insolvente SAG bekommt über 10.000.000 EUR
Seite 38 von 39 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:24 | ||||
Eröffnet am: | 02.03.14 14:58 | von: xelleon | Anzahl Beiträge: | 967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:24 | von: Barbaraabasa | Leser gesamt: | 128.230 |
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Beispielfall:
a)Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem Landgericht davon aus, dass nach den vom Bundesgerichtshof in seiner Macrotron-Entscheidung (BGH ZIP 2003, 387) für das reguläre Delisting entwickelten Grundsätzen auch beim so genannten ¹kalten Delisting den Minderheitsaktionären ein Abfindungsangebot für ihre Aktien zu unterbreiten ist, dessen Angemessenheit im Rahmen eines Spruchverfahrens überprüft werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat in der DAT/Altana-Entscheidung (ZIP 1999, 1436 (m. Anm. Wilken), dazu EWiR 1999, 751 (Neye)) erkannt, dass der Verkehrswert einer Aktie und die jederzeitige Möglichkeit seiner Realisierung Eigenschaften des Aktieneigentums darstellen, die wie das Aktieneigentum selbst verfassungsrechtlichen Schutz genießen.
Quelle: RVS Verlag
So , dann mal auf in eine neue Runde !
Ohren steif halten....
;-)
Das gleiche stand schon in der 1. Meldung des IV vom Mai 2014. Auch damals war schon die Rede von 50 % für die Anleihen und nichts für die Aktionäre.
Das Geld von den Chinesen kommt erst im November 2014.
Die 1. Teilzahlung für die Anleihebesitzer wird es erst 2015 geben. Da kann noch viel passieren und der Handel der SAG-Aktien wird demnach auch noch lange gehen.
Ob das Gericht dem InsoPlan (samt Enteignung der Aktienbesitzer) bei den jetzt vorhandenen Geldströmen zustimmen wird, weiß noch niemand. Schließlich wurde die Inso rein wegen den verspäteten Darlehenszahlungen beantragt/erforderlich. Daher immer wieder die vorsichtigen Aussagen des IV - die Aktionäre werden nach dem derzeitigen Stand leer ausgehen. Es kann zudem seitens SAG noch vieles verkauft werden, was Einnahmen bringt und den "derzeitigen Stand" wesentlich verändert. SAG zieht in der Folge in ein neues Hauptquartier um - wohl mit dem Geld der Aktionäre?? oder mit einem Teil der 65 Mio - und die Aktionäre sollen leer ausgehen. Solange es nicht endgültig ist, glaube ich das alles nicht. Warum lässt sich der IV immer und immer wieder dieses Hintertürl offen???
Schließlich kann es sich der Mutterkonzern letztlich auch noch anders überlegen, falls es zusätzliche Auflagen im Insoplan gibt. Bei LöweAG war es auch so. Deshalb kommt die Zahlung auch erst soo spät. Da kommen noch einige Hürden, die zu überwinden sind.
Das Licht ist noch nicht aus. Meine Meinung!!
Ich habe heute noch nicht verkauft, bewahre erstmals die Ruhe und harre der Dinge, die da noch kommen werden.
"Ob das Gericht dem InsoPlan (samt Enteignung der Aktienbesitzer) bei den jetzt vorhandenen Geldströmen zustimmen wird"
Es gibt keine Enteignung der Aktienbesitzer. Es gibt nach deutschen Recht und Gesetz eine Reihenfolge der Gläubiger und an letzter Stelle stehen die Aktionäre. Das ist deutsches Gesetz. Erst wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld haben, kann noch was an Aktionäre ausgezahlt werden. das fühlt sich subjektiv wie Enteignung an, ist aber schlicht und ergreifend deutsches Gesetz.
Es wird immer wieder gesagt, SAG ist wegen der verspäteten 20 Mio Pleite. Das wurde anfangs so gesagt, hat sich jetzt aber als falsch rausgestellt. SAG hat ein "negatives Eigenkapital".
Meint hier irgendjemand im Ernst, ein super gut verdienender IV würde hier falsche Angaben machen. Nein. Der IV sagt klar, selbst jetzt reicht das Geld maximal für grob 60 Prozent der Anleihe. Das ist leider Tatsache.
"Es kann von SAG noch vieles verkauft werden" Was denn bitte, SAG hat alles werthaltige verkauft. Die Mitarbeiter gehen alle zu den Chinesen, die Bürogebäude, die Möbel, die Materialien, alles ist verkauft. Das gesammt "operative Geschäft" samt "sämtlicher Mitarbeiter", "mit sämtlichen Geschäftsbereichen". Es kann noch nicht mal der Letzte das Licht ausmachen, weil der Lichtschalter auch den Chinesen gehört.
SAG zieht in ein neues Hauptquartier um. Was soll denn das heißen. SAG ist nur noch ein Börsenmantel, hat auch keine Angestellten mehr, hat keine Geschäftstätigkeit mehr, die haben auch kein neues "Hauptquartier" SAG ist ein leerer Börsenmantel der vom IV abgewickelt wird. Auch Kuhlman ist jetzt ein Angestellter der Chinesen.
Der IV hält sich auch keine "Hintertür offen". Jede Aussage eines IV hat immer den Satzteil "nach gegenwärtigem Stand". Das ist die Sprachart der IV bis die AG abgewickelt ist.
Wobei zum Abschluß, nennt mir doch mal eine insolvente AG mit "negativem Eigenkapital" welche Geld an die Aktionäre ausgeschüttet hat.
negatives Eigenkapital: Wann bitte, kam die Meldung, dass das EK mehr als zur Häfte aufgebraucht ist und eine ao. HV ausgeschrieben wird. Hab ich nie gelesen!!
EK laut Bericht 3.Quartal 2013 beträgt 33 Mio und 14 Mio Kapitalrücklage abzüglich negatives Ergebnis bleibt ein positives EK vom 36 Mio.
Verkauf der PV-Anlage im Feb. - Erlös mehr als 10 Mio - Wurde zur Kredit-Rückzahlung an die Deutsche Bank verwendet, obwohl SAG schon Inso angemeldet hatte?? War die Deutsche Bank vorrangiger Gläubiger - glaube nicht??
Verkauf der verbliebenen 3 PV-Anlagen im 3. Quartal 2014 - mehrere Mio.
Darlehensrückzahlung wieder mehr als 10 Mio -
Verkauf der SAG jetzt 65 Mio. alles zusammen samt EK macht ca. 135 Mio.
Die Anleihen sind mit 55 Mio im Quartalsbericht angeführt.
Wo verbleiben die restlichen Mio??
Als Anleihegläubiger würde ich der Quote vom 50 % da NICHT zustimmen. Da bleiben doch 100 Mio auf der Strecke??
Auch die neu gegründeten Tochtergesellschaften in Lateinamerika wurden 2013 mit 25 Mio an EK ausgestattet, es gibt laufend (noch immer) Einnahmen aus Stromverkäufen und div. Dienstleistungen vom 5,5 Mio in 9 Monaten 2013 - und es bleibt nichts für die Aktionäre übrig - NEIN laut IV
Ob die Mitarbeiter gestern wohl auch Ihre Anteile vverkauft haben?Wenn der scheiss Asset-Deal 1 Woche nach der Italien-Meldung gekommen waere ,haetten alle Mitarbeiter oberhalb 0,35 Eur aussteigen koennen.
Warum plötzlich diese ueberhastete Entscheidung.?
Aber jetzt ist alles aus ,die Aktie ist wertlos.Hat jemand effektive Stücke,also Papierdrucke?
Du beziehst dich auf Zahlen von 3/2013 Etwas lange her.
Wobei du immer wieder behauptest die Zahlen vom IV stimmen nicht, es muß noch viel Geld da sein. Aussage ist "negatives Eigenkapital" übrigends nicht Verlust der Hälfte des Grundkapitals. Wenn du die Zahlen nicht glaubst, dann stell Strafanzeige. Ganz einfach.
Wobei ich mir das überlegen würde. Noch vorgestern (Post 881) hast du darüber philosophiert, wie die inzwischen leere Hülle SAG nach dem Verkauf der Geschäftstätigkeit mit neuen Kapitalmaßnahmen Geld aufnehmen kann, oder gestern (Post 936) daß die leere Hülle SAG in ein neues "Hauptquartier" zieht. Vielleicht gibt es da bei dir doch noch einige Verständnisprobleme.
Weiterhin viel Glück.
des IV lässt es ja zu.Die Chinesen werden alles abgreifen .Der IV wird sich nicht mannhaft vor jeden Buerostuhl stellen,um diesen zugunsten der AG zu verteidigen.Ein Assetdeal wird nicht gemacht ,wenn die Lage aussichtslos war ,sondern komplett aussichtslos.Und das war Sie wohl.Schöne Pleite!..Nasigoreng und a
angenehmen Arbeitstag.
Im Aktienhandel herscht der pure Darwinismus.Oben die Studierten die Unternehmen gruenden und Aktien an die Abiturienten im Beruf verkaufen,die v. an die Techniker,die an die mit Berufsabschluss,die an die Hilfsarbeiter ohne Abschluss.,usw.In einigen Wochen werden 98,5 % der SAG-Aktien in den Haenden derer
sein ,dier keinen Abschluss haben und\oder Arbeitslosengeld beziehen.Die Welt ist schlecht und wird auch niemals besser, wozu Sie mit "CleanEnergy" retten?..Funktioniert nicht,weil Geld immer vornedran ist und
Macht ausübt.
doch seine wertvolle Lebenszeit vergeuden kann.....
***finalisiert****
Hier ein Auszug, bzw. meine gedankliche Grundlage:
Eine Aktiengesellschaft darf gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (ebenso wie eine GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG) keine Zahlungen mehr leisten, nachdem ihre Zahlungsunfähig eingetreten ist oder sich ihre Überschuldung ergeben hat. Ausnahmen von diesem Zahlungsverbot, mit dem das restliche Vermögen zugunsten der Insolvenzgläubiger gesichert werden soll, bestehen nur bei solchen Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Dieses Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt, wie der Bundesgerichtshof jetzt geurteilt hat, bereits ab Eintritt der Insolvenzreife, also ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung, und nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.
Stellt der Aufsichtsrat fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er, so der BGH weiter, darauf hinzuwirken, dass der Vorstand rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt und keine Zahlungen leistet, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht vereinbar sind. Verstößt er hiergegen schuldhaft, kann er der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. März 2009 – II ZR 280/07
Entscheidend ist doch das aktuelle Niveau, welches auf fundamentaler Basis wohl ohne für das Unternehmen positive Ergebnisse kaum verlassen werden dürfte.
So schwankt der Kurs halt in einem Korridor ein wenig auf und ab. Kursbewegungen der letzten Monate ansehen...