AIRBERLIN
Seite 415 von 419 Neuester Beitrag: 15.03.24 17:06 | ||||
Eröffnet am: | 07.02.06 13:31 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 11.469 |
Neuester Beitrag: | 15.03.24 17:06 | von: Blauauge mm. | Leser gesamt: | 2.323.405 |
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Aber das WP AB1000 hat m.M.n. nichts mehr davon. Schade, dass man sich die Stücke nicht mehr zuschicken lassen kann. Eine echte AB Aktie in der Hand würde sicher mehr Wert haben, also der aktuelle Kurs anzeigt :-)
Alles andere sehe ich Dank Meinung zweier mir bekannter Juristen - bei einem Glas Bier und Tapas - auch nicht als realistisch an. ;-)
Meine Meinung eben. Nicht mehr.
Nun muss der Insovlenzverwalter schon den gerichtlichen Weg gehen, um überhaupt Geld zu sehen. Dass dürfte a) lange dauern und könnte im worst case bedeuten, dass ein Verfahren auch scheitert.
Dann wären die Gläubiger gekniffen.
http://www.aktiencheck.de/exklusiv/..._gescheitert_Aktiennews-8982883
Die Kosten außerhalb des Verfahrens laufen trotz einer Verfahrensfinanzierung natürlich weiter... :-(
Nur meine Meinung.
http://www.aktiencheck.de/exklusiv/..._gescheitert_Aktiennews-8982883
https://www.ariva.de/air_berlin-aktie/...age_size=100&boerse_id=1
Die Zahl der "Zocker" ist demnach überschaubar. Wundert mich aber nicht.
Und die Neuaktionäre hoffen nun...auf was auch immer.
Moderation
Zeitpunkt: 19.09.18 14:15
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Kommentar: Unterstellung
Zeitpunkt: 19.09.18 14:15
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Kommentar: Unterstellung
Sehe ich das richtig, dass der durchschnittliche Wert der Trades heute morgen um die 1k Euro lag ?
Etihad wird angesichts einer Forderung in Höhe von z.B. 1 Milliarde Euro ein Spitzenteam von Juristen mit der Verteidigung beauftragen, schätze ich. Alles andere wäre unsinning. Ich glaube, Etihad wird auf Nichtigkeit des Comfort Letters abzielen, der Vergleich wäre vermutlich das geringste Risiko gewesen.
Natürlich kann ein Vergleich auch im gerichtlichen Prozess noch einmal auf die Goldwaage gelegt, siehe auch Pressemeldungen z.b. in Post #10363. Nur zu welchen Konditionen ?
Haftung des Insovlenzverwalters
https://dejure.org/gesetze/InsO/60.html
Der Insolvenzverwalter dürfte im Zuge einer Verlängerung des Insolvenzverfahrens wegen juristischer Schritte gegen Etihad die Ausgabenseite der Air Berlin PLC wegen §60 InsO überdenken müssen und sich von nicht notwendigen Ausgaben trennen.
So meine Sicht der Dinge.