Stella Entertainment (WKN 604070) - Rallye?!
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------
Die Aktien der Stella Entertainment AG i.I., c/o RAe MÜLLER KRAUSE,
Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, - ISIN DE0006040702 - sind zum
regulierten Markt der Börse Hamburg zugelassen. Da keine Aussicht besteht,
die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (67a IN 301/02 -
Amtsgericht Hamburg) fortzuführen, beabsichtigt der Insolvenzverwalter,
Rechtsanwalt Hinnerk-J. Müller in Hamburg, nach Ablauf von drei Monaten
seit dieser Mitteilung den Widerruf der Zulassung der Aktien der Stella
Entertainment AG i.I. zum Börsenhandel im regulierten Markt bei der Börse
Hamburg zu beantragen.
Rückfragehinweis:
Rechtsanwalt Hinnerk-J. Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg
ISIN DE0006040702
08.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------
Die Aktien der Stella Entertainment AG i.I., c/o RAe MÜLLER KRAUSE, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, - ISIN DE0006040702 - sind zum regulierten Markt der Börse Hamburg zugelassen. Da keine Aussicht besteht, die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens (67a IN 301/02 - Amtsgericht Hamburg) fortzuführen, beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Hinnerk-J. Müller in Hamburg, nach Ablauf von drei Monaten seit dieser Mitteilung den Widerruf der Zulassung der Aktien der Stella Entertainment AG i.I. zum Börsenhandel im regulierten Markt bei der Börse Hamburg zu beantragen.
http://www.finanznachrichten.de/...senzulassung-zu-beantragen-016.htm
6 Monate ist die Delistingzeit für den General Standard / Reg. Markt