+++ Die neue KURSRAKETE! +++
Seite 435 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:18 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.437.719 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 246 | |
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Auf jeden Fall steht Walter Bau AG da nun nicht mehr drin...schon bereinigt...schon übernommen ?
Wir werden sehen, es bleibt spannend. Vielleicht kommen bald Antworten ?
Dann schlägt es aber 13
Nur meine subjektive Sicht darauf.
Glück auf
Kann mal Jemand erläutern, weshalb alle einen unbekannten Aufenthalt haben, also daß möglicherweise die Wohnanschrift nix mit dem Aufenthalt zu tun haben könnte leuchtet u.U. ja noch ein.
Denn wer soll schon wissen, ob jemand sich im Kino, in der Kneipe oder im Schwimmbad aufhält... ?
6 IN 94/05
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Böheimstr. 8, 86153 Augsburg, vertreten durch die Vorstände Dr. Christian Fischer, - unbekannten Aufenthalts -, Drewes Uwe, - unbekannten Aufenthalts -, Dipl.-Ing. Hecklau Hans-Jürgen, - unbekannten Aufenthalts -, Dipl.-Kfm. Kern Peter, - unbekannten Aufenthalts -, Dr. Roy Walter, - unbekannten Aufenthalts - und Schick Ludwig, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 6151
- Schuldnerin -
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bayerische Landesbank, Brienner Straße 18, 80333 München, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 10.05.2021.Beantragt wurde eine weitere Vergütung für den Zeitraum 01.05.15 bis 10.05.21 nachdem die Vergütung für den Zeitraum bis 30.04.2015 bereits festgesetzt wurde.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 10 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
oder bei dem
Landgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.07.2021
Moderation
Zeitpunkt: 17.02.22 12:50
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Kommentar: Provokation
Zeitpunkt: 17.02.22 12:50
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Kommentar: Provokation
also im Abschluß von 2009 stehen in der Bilanz ca. 1,6 Mrd. € Verlustvortrag, das waren mal früher satte 3 Mrd. DM.
Könnte es damit irdendwas zu tun haben, oder was wäre noch möglich ?
Das ist nun vorbei.
Laut Börse Berlin steht eine Übernahme von WTB ins Haus.
Hoffen wir, daß die verbliebenen Aktionäre von WTB nicht über den Tisch gezogen werden.
Seit der erzwungenen Insolvenz sind siebzehn lange Jahre vergangen. Da kann einiges in Vergessenheit geraten.
Ich wünsche Herrn Ignaz Walter und seiner Familie alles Gute.
"Hoffen wir, daß die verbliebenen Aktionäre von WTB nicht über den Tisch gezogen werden."
Glück auf
zur Korrektur aus #10854....44% war voll daneben....also 5,4531 % ... und wo ist der Rest abgeblieben ?
Moderation
Zeitpunkt: 24.02.22 10:53
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Kommentar: Nutzerhetze
Zeitpunkt: 24.02.22 10:53
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Kommentar: Nutzerhetze
Oder auf deutsch gesagt: Ich wurde gesperrt.
Gibt es in diesem Forum Teilnehmer, denen es gleichermaßen erging ?
+++ Die neue KURSRAKETE! +++ Rainer_Zufall
Rainer_Zufall: Besitzanzeige
03.03.21 14:34
#10730
Ich verfüge über 1,5% aller Stammaktien, darf aber laut meiner Hausbank namens "Postbank" keine weitere Aktien kaufen. Hat jemand dieselben Erfahrungen mit anderen Banken gemacht ?
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+++ Die neue KURSRAKETE! +++ Schackelstern
Schackelstern: klaro es kann kein reiner Zufall sein....
03.03.21 16:21
#10731
bei vielen Geschäftsbanken wird man vor dem Handel mit Insowerten dadurch "geschützt" indem sie es aus gewissen Grunde verweigern.
Bei flatex oder Consors z.B. geht es ohne Probleme, jedenfalls bisher und nach meiner Kenntnis.
Glück auf