Der Millionen Zock ?
Seite 41 von 218 Neuester Beitrag: 01.03.10 09:47 | ||||
Eröffnet am: | 26.01.05 14:54 | von: brokergold | Anzahl Beiträge: | 6.435 |
Neuester Beitrag: | 01.03.10 09:47 | von: Slater | Leser gesamt: | 266.751 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 204 | |
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ich hoffe daß es euch nicht rausgespühlt hat!!!
Morgen früh geht es wieder weiter...
GN8
G 10ME
Wenn hier jetzt mal das gleiche abgeht wie bei meinen Patriot gestern bin ich zufrieden...ok, war ja letzte Woche hier auch...leider war ich bischen tooo late...aber was nicht ist kann ja noch werden...mal sehen ob sichs wiederholt
Bist du hier long oder short?
Wie siehst du die Aktie auf long?
Gruß
wenn man die Sache hier ein bischen mitverfolgt hat.
Welche Ziele hast du dir gesetzt?
G 10ME
Die CBB Holding AG, Oppenheimstraße 9, 50068 Köln, hat Ihre Aktionäre mit
Veröffentlichung im eBundesanzeiger vom 10.02.2005 und im schriftlichen
Bundesanzeiger vom 11.02.2005 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Unsere Minderheitsaktionäre Annette und Klaus E.H. Zapf hat das Amtsgericht Köln
mit Beschluss vom 01.02.2005 ermächtigt, eine Hauptversammlung einzuberufen.
Nach unserer Auffassung ist diese Ermächtigung durch unsere o. a.
Einberufung und die entsprechenden Veröffentlichungen erloschen !
Die CBB Holding AG übernimmt gem. §128 AktG NUR die Kosten, die durch die
Einberufung der auf den 31.03.2005 terminierten Hauptversammlung entstehen.
Die CBB Holding AG übernimmt aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes
NICHT die Kosten, die durch eine mögliche weitere Einberufung unserer o. a.
Minderheitsaktionäre zu einer möglichen weiteren Hauptversammlung entstehen.
Bin da auch (noch???)nicht so der short Hardcorezoocker....hab auch erst wieder angefangen wieder bischen was in dieser Richtung zu machen, nachdem ich längere Zeit recht abstinent war...bin sozusagen noch in der Orientierungsphase was sich so alles seitdem verändert hat :-)))
Bin in meinen Favoriten natürlich investiert, mir fehlen aber logischerweise bei ein paar die Hintergründe, die die haben, die schon länger und intensiver dabei sind wie z.B. hier bei CBB...die Feinheiten halt...du verstehst...
DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG
Finanzen.net
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc-Mitteilung vom 8. Dezember 2004
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Klarstellung zur Ad hoc-Mitteilung vom 8. Dezember 2004
Die CBB Holding AG teilt mit, dass die vor dem Oberlandesgericht Köln,, Az:.
18 U 116/04, anhängige Anfechtungsklage der Metropol Vermögensverwaltungs- und
Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Karl-Walter
Freitag, sowie eines weiteren Aktionärs, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
vom 30.12.2003 auf Vorschlag und Anraten des Gerichts durch den nachfolgenden
Prozessvergleich ihre Erledigung gefunden hat:
Die CBB Holding AG verpflichtet sich unter Hinweis auf den hier
abgeschlossenen Prozessvergleich, allen Aktionären, die am 30.12.2003
Aktionäre der CBB Holding AG waren, ein erneutes Bezugsangebot auf neue Aktien
im Verhältnis 26:10 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie kosten- und
spesenfrei einzuräumen. Die Bezugsfrist beträgt mindestens 14 Tage. Die CBB
Holding AG verpflichtet sich, im Bezugsangebot mitzuteilen, welche Investoren
die von den Aktionären nicht gezeichneten neuen Aktien zeichnen und
übernehmen.
Die CBB Holding AG garantiert einen Bezugsrechtshandel. Die CBB Holding AG
verpflichtet sich, die Investoren zu verpflichten, am letzten Handelstag alle
nicht aufgenommenen Bezugsrechte für mindestens EUR 0,02 zu erwerben. Die CBB
Holding AG verpflichtet sich, unverzüglich nach Eintragung der Kapitalerhöhung
im Handelsregister die neuen Aktien im Freiverkehr in Frankfurt handeln zu
lassen. Eine spätere Börseneinführung wird vorbereitet. Die CBB Holding AG
verpflichtet sich, die neuen Aktien von institutionellen Anlegern nur mit der
Maßgabe zur Zeichnung zuzulassen, dass diese sich verpflichten, bis zum
01.01.2010 keinen Squeeze-out-Beschluss gemäß § 327 a ff AktG einzufordern und
sich im Falle der Weiterveräußerung verpflichten, diese Verpflichtungen dem
jeweiligen Erwerber aufzuerlegen
Die EBC Asset Management Ltd., London, Großbritannien, verpflichtet sich
weiterhin, allen Aktionären, die in der Hauptversammlung am 30.12.2003
Widerspruch gegen den Kapitalherabsetzungsbeschluss zur Niederschrift erklärt
haben, ein Kaufangebot zu unterbreiten, wonach der Widersprechende für jede
Aktie der CBB Holding AG, die er nachweisbar bis zu einem Zeitpunkt hält, der
spätestens 3 Werktage nach der ad hoc Mitteilung über diesen Vergleich endet,
einen Kaufpreis von EUR 0,15 je Aktie erhält. Dieses Angebot ist beschränkt
auf 9,5 Mio. Stück der ausstehenden Altaktien der Gesellschaft vor der
Kapitalherabsetzung. Sollten die angebotenen Aktien diesen Prozentsatz
übersteigen, so erfolgt eine Annahme und Zuteilung pro rata im Verhältnis der
zur Annahme des Angebotes eingereichten Altaktien. Der Kaufpreis ist
hinsichtlich 5 Mio. Aktien mit Ablauf des Kaufangebotes fällig, hinsichtlich
der restlichen 4,5 Mio. Aktien bis spätestens mit Eintragung der Durchführung
der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, zzgl. 5% Zinsen p. a. Näheres regelt
das Kaufangebot. Diese Veröffentlichung wird im elektronischen Bundesanzeiger,
im "Kölner Stadt Anzeiger" und in einem weiteren täglich erscheinenden
überregionalen Börsenpflichtblatt (nicht jedoch im Druckerzeugnis Frankfurter
Allgemeine Zeitung) bekannt gemacht.
Das Kaufangebot ist mit einer Frist von 14 Tagen vor der Bekanntmachung des
Bezugsan-gebotes im gedruckten und elektronischen Bundesanzeiger zu
veröffentlichen.
Köln, im Februar 2005
CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland
ISIN: DE0005444004
WKN: 544400
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.02.2005
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Quelle: Finanzen.net 21.02.2005 16:36:00
Immobilien Zeitung vom 24.02.2005
CBB Holding
Sein oder nicht sein, das ist die Frage
Der Showdown um die Führung der schwer angeschlagenen CBB Holding, Köln, geht offenbar in seine entscheidende Phase. Eine Gruppe von Aktionären der Immobilien-AG betreibt offen die Ablösung von Vorstand Rainer C. Kahrmann und will ihn schon auf der nächsten Hauptversammlung Ende März kippen. Der 62-Jährige wehrt sich und verweist auf Fortschritte bei der Suche nach einem Großinvestor, der das Überleben der CBB sichern könnte.
Der große Hoffnungsträger heißt Patron Capital, sitzt in London, will in Deutschland dreistellige Millionenbeträge investieren und hat in puncto Einstieg bei der traditionsreichen deutschen Immobilien-AG bereits Ende letzten Jahres einen Letter of Intent unterzeichnet. Vor gut zwei Wochen habe Patron Gespräche mit den Gläubigerbanken der CBB aufgenommen, um deren Bereitschaft, auf Forderungen zu verzichten, auszuloten, sagt Kahrmann. Ziel sei es, die CBB als Ganzes zu retten und nicht nur Teile des Immobilien-Portfolios herauskaufen zu lassen. Den Wert der Objekte taxiert der Vorstand inzwischen auf deutlich weniger als die zuletzt genannten 370 Mio. EUR. Binnen Wochen rechnet er mit einem Abschluss der Beratungen mit den Briten. Dreh- und Angelpunkt sei die Bereitschaft der Banken, auf große Teile ihrer Ansprüche zu verzichten. Gelinge es, einen - aus seiner Sicht marktüblichen - Abschlag von 50% zu erzielen, "dann wäre die CBB saniert".
Doch so weit ist es offenbar noch lange nicht. Dem Vernehmen nach soll Patron einen Abschlag von 70% gefordert haben. Die Banken ihrerseits, bei denen CBB nach Angaben Kahrmanns mit 300 Mio. EUR in der Kreide steht (andere Quellen nennen 180 Mio. oder 500 Mio. EUR; in der letzten testierten CBB-Bilanz von 2001 werden 229 Mio. EUR genannt), sollen jedoch nur im Falle einzelner Immobilienkredite zu Nachlässen bereit sein. Diese werden zudem nur auf 35% bis 40% beziffert. Eine Bestätigung dieser Zahlen gibt es von den Beteiligten nicht. Insbesondere die Briten geben sich zugeknöpft. Es wäre dem Geschäft nicht zuträglich, sich darüber öffentlich zu äußern, hieß es in London. Nicht in Wochen, sondern frühestens in zwei Monaten könne sich an dieser Haltung etwas ändern. Für die Verzögerungen sei Patron nicht verantwortlich, verlautete aus Kreisen des Investors mit der gut gefüllten Kasse.
Patron verschiebt Entscheidung
Der Zwei-Monats-Horizont könnte darauf hindeuten, dass die von Keith Breslauer geführte Investmentgesellschaft zunächst abwarten will, wer bei der CBB künftig das Sagen hat. Am 30. März 2005 soll auf Betreiben des umtriebigen Aktionärs Klaus E. H. Zapf in Berlin eine Hauptversammlung stattfinden. Die hat er sich mit Hilfe des Kölner Amtsgerichts erstritten, nachdem Kahrmann keine Anstalten gemacht hatte, in absehbarer Zeit Auskunft über die finanzielle Lage der CBB zu geben. Brauchbare Bilanzen zu den Geschäftsjahren 2002 und 2003 gibt es weiterhin nicht, und auch jetzt wird der CBB-Chef diesbezüglich noch nicht konkret. "Da wird dran gearbeitet", sagt er. Ende der Durchsage. Äußern will er sich auch nicht auf der Hauptversammlung am 30. März, sondern auf derjenigen in Köln am 31. März 2005, zu der er eilig eingeladen hat, nachdem der andere Termin bereits feststand - ein beispielloser Vorgang. Noch ist offen, an welchem der beiden Tage es zum Schlagabtausch kommt. Mit Blick auf die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts spricht jedoch vieles für den Termin in Berlin.
Die Tagesordnung der Zapf-Versammlung sieht im Kern die Neubesetzung des Aufsichtsrats (u.a. mit einem Mitglied der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK)) sowie die Abberufung Kahrmanns und die Inthronisierung eines auf Sanierungsfälle spezialisierten Anwalts als Interimsvorstand vor. Zudem sollen unter anderem Sonderprüfungen über den Verbleib der Patronatserklärungen der insolventen Schweizer Erb-Gruppe sowie über die erfolgten Unterstützungszahlungen von Erb an die CBB seit 1999 beschlossen werden.
Unterdessen verdichten sich die Hinweise darauf, dass eine Pleite der CBB wahrscheinlicher geworden ist. "Ich würde die Möglichkeit der Insolvenz nicht ausschließen", sagt Kahrmann. "Ich warne jeden davor, sich jetzt in Aktienkäufe jagen zu lassen." Stefan ten Doornkaat von der SdK, Aufsichtsrats-Mitglied in spe, ist nach der möglichen Ablösung Kahrmanns bei der CBB auf alles gefasst. "Wenn da wirklich alles so schlimm ist, dann müsste eben Insolvenzantrag gestellt werden." Eine Übung, die die Hausverwaltungs-Tochter CIS Immo-Service GmbH sowie sieben der neun Concordia-Fonds unter dem Dach der CBB bereits hinter sich haben. Ein weiterer Fonds wird folgen, sagt Kahrmann, nur der mit der Nummer acht habe eine Überlebenschance. (bb)
Hauptversammlung
CBB Holding AG
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die CBB Holding AG teilt mit, dass entgegen anders lautenden Marktbehauptungen
das Amtsgericht Köln mit Schreiben vom 18.02.2005 den fristgerechten Eingang
der Beschwerde der CBB Holding AG gegen den Beschluss bestätigt hat, wonach
die Eheleute Zapf zur Einberufung einer Hauptversammlung ermächtigt sind.
Köln, im Februar 2005
CBB Holding AG
- Der Vorstand -
CBB Holding AG
Oppenheim Str. 9
50668 Köln
Deutschland
ISIN: DE0005444004
WKN: 544400
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 23.02.2005
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),16:27 23.02.2005