Gerichtsbeschluss notwendig?
Anwälte sind eingeschaltet...so nun nicht.
Ansonsten gilt es, den Gang über eine Staatsanwaltschaft zu beschreiten, die nur bei berechtigtem Grund handeln sollte:
hmmm...also meines wissens stellt das a-wort einen straftatbestand dar.
Dagegen das z-wort nicht und schon gar nicht in verbindung eines gerichtes welches auf jeder speisekarte zu finden ist.
da hat sich wohl ariva an der nase herum fuehren lassen