KGV 3,6 - Lang&Schwarz ab heute handelbar
Seite 329 von 392 Neuester Beitrag: 04.01.25 11:01 | ||||
Eröffnet am: | 28.09.06 09:57 | von: PrivateEquity | Anzahl Beiträge: | 10.778 |
Neuester Beitrag: | 04.01.25 11:01 | von: VerlustExpe. | Leser gesamt: | 3.463.110 |
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Gewarnt wurde seit Mitte der 90'er Jahre. Gemacht wurde dann jahrelang nichts.
@Raymond: Der Spengel-Kommentar aus 2016 trifft es leider nur zum Teil. Die Gerichte haben anders geurteilt und für die Geschehnisse als Steuerhinterziehung eingestuft. Daher passen die Ausführungen nur bedingt.
Und dank der Hilfe der Lobbyisten, war die Änderung 2007 wie sie war und die Lücke wurde erst 2012 geschlossen (natürlich nicht komplett!!!). Auch heute gibt es z. B. immer noch die Anrechung von fiktiver Quellensteuer (Zeile 52 bzw. 53 der Anlage KAP)
Man hat das Urteil des BGH abgewartet und geht jetzt bei den weiteren Banken vor. Warburg war beim BGH, jetzt folgen mit L&S, ApoBank weitere Banken. Und ich bin mir sicher, dass man weitere Meldungen zu dem Thema hören wird. Gerade nachdem die zehnjährige Verjährung hier zu Recht durchbrochen wurde, wird man hoffentlich ein paar Mia. wieder der Staatskasse zuführen...
Übrigens die Finanzverwaltung kann nicht "schuld" sein. Da diese nur die Gesetze von BT und BR umsetzen muss. .
Zu dem Thema sage ich ansonsten nur Hanno Berger. Der hat das 1996 noch im Staatsdienst erkannt, gemeldet und die Seiten gewechselt. Bin gespannt, ob die Schweiz ihn nach Deutschland ausliefert...
Mal sehen, wo demnächst dann noch Rückstellungen gebildet werden. Für den ein oder anderen wird es ja sicherlich Post aus den Steuerfahndungsstellen geben.
Es geht hier nicht um Schlupflöcher, sondern um hochgradig illegale Praktiken.
Sich Praktiken auszudenken, die Grundlagen der Steuergesetzgebung widersprechen, kann man nicht mit irgendwelchen kleinen Schlupflöchern in der Gesetzgebung begegnen. Das kommt in der Doku ja auch klar zum Ausdruck.
Wie will man bitte sowas dem normalen Bürger erklären, dass reiche Privatleute mit Hilfe von Banken den Staat ausplündern, in dem sie fiktive Personen/Händler erschaffen, die Steuern zurückverlangen, die sie nie gezahlt haben? So eine konkrete Gesetzeslücke gibt es nicht.
Im Übrigen hab ich meine persönliche Meinung zu dieser Art von Geschäften klargelegt. Glaube auch nicht, dass L&S damit durchkommen wird. Hab ja auch weiter oben geschrieben, dass zumindest mal die 45 MEUR für mich mental abgehakt sind.
Das hier schein nur noch was für Zocker oder Daytrader zu sein.
Oder Shortseller. Die kommen bestimmt auch bald an Board.
Zweitens geht es ja eben gerade mit dem Urteil um Steuergerechtigkeit. Die Justiz ist also sehr wohl in der Lage, solche Dinge zu justieren. Na dann mal los!
... nicht als steuerberater, anwalt oder betroffener erlebt hat, kann deren praxis (rechtsstaatliches vorgehen) nicht beurteilen
zwischen den beamten der steuerfahndung und den beamten einer rechtsbehelfstelle oder betriebsprüfungsstelle eines finanzamts besteht nach meiner erfahrung nicht selten ein meilenweiter unterschied
ich habe nicht 45 Mio abgehakt, ich hake 61 Mio ab und habe die Hoffnung, dass es wirklich das Maximum darstellt.
Die AdHoc liest sich fuer mich schon so
"Wir koennen nicht offen zugeben es getan zu haben, aber die Steuern werden wir wohl zahlen muessen"
Warum kann man sich denken
Mir geht es immer noch gegen den Strich, das keine Infos vor dem Zwischenbericht rausgegeben wurden.
Das muss man den Verantwortlichen vorwerfen und wie schon mehrfach gesagt, erwarte ich da auch Konsquenzen, aber den Kleinaktionaeren wird eine Entlastung auch schwer werden, wenn denn irgendwann mal eine HV kommt.
Bin da bei Katjuscha, auch wenn ich es mitzahle, CumEx ist ein Unding und muss bestraft werden und die Verantwortlichen gehoeren dafuer auch rechtlich belangt, mir kann keiner ehrzaehlen, das er nicht gemerkt hat, dass das nicht in Orndung sein kann was da getan wird.
zum Thema Zinsen beim Finanzamt gehört aber auch, dass sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen mit 6% verzinst werden.
Witzig ist übrigens, dass sich im Jahre 2019 die Situation gedreht hat. Während vorher Vater Staat mehr Zinsen erhielt, als er wieder erstatten musste, ist es ab dem Jahr so, dass er mehr auszahlt, als an Nachzahlungen reinkommt. Der eine oder andere Steuerzahler nutzt daher auch das Finanzamt als Anlagequelle.
Wenn man dann noch bedenkt, dass einige Steuern nicht verzinst werden (z. B. Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer), die teilweise erst spät bezahlt werden, würde ich nicht von bereichern sprechen. Zumal man im Gegensatz zu Banken keinen Unterschied zwischen Darlehen und Guthaben macht.
Und zum Thema Cum/Ex passt das wirklich nur bedingt.
Solange von Unternehmensseite nichts Neues kommt, ist alles spekulativ. Und Spekulationen haben wir hier jetzt genug und in alle Richtungen gelesen.
ich bin gespannt, wann von Unternehmensseite etwas kommt. Solange bleibt LuS ein Zock, mit dem man Geld verdienen oder verlieren kann. Soweit das Rationale.
Zum Emotionalen: Ich persönlich finde das alles bedauerlich, weil ich das Unternehmen bisher sehr geschätzt habe.
Viel Erfolg an euch alle!
... sind ein nach mM skandalöser verfassungsbruch des staates, der schon vor drei jahren vorgewarnt war durch BFH-Beschluss v. 25.04.2018, IX B 21/18; 6% nachzahlungszinsen konnten jeden treffen, auch L&S
cum/ex-"täter" haben (nicht unberechtigt, aber völlig naiv) auf lücken eines ohne zweifel schlampigen gesetzes gehofft, worin sie von einem --über zwölf jahre für die finanzamtliche bankenprüfung des FA Frankfurt-Börse tätigen-- experten bestärkt wurden, der jetzt in auslieferungshaft sitzt, https://www.spiegel.de/wirtschaft/...4aed-01b5-430a-a122-db5df1fb9d34
Spätestens wenn die Einladungen zur Nachholung der abgesagten HV verschickt werden, wird sich L&S schon noch einmal zu dem Cum-Ex Thema äußern und eine aktualisierte Schadeneinschätzung liefern. Zumindestens würde ich dies von L&S erwarten ...
Es gibt wirklich kein Thema auf das Raymond nicht mit wirren link-postings reagiert ...
schönes Wochenende allen Investierten ...
Und wie gesagt zum Schluss hat man als Staat mehr Zinsen ausgezahlt als man eingenommen hat.
Da haben also Leute den Staat als Geldanlage genutzt. Und wer zu blöd war, seine Steuern rechtzeitig zu bezahlen, hat halt Zinsen nachgezahlt, die jetzt irgendwann gesenkt werden. Die Überlegungen dazu gibt es übrigens schon seit mehreren Jahren auch in der Politik. Ich sage nur Thomas Schäfer, Finanzminister aus Hessen. Für eine Änderung fand sich bisher aber keine parlamentarische Mehrheit. Also hat man lieber an die Gutverdiener, die ihr Geld beim Finanzamt geparkt haben Zinsen ausgezahlt. Da merkst du dann wie es läuft und wer das System ausnutzt. Dieselben, die vorher cum ex gemacht haben. Und ich gebe dir Brief und Siegel, dass die Leute, die ihr Geld aktuell zu 6% beim Finanzamt angelegt haben, wenn es nur noch 3% (Beispielsatz, da ich nicht weiß wie hoch der neue Zinssatz sein wird) gibt, den Staat wiederum wegen Rückwirkung und allem pipapo verklagen...
Ja wie gesagt, der Kollege Berger hat damals wie einige andere gewarnt gegenüber dem BZSt und war anschließend skrupellos genug, die Seiten zu wechseln und das System zu seinen Gunsten und den seiner Mandanten auszunutzen.
Die 6% werden jetzt angepasst. Die Aareal hat ja neulich gerade wegen 11 Mio. Zinskosten für Steuern 2012 gewarnt. Das waren 43% von den 26 Mio. Die können dann z. B. nur niedriger werden. Aber da geht es nicht um Cux/ex, sondern um Fondsbesteuerung. Auch das ist um mit Fontane und Effi Briest zu sprechen ein ganz weites Feld.
nehmen wir an, gegen L&S würde im laufe des jahres 2022, z.B. am 30.06.2022, ein haftungsbescheid für das steuerjahr 2008 über 30mio erlassen, dann würden die nachzahlungszinsen 73% der haftungsschuld betragen, L&S hätte fast 52mio an das finanzamt zu entrichten; berechnung auf https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Zinsen-auf-Steuern.html
Es ist außerdem noch ein bisschen komplizierter: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 2237/14 und Az. 1 BvR 2422/17) sind Steuerzinsen von 6% pro Jahr ab 2014 verfassungswidrig. Interessant und unter Juristen umstritten ist, ob dann auch die Schulden aus dem Jahr 2010 ab 2014 nicht mehr mit 6% verzinst werden dürften. Es wird also nicht nur die Frage, ob LuS Steuern und in welcher Höhe, sondern auch wie Hoch die Zinsen ausfallen werden, sehr streitig sein. Das kostet Zeit und Geld. Aus diesem Grund gehe ich stark davon aus, dass man sich mit dem Finanzamt am Ende auf einen Betrag x einigen wird.
... und einer zinspflichtigen aussetzung der vollziehung des haftungsbescheids während des einspruchs- und eines gerichtsverfahrens von 2022 bis (geschätzt) 2026/2027 käme man zusammen mit den nachzahlungszinsen auf insgesamt ca. 50-60% zinsen bezogen auf die haftungsschuld 2008
@AGEK: das steuerdebakel (steuer"verzicht") im fall der Privatbank Warburg und die einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur "Klärung der Frage, warum der Hamburger Senat und die Hamburger Steuerverwaltung bereit waren, Steuern in Millionenhöhe mit Blick auf Cum-Ex-Geschäfte verjähren zu lassen und inwieweit es dabei zur Einflussnahme zugunsten der steuerpflichtigen Bank ... kam" ["Cum-Ex Steuergeldaffäre"] hat der einigungsbereitschaft der ämter (auch in NRW) geschadet
... "man [hat] lieber an die Gutverdiener, die ihr Geld beim Finanzamt geparkt haben Zinsen ausgezahlt. Da merkst du dann wie es läuft und wer das System ausnutzt. Dieselben, die vorher cum ex gemacht haben." ... zeigt, dass du das finanzamt für einen kindergarten hältst
geld beim finanzamt parken? meinst du: durch höherere steuervorauszahlungen oder was?
sorry, die vorauszahlungen setzt das FA (durch vorauszahlungsbescheid) fest, nicht du (vgl. z.B. § 37 III EStG); ein erschwindeln höherer vorauszahlungen aus zinsgründen ist kein geschäftsmodell für "Gutverdiener", sondern wäre, wenn das FA darauf eingeht: betrug (§ 263 StGB)
Ob und wenn ja wie die Zinsen berechnet werden, muss sich jetzte der Gesetzgeber überlegen. Da kann das BMF sich was überlegen, wie es eine 60 Jahre lang gute Vorschrift wieder verfassungsgemäß macht. So viel Zeit ist bis Juli 2022 nicht. Gerade wenn man daran denkt, dass die neue Regierung nach der BT-Wahl etwas Zeit braucht um sich zu finden... Der Entwurf wird ja sicherlich auch dann irgendwann mal vor dem Beschluss im BT veröffentlicht, dann sieht man klarer, was für die vergangenen Fälle wird.
Ich bin da bei dir, dass Zinszahlungen für die Zeit von 2010 bis 2014 oder sogar 2018 mit 6% vermutlich noch gerechtfertigt sind und erst danach der Zinssatz geändert wird. Aber das wird eine Frage der Formulierung des Gesetzes ergeben. Und wer einen Vorteil über halt 10 Jahre hat, hat ja dann auch Jahre mit höherem Zins damals noch dabei. Aber wie gesagt, da können sich die Spezialisten aus dem BMF tummeln. Mir tun jetzt schon die Programmierer leid, die das dann wieder umsetzen müssen...
3% also 0,25% pro vollen Monat wäre aus meiner Sicht eine einfache Lösung. Und dann ab einem bestimmten Zinszeitpunkt einführen (z. B. 01.01.2019). Dann würden Nachzahlungen bis dahin weiter mit 6% und danach mit 3% verzinst. Aber geht sicherlich auch viel komplizierter (irgendein Marktzins zzgl. Marge gerundet auf irgendwas und dann als rollierendes System mit irgendeiner Anpassung)
Also der Bürgermeister ist auch in einer Stadt wie Hamburg beim Finanzamt nicht weisungsberechtigt! Das geht von den Zuständigkeiten überhaupt nicht.
Aktuell stelle ich mir die Frage, ob man für das "verjährte" Jahr (vermutlich 2006) wegen der Verlängerung auf 15 Jahre bei der Steuerhinterziehung und nach dem Urteil vom Juli 21 nicht dieses Jahr noch was machen kann seitens der Hamburger Finanzbehörden. Mir ist auch noch nicht klar, ob das Einziehen der Taterträge i. h. v. 190 Mio. nicht die Steuern für das Jahr mit beinhaltet. Schade, dass das Urteil vom 28.07.21 noch nicht komplett veröffentlicht ist