Vorratsdatenspeicherungsgesetz
"Und natürlich kann man sich alle möglichen Szenarien ausdenken, in denen es sinnlos ist oder womöglich gar schädlich.
Das sind doch heute keine szenarien mehr, es gibt viele leute die keine eigenen verträge haben weil sie sowieso von den gesellschaften abgelehnt werden ob schlechter schufa, inso oder anderen gründen.
Es geht hier ja zum teil um schwerkriminalität, banden, terror etc., die verbrecher sind doch auch nicht blöd. Da gebe ich potzzblitz ein bischen recht weil ich auch ein bischen den machtmißbrauch dabei sehe.
Ein staatsanwalt schreibt natürlich die begründung so, dass der überlastete richter den beschluss ausstellt, ob die begründung hand und fuß hat stelle ich dahin bzw. ob sie überhaupt so stimmt. Der staatsanwalt schreibt sie aber so weil er sonst keinen richterlichen beschluss bekommen würde auch wenn es nicht den tatsachen entspricht.
die vage Hoffnung, die nicht mal ansatzweise skizziert wird, der besseren Verbrechensaufklärung liefert halt keine verifizierten Tatsachen , die man in die Abwägung zu den wirklich stattfindeneden Grundrechtseingriffen beim Individium berücksichtigen könnte.
Eigentlich ein politisches Narrenspiel von erheblicher Dummheit,
möglicherweise soll aber ein verfassungswidriges Gesetz zustande kommen
mit der ebenso wenig logischen Vorstellung, sich im Nachhinein auf einen weniger verfassungswidrigen Kompromiss einigen zu können;
Kompromisse und Vergleiche bei dieser Frage gibt es aber nicht.
Der Artikel von Schriftstellerin Juli Zeh ( die ist ja selbst ausgebildete Staatsrechtlerin ) trifft es schon gut.
Da hängt im Wartezimmer ein ganz G R O S S E S Schild:
" Seit dem 01. Januar 2015 können wir nur noch die neuen (digitalisierten) Krankenkassenkarten mit Bild akzeptieren. Patienten, die uns diesen Ausweis nicht vorlegen können, MÜSSEN wir als Privatpatienten behandeln und dementsprechen mit einer Privatrechnung belasten. Das gilt dann auch für Rezepte, Überweisungen u.a."
Ich kann gar nicht anders, als diese Bedingung für mich zu akzeptieren.
Nebenbei halte ich Potz gerade zu dem Thema digitale Medien für gut ausgebildet und kompetent, über technische Möglichkeiten unserer Daten und deren weiterer Verwendung dürfte er gut Bescheid wissen.
Was ich nicht erkennen kann, ist ein großes Engagement seitens der Politik, dauerhaft terroristische Straftaten zu verhindern. Denn dann wäre die Außen- und Wirtschaftspolitik Deutschlands/Europas eine andere. Es würden deutliche Statements gesetzt, um der Weltbevölkerung klarzumachen, dass wir uns nicht mehr gemein machen mit verbrecherischen Kriegen, mit offenen/verdeckten Aufrüstungen, mit dem "Sponsoring" von uns genehmen politischen Kräften im Ausland. Wir hätten völlig andere Ziele beim Aufbau einer friedlichen und wirtschaftlich dauerhaft prosperierenden Struktur in Afrika und im Nahen Osten.
Aber dafür muss man "Freundschaften" überdenken, die uns mehr schaden als helfen.
Aber darin spielt die Vorratsdatenspeicherung eben eine eher marginale Rolle.
Zeh sagt übrigens: "Von privater Seite wären Zugriffe auf die digitale Identität dann nur mit Einverständnis des Betroffenen möglich, während staatliche Eingriffe auf die engen Grenzen notwendiger Strafverfolgungsmaßnahmen zu beschränken wären."
Und mein Thema hier war schlicht und nüchtern nachzuhaken, ob es sich bei der Speicherung der Verbindungsdaten mit ausschließlichem, streng geregeltem Zugriff von Ermittlungsbehörden in klar definierten Fällen um einen Zugriff in den "engen Grenzen notwendiger Strafverfolgungsmaßnahmen" handelt.
Das wüten auf allgemeiner Ebene gegen jede Form von Zugriff auf Daten ist mir zu billig, weil es die neue Realität, die Zeh beschreibt eben NICHT akzeptiert, sondern so tut, als könne man "Big-Data" irgendwie verhindern bzw. als sei genau dieser Aspekt (die VDS) ein besonders krasser Fall der Entrechtung. Also ein Fall, wo strenge Regeln gesetzlich festgelegt werden, die man ja nachvollziehen kann, während man den gesamten Bärenanteil der Datensammelwut mit all den von Zeh beschriebenen Implikationen völlig ungeregelt und ohne jegliche Transparenz einfach mal so hinnimmt. Bei vielen Leuten scheinen Google, Apple, Paypal, Payback und Cound was weiß ich wer so vertrauenswürdig zu sein, dass sie umstandslos bereit sind, dort jede Menge private Daten zur verfügung zu stellen, während den Ermittlungsbehörden per se vorgeworfen wird: das sind ganz schlimme Finger.
Ich kann diese Form der Wertung schlicht nicht nachvollziehen.
Dass es ein Problem mit der Sammelwut von Unternehmen gibt, die auch noch glauben, keiner deutschen Gerichtsbarkeit zu unterliegen, wenn sie die Daten im Ausland verarbeiten, ist kein Anlass dafür, die Schleusen nun auch noch für halbseidene Internet-Cowboys zu eröffnen, die ihre Nase in das Privatleben von anderen Menschen stecken.
Der Staat ist es , der allein dem Grundrechtsschutz unterworfen ist,
für den privaten wirtschaftlichen Bereich gibt es halt andere gesetzliche Regelungen zur Mißbrauchsbekämpfung, aber leider hinkt auch hier vieles hinterher.
Er gibt ein anschauliches Beispiel:
"[...]Doch darf die Polizei demnach auch nachschauen, wer vor einem Monat alles an einer Demo gegen Rechtsradikale teilnahm, wenn auf dieser Demo beispielsweise eine Mülltonne oder ein Auto angezündet wurden. Oder wenn am Rande der Demo ein Supermarkt geplündert wurde – Paragraf 125a des Strafgesetzbuches ist eine der Normen im Katalog, für die Vorratsdaten angewendet werden sollen. Das betrifft dann im Zweifel sehr viele Menschen und es stellt sich die Frage, ob so viel Überwachung noch verhältnismäßig ist."
Mit einem Schlag werden die Privatleben von womöglich tausenden Menschen anhand der gesammelten Daten überprüft. Menschen, die absolut unschuldig sind.
Und auf den Bahnhöfen wirst du auch per Kamera überwacht!
>>>Ich kann auch mit dem Bus oder Zug anonym fahren.
Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die Meta-Ebene. Völlig egal, wie Du Dich im Netz benimmst: Deine Spur soll protokolliert werden. Und das geht mal überhaupt nicht.
Man sieht mich als Menschen, kann mich jedoch nicht zuordnen. Auch das soll sich ja nach den Wünschen der Union und SPD sicher bald ändern.
Denn eines ist gewiss, nach einer konkreten Überwachungsmassnahme muß mit deren Abschluß der Betroffene darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Überhaupt muß der Bürger jederzeit den Stand seiner gespeicherten Daten abfragen können, mit Ausnahme halt bei noch laufenden (Straf)verfahren vor deren Abschluß.
Genau andersherum müsste der Umgang mit ihnen sein, denn sie schaden uns. Sie haben unser Regierungsmandat, aber nicht das Recht, sich über unser Grundgesetz zu stellen, diese Möchtegern-Könige.
Da wo Machtmissbrauch möglich ist,
wird Machtmissbrauch betrieben und auch in Zukunft betrieben werden.
Egal, obs im wirtschaftlichen Bereich ist in Konzernen oder im privatwirtschaftlichen Bereich - oder eben in Staaten.
Wir müssen unsere Republik nicht als faschistoid beschimpfen, um staatliche Missbräuche zu erkennen - und da, wo wir sie erkennen, eine weitere Verbreitung zu verhindern versuchen.
Das ist legitimes Bügerrecht.