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Seite 429 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:18 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.437.900 |
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WALTER-BAU Sachsen GmbH, Blankenauer Str. 99, 09113 Chemnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Raasch Jochen
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz Register-Nr.: HRB 890
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird heute, um 15:11 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.01.2021
50.000Stk, das sind nur die größeren Stückzahlen nicht auf sondern abgerundet und kleinere Umsätze nicht berücksichtigt! Quelle:www.ARIVA.de/Aktie Walter Bau -Januar 2021
http://177766.homepagemodules.de/...verfahrens-in-Sichtweite-WKN.html
Da kein Insolvenzplan mehr angenommen wird, bedeutet das das Ende der AG und der Aktie.
https://www.ariva.de/forum/...kursrakete-283588?page=425#jumppos10628
Wichtige Stammdaten Walter Bau AG St
Segment§General Standard
Markt§Regulierter Markt
https://www.boerse-frankfurt.de/aktie/walter-bau-ag-st
Aber keine Sorge wegen der Stimmrechte bei Walter Bau. Das System erkennt automatisch, wer die Schwellen überschreitet und die Aufsicht schreibt die Leute dann samt Ordnungsgeldandrohung an, falls man das "vergessen" hat. Hab das selbst mal erlebt vor Jahren. Man muss nun ja eh vorsichtig sein, was man bei marktengen Werten tut und schreibt:
https://www.bafin.de/SharedDocs/...vor_Aufrufen_zu_Aktienkaeufen.html
Die Zocker haben es zuletzt übertrieben. Es geht wohl nicht nur um direkte Aufrufe, sondern auch um indirekte Beeinflussung. Jetzt sind alle im Fokus. Da sag ich immer: Finger weg von den toten Gäulen. Das geht am Ende meist nicht gut aus. ;-)
Somit kann man sich unter Umständen sehr viel Geld aus einem Verlustvortrag gutschreiben, die man bei Aktiengewinne, mit einer X beliebigen Aktie, in der Höhe des Verlustes nicht versteuern muss. Somit spart man 26,4% Kapitalertragssteuer inclusive Soli. Über das Zweitkonto hat man dann zwar auch einen Verlust eingefahren, der aber im Verhältnis zu dem Verlustvortrag minimal und zu vernachlässigen ist.
Das ist der Grund dafür, dass es nach dem Insolvenzbeschlusses zu massiven Käufen kommt.