Griechenland - Haircut/Default/CDS
hieß es, dass bei > 90% Zustimmung sowie > 90% Anleihentausch-Bereitschaft die ganze Story freiwillig bleibt. Da nicht genug mitgemacht haben, trifft es jetzt alle. Ich hoffe nur, dass ich den Rotz so schnell wie möglich wieder rauswerfe. Werden denn in 30 Jahren tatsächlich die 46,5% Nominalwert erreicht? Theoretisch müsste bspw. der Umtausch der März-Anleihe so auf 20% Nominal gedrückt sein.
Inhalt:
- Schadenersatz bei Enteignung
- verbietet Benachteiligung gegenüber inländischen Investoren
- jeder Betroffene kann vor internat. Schiedsgerichten klagen
Ich könnte mir vorstellen, dass es hier erfolgreiche Klagen von Zwangsumgetauschten gibt. Es wäre zu prüfen, was man tun muss, um sich die Option einer Klage offen zu halten.
http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2005/612/pdf/BITSStudie.pdf
BIT-Text siehe Anhang 2
Siehe auch
http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/...ite/6058872.html
http://www.focus.de/politik/deutschland/...glaeubiger_aid_706311.html
www.luther-lawfirm.com/download_newsletter_de/350.pdf
Man muss nämlich leider die neuen Anleihen behalten, um rechtlich gegen den Umtausch vorzugehen. Und zwar solange, bis das Urteil gefallen ist. Bis dahin kann GR längst nochmal pleite sein und einen 2. Cut gemacht haben. Der wäre ja nach den neuen Bedingungen sogar rechtlich vollkommen wasserdicht.
Abwägen muss man das Risiko eines erneuten Defaults und die möglicherweise bessere Verzinsung des frei werdenden Kapitals gegen die Aussicht auf Entschädigung und eine Beruhigung der Schuldenkrise und damit steigenden Marktwert der Neubonds.
Falls der Marktwert des Neubonds anfangs z.B. 20% beträgt, müsste man das frei werdende Kapital zu mindestens 10% anlegen/investieren. Das sollte mit ähnlich riskanten Anleihen zu machen sein, fragt sich nur, ob man dabei einen Vorteil hat.
http://av.r.ftdata.co.uk/files/2011/08/Greece12FRN.pdf
kann man die GR-Anleihen wg. der CAC-Anwendung am 8.3.2012 sofort fällig stellen.
Besonders schick wäre es natürlich, die Fälligstellung noch vor dem Umtausch zu erklären, aber leider sind gerade alle Faxnummern des griechischen Finanzministeriums tot (Zufall?).
Mein Schreiben dazu sieht so aus (Achtung: die Griechen erheben 1% Bearbeitungsgebühr auf solche Eingaben):
[Ort], 11.03.2012
To:
Ministry of Finance
General Accounting Office
Public Debt Directorate
37 Panepistimiou Street
101 65 Athens – Greece
ISIN [ISIN] bonds immediately due and payable
Dear Sir / Madam,
I’m holding greek bonds maturing [Datum], ISIN [ISIN] with a face value of € [Nennwert].
The activation of the collective action clauses in conjunction with the PSI on Friday, 9th of March, 2012 by the Republic of Greece constitutes an Event of Default according to the bond’s terms and conditions.
As provided by the bond’s terms and conditions I hereby give notice to the Republic of Greece, that the aforementioned bonds are immediately due and payable and that the principal amount of € [Nennwert] plus accrued interest to the date of repayment is immediately due and payable.
Please book the amount of € [Nennwert] plus accrued interest to the date of repayment to my banking account given below
The aforementioned bonds are treasured by
[Adresse der Depotbank]
Customer No.: [Kundennummer / Bankleitzahl]
Customer Name: [Depotinhaber]
Regards,

[Name / Adresse]
email: [email]
Phone: [Telefonnummer]
Banking account:
IBAN: [IBAN der eigenen Bankverbindung]
BIC: [BIC der eigenen Bankverbindung]
GR wird solche Faxe doch vermutlich ignorieren und am Ende bleibt wieder nur der Rechtsweg. Mit welchem Argument könnte man die Summe einklagen?
Ich werde nächste Woche jedenfalls erst mal noch nichts verkaufen. Je mehr ich darüber nachdenke, desto eher fühle ich mich geneigt gegen die Zwangsumschuldung zu klagen. Ursprünglich hatte ich das zwar nicht vor, da sich die Verluste in Grenzen halten, aber wenn man es nüchtern betrachtet, war die nachträgliche Einführung von CAC Klauseln schlicht Betrug. Die Klauseln galten zudem auch nicht für jede Anleihe separat, sondern für alle Anleihen zusammen, wodurch die Enteignung der März-Gläubiger überhaupt erst möglich wurde. Dass sowas nach griechischem Bananenrepublikrecht ok ist, mag sein. Aber Griechenland ist Mitglied der EU und daher denke ich nicht, dass sowas bis in die höchste Instanz bestehen kann. Aber ich bin kein Jurist.
"10. MEETINGS OF NOTEHOLDERS ANDMODIFICATION
The Agency Agreement contains provisions for convening meetings of the holders of
the Notes to consider matters affecting their interests, including modification by
Extraordinary Resolution of these Terms and Conditions...."
Dass 66% der Bondholder Laufzeit, Nominalbetrag und Zinsen ändern können. In diesem Fall war es zwar so, dass nicht jeder Bond einzeln abgefragt wurde, aber das wird die erstmal nicht kratzen. Dein Fax landet in Ablage P, du mußt schon klagen.
Ich würde es den Brüdern zutrauen, dass sie erst mal die Bearbeitungsgebühr kassieren und dann das Fax in die Rundablage befördern.
Ich schlafe noch mal drüber, bevor ich es abschicke.
Die besten Aussichten sehe ich ohnehin via BIT vor einem internationalen Schiedsgericht Wenn das zugunsten der Zwangsgetauschten entscheidet, wird GR über kurz oder lang zahlen müssen, sonst gibt es kein Geld mehr aus dem Ausland.
Kurse gibt es noch nicht, außer wohl im Freiverkehr. Da fallen die Kurse ordentlich, was ja zu erwarten war. Denn Etliche räumen jetzt ihr Depot auf.
Ich werde mir das erstmal ansehen und dann irgendwann in Bälde auch aufräumen. Noch eilt es nicht.
Trotzdem gilt zu analysieren, wie es in Griechenland weiter geht.
Zum BSP Schein - WKN A1G1UW - Laufzeit immerhin bis 2042 -
existiert deshalb jetzt dieses Board :
http://www.ariva.de/forum/Griechenland-12-42-IO-GDP-460918
Falls die das Fax ignorieren, dürften sie dir die 1% Gebühren aber eigentlich nicht berechnen. Damit hätten sie das Fax ja dann akzeptiert.
am 19.3. soll ja noch eine Auktion für die CDS Halter stattfinden. Also wenn ich nicht ganz falsch liege, sollten die März/Mai Anleihen bis zu diesem Tag noch existieren, sonst wäre die Auktion ja nicht möglich??
Daher müsste das Fax heute zumindest noch rechtzeitig kommen.
Keine Ahnung was dabei am Ende rauskommt. Danke erst mal an Varta für die Info.
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/...uldung/6318102.html
"Griechenland hat den Anleihentausch im Wert 177,2 Milliarden Dollar abgeschlossen. Das erklärte das Finanzministerium in Athen am Montag."
177.2/206 sind genau 86%, also nur die Willigen... Kann es sein, dass doch noch nicht alles verloren ist?!?
Der Staat haftet - Anlegeranwälte bereiten Klagen vor. GRÖPPER KÖPKE hat eine Interessengemeinschaft für Geschädigte gegründet. Mehr von Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Hamburg/ Athen, 12.03.2012. Die Hamburger Anlegeranwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben eine Schutzgemeinschaft für Käufer von Griechenland-Anleihen gegründet und vertreten die Forderungen von mehr als 110 Griechenland-Anleihe-Opfern. Die Anlegeranwälte bereiten die ersten Schadensersatzklagen gegen Banken und den Staat Griechenland vor.
Durch den Schuldenschnitt sind private Anleger, die griechische Staatsanleihen gekauft haben, besonders betroffen. Sie verlieren nach dem derzeitigen Stand der Dinge bis zu 90% ihres Investments.
Das muss nicht sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat eine Schutzgemeinschaft gegründet und vertritt Griechenland-Anleihen-Geschädigte. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Die Betroffenen sind häufig falsch beraten worden. Wenn Ihnen die Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren können, haftet sie.“ Die Banken hätten spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher sind.
Zudem dürfte Griechenland haften. Der griechische Staat beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung von Umschuldungsklauseln faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper: „Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken. Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen. Und das wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung.“
Die Forderungen müssen in den meisten Fällen in London, Washington oder in Athen geltend gemacht werden. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte arbeitet deshalb mit amerikanischen, englischen und griechischen Rechtsanwälten zusammen.
Griechenland ist pleite, ich bekomme so oder so kein Geld. Rechtsanwalt Gröpper: „Das ist so nicht richtig. Der Staat hat außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem Prozess gegen Argentinien wurde ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein.“
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät: Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Viele Geschädigte können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, Frau Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira
Link:
http://www.bankrecht24.de/...p;cHash=55dd66568e661b48dbbe21fe7b6b6eb4