Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


Seite 40 von 98
Neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
Eröffnet am:20.06.20 09:47von: mrymenAnzahl Beiträge:3.447
Neuester Beitrag:26.11.24 13:29von: ChaeckaLeser gesamt:1.264.860
Forum:Börse Leser heute:918
Bewertet mit:
10


 
Seite: < 1 | ... | 37 | 38 | 39 |
| 41 | 42 | 43 | ... 98  >  

45 Postings, 1550 Tage OzymandiasZur Begründung

 
  
    #976
2
08.09.20 20:54
Tilp schreibt:
"Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die
angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung
ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen
Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom
Insolvenzverwalter anerkannt werden"

Meiner Meinung nach ist das nur reine Geldmacherei für Copy&Paste der Rechtsanwälte.

Wichtig ist nur, dass man die Kreuzchen richtig setzt, den Schaden richtig berechnet, die Transaktionen beifügt und eine kurze Begründung anhängt.

Der Insolvenzverwalter wird später nicht hingehen und sagen, diese Schadensersatzforderung gefällt mir nicht, weil sie nicht von einem Anwalt ausgefüllt wurde.
Jeder dieser Forderungen liegt der gleiche Sachverhalt zu Grunde, das weiß auch der IV.

So lange man die Mindestsstandards einhält, wird man keine Probleme haben.

 

35 Postings, 1932 Tage BlauerEnzian3eine Online Mitgliedschaft

 
  
    #977
2
08.09.20 21:55
bei der SdK kostet 65 Euro im Kalenderjahr. Ich bin schon länger Mitglied dort. Sie üben dann mein Stimmrecht aus bei den Jahreshauptversammlungen. Aber jedes Jahr bin ich am Überlegen ob diese Mitgliedschaft überhaupt von Nöten ist oder ob ich von diesen 65 Euro nicht lieber schön  Essen gehen soll mit meiner Ehefrau.
Aber alles Rund um das Wirecard Drama machen sie bisher sehr gut. Die Informationen, Beitritt zur Sammelklage, eigenes Formular zur Forderungsanmeldung mit Ausfüllhilfe etc.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist für mich derzeit kein Thema.  

2620 Postings, 3912 Tage kohlelang@Dyandi

 
  
    #978
1
09.09.20 09:33
Guten Morgen.

Danke für die Antwort.

Entscheidend ist ja, ob auch die SdK-Begründung ausreicht.
Dies scheinst du jedenfalls so zu bewerten - oder?
 

4422 Postings, 6919 Tage KaktusJonesHallo zusammen, vielleicht weiß das ja jemand.

 
  
    #979
09.09.20 11:56
Gibt es einen offiziellen Link, über den man die Forderungsanmeldung für die Wirecard-Insolvenz selbst einreichen kann? Oder wie muss man das machen, wenn man weder bei der SDK ist noch einen Anwalt dafür bezahlen will.
Hat das schonmal jemand gemacht und weiß, was man wo und wie mitgeben muss? Kann man das online machen, oder ist der Link der SDK eine eigens von der SDK entwickelte Schnittstelle?  

1017 Postings, 6963 Tage FactsOlnyDer IV

 
  
    #980
09.09.20 15:12
hat die Pflicht, Forderungen gegen die Insolvenzmasse nur dann in die Tabelle einzutragen, wenn sie begründet sind.

Eine erfolgreiche Klage gegen die Firma auf Schadensersatz könnte zur Begründung dienen.
Gibt es schon eine, oder wenigstens einen Präzendenzfall?  

320 Postings, 1639 Tage IFHXITatsachen

 
  
    #981
1
09.09.20 15:19
Hallo, das ist auch mein Anliegen Nr. 1. In dem Beiblatt zu der Jaffe- Anmeldung steht explizit:

„…und gegebenenfalls die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt…“

Das Formblatt sieht aber eigentlich außer dem Kreuzchen bei „unerlaubter Handlung“ keine weiteren Formulierungen vor.

Mir ist unklar, ob weitere Begründungen auf das Formblatt müssen, ein weiteres Anschreiben benötigt wird oder das Kreuz reicht.

Ich habe mich diesbezüglich an den Jaffe gewandt. Sollte die Frist ohne Antwort verstreichen und diese Unklarheiten nicht offiziell geklärt werden, werde ich mich telefonisch an den Jaffe wenden.
 

4369 Postings, 3340 Tage Xenon_Xntv

 
  
    #982
09.09.20 15:24
jetzt scholz wirecard  

320 Postings, 1639 Tage IFHXIFAC

 
  
    #983
09.09.20 15:26
Dies sehe ich auch so. Dass WDI betrogen hat und auch zumindest ein Gericht zu dem Schluss kommen wird ist sicher unstrittig.

Damit ist auch die Tatsache da. Dies wird aber wohl nicht bis Ende der Frist geschehen.

Daher muss irgendeine Vorabbegründung her.
 

35 Postings, 1932 Tage BlauerEnzian3neuer Newsletter von der SdK

 
  
    #984
09.09.20 17:06
Betrifft die Gläubigerversammlung am 18.11.2020
Für Mitglieder der SdK besteht die Möglichkeit, sich auf der Gläubigerversammlung kostenlos vertreten und insbesondere das Stimmrecht ausüben zulassen.
Hierfür ist eine gesonderte Vollmacht erforderlich die für Mitglieder der SdK nach login auf der Internetseite abrufbar ist.
Die Kosten für die Vertretung von Mitgliedern werden von der SdK übernommen.
Bezüglich der Sammelklagen wird sich die SdK voraussichtlich innerhalb der nächsten Woche mit umfangreichen Infos, u.a. zum Prozesskostenfinanzierer bei den Mitgliedern melden.  

27 Postings, 5865 Tage test123543ADVOFUND GMBH - Ist es bekannt?

 
  
    #985
1
09.09.20 17:37
Angeblich ist Adbofund der Prozessfinanzierer, der mit Mingers arbeitet. Ist die Fima bekannt? 30% will der Finanzierer bei Erfolgsfall ohne vorherigen Abzug der Gerichtskosten. Was meint ihr?  

43 Postings, 1596 Tage Siampowertest1234543

 
  
    #986
1
09.09.20 18:03
.....du meinst sicherlich Advofin

Die Advofin Prozessfinanzierung AG ist der älteste Dienstleister im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren in Österreich. AdvoFin wurde 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und wird von kapitalstarken, unabhängigen institutionellen Investoren finanziert.


Mich würde nur interessieren, warum Mingers so ein Geheimnis daraus macht.
Würde doch viel seriöser rüberkommen wenn Mingers den Finanzierer beim Namen nennt und sicherlich könnte die Kanzlei dadurch einige Geschädigte/Klienten gewinnen.
Ob der Finanzierer am Ende bereit ist, die Klagen gegen Wirecard, Vorstände, EY und (vielleicht) BaFin zu finanzieren, zumindest lt. Aussage von Mingers soll der Finanzierer dazu bereit sein, lässt Zweifel offen.  

27 Postings, 5865 Tage test123543@SIAMPOWER

 
  
    #987
09.09.20 18:16
@SIAMPOWER

Danke für die Information.

Außerdem will Mingers auch die Aufnahme von Geschädigten in den nächsten Tagen schon stoppen.

Was ich noch zweifele ist, ob 30% (in vergleich zu angeblichen 20% von TILP) hier lohnt. TILP klagt nur gegen EY und Mingers gegen Wirecard, Vorstände, EY und BAFIN.

Wirecard:
Der Anwalt rechnet noch mit einigen (1-2 stelligen) Prozenten bei Wirecard zu hoch. Aber wenn man jetzt selbst die Schadenersatzanforderung in die Insolvenztabelle eintragen kann, warum muss man später noch Wirecard klagen? Insolvenzverwalter wird ja entscheiden.

Vorständen:
Weiss nicht wieviel Geld hier noch auszuholen. Aber der Anwalt sieht Chance, ein paar prozent zu holen.

EY:
sowohl TILP als auch Mingers, auch SDK will EY klagen.

BAFIN:
ich denke Chance hier ist wirklich fall null....

Deswegen zweifele ich noch ob 30% lohnt. Und auf der anderen Seite macht die Kanzlei Druck, den Registierungsprozess bald zu schließen.  

2620 Postings, 3912 Tage kohlelangTransparenz erforderljch

 
  
    #988
09.09.20 19:48
unterschiedliche Kosten bei RA-Kanzleien und Prozesskostenfinanzierern...
unterschiedliche Strategien wer wann wen verklagt...
Alles sehr undurchsichtig.

Wieso will beispielsweise die SdK nur E&Y verklagen, andere aber die WP + die Vorstände + die Bafin etc.?

Und welcher Prozesskostenfinanzierer hat per heute eine wirklich verbindliche Zusage gemacht?

 

35 Postings, 1932 Tage BlauerEnzian3weshalb die SdK

 
  
    #989
1
09.09.20 21:03
nur E&Y verklagt und nicht die Wirecard AG und deren Vorstände oder die Bafin ist alles sehr gut erklärt im  SdK Newsletter Nr. 8 vom 24.08.
Gleich zu Anfang des Newsletters.  

45 Postings, 1550 Tage OzymandiasGegen Vorstände klagen lohnt nicht

 
  
    #990
1
09.09.20 23:12
Der Insolvenzverwalter der Wirecard AG wird Ansprüche gegen die Vorstände geltend machen.
Hier wurden lauten einem Medienbericht angeblich rund 500 Millionen Euro von der Staatsanwaltschaft eingefroren.

Das heißt jedoch nicht, dass die 500 Millionen beim IV von Wirecard landen.

Die ehemaligen Vorstände werden selber Insolvenz anmelden müssen.
Der IV von Wirecard macht dann seine Ansprüche beim IV von Markus Braun geltend und bekommt quotal davon etwas ab.

Für geschädigte Anleger ist es deshalb wichtig ihre Ansprüche anzumelden, ein paar Krümel wird es schon geben.

 

671 Postings, 2588 Tage d.droidHallo zusammen

 
  
    #991
1
10.09.20 07:53
Ich habe mich bei Mingers und Tilp zu mindest mal gemeldet. Tilp macht einen professionelleren Eindruck vom Empfinden her. Dazu noch diese ständige marktschreierrische Werbung von MIngers, finde ich persönlich eher nicht so gut.

Aber mal zum Punkt, Die Kosten für das Verfahren bei Tilp würden etwa 10000 € Betragen bei meinem Verlust, das ist echt nicht ohne, wenn man eine solche Summe am Ende noch bezahlen muss und man dann doch nichts bekommt.

Ich weiß echt gerade nicht was genau ich machen soll, am Ende wollen doch alle Geschädigten das selbe. Zumindest einen Teil der Verluste zurück, da es Betrug und kein "Zock" war.

Die Frage ist doch, warum sehen Juristen die Chancen so unterschiedlich , hier oder dort etwas rauszuholen, Warum Klagen sie nicht "Gemeinsam" gegen alle Beteiligten, EuY, Bafin, Wirecard selbst und so weiter. DAs ist alles in allem echt nicht schön wie das läuft.

Ich frage mich jetzt was wirklich der beste Weg ist, den ich gehen kann, wo seht ihr die besten Chancen? Bei TILP oder doch der SdK ?  

7716 Postings, 2723 Tage hardyleinOb die Forderung anerkannt wird oder nicht,

 
  
    #992
10.09.20 08:44
hängt eher davon ab, wann eine gerichtstaugliche Verurteilung WCs vorliegt, als von eurer Begründung.
Da reicht m. E. schon ein Verweis auf Bilanztäuschungen u. Irreführung des Unternehmens. So schwer ist die Sache nicht.  ImHo  

515 Postings, 3277 Tage MedigenialFormular für Insolvenzverwalter

 
  
    #993
10.09.20 09:09
Ich möchte auch nochmal die bereits von einem Forumsteilnehmer gestellte Frage wiederholen:
Gibt es einen offiziellen Link, über den man die Forderungsanmeldung für die Wirecard-Insolvenz selbst einreichen kann? Stehe auch mit Tilp in Verbindung und würde diese eher auch nur für die EY Klage beauftragen. An Jaffe würde ich gerne selbst das Formular ausfüllen wenn ich denn wüßte woher ich es bekäme. Kann jmd. einen Verweis, Link oder Tipp geben ?  

7716 Postings, 2723 Tage hardylein@medi

 
  
    #994
10.09.20 09:17
Homepage Tilp, unter Services  

48 Postings, 1805 Tage AnlegerInTilp, Sammelklagen, PF

 
  
    #995
10.09.20 09:28
"Ozymandias: Zur Begründung
Tilp schreibt:
"Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die
angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung
ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen
Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom
Insolvenzverwalter anerkannt werden"

Du hast es richtig erfaßt, Ozymandias, das ist unseriös von Tilp.
Es wird der Eindruck erweckt, man müsse praktisch eine Klage schreiben, das ist mitnichten so.
Natürlich gibt es Fallstricke bei der Forderungsanmeldung, die zu beachten sind, und eine anwaltliche Forderungsanmeldung kann Sinn ergeben.

Bei Wirecard bezweifle ich die Sinnhaftigkeit aber grundsätzlich. Da müßte die Insolvenzquote schon über den Kosten liegen, das ist nicht absehbar.
Generell wird bei niemandem, weder Wirecard noch ex-Vorständen noch WP noch Behörden irgendetwas Nennenswertes zu holen sein.

Und wenn ich schonmal hier bin, erinnere ich auch an meine Warnung vor Prozeßfinanzierern. Schaut Euch genau an, wer die Kosten trägt, wenn der PF wirtschaftlich ausfällt. Oft genug passiert.  

2620 Postings, 3912 Tage kohlelangBesteht jetzt Handlungsbedarf?

 
  
    #996
10.09.20 09:32
Guten Morgen.

Angenommen, man beauftragt erst einmal niemanden und wartet die weitere Entwicklung ab.
Meines Wissens, kann mich aber auch irren, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.

Welche Möglichkeiten gibt es dann -also vor Ablauf der Verjährung - sich auf die bis dahin ergangenen Urteile zu beziehen?

Könnte man sich dann nicht sogar die enormen Kosten eines Prozesskostenfinanzierers (20% - 30% der erstrittenen Summe) ersparen?
 

27 Postings, 5865 Tage test123543Forderungsanmeldung online einreichen - geht es?

 
  
    #997
10.09.20 09:41
Ich habe die Unterlagen vorbereitet. Weiss jemand, ob man die Anmeldung online einreichne kann? Oder nur per post? Dann muss man per Einschreiben schicken? Ansonst, wie kann man sicher sein, dass die Anmeldung auch tatsächlich ankommt?  

742 Postings, 5746 Tage bimmelbahnD.Droid

 
  
    #998
1
10.09.20 09:44
ich habe mich der SdK angeschlossen - als Mitglied. Ich klage NUR im Rahmen einer Sammelklage MIT Prozesskostenfinanzierer. Die bei SdK offerierte "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG" habe ich ausgefüllt und 2-fach an H. Jaffé verschickt  -  aber ich erwarte an Rückerstattung von dieser Seite: nichts. Egal, ich hab´s der Form halber gemacht.
Ansonsten warte ich den Lauf der Dinge ab - was auch sonst.
Gruß  

2620 Postings, 3912 Tage kohlelang@Bimmelbahn

 
  
    #999
10.09.20 09:54
Es wurde hier ja auch schon darauf hingewiesen:

Wer trägt die Kosten wenn der Prozesskostenfinanzierer die Aktion wirtschaftlich nicht stemmen kann?  

2620 Postings, 3912 Tage kohlelang...die Auftraggeber der Sammelklage?

 
  
    #1000
10.09.20 09:59

Seite: < 1 | ... | 37 | 38 | 39 |
| 41 | 42 | 43 | ... 98  >  
   Antwort einfügen - nach oben