Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?
Zeitpunkt: 16.09.09 15:58
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: beleidigend - bitte mal sachlich bleiben
danke für die wirklich spannende Info. Dass Dr. Zwanzger nichts mit Herrn Flowers zu tun hat, ist mir schon klar. Nur hätte es ja sein können, dass Kontakt besteht, da Flowers auch zu den geschädigten Aktionären gehört und mit seinem Anteil sicherlich einen der "dicksten Brocken" hat.
zur Verfassungsklage: ist den schon bekannt, ob die Eilentscheidung noch vor dem 5.10 getroffen wird
Gab es bislang je eine Reaktion der HRE auf die Klagen, die bislang eingereicht sind? Auf der Internetseite der HRE findet man bei der Veröffentlichung der Gegenanträge jedenfalls keine.
Bzgl der Europarechtswidrigkeit...welche Europarechte sollen gebrochen sein ...ich weiss nur EU-REcht steht über deutschem Recht (glaub ich zumindest)...
kalwa10 nochmals DANKE!!!!!!!!!!!!!!!! für diese ganzen Infos...ich werde mir jetzt nochmal den Gegenantrag Loerser vornehmen...so ganz habe ich den beim ersten Durchlesen nämlcih nicht verstanden
wird Herr Steinbrück den Heuschrecken und Zockern richtig Dampf machen."
Weiß man's?
Eines weiß ich hingegen sicher: wenn Deine "Beiträge" weiterhin nur aus Hohn, Spott
und Beschimpfungen bestehen, fliegst Du raus. Dafür ist der Thread nämlich nicht
gedacht.
Anderer Meinung sein und kritisieren darf jeder. Aber bitte sachlich und fair.
ganz für voll genommen. Nun sehe ich, dass er den Bogen überspannt hat. Bevor ich
ihn aber endgültig rauswerfe, soll er eine letzte Chance haben, sich zu besinnen.
Fuzzi08, geht mal zu ariva, da ist sein Profil....interessantist, dass er fast überall soviel gift versprüht, insbesondere bei derCoba und uns, selber wohl aber in Solarwerten zu investieren scheint. Du brauchst dem Typ keine Chance mehr geben. Der will nicht diskutieren, der will nur sein Gift ablassen...wie gesagt hier ist sein Profil an....aus Datenschutzgründen gebe ich hier den link nicht ein...aber google aoegod und Du stoesst auf sein Profil bei ariva!
Ich bin echt sauer! Sowas gehört für alle zeiten und für alle Foren gesperrt!
es ist zu hoffen, dasss das BVefG vor dem 5.10. entscheidet. Da gibt es keinerlei Kenntnisse.
Europarecht steht wohl nur dann über deutschem Recht, soweit Deutschland sich zur Anwendung in irgendwelchen Verträgen (zB Römer Verträge ...) verpflichtet hat.
4. Verstoß des § 7 Abs. 1 FMStBG gegen Europarecht
4.1. Verstoß gegen Aktionärsrichtlinie 2007/36/EG
...
4.2. Verstoß gegen Kapitalrichtlinie 77/91/EWG
Artikel 25 der Richtlinie 77/91/EWG (vgl. Anlage K 12) bestimmt, dass jede
Kapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen werden muss,
ebenso wie eine Kapitalherabsetzung (Artikel 30 der Richtlinie 77/91/EWG)
4.3. Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 56 EG
§ 7 Abs. 1 FMStBG verstößt des weiteren gegen Artikel 56 EG, die
Kapitalverkehrsfreiheit
...
1.4. Verstoß des § 7 Abs. 1 FMStBG gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK)
Aus unter B) V) 1) 1.3.) genannten Gründen verstößt § 7 Abs. 1 FMStBG im
übrigen auch gegen Art. 1 Abs. 1 Zusatzprotokoll zur EMRK vom 20.03.1952.
...
II. Weitere europarechtliche Bedenken
Zu den genannten Erwägungen kommt ergänzend hinzu, dass weitere
Vorschriften des FMStBG einen Verstoß gegen höherrangiges Recht
darstellen:
So wird in § 7 Abs. 3 FMStBG bestimmt, dass der Ausschluss des
Bezugsrechts zur Zulassung des Fonds zur Übernahme der Aktien in jedem
Fall zulässig und angemessen ist. Dies ist nicht vereinbar mit Art. 42 der
Richtlinie 77/91/EWG. Dort heißt es, dass die Rechtsvorschriften der
Mitgliederstaaten sicherstellen müssen, dass Aktionäre, die sich in selben
Verhältnissen befinden, auch gleich behandelt werden. Diese Regelung wurde
mit § 53a AktG in Deutschland umgesetzt.
Auch § 10 des FMStBG verstößt gegen Art. 42 der Richtlinie 77/91/EWG, da er
den Fonds von Informationspflichten gegenüber dem Wirtschaftsausschuss
befreit.
§ 11 FMStBG stellt fest, dass § 27 a des WpHG keine Anwendung auf den
Erwerb von Anteilen durch den Fonds findet. Auch dies ist ein Verstoß gegen
den Gleichbehandlungsgrundsatz des oben genannten Artikel 42 der Richtlinie
77/91/EWG.
Auch § 17 FMStBG verstößt gegen die Richtlinie 77/91/EWG, da er festlegt,
dass Wettbewerbsbeschränkungen keine Anwendung auf den Fonds finden.
Gleichermaßen ist festzustellen, dass das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerbsbeschränkung (GWB) insbesondere im dritten Abschnitt des
ersten Teils bereits die Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts ist,
d. h. europarechtliche Regelungen beinhaltet. Hierdurch soll Art. 81 EU höher
konkretisiert werden.
Da es sich hier aber um Europäisches Recht bzw. dessen Umsetzung handelt,
ist es dem Deutschen Gesetzgeber, damit auch dem Bund als Gesetzgeber
verwährt, Entscheidungen über die Anwendbarkeit oder der
Nichtanwendbarkeit dieser Vorschriften zu treffen.
Die vorgenannten Beispiele sollen verdeutlichen, dass das FMStBG im Ganzen
gegen Europarecht verstößt. Wir regen deshalb die Vorlage beim EuGH zur
Frage der Vereinbarkeit der Regelungen des FMStBG mit den genannten
europarechtlichen Vorschriften an.
Das zur Info. Ich denke, das muss man nicht alles verstehen. Es reicht aber mict Sicherheit aus, dass eine Heerschaar von Juristen sich die nächsten Jahrzehnte beschäftigen.
Und es lassen sich mit Sicherheit noch weitere Argumente finden.
Gruß
Wahnsinn...das muss ich mir jetzt erstmal in Ruhe zu Gemüte führen...Danke vorab!!!
Aber es sieht so aus, als ob sich die Soffin ziemlich warm anziehen muss bzw. unsere Regierung bzw. die Nachfolgeregierung.
Kann man die Klage direkt beim EuGh einreichen oder muss das erst durch deutsche Instanzen?
die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte wohl gering sein. Das heisst, man kann sich auf Jahre der Prozesse einstellen!
Gäbe es denn die Möglichkeit der Sammelklagen? Ich frage, weil ich davon ausgehen, dass Flowers wohl irgendwie auch rechtlich vorgehen muss. Da würde es sich doch anbieten, sich zusammenzuschliessen.
Gobt es von Seiten der HRE und/oder Soffin/ REgierung oder irgendwem irgendwelche Stellungnahmen zu diesen vielfältigen rechtlichen Schritten?
Das Urteil (bzw. die ggf. erstrittene Nachbesserung der Abfindung) gilt dann für ALLE.
Diese Verfahren vor der Spruchkammer können aber JAHRE dauern; darauf habe ich
schon vor Monaten hingewiesen. Da aber im schlechtesten Fall nichts droht (außer dass
eben KEINE Nachbesserung erzielt wird), kann man die Abfindung kassieren und die
Hoffnung als "virtuelle Stille Reserve" im Hinterkopf behalten.
Ich warte übrigens HEUTE NOCH auf Nachbesserung beim Squeezeout von Hoechst
2004 (damals Übernahme durch Sanofi-Aventis).
Guckst Du hier:
irma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Relevanz
Frank Scheunert
Dubai Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung an die Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate AG 18.09.2009 100%
»Druckversion
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der Hypo Real Estate AG,
am 5. Oktober 2009 ist die endgültige Enteignung der Hypo Real Estate Aktionäre von Ihrem Aktienbesitz auf der Tagesordnung der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlicht.
Die Hypo Real Estate Aktie, die mit circa 19 Euro im Börsengang Oktober 2003 an der Börse per Spin-off emittiert wurde, soll mit 1,30 pro Aktie aus den Depots der Aktionäre zwangsweise ausgebucht werden.
Jeder Alternativvorschlag unter Beteiligung der Minderheitsaktionäre auch während und nach der Sanierung wurde von der Bundesregierung ignoriert. Es wurde sogar mit einem HRX Enteignungsgesetz gedroht.
Warum war der Börsengang mit Minderheitsaktionären und ist die Sanierung nun nicht unter Beteiligung der Minderheitsaktionäre möglich?
Wir sind grundsätzlich in diesem Fall nicht mit einer Enteignung einverstanden; insbesondere nicht unter diesen Konditionen.
Die Hypo Real Estate AG befindet sich derzeit in einer Sanierungsphase, die von der Soffin geleitet wird. Sicherlich wäre das Überleben der Gesellschaft ohne eine Beteiligung des Bundes in der Finanzkrise nicht möglich gewesen: Allerdings wurde die Kontrollmehrheit von dann schlussendlich 90% der Hypo Real Estate Aktien mit 3 Euro pro Aktie gezeichnet (das im Handelsregister eingetragene Grundkapital von 3 Euro pro Aktie, der Mindestzeichnungssumme bei einer Kapitalerhöhung).
Daher sind wir der Meinung, dass der Bund sicherlich ein Vorrecht bei der Sanierung als Ankeraktionär zum Beispiel über den Erhalt von einer bevorrechtigten Gewinnausschüttung im Zuge einer erfolgreichen Sanierung erhalten muss.
In den USA wurde bei der Rettung der AIG, Fannie Mae, Freddie Mac und der Citibank dieses Vorzugsaktienmodell angewandt.
In Italien wurden bei der Rettung der Banca Italease weitaus günstigere Konditionen angewandt.
http://www.marketwatch.com/investing/stock/fnm
http://www.marketwatch.com/investing/stock/fre
http://www.marketwatch.com/investing/stock/c
http://www.marketwatch.com/investing/stock/aig
Alle Sanierungen gestalteten sich erfolgreich und die Aktien vervielfältigten sich um bis zu 380%. Der Minderheitsaktionär, der bereits bei der Gründung oder dem IPO der Gesellschaft um Kapital gebeten wurde, bleibt im Zuge der Rettung beteiligt und profitiert von den Aktienwertsteigerungen.
Allerdings eine Beteiligung an der Hypo Real Estate AG will der Bund nun mit aller Macht verhindern.
Für die Rechte der Aktionäre werden wir uns bei der Hauptversammlung am 5.10.2009 einsetzen.
Wer seine Stimmrechte bei der HV kostenlos vertreten lassen will, möge seine Stimmkarte eingescannt per E-Mail an frankscheunert@web.de senden.
www.hrx-aktionaere-wehrt-euch.com
der Frank ist eine, wenn man den Therminus der Steinlaus benutzt, "Heuschrecke" von "Exchange Investors", einem Hedgefond ;).
Na, dann ist wohl jetzt die Zeit gekommen, das langsam einige die Steinlaus zum Tanz bitten, es ist jetzt "Damenwahl" ;).
...da kann man nur hoffen, dass die Steinlaus Taktgefühl hat....aber auch da wird sie rumstolpern...sehr amüsant!
Übrigens der Weblink funktioniert nicht!
Rookie...wo hast Du den Aufruf gefunden?
Ich habe meine Stimme per Formular bereits abgegeben...insofern ist da nichts mehr zu machen. Allerdings mit mehr als mit NEIN kann dieser Frank auch nicht stimmen...aufgrund der Stimmrechtsverhältnisse ist klar, wie es ausgehen wird.....ich glaube, der Tanz findet auf dem juristischen Parkett statt. Die HV ist da nur nette Show und hat nichts zu sagen...falls die HV denn stattfindet. Denn wenn Dr. Zwanzger einen Eilbeschluss erwirken könnte, der zumindest klarstellt, dass Klärungsbedarf ist, dann bedeutet das vielleicht, dass der Squeeze-Out erstmal verschoben werden muss.
Was ich allerdings gut und beruhigend finde - und das geht mir übrigens seit meinem Anruf bei Flowers so: es tut sich was. Und das hat dieses Froum diese Woche wirklich geszeigt. Hier nochmal ein DANKE an kalwa10 für die wirklich interessanten Infos.
Übrigens rookie72....ich finde es immer wieder erstaunlich, welche Infos du "ausgräbst"...alle Achtung.
Für die Informationen die ich immer so ausgrabe, bediene ich mich zum einen dem Forum "HRE- Die Aktie hat Nachholbedarf" bei "www.wallstreet-online.de", des Weiteren gucke ich häufig bei "Google" unter der Rubrik "Unternehmen", also den Wirtschaftsnachrichten von Google.
Meine dritte Quelle poste ich gleich, weil ich den Link kurz kopieren muss ;)...bis gleich :).
Hier der Link, also guckst Du hier ;):
http://www.finanznachrichten.de/...en/hypo-real-estate-holding-ag.asp
also den Squeezeout herbei zu führen. So sehr das m.E. sittlich verwerflich ist, so
fürchte ich doch andererseits, dass es rechtlich nicht angreifbar sein wird. Es wird
daher aller Voraussicht nichts nützen, diese Position des Bundes anzugreifen - auch
wenn es in anderen Fällen noch so anders gehandhabt wurde.
Auch die dadurch "entgangene Chance" auf Partizipation an einer möglichen Erholung
der Aktie wird deshalb keinen "Schadenersatz" begründen. Dafür fehlt es schon am
Wichtigsten: an der Gelegenheit zum Nachweis des "Schadens"; denn im SO-Zeitpunkt
besteht ja durchaus die Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit einer temporären oder gar end-
gültigen Verschlechterung.
Es wird daher bei den kommenden Rechtsstreitigkeiten m.E. auf andere Dinge gehen:
darum, ob der Bund und seine Organe die positionelle Verschlechterung des Unterneh-
mens bzw. seiner Aktie MIT VERSCHULDET hat; ferner um die der Abfindung zugrunde
gelegte Bewertung des Unternehmens. Vor allem letztere Position ist mit Sicherheit
hochgradig wacklig und daher (mit Erfolg) angreifbar.
Fazit:
Wir sollten uns nicht (mehr) mit unrealistischen Gedankenspielchen abgeben, ob der
SO vielleicht doch noch abgewendet werden kann; er wird es sicherlich NICHT.
Wir sollten uns stattdessen ausschließlich auf die Höhe der Abfindung konzentrieren.
Hier liegt die einzige wirkliche Schwäche des Bundes und NUR HIER können wir punkten.
Aber es ist egal, wir, die "Kleinaktionäre", sind die eh die Korken, die den gewaltigen Wellen hilflos ausgeliefert sind. Die grosse Schlacht fechten eh andere für uns.....zumindest hoffen wir das ;).
Oder doch dem DWS ??
Will meine Stimmrechte nicht verfallen lassen!
meistens in Wahrheit nur der, günstige Bedingungen für den (babsichtigten) Rechts-
streit um die Nachbesserung (der Abfindung) zu schaffen.
Was den Korken auf den Wellen anbetrifft, trifft das auf den gesamten Markt zu und
ist allenfalls graduell im Fall HRE verschärft: die Bedingungen für Aufstieg und Fall von
Aktien (Derivaten, Kontrakten etc.etc.) diktiert Smart Money. Dieses hat die Macht,
JEDE Bewegung nach Gusto zu initiieren. Wir, die Kleinen können nur mitsurfen; wenn
wir Glück haben, auf der richtigen Welle. Womit wir wieder bei den Korken sind...
ich schliesse mich Deiner Meinung nicht an.
Es geht hier nicht darum, ob wir beim Squeeze-out ein paar Cents höher rauskommen können. Du magst diese Erfahrung in früheren SO so gemacht haben. Dieser hier ist anders: hier wurde ein Gesetz, ein Lex HRE, geschaffen. Und genau darum geht es. Ich habe bereits nach meinem Telefont mit dem Mitarbeiter von Flowers, der die HRE, betreut, geschrieben, dass es Flowers (und wie mittlerweile klar: nicht nur FLowers) nur darum geht, drin zu bleiben. Und das wird er versuchen rechtlich durchzusetzen. Nach meinem Telefonat bin ich mehr denn je überzeugt, dass sich die Regierung warm anziehen muss. Allerdings, und da stimme ich Dir wieder zu, wird das alles nicht in 2 Wochen abgehandelt sein.
Im übrigen halte ich es für rechtlich äusserst schwierig, dem Bund nachzuweisen, dass er die Verschlechterung des Unternehmens mit verschuldet hat. Das wird rechtlich eher "schwammig" sein. Was gehen wird, ist das FMStG auf seine Verfassungsmässigkeit und auch auf seine Kompatibilität mit EU-REcht abzuklopfen. Und genau das wird passieren. Und wenn hier Grundgesetze gebrochen werden, und wenn es nur eines wäre , kann der gesamte "Masterplan HRE" von der Steinlaus in sich zusammenfallen.
Zur Stimmrechtsübertragung: wie bereits vorher hier geschrieben, kann man auch schrieftlich via Formular, das es auf der HRE-Seite gibt, sein Kreuzchen machen. Letzendlich ist das Ding am 5.10 ja schon entscheiden.