanischen Freunde gegenüber ihren einst engsten Verbündeten zeigen ein bißchen in diese Richtung weist. man spricht da zwar nicht von Foltern, sondern vom "Grillen". Und immerhin weiß man ja, das George W. von seinen Freunden "der Bruzzler" genannt wurde.
Wir werden die Sache weiter beobachten!!! Und natürlich auch im Privaten immer aufmerksam sein, wenn sich die Zeichen mehren, daß einstige Liebe in Hass umschlägt.
Mit besten Wünschen
HIOB
Es wurde einem Verdächtigen, der sich zufällig auch als Täter entpuppt hat, Gewalt angedroht. Diese wäre wohl auch zum Tragen gekommen. Man kann jetzt darüber diskutieren, ob dies in diesem Fall gerechtfertigt wäre oder nicht, aber ich denke, daß Folter auf keinen Fall gerechtfertigt ist.
Warum?
1.) Recht spricht in einer Demokratie, also auch in Deutschland, nur das Gericht, und niemand sonst. Wird aber gefoltert, so wird implizit damit ausgedrückt, daß der gefolterte Schuldig ist. Und wer kann sagen, ob das im jeden Fall so ist?
2.) Wenn die Folter "rechtens" wird, wer kontrolliert die Anwendung? Es gibt immer und im jeden Fall Ermessensspielräume. Außerdem ist es doch schön, wenn durch die Folter jemand leichter zum Sprechen zu bringen ist. Spart jede Menge Zeit und Nerven.
Was ich damit sagen will: was erlaubt ist, wird auch angewendet, egal ob es im speziellen Fall wirklich notwendig und vor allem gerechtfertigt ist, oder nicht.
3.) Vertuschungspolitik. Wenn jemand per Folter ein Geständnis ablegt, so wird von der Polizei alles daran gesetzt werden, daß der Beschuldigte das Geständnis aufrecht erhält. Negativ-Schlagzeilen würden diese Praktik ja schließlich in Frage stellen. Also besteht dann die Gefahr, daß entlastendes Material bei Seite geschafft wird. Schließlich liegt ein Geständnis vor, ergo Schuldig.
Das Problem in unserer Gesellschaft ist, daß auf Grund von einzelnen Ereignissen Forderungen erhoben werden, die für diesen Einzelfall berechtigt zu sein scheinen. Frei nach dem Scheuklappen-Prinzip wird dann übersehen, daß eine generelle Erlaubnis dieser Maßnahmen, in diesem Fall also die Folter, dann allgemeingültig werden und mithin schwer kontrolierbar. Folter wird damit legitimiert, der Einsatz wird zuerst nur in Einzelfällen, schließlich nach und nach auch im Graubereich des eigentlich gedachten "Einsatzgebietes" eingesetzt. Das dabei dann auch Unschuldige getroffen werden, wird dann, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, billigend in Kauf genommen. Und diese Unschuldigen werden es dann sein, die den Preis bezahlen müssen, den die Gesellschaft auf Grund der Tat eines Einzelnen gefordert hat.
Und hier sage ich einfach: OHNE MICH!
Das der Opferschutz verbessert werden muß steht außer Frage, aber das ist ein anderes Thema.
Hier werden Grundsatz und Außnahmesituation durcheinander gemischt ebenso wie Ratio und Emotio (Verstand und Gefühl)
- Rechtsgrundsätze können nicht einfach aufgegeben werden. Wir haben sie aus gutem Grund und langer rechtsgeschlichtlicher Erfahrung eingeführt und ich glaube nicht, dass wir jedes mal, wenn wir eine Ausnahme wollen wieder erklähren müssen warum (Die Todesstrafe wurde vor allem abgeschafft, weil die Möglichkeit bestand, dass ein Unschuldiger hier zu Tode kommt. Da dies nicht auszuschließen ist, musste sie abgeschafft werden)
- Die Unschuldsvermutung ist ein Rechtsgrundsatz der ganz einfach besagt, dass jeder so lange als Unschuldig zu gelten hat, bis er rechtskräftig von einem ordentlichen Gericht verurteilt ist. Keiner von uns wird sich wünschen, dass dieses Prinzip aufgehoben wird und er sich irgendwann einmal durch Zufall als "Vorverurteilter" dem Mob (wiedereinführung der Lynchjustiz) gegenüber sieht
- Die Folter wurde aus den gleichen Gründen wie die Todesstrafe abgeschafft. Es ist ja heute bekannt, dass es zig-tausende von Fehl- und Todesurteilen auf Grund von Geständnissen unter Folter gegeben hat.
Auch wenn uns das als zu nüchtern erscheint: zu dem Zeitpunkt als die Polizei mit Folter drohte war der Täter noch als 'unschuldig' im Sinne des Gesetzes anzusehen.
Ich verstehe jede Emotion und billige den Betroffenen (Eltern etc.) so manches rechtswiedrige Stregen und Verhalten zu (wobei eventuelle Taten auch hier vor Gericht müssen). Aber das hier ist die Ebene von Emotionen und die Ebene von Einzelfällen - nicht die der Präzedenzfälle und der Rechtsgrundsätze.
An die nämlich müssen wir uns halten, sonst müssen wir damit rechnen, dass wir selbst als Opfer einer Schuldvermutung in der gleichen Lage wieder finden wie der Täter im Frankfurter Polizeipräsidium. Warum ist das so schwer zu verstehen?
Warum wir diese Rechtsgrundsätze (u.a. nacht Art. 1 GG) nicht ändern sollten und hier auch keinen Volksentscheid zulassen dürfen zeigt schon diese Diskussion. Wir brauchen nur einen Sexual-Mord an einem kleinen Mädchen, 1 Woche erfolglose Fahndung und einen entsprechenden Täter und mit Hilfe der Medien (ihr wisst welche ich meine) wird das Volksbegehren die Todesstrafe erfolgreich wieder eingeführt. Und wenn dann in ein paar Jahren der erste unschuldige dem Strang zum Opfer gefallen ist, dann fragen wir uns mal wieder, warum wir aus der Geschichte nichts gelernt haben und schaffen sie mal wieder ab.
Wir hatten das alle schon und je mehr ich mich damit beschäftige, desto beeindruckter bin ich von der humanistischen Leistung, die hinter unseren Gesetzen steckt.
Fazit: Die Grundsätze müssen bleiben und sind unantastbar.
Wenn wir auch nur auf die Idee kommen, Straftäter anders zu behandeln, als es das Gesetz erlaubt, dann sind wir von den zeiten im Dritten Reich weniger weit entfernt, als ihr glaubt. Diese Rechtssicherheit, die wir heute haben, kann doch niemand enrsthaft in Frage stellen.
Gestern in den Tagesthemen der Kommentar dazu:
Der Kommentator, selber Vater zweier Kinder konnte verstehen, dass man auf die Idee kommen kann, das Leben des Kindes unter Androhung von Gewalt zu retten. Trotzdem hat er klar gesagt: Was ein Einzelfall hätte sein können ist durch die nachfolgenden Statements des Polizeichefs, der von neuen rechtlichen Überlegungen sprach, zu einer Grundsatzdebatte geworden, die klar in die falsche Richtung führt. Diese Grundsätze sind und bleiben unantastbar, so der Kommentator.
Recht hat er. Manche Kommentar hier legen die Vermutung nahe, dass einige hier bereit wären, in bestimmten Fällen das Recht selber in die Hand zu nehmen: Habt ihr eigentlich eine Ahnung, welche Verantwortung das bedeutet? Zu beurteilen, wer Schuld hat und wer nicht? Es hat seinen guten Grund, dass wir an unsere Richter schon in der Ausbildung sehr hohe Anforderungen stellen.
Bitte also: verwechselt die Ebenen nicht. Was Recht ist muss auch Recht bleiben und niemand!!!, auch nicht der schlimmste Täter soll uns dazu Bringen undsere Rechtsgrundsätze prinzipiell in Frage zu stellen oder gar aufzugeben.
Gruß
Glasnost