Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Von der nebulösen Mingers- Seite.
Die machen auch enormen Druck, was ich persönlich etwas nervig finde.
Rosinenpicken (nur Verluste angeben) nicht anerkennen, dann ist es sowieso abgelehnt. Wir denkt ihr?
Oder nehmen die Prozessfinanzierer generell nur Aktionäre?
So wie ich das vom SDK verstanden habe, nimmt Litfin bei der Prozessfinanzierung keine Zertifikate.
Von Tilp und Mingers bekomme ich zu der Frage keine Rückantwort bis jetzt
danke
https://www.online-handelsregister.de/...ueren/HRB/8469/advofund-GmbH
Gründungsdatum:
10.09.2020
Kapital:
25.000,00 EUR
die Firmenadresse
52428 Jülich
Da hätte ich mehr als Bauchschmerzen , zudem trommeln die mir zu sehr.
Ich habe mit Herrn Kewe von TILP telefoniert, sehr Eindruck. Die sind auch schon mit diversen Klagen losgelaufen, da dann schon die freisten für die klageerwiderung für EY läuft. Die machen und sammeln dann erst die Anlege ein.
Zudem bieten sie mit 20% Erfolgsbeteiligung die niedrigste erfolgsprovision.
Die nehmen mW aber nur größere Fälle.
- Die Aufsicht hat bewusst weggeschaut trotz besserer Erkenntnis
- Die Aufsicht hat Anleger in die Irre geführt und sie in gutem Glauben belassen, dass alles in Ordnung ist
Die ESMA sieht das mE genauso...eine Wegdelegierung an die DPR, wie es die BaFin gemacht hat, ist nach deren Beurteilung nicht möglich. Das erhöht mE die Chancen deutlich.
Antwort auf meine email:
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Juli 2020 an Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis. Ich wurde gebeten, Ihnen im Namen des Exekutiv-Vizepräsidenten zu antworten.
In Ihrer E-Mail weisen Sie auf die erheblichen Verluste vieler Privatanleger, darunter auch Sie selbst, hin, die in Wirecard-Aktien investiert haben. Darüber hinaus hinterfragen Sie die Vereinbarkeit der Benennung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) durch die deutsche Regierung für die Durchführung bestimmter Vollzugsaufgaben mit dem EU-Recht. In Ihrer E-Mail beziehen Sie sich ebenfalls auf frühere Schriftwechsel mit Herrn De Masi, Mitglied des Deutschen Bundestages, in dem Sie die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds fordern.
Die Europäische Kommission nimmt den Fall Wirecard sehr ernst und forderte im Juni dieses Jahres die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf, zu untersuchen, ob es in Deutschland aufsichtsrechtliche Versäumnisse gegeben hat. Wir sind entschlossen, herauszufinden, was falsch gelaufen ist, und erwarten bis zum 30. Oktober 2020 die Untersuchungsergebnisse und mögliche Handlungsempfehlungen der ESMA.
Nach EU-Recht (Transparenzrichtlinie 2004/109/EG) muss die benannte zuständige nationale Behörde, in diesem Fall die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), befugt sein, zu prüfen, ob die von den Unternehmen veröffentlichten Informationen im Einklang mit dem einschlägigen Berichtsrahmen erstellt wurden, und im Falle aufgedeckter Verstöße geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das EU-Recht erlaubt es den Mitgliedstaaten, eine andere zuständige Behörde als die zentrale zuständige Behörde zu benennen, die diese spezifischen Aufgaben wahrnimmt. Die Mitgliedstaaten können der zentralen zuständigen Behörde auch gestatten, diese spezifischen Aufgaben einer anderen Einrichtung zu übertragen, sofern Interessenkonflikte vermieden werden und die bei der Ausführung der übertragenen Aufgaben erlangten Informationen nicht missbräuchlich oder zur Verhinderung von
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111 Büro: SPA2 07/003 - Tel. Durchwahl +32 229-86484
Jean-Philippe.RABINE@ec.europa.eu
Wettbewerb verwendet werden. In jedem Fall muss die zentrale zuständige nationale Behörde weiterhin die Gesamtverantwortung für diese übertragenen Aufgaben tragen.
Wie Sie vielleicht wissen, hat die EU 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Die Richtlinie verlangt von Einrichtungen des privaten und öffentlichen Sektors, die in ihren Geltungsbereich fallen, Kanäle und Verfahren für die interne Berichterstattung und für die Weiterverfolgung der Berichte der Hinweisgeber einzurichten (Kapitel II). Ferner werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Behörden zu benennen, die für die Entgegennahme von Meldungen, Rückmeldungen und Folgemaßnahmen zu den Meldungen zuständig sind. Diese Behörden müssen externe Meldekanäle für die Entgegennahme solcher Meldungen einrichten (Kapitel III). Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 17. Dezember 2021 nationale Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassen. Bisher hat noch kein Mitgliedstaat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass diese Richtlinie in seinem Hoheitsgebiet bereits umgesetzt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie: Miroslaw Tadajewski, Jean-Philippe Rabine, Giulia Bottazzi
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Elektronisch unterzeichnet am 15/09/2020 15:55 (UTC+02) gemäß Artikel 4.2 (Gültigkeit elektronischer Dokumente) des Beschlusses Nr. 2004/563/EG der Kommission
(e-signed)
Alain DECKERS Referatsleiter
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Mingers ist für mich auch raus. Zu seltsam alles.
Bleiben:
Quinn Emanuel / Omni Bridgeway
Pinsent Masons / LITFIN (Investor Rights, SdK)
Tilp / Therium
Ich werde erst einmal warten mit wem die DSW zusammenarbeitet.
hey, das dachte ich auch erst. Wieso bietet Tilp es für 20% an und Mingers für 30%. Habe länger recherchiert und rausgefunden das es wie bei allem aufs Kleingedruckte bei den Prozessfinanzierern ankommt.
Therium erhält bei Erfolg, abzüglich der Gerichts und Anwaltskosten! 20% von uns. Das heißt sie ziehen diese Kosten ab und bekommen davon eine Erlösbeteiligung von 20%.
Advofund erhält bei Erfolg 30% von uns, darin sind die Anwalts und Gerichtskosten mit enthalten, sie werden also vorher nicht abgezogen.
Hab bei Mingers wegen Insolvenzverfahren noch gefragt, das würden die quasi kostenlos für uns einreichen, bei Erfolg würden dann am Ende auch 30% im Anschluß abgehen.
Leider bin ich bei denen aber nicht schlau draus geworden ob es zwingend ist das ich die Insolvenzanmeldung dann mit über sie machen muss oder es mir frei steht.
Habe gesagt bekommen in diesen 30% wären alle Klagen drin, Insolvenzverfahren, Ernest & Young, Wirecard AG mit Vorständen.
Jedoch bekommt man das alles nicht so richtig ordentlich aufgelistet wie von anderen Kanzleien und es ist schwer durchzublicken.
Der Grund warum ich nicht weiß wen von beiden ich nehmen würde ist daß bei Mingers eben angeblich alle Klagen mit den 30% laufen, was ich sehr positiv finde und bei Tilp weiß ich bisher nur von der Klage gegen Ernest & Young mit Prozessfinanzierer
10 Jahre und länger durch alle Instanzen klagen, das kostet.
TILP ist 20% nach Abzug von Gericht/Anwalt-Kosten. MINGERS ist 30% Brutto. Es kommt darauf an, wieviel die Kosten sind und wieviel zurückgeholt werden können....
Im übrigen ist Mingers in den eigenen Prozesskostenfinanzierer involviert.
Zudem habe ich den Eindruck das es dort irgenwie chaotisch abläuft, wenig aussagekräftige Antworten, mehrer Anrufe an aufeinanderfolgenden Tage ohne Bezug zu den vorhergehenden Gesprächen, ständige email Werbung (Klagen zu Diesel, Finanzierungsverträgen und Mietproblemen) zu anderen Themen. Ich werde das erst noch weiter vergleichen.
mfg
Es gilt die Unschul(dt)svermutung.
Ich verstehe ebenfalls nicht warum so wenig und wusste nicht ob das so richtig ist weil ich keine Vergleichswerte von anderen Kanzleien habe und es selbst nicht ausrechnen kann.
@Hardylein, Nein. Ich bin von meinem momentanen Verlust ausgegangen.
@ Schaka, Was hast Du nicht verstanden und wer will das wissen ?
Da blicke ich jetzt langsam auch nicht mehr durch,gut das hier draufhin gewiesen wurde
Das meine ich doch ! Mingers ist in der Richtung etwas undurchsichtig und erklärt sich nicht.
Ja du hast mich durch deinen Post darauf gebracht die andere Kanzlei mal zu fragen, dafür danke.
Ich ging davon aus das alle Anwälte für zb meinen Fall die gleiche Summe geltend machen.
So würde Mingers für mich 5000e weniger geltend machen,warum auch immer.
Ein Vergleich lohnt sich eventuell.