Jaxx-Jetzt einsteigen?
Seite 44 von 100 Neuester Beitrag: 24.04.21 22:53 | ||||
Eröffnet am: | 22.03.09 21:57 | von: acker | Anzahl Beiträge: | 3.48 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 22:53 | von: Yvonnehcwo. | Leser gesamt: | 506.234 |
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http://www.comdirect.de
Vorname: Rainer
Funktion: Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktien
ISIN/WKN des Finanzinstruments: DE000 A0 JRU67
Geschäfts: Verkauf
Datum: 06.09.2010
Kurs/Preis: 1 ,10
Währung: EUR
Stückzahl: 255250 ,00
Gesamtvolumen: 280775 ,00
Ort: außerbörslich
Angaben zum veröffentlichungspflichtigen Unternehmen Emittent: JAXX AG Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz
Deutschland
ISIN: DE000 A0 JRU67
WKN: A0 JRU6
Ende der Directors' Dealings-Mitteilung
(c) DGAP 10.09.2010
kann ich nicht nachvollziehen. aber er kann meine Nokia morgen zu 18,50 kaufen ,, weil die ja Ende 2012 bei 38 stehen werden. Das wird das geschäft seines Lebens.
Das wirchtigste daran ist nicht der Verkauf ansich sondern der Zeitpunkt des Verkaufs.
Wenn jemand seine Aktien im Familienkreis umschreibt um damit seine Verluste aus den Aktien mit Gewinnen z.B. aus Immobilienveräußerungen gegenzurechnen, dann ist das legitim.
Wenn das Geschäft aber unmittelbar vor dem Kursanstieg abgewickelt wurde, dann ist das schon seltsam. Wusste da jemand schon voher wie das Urteil ausfällt?!
Mfg
Kalle
forsale
http://www.finanznachrichten.de/...e-bei-dialog-semiconductor-398.htm
In den vergangenen Tagen bestimmten irreführende Schlagzeilen die Presse: Es hieß, der Europäische Gerichtshof habe das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland gekippt. Schlagzeilen wie "Zocker dürfen sich auf mehr Auswahl freuen" oder "Glücksspielmonopol abgeschafft" zierten selbst die Ausgaben seriöser Medien. Diese Aussagen sind jedoch schlichtweg falsch. Fakt ist: Der derzeit gültige Glücksspielstaatsvertrag ist nach wie vor in Kraft. Online-Wetten sind und bleiben illegal.
Vereinfacht kann man sagen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil lediglich Mängel in der aktuellen Glücksspielregelung festgestellt hat. Die Richter in Luxemburg fordern Deutschland in ihrem Urteil auf, alle Glücksspielbereiche von den Sportwetten über Lotterien bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten und Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten künftig einheitlich am Ziel der Spielsuchtprävention auszurichten. Hier gibt es bislang noch Mängel. Diese zu beseitigen, das wird nun zügig angegangen werden, so wie es der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Kurt Beck, bereits angekündigt hat. Der ohnehin für 2012 geplante neue Glücksspielstaatsvertrag wird durch das Urteil also wohl früher kommen, als zunächst erwartet. Mehr ist nicht passiert. An der Gültigkeit der aktuellen Fassung ändert das Urteil nichts. Und damit hat sich im Grunde auch an der Situation nichts geändert.
Entgegen der in der Presse verbreiteten Aussage, dass der Glücksspielstaatsvertrag ungültig sei, konstatiert der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil sogar ausdrücklich, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot auch weiterhin zulässig ist, wenn es – wie in Deutschland – an den Zielen Spieler- und Jugendschutz, dem Schutz vor Manipulationen und der Eindämmung von Kriminalität ausgerichtet ist. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass Glücksspiellizenzen, die in einem EU-Staat erteilt wurden, nicht automatisch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen. Glücksspielanbieter aus anderen Ländern brauchen deshalb in Deutschland auch weiterhin ausdrücklich eine Erlaubnis. Da eine solche Erlaubnis in Deutschland jedoch für keinen ausländischen Anbieter erteilt ist, gilt für Deutschland weiterhin: Online-Wetten sind illegal!
WestLotto nimmt seinen staatlichen Auftrag ernst und bietet seinen Kunden ein legales und verantwortungsvolles Glücksspiel an.
quelle: http://www.westlotto.de/de/lottoportal/magazin/...DFE481A3AD7.igel2b#
Aber hier mal was aus dem WO von Vestos. Sollten die Herren von Westlotto auch mal lesen.
Flagge: Germany Behörden setzen Vollzug von Untersagungsverfügungen aus
Ein Beitrag der Rechtsanwälte Dr. Ronald Reichert, Imke Schneider, Marco Rietdorf und Hans Wolfram Kessler
Nach der klaren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können private Sportwettanbieter in mehreren Bundesländern die Wettkassen wieder anschließen. Während die Vertreter des deutschen Monopols noch versuchen, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in ihrer Bedeutung zu relativieren, haben einige Aufsichtsbehörden offensichtlich die Zeichen der Zeit erkannt und setzen den Vollzug der bereits ergangenen Untersagungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler aus.
Den Unterzeichnern gegenüber wurden von den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland entsprechende schriftliche Erklärungen abgegeben. Aus Bayern sind ebenfalls erste Vollzugsaussetzungen bekannt.
Niedersachsen hatte zunächst auf eine informelle Anfrage hin mitgeteilt, den Vollzug auszusetzen, der Innenminister hat sich davon aber heute distanziert und will jeweils Einzelfallprüfungen vornehmen. Nordrhein-Westfalen wartet noch eine entsprechende Entscheidung des Innenministeriums ab.
Eine Aussetzung des Sofortvollzuges erscheint nicht nur im Hinblick auf die dadurch mögliche Vermeidung einer kaum zu überblickenden Zahl von Abänderungsverfahren aus Behördensicht sinnvoll. Mit den nun vorliegenden klaren Aussagen des Europäischen Gerichtshofes dürfte das Schicksal des Glücksspielstaatsvertrages auch politisch spätestens zu seinem Auslaufen Ende des Jahres 2011 besiegelt sein. Schon deshalb sollte unnötiger Verfahrensaufwand im Hinblick auf die damit verbundene Belastung der öffentlichen Haushalte vermieden werden. Mit rechtskräftigen Entscheidungen in Hauptsacheverfahren ist ohnehin kaum vor einer Neuregelung des Glücksspielmarktes zu rechnen. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann eine unmittelbare Aussetzung des Sofortvollzuges darüber hinaus das Risiko von Staatshaftungsklagen zumindest für die nun folgenden Monate verringern. Die durch einige Behörden bereits erfolgte Vollzugsaussetzung ist damit als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen.
Kontakt:
Redeker Sellner Dahs
Dr. Ronald Reichert
Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mozartstraße 4-10
53115 Bonn
Tel.: +49 (0228) 726 25-528
Fax: +49 (0228) 726 25-99
E-Mail: reichert@redeker.de
veröffentlicht am: 14.09.2010 19:00
Die anderen Länder werden sich da wieder anschließen, wie sie es immer getan haben, bis 2012 ändert sich da meiner meinung nach nichts.
http://tipp24blog.wordpress.com/
schöne Zusammenfassung.
die Zeit ist noch nicht reif!
wollte jetzt nach dem Urteil eigentlich groß einsteigen, aber das Risiko hier scheint mir immer noch zu hoch. Die Rechtsprechung in der Sache hier in Deutschland belehrt mich seit jahren eines besseren,
dafür verfolge ich das schon zu lange.
Erst wenn hier ein Kompromiß gefunden, bei dem die Länder gut abschneiden wird sich was ändern. :-)
schade, dass gerade Deutschland solche unsinnigen Entscheidungen trifft. Lotto spielen sehe ich nicht als sucht an, das ist doch krank. ich will meine 14 Euro im Monat spielen und das ist alles.
was passiert jetzt? ich spiele trotzdem über tipp24 und stopfe deren Taschen voll, aber, in UK. Deutschland geht dabei leer aus und verliert Milliarden. so viel Dummheit hätte ich in der deutschen Politik nicht erwartet.
steht auch im Text.
http://www.westlotto.de/de/lottoportal/magazin/...F2F04546DFA1.igel2a
"WestLotto informiert: Online-Wetten sind weiterhin illegal! In den vergangenen Tagen bestimmten irreführende Schlagzeilen die Presse: Es hieß, der Europäische Gerichtshof habe das staatliche Glücksspiel-Monopol in Deutschland gekippt. Schlagzeilen wie "Zocker dürfen sich auf mehr Auswahl freuen" oder "Glücksspielmonopol abgeschafft" zierten selbst die Ausgaben seriöser Medien. Diese Aussagen sind jedoch schlichtweg falsch.
Fakt ist: Der derzeit gültige Glücksspielstaatsvertrag ist nach wie vor in Kraft.
Online-Wetten sind und bleiben illegal. Vereinfacht kann man sagen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 08.09.2010 lediglich Mängel in der aktuellen Glücksspielregelung festgestellt hat. Die Richter in Luxemburg fordern Deutschland in ihrem Urteil auf, alle Glücksspielbereiche von den Sportwetten über Lotterien bis hin zu den bisher nicht erfassten Pferdewetten und Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten künftig einheitlich am Ziel der Spielsuchtprävention auszurichten. Hier gibt es bislang noch Mängel. Diese zu beseitigen, das wird nun zügig angegangen werden, so wie es der derzeitige Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Kurt Beck, bereits angekündigt hat. Der ohnehin für 2012 geplante neue Glücksspielstaatsvertrag wird durch das Urteil also wohl früher kommen, als zunächst erwartet. Mehr ist nicht passiert.
An der Gültigkeit der aktuellen Fassung ändert das Urteil nichts. Und damit hat sich im Grunde auch an der Situation nichts geändert.
Entgegen der in der Presse verbreiteten Aussage, dass der Glücksspielstaatsvertrag ungültig sei, konstatiert der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil sogar ausdrücklich, dass ein ausschließlich staatliches Glücksspielangebot auch weiterhin zulässig ist, wenn es – wie in Deutschland – an den Zielen Spieler- und Jugendschutz, dem Schutz vor Manipulationen und der Eindämmung von Kriminalität ausgerichtet ist. Außerdem hat der Europäische Gerichtshof seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass Glücksspiellizenzen, die in einem EU-Staat erteilt wurden, nicht automatisch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen. Glücksspielanbieter aus anderen Ländern brauchen deshalb in Deutschland auch weiterhin ausdrücklich eine Erlaubnis. Da eine solche Erlaubnis in Deutschland jedoch für keinen ausländischen Anbieter erteilt ist, gilt für Deutschland weiterhin: Online-Wetten sind illegal! WestLotto nimmt seinen staatlichen Auftrag ernst und bietet seinen Kunden ein legales und verantwortungsvolles Glücksspiel an.
forsale
p.s.: urlaub in südlichen gefilden ist super, kurse dagegen weniger.