Griechenland - Haircut/Default/CDS
die einbuchung der nominalen sollte vor einem ordentlichen gericht gar keine beachtung finden, da die marktpreise entscheidend sind.
im privatrecht wäre es so, jemand schuldet mir 10 000 euro und gibt mir sein auto als pfand, obwohl ich das gar nicht haben will, denn die schuld ist fällig er sagt das auto ist 5 000 euro wert. ich verkaufe das auto zwischenzeitlich, da mir nicht zugemutet werden kann länger auf mein geld zu warten. das auto ist nachvollziehbar nur 2 000 euro am markt wert.
die folge ist der typ schuldet mir weiterhin 8 000 euro. aber im clinch mit einem staat ist das was ganz anderes. was ich damit sagen will.
es ist unglaublich das einem ein staat für eine fällige schuld neue schulden mit fälligkeiten zwischen 10 und 30 jahren einbucht und sagt wir sind quit schuldenschnitt hin oder her.
das ist nämlich nicht nur ein schuldenschnitt sondern eine nahezu kostenfreie durchfinanzierung für die nächsten 10 jahre.
sowas könnte man als firma oder privatmann niemals durchziehen, auch nicht mit irgendwelchen pseudodemokratischen klauseln. ich habs noch im gedächtnis als ein griechischer beamter erwähnt hat alle meldungen zum psi sind gerüchte die wahre beteiligung kennen nur 4-5 menschen. ja sorry dann kann ich mir das mit dem memorandum auch sparen. man stelle sich mal vor das ergebnis der nächsten bundestagswahl kennen nur 4-5 menschen und die sagen uns dann wer wie abgestimmt hat. :-) das ganz hat ja nicht mal den anschein von legalität.
die anleihen stehen beide noch im depot, muss mal rechnen wie es mit den anderen gr anleihen aussieht, kam mir etwas wenig vor
Aber wir drehen uns im Kreis, es gibt keine neuen Argumente.
Einige hier werden klagen, ich aber nicht. Denn alleine gestern und heute hab ich mehr mit Aktien verdient als mein GR-Verlust insgesamt beträgt. Da tue ich mir keinen nervigen Prozess über Jahre an sondern zieh so bald wie möglich meine Kohle raus um besser liquide zu sein. Am Aktienmarkt kann sie besser arbeiten.
Schon merkwürdig, wieso man sich da länger Zeit lässt.
Bekommt ja schließlich jeder die selben Anleihen beim Tausch, egal welche Fälligkeit die Anleihen vorher hatten (was ich ja schon als Unding betrachte, da die Anleihen vorher auf vollkommen unterschiedlichen Niveaus notierten)
Aber ich denke, das ist nur eine technische Verzögerung, hängt vermutlich von der Bank ab.
Mal sehen was sie für das Umbuchen der März-Anleihe verlangen.
Schon frech die Kleinanleger jetzt auch noch bei den Gebühren abzuzocken.
Meine Märzanleihe im Nominalwert von 2000 hat sich in 22 Positionen von 2*150 und 20 * 30 bzw 32 Euro pulverisiert.
Da brauche ich bis 2042 (wenn ich das überhaupt erlebe) ja mehr Geld für Druckertinte wenn ich meinen Depotstand ab und zu ausdrucke, als der Junk wert ist.
als bsp einmal mit 2 & einmal mit 20 anleihen:
wert der anleihen: 30 € gebühr pro order: 20 € = 10 € gewinn pro order; x 20 = 200 €
wert der anleihen: 300€ gebühr pro order: 20 € = 280 € gewinn pro order; x 20 = 5.600 € durch 10 = 560 €
in diesem fall würde jeder einzelne um 560 € mehr bekommen
Ist natürlich eine Riesensauerei, dass hier die Banken nochmal abkassieren. Hat schonmal jemand versucht, einen Mengenrabatt beim Broker zu bekommen?
http://www.finanzen.net/anleihen/...1-Anleihe-GR0128010676_historisch
liegen so um 30% von 32% Altnominale. Hinzu kommt der 15% ESFS, also Börsenpreis des Gesamtpaketes wie vermutet ca. 25%.
Wer kein Konto hat, der kann es ja da oder anderswo eröffnen.
Ziel: Anleihen so untereinander tauschen, dass am Ende, jeder statt 20 verschiedener Anlei-hen nur 3-5 unterschiedliche Anleihen besitzt.
Bsp: tausche meine 2042iger (z.B. 300€) gegen deine 2041iger (200€)+ESFS-Anleinen für 100€)
Der Tausch ist ein Nullsummenspiel, aber beide haben dann nur noch 19, statt 20 Posis ... usw.
Meinung der Kundenberaterin:
- sollte kein Problem sein
- man braucht dafür die Steuernummer des jeweils anderen
- der Depotübertrag ist ist kostenlos. Also kann man auch in kleinen Portionen tauschen, falls man einander nicht traut. (Durch die bekannte Steuernummer des anderen ist alles bereits "ein Stück sicherer")
- Da nicht zwischen Ehepartner getauscht wir fallen prinzipiell Steuern an. Die Positionen werden jedoch gegengerechnet (also durch Verrechnung von Ein- und Ausbuchung entstehen in der Summe keine Kosten)
Zum letzten Punkt soll ich mich in 2-3 Wochen noch einmal melden. Dann sollten die neuen Anleihen bei den Kunden im Depot liegen und die Leute bei der Bank sollten wissen wie genau sie die neuen Anleihen zu behandeln haben. Insgesamt sollte es keine steuerlichen Nachteile geben (sprich: es ist eine vorläufige Antwort z.Z. noch ohne Garantie)
Ich suche nun Interessierte, die prinzipiell bereit sind bei einem Tausch mitzumachen. Zunächst will ich mir einen Überblick verschaffen. Gibt es genug Interessenten, sieht man weiter...
Da ich meine Anleihen nicht sofort verkaufen will, werde ich nichts überstürzen. Viele Einzelheiten müssen noch geklärt werden und ich selbst bin noch unentschlossen, ob sich so ein Aufriss lohnt.
PS: auch 140€ Gebühr sind eine Frechheit ... von den Griechen, nicht von deinem Broker ;-)
@thogrim: Ich sehe es wie du: Nichts überstürzen. Mein Übertrag wird einige Wochen dauern. Dann verkauft man Stück für Stück und kann da sicher noch gute Kurse nutzen. BEi flatex ist die Ordereingabe und Streichung kostenlos, also Limitorder reinsetzen und abwarten. Hier macht Kleinvieh viel Mist. Bei deiner Tauschaktion würde ich nicht mitmachen, weil ich dadurch nur ca. 100 EUR Provision sparen würde. Lohnt für mich nicht.
Aber das ist recht unspezifisch. Ich hab' 3 verschiedene Griechenanleihen. Macht m.E. 3 Umtäusche. Jetzt könnte man natürlich auch behaupten es wären 3 x 24 Umtäusche - auch da könnte man nicht wirklich widersprechen. Die Sache ist also unklar, das Preis-Leitungsverzeichnis nicht eindeutig. Und in einem sochen Fall sagt der § 305c Abs. 2 BGB: "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders." Denn schließlich hätte die comdirect ja auch konkreter werden können.
Hinzu kommt, und das ist m.E. die grö0ere Frechheit, dass im Umtauschangebot nicht darauf hingewiesen wurde. Hier könnte aus § 242 BGB aber eine Aufklärungspflicht abzuleiten sein.
Quelle: WO