Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?
Das Ausfüllen des Dokuments stellt mich vor Schwierigkeiten...Hat das jemand schon gemacht und kann mir helfen?
Ich fange mal an...:
1.
a) Hauptforderung im Rang...
Hier würde ich schlicht den Wertverlust der von mir gekauften Aktien aufsummiert angeben, die ich in dem Zeitraum gekauft habe, der bei Tilp, Litfin und SdK als relevant angegeben wird. Zinsen würde ich keine angeben, weil das beim Kauf der Aktie nicht vereinbart war (anders als bei einem Kredit, wo es Vertragsbestandteil ist).
b) Rechtsgrund der Forderung
Erstes Kästchen ankreuzen und "Schadensersatz" ins Feld schreiben.
c) Abgesonderte Befriedigung
Nein. Abgesonderte Befriedigung scheint zu bedeuten, dass ich einen vorrangigen Anspruch auf bestimmte Güter hätte.
d) Zum Beweis der Forderung werden beigelegt
Ganz sauber wäre hier natürlich ein gerichtliches Urteil, dass mir x Schadensersatz zugesprochen werden, weil die Wirecard AG mich mit gefälschten Bilanzen und betrügerischen AdHoc-Meldungen zum Kauf von Aktien verleitet hat. Laut SdK und Tilp scheint es für jetzt aber auszureichen einfach anzunehmen, dass es dieses Urteil in Zukunft geben wird. Daher trage ich hier ein: "Belege über Aktienkauf" und füge meine Depotauszüge bei.
2. Nachrangige Forderungen
Nichts ausfüllen, nicht zutreffend.
PAsst das aus eurer Sicht so?
Sollte man den Auftrag erteilen? Wie ist mit den Kosten?
Auftragserteilung an TILP
Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren, oder
Nur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, oder
Kein Vorgehen im Insolvenzverfahren
Danke
Moderation
Zeitpunkt: 03.09.20 15:37
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 03.09.20 15:37
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Kommentar: Beleidigung
1. Es dürfte egal sein ob du deine Schadensersatzklage bei TILP oder dem SdK auf den Weg bringst. Die Klagen sind im Prinzip die gleichen und werden ab irgendeinem Punkt ohnehin zusammengefasst.
2. Mein dringender Rat: Nutze nur ein Angebot mit Prozessfinanzierer. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei der Klage 0 rauskommt liegt mindestens bei 50%. Tilp müsstest du dann trotzdem bezahlen.
3. Was die Anmeldung der Insolvenzforderung angeht rate ich dringend davon ab einen Anwalt gegen Geld zu beauftragen. Man geht davon aus, dass die Insolvenzquote im niedrigen einstelligen Bereich liegen wird, dass also maximal 3-4% der offene Forderung befriedigt werden können. Ich habe ein paar Beiträge weiter oben gepostet wie ich das Dokument ausfüllen würde. So schwer ist das nicht. Das heisst: Die Anmeldung der Insolvenzforderung unbedingt ausfüllen und einreichen. Aktuell erscheint mir ein Anwalt dafür nicht notwendig zu sein. Möglicherweise kontaktiert der Insolvenzverwalter irgendwann alle die Schadensersatz aus Aktien geltend machen wollen und stellt irgendwelche neuen Anfragen, die sich dann nur mit Anwalt beantworten ließen. Oder er lehnt die Forderungen einfach ab und dann müsste man tatsächlich überlegen ob man mit einem Anwalt dagegen vorgeht. Das weiß man nicht was da passieren wird. Wenn es so weit kommt wird man weitersehen müssen. Aktuell brauchst du keinen Anwalt. Der würde lediglich das Formular ausfüllen und sich das teuer bezahlen lassen.
ich bin schon TILP Sammel Klage angeschlossen. TILP geht gegen EY vor. Das habe ich TILP beauftragt. Nun fragt TILP erneut
SIE eneut zu beauftragen gegen WC Vermögen
"Schadenersatzforderungen Insolvenz Vermögen"
Meine Frage wird wenn ich TILP beauftrage, muss ich da Zahlen?
TILP:
"Wir hatten Sie kürzlich darüber informiert, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wirecard AG bevorsteht und damit auch die Frist für die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
Nun ist es soweit: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25. August 2020, Az.: 1542 IN 1308/20, das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich eine Frist für die Forderungsanmeldung bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt.
Wir möchten Sie nun darüber informieren, wie wir Ihre Schadensersatzforderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können."
Danke
Eine Finanzierung der Vertretung im Insolvenzverfahren scheidet für Therium aus.
Dagegen hat Therium unserer Kanzlei gegenüber nunmehr die Zusage erteilt, ein Vorgehen gegen EY im Rahmen des Musterverfahrens nach dem KapMuG gegen eine Erlösbeteiligung von 20% zu finanzieren. Dabei übernimmt Therium vollständig die erforderlichen Kosten und erhält im Gegenzug im Falle des Erfolgs (und nur dann) nach Abzug dieser Kosten eine Erlösbeteiligung von 20 %, in der eine eventuell anfallende USt. bereits enthalten ist.
Denkt aber daran die Belege einzureichen.
keine Gewähr -nur meine bescheidene Meinung
1.1 Prozessfinanzierung: kein Angebot für Sammelklagen
Das Prozessfinanzierungsthema gestaltet sich schwieriger, als wir noch im Juni/Juli angenommen haben.
Wir haben eine Reihe von Einzelfällen bei einem kleinen deutschen Prozessfinanzierer unterbringen können. Dieser nimmt jedoch nur Einzelklagen ab EUR 250.000 Streitwert an, und zudem sind derzeit bis auf weiteres seine Finanzierungskapazitäten erschöpft.
Aufgrund des großen Interesses an einer Prozessfinanzierung haben wir eine Vielzahl von Gesprächen mit allen großen, etablierten Prozessfinanzierern geführt. Nach einem anfänglich starken Finanzierungsinteresse hat uns bisher jedoch kein Einziger von den Großen ein konkretes, rechtsverbindliches Finanzierungsangebot vorgelegt. Soweit wir hören, geht das nicht nur uns so, sondern allen in diesem Bereich tätigen Anwaltskanzleien und Anlegerverbänden. Das einzige verbindliche Finanzierungsangebot, das auf dem Tisch liegt, sieht die Finanzierung der Prozesse über eine schwach kapitalisierte niederländische Trägergesellschaft vor. Ein solches Angebot können wir Ihnen aber nicht empfehlen, denn im Falle einer Prozessniederlage schützt es nicht ausreichend vor Kostenforderungen der Gegenseite, erfüllt also seinen eigentlichen Zweck nicht mit ausreichender Sicherheit.
Wenn wir nach den Gründen fragen, warum sich die Prozessfinanzierer mit einer Zusage so schwertun, so hören wir meistens: „Wir wollen uns aus geschäftspolitischen Gründen nicht mit EY anlegen“. Der Hintergrund ist, dass die meisten Prozessfinanzierer auch noch andere Geschäfte betreiben, zum Beispiel Unternehmensübernahmen und -fusionen finanzieren. Und dort, in diesen weiteren Geschäftsbereichen, treffen sie häufig auf EY. Wir nehmen an, dass sie diese Kontakte für die Zukunft nicht beschädigen wollen. Dagegen lässt sich allerdings kaum etwas tun.
Da es insgesamt sehr unwahrscheinlich ist, dass wir (oder Dritte) Ihnen in absehbarer Zeit eine seriöse Prozessfinanzierung für ein Klageverfahren anbieten können, wollen wir Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihren Schaden kompensieren und ohne Prozessfinanzierung weiter vorgehen können. Mehr dazu weiter unten, im übernächsten Abschnitt.
„ Soweit wir hören, geht das nicht nur uns so, sondern allen in diesem Bereich tätigen Anwaltskanzleien und Anlegerverbänden.“
Da haben die aber schlecht gehört
Auf einmal sehen die Anwaltskanzleien gute Chancen im Insolvenzverfahren und bieten ihre Hilfe an für 1-0,5% Gebühr (nur für das Ausfüllen oder/weiterleiten der Forderung/Insolvenztabelle an den Insovenzverwalter)....rechnet man sich aus, was bei zig-Tausend Geschädigten dabei rauskommt, dann kann man den Eindruck gewinnen, dass die Kanzleien vorher nur einen Köder ausgeworfen haben um erstmal viele Geschädigte "einzufangen" und es NIE eine Chance auf Prozessfinanzierung gab.
habt ihr ein Schreiben von Rechtsanwalt TILP erhalten? Die jenigen, die über TILP Schadenersatzklagen eingereicht habt.
Wie geht Ihr vor? Beauftragt Ihr TILP für Insolvenz Vermögen?
Danke
Ganz einfache Frage an die Herren: ``ich möchte nur Klagen, ohne in Vorkasse zu gehen- also theoretisch mit einem Prozesskostenfinanzierer - ist das bei Euch möglich ?``
Auch stimmt die Schadensbestimmung nicht, ich habe die Herren Anfang letzter Woche angeschrieben und immer noch keine Rückmeldung dazu erhalten.
Alle mails sind allgemein gehalten.