+++ Die neue KURSRAKETE! +++
Seite 388 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:18 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.442.531 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 98 | |
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Meine Meinung.
1. Beendigung Insolvenzverfahren
2. Löschung der AG aus dem Handelsregister
"Offene Posten" können über die Nachtragsverteilung geregelt werden. Das kann vor oder nach Beendigung des Insolvenzverfahrens geschehen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/203.html
3a . Von jetzt an bis zur Löschung der AG kann der IV das Delisting nach §39 Absatz 2 Börsengesetz selbst betreiben (ordentlicher Widerruf).
3b. Von jetzt an bis zur Löschung der AG kann ein Widerruf von Amts wegen nach §39 Absatz 1 Börsengesetz erfolgen. Die Notierung im geregelten Markt der Börse München wurde hierüber bereits widerrufen !
3c. Im Falle der Löschung der AG wird die Notierung logischer Weise von Amts wegen erfolgen, da die juristische Person "AG" mit der Löschung zu existieren aufhört.
Nur meine Meinung.
Beste Grüße an alle die evtl.noch an meiner Seite stehen.
alle nicht investierten bitte ich sich jetzt nicht zu Wort zu melden!
Nicht Investierte dürfen dies gerne zu anderer Zeit machen, trotzdem werde ich meine zu diesem Wert nicht weggeben.
Man darf gar nicht an die Gebühren dabei denken wenn man es kaufmännisch betrachtet. Kein Normalo würde so etwas wohl machen ?