1Monat nach MIFA-Börsengang-unterschiedliches Echo
Seite 46 von 46 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:31 | ||||
Eröffnet am: | 11.06.04 12:55 | von: moya | Anzahl Beiträge: | 2.147 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:31 | von: Silkevhwia | Leser gesamt: | 221.480 |
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gesperrt. Manche Turteltauben nerven total mit ihrem Weißkot.
Soll für Menschen stark gesundheitsgefährdend sein...
16.04.2015 18:47 Uhr | Aktualisiert 17.04.2015 09:06 Uhr
http://www.mz-web.de/sangerhausen/...msen-mifa,20641084,30450086.html
19:45 15.01.15
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e): Delisting
15.01.2015 19:39
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Delisting der Aktie .........
Für die Ruckmeldung wäre ich sehr dankbar!!
Beschluss
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf
den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE000A0B95Y8, gemäß § 39 Abs. 2
BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen.
Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. Juli 2015 wirksam.
Frankfurt am Main, 29. Januar 2015
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Es ist korrekt, dass die MIFA-Aktie seit dem 29.7. nicht mehr an der Börse gehandelt wird.
Kurz zu den Hintergründen:
Wie Sie sicher wissen, befindet sich die MIFA AG in einem Insolvenzverfahren und wird von Insolvenzverwalter Prof. Dr. Lucas Flöther abgewickelt. Der MIFA-Geschäftsbetrieb wurde Ende vergangenen Jahres an einen neuen Eigentümer übertragen. Dieser führt den Geschäftsbetrieb unter neuem Namen fort. In einem Insolvenzverfahren wird üblicherweise nicht das Unternehmen, sondern nur der Geschäftsbetrieb verkauft. Das bedeutet, nur die Vermögensgegenstände des Unternehmens werden an den neuen Eigentümer übertragen, nicht aber das Unternehmen selbst. Das deutsche Insolvenzrecht sieht diese sog. „übertragende Sanierung“ ausdrücklich vor, weil ein insolventes Unternehmen naturgemäß meist mit erheblichen Verbindlichkeiten belastet ist und deshalb keinen Käufer fände. Das insolvente Unternehmen – in diesem Falle die MIFA AG – bleibt dann als quasi „leere Hülle“ zurück und wird durch den Insolvenzverwalter abgewickelt. Zu diesem Zweck hat der Insolvenzverwalter auch das Delisting der Aktie beantragt. Die Aktie wird also seit Ende Juli nicht mehr an der Börse gehandelt.
Die Aktionäre der MIFA sind Gesellschafter des Unternehmens; ihnen gehört also ein (sei es auch kleiner) Teil des Unternehmens. (Rechtlich gesehen sind sie streng genommen Schuldner im Insolvenzverfahren; Allerdings trifft sie als Aktionär keine Nachschusspflicht; sie müssen nicht für die Schulden des Unternehmens zusätzlich einstehen.) Damit sind die Aktionäre aber keine Gläubiger des Unternehmens. Mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch sie nicht möglich ist. Sie nehmen damit auch nicht an einer späteren Quotenverteilung an die Gläubiger teil. Erst wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind, würde - ein nicht zu erwartender - Überschuss an die Aktionäre ausbezahlt.
Da sich die MIFA AG in einem Insolvenzverfahren befindet, ist ein Aktienrückkauf durch die MIFA AG - gleichgültig, in welchem Umfang - ausgeschlossen. Zudem bitte ich um Ihr Verständnis, dass der Insolvenzverwalter als Vertreter der Gläubiger den Gesellschaftern keinerlei Rat erteilen kann.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Wallentin
möller pr GmbH
Ehrenstr. 41
50672 Köln
Fon: +49 221 80 10 87-86
Fax: +49 221 80 10 87-77
E-Mail: tw@moeller-pr.de
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