KGV 3,6 - Lang&Schwarz ab heute handelbar
Seite 347 von 392 Neuester Beitrag: 04.01.25 11:01 | ||||
Eröffnet am: | 28.09.06 09:57 | von: PrivateEquity | Anzahl Beiträge: | 10.778 |
Neuester Beitrag: | 04.01.25 11:01 | von: VerlustExpe. | Leser gesamt: | 3.461.094 |
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Dann würde der Markt diesen ersten Bescheid für 2 Jahre wohl positiv werten. Man kann allerdings wohl kaum die Jahre 1:1 hochrechnen, sonst wäre es natürlich eher viel weniger als befürchtet.
Zumal sich die Prüfungszeiträume von 2007 - 2009 nach Meinung von L&S wesentlich von 2010 und 2011 unterscheiden.
https://www.ls-d.de/investor-relations/...-bildet-steuerrueckstellung
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...e-und-erhalten/?newsID=1488103
Davon sind für 2008 und 2009 nun 9,6 Mio. Steuern und (nur) 4,4 Zinsen "weg", obwohl 2008 und 2009 ja eher die älteren Jahre waren.
Also...entweder LuS hat die Zinsen anders - zu konservativ - als das FA gerechnet (was gut wäre, weil damit ein RSt-Sicherheitspuffer bestünde, den LuS sicherlich zum 31.12.2021 nicht auflösen wird) oder die Hauptlast des potenziellen Nachzahlungsbetrags müsste in 2007 liegen, damit sich in Summe die restlichen 13,6 Mio. Zinsen ergeben, was ich nicht für wahrscheinlich halte.
Eigentlich müsste man die IR daher gleich mal fragen, ob mit den Bescheiden die Steuerlast und die Zinsberechnung des FA für 2008 und 2009
(wie erwartet oder) günstiger als selbst berechnet ausgefallen ist.
Das wäre m.E. auch keine "inhaltliche" Frage, zu der man keine Stellung mehr nehmen will.
sonst müsste L&S ja sagen, intern haben wir noch mehr fragwürdige Geschäfte identifiziert
Warum? In 2007 war Altana. Und LuS hatte ordentlich Aktienbestand (Leerkäufer?) und sich damals mit der Eurex verspekuliert (gut, das war ja auch bescheuert). Gab massive Ergebnisbelastung, wodurch das Geschäft negativ war. Natürlich - wie bekannt - nicht kommuniziert. Muss man sich zusammendenken:-)
Warum soll ich als Finanzamt mit einem Jahr beginnen, wo man bspw. Cum-Ex macht, aber keinen Gewinn daraus erzielt, weil das Absicherungsgeschäft schief geht? (oder denke ich falsch)
Erklär bitte noch mal.
"Warum soll ich als Finanzamt mit einem Jahr beginnen, wo man bspw. Cum-Ex macht, aber keinen Gewinn daraus erzielt, weil das Absicherungsgeschäft schief geht? (oder denke ich falsch)"
Ja, ich glaube Du denkst das nicht zu Ende:
Wenn aus dem Geschäft ein KESt-Anrechnungsguthaben entstanden sein sollte, kann - unabhängig davon, ob das Geschäft ein Gewinn- oder Verlustbringer an sich war - das FA die KESt-Anrechnung streichen (die KESt-Anrechnung ist ein Extraposten im Rahmen der Festsetzung einer Steuer im Bescheid), wenn es denn davon ausgeht, dass es im Zusammenhang mit schädlichen CumEx-Geschäften stand. Dann würde (wie jetzt für 2008/2009) die ausgezahlte KESt zurückgefordert - unabhängig davon, dass die "normale" Steuerfestsetzung 0 EUR war, weil es einen Verlust gab.
Im GB 2007 und 2008 steht, dass in 2007 (zumindest zum 31.12) ein KESt-Anrechnungsguthaben von 6.191 bzw. in 2008 von 3.070 TEUR bestand. In 2009 kann ich diese Angaben leider nicht finden.