KGV 3,6 - Lang&Schwarz ab heute handelbar
Seite 323 von 392 Neuester Beitrag: 04.01.25 11:01 | ||||
Eröffnet am: | 28.09.06 09:57 | von: PrivateEquity | Anzahl Beiträge: | 10.778 |
Neuester Beitrag: | 04.01.25 11:01 | von: VerlustExpe. | Leser gesamt: | 3.464.288 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1.869 | |
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Mal von den aktuellen Problemen abgesehen, läuft das Tagesgeschäft besser den ja.
Letztes Jahr war der August der Zweitschlechteste Monat. Dieses Jahr sind sie 15% besser als Juli 2021 und 55% besser als August 2020. Somit wird das 2. Halbjahr wahrscheinlich besser als von vielen angenommen. Q3 wird auf jeden Fall besser als erwartet.
vom Finanzamt dazwischen zu stehen...
Schade und erstmal ernüchternd...diese Gemengelage wird einige Zocker anlocken und seriöse Landfrist-Anleger erstmal abschrecken...
Auch die schon angekündigte Divi. -Erhöhung für 2022 bekommt jetzt ein Geschmäckle...
Aber die Mitarbeiter kriegen ja viel Geld, weil sie so tolle Arbeit machen und so viel Shareholder Value kreieren. Top. So muss es sein.
Hier unterstellen oder interpretieren Leute Dinge hinein nicht zu fassen.
Die Nachricht ist natürlich Sch..., aber hört doch auf Dinge hineinzuinterpretieren und Vorzuverurteilen. Eventuell sind hier einige Entschuldigungen in ein paar Wochen fällig.
Ja es ist alles möglich und muss jeder für sich beurteilen, aber es könnte ja auch folgendes sein...
L&S wurde von Banken benutzt die wussten aktiv gar nichts davon? Wie gesagt es ist alles möglich, aber jetzt schon irgendwelche Forderungen rauszuposaunen ist ja peinlich von einigen hier.
40 Mio Rückstellungen bei 50 Mio Gewinn allein in HJ1 2021, sollten keine Probleme darstellen.
Zeitpunkt: 26.08.21 09:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
(bisschen galgenhumor muss auch mal sein)
ich habe zu 88,20 nun ein paar Stücke gekauft
Gelegenheit sich zu korrigieren hatte er ja zur genüge.
Musste nach dem vielen Mist der geschrieben wurde herzlich über Deinen Beitrag lachen. Danke dafür!
Ein bisschen Humor schadet auch nicht ;-)
Ich habe letztendlich nichts gemacht, da ich zum Glück aus dem Risiko raus bin.
Ich habe Dez. 2018 bei 18,90 € gekauft und Feb. 2021 33% meiner Position bei 129,50 € verkauft, also +585% auf diesen Teil und nach Steuern ca. 120% der Gesamtinvestitionskosten der gesamte Position. Auch wenn ich real Buchgeld verloren habe (gestern hatte ich auf die Position +580%, heute +385%), sage ich mir, dass ich die aktuelle Position quasi geschenkt habe und somit ganz entspannt aussitzen werde, egal was passiert. Und die Füße still halten werde und weder auf eine Erholung, noch auf einen Absturz spekulieren werde.
Die Sache selbst schätze ich so ein:
Eine Hauptversammlung abzusagen ist so der Worst Case überhaupt. Bei Wackelunternehmen war das dann immer der Schritt vor der Insolvenz. Daher versucht man das alleine fürs Image um jeden Preis zu vermeiden und man kann ja mit dem Finanzamt sehr kooperativ verhandeln. Dass es jetzt zu diesem Schritt (mit folgenden jahrelangem Vertrauensverlust) gekommen ist, zeigt, dass da ein massives real existierendes Problem sein muss.
Der Kurs hat ca. 1/3 nachgegeben. Das zeigt wohl die Markteinschätzung: 2/3 glauben, dass L&S da eine Strafe zahlt und es weiter geht.
Und 1/3 glaubt nicht mehr an eine positive Zukunft. Ein Grund sind sicher die überspezifische Dementis in der Adhoc-Mitteilung:
"für die Jahre 2008 bis 2010 hält der Vorstand eine Beanstandung der Geschäfte für alle betreffenden Jahre insgesamt für unbegründet." => Aber es werden aktuell 2007 bis 2011 moniert, aber nur für 2008-2010 hält der Vorstand es für unbegründet. Was ist mit 2007 und 2011? Und was ist mit 2012ff? Das Handelsvolumen wurde von Jahr zu Jahr größer. Kommt da vielleicht noch ein Hammer?
"Die Beurteilung gründet ferner darauf, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Gesellschaft des Lang & Schwarz-Konzerns wissentlich eine Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag beantragt oder erhalten hat" => Warum nur "nach aktuellem Kenntnisstand"? Ich weiß doch welche Aktien ich wann hatte und welche Steuererstattungen ich erhalten hatte. Das ist das Geschäftsmodell und die Existenzberechtigung eines Brokers, dass ihm keine Aktien, Dividenden etc. verloren gehen, sondern er zu jedem Zeitpunkt alles exakt zuordnen kann. Und genau hier können sie es nicht exakt sagen? Ja klar.
Und dann wird nach dem "aktuellen Kenntnisstand" noch mal ein "wissentlich" draufgepackt.
Da kann ich doch schreiben, dass es keine Erstattungen nicht gab. Stattdessen gehen bei mir bei so einem überspezfischen Dementi eben die Alarmglocken an: Es könnte also eine andere Gesellschaft [mit der Hilfe von L&S] beantragt haben oder L&S selbst könnte es unwissentlich [z.B. im Rahmen automatischer Prozesse oder durch externe Vertragspartner oder .... ] beantragt haben. Oder oder oder.
In der Regel wird der Vorstand ja überall rausgehalten, damit er solche Dementis geben kann, aber die unteren Abteilungen optimieren dann das Ergebnis "eigenständig". Schaut mal wie in der Adhoc-Mitteilung steht: "Nach Auffassung des Vorstandes" oder "hält der Vorstand ... für unbegründet". Warum wird an den kritischen Stellen sorgfältig zwischen Vorstand und Lang&Schwarz unterschieden. Gibt es vielleicht (Rechts-) Abteilungen innerhalb der L&S, die das anders sehen als der Vorstand und die Formulierung nicht mittragen, dass die Gesellschaft das so sieht.
Naja, bisher sind alle anderen Banken auch mit einem blauen Auge aus CumEx rausgekommen und ich glaube, L&S machen ja kein Eigengeschäft. Wenn die als technischer Dienstleister da unsaubere Geschäfte abgewickelt haben, müssten die ja ihren Mandanten nennen (oder selbst verklagen) können.
Denn wenn man sich die vergangenen Bilanzen anschaut hatte L&S zumindestens bis 2020 nicht die Substanz um mal eben 60 Mio Strafe wegzustecken (bei 38 Mio Eigenkapital und in Summe 23 Mio € Gewinne von 2016 bis 2020, Zahlen von ariva.de/lang-schwarz-aktie/bilanz-guv ). Wenn sie die Forderung nicht abwehren können, werden sie schon mit einem Insolvenzverwalter sprechen müssen. Dann kann man als Aktionär nur auf eine Übernahme (z.B. durch Traderepublic oder einen der anderen Marketmaker wie die Baader Bank) hoffen.
Zeitpunkt: 26.08.21 09:55
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet
in diesem Video wird auch klar gesagt, dass der Vorstand bescheid gewusst haben muss
Minute 4:00 hoer gerne mal rein, genau deshalb sage ich ja, hier muss es Konsequenzen geben, das hat der AR sowie der Vorstand seine Pflicht nicht getan
... hat möglicherweise schon heute begonnen
niemand in diesem forum legt dar, wie cum-ex-geschäfte (im allgemeinen**) steuerlich funktionieren (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/...pa-4ua-cum-ex-417826) und (im besonderen), ob solche geschäfte "um den dividendenstichtag" überhaupt eine rolle spielen im L&S-geschäftsmodell oder von "veranwortlichen Personen" des konzerns für den eigenhandel des konzerns ausgenutzt werden konnten*** (nur gegen diese personen bzw. organe richtet sich der steuerstrafrechtliche verdacht unrechtmäßiger erstattung nicht gezahlter KapSt)
**wirtschaftliches eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) an wertpapieren am tag der dividendenausschüttung bei lieferung der wertpapiere nach dem dividendenstichtag ?
https://www.deloitte-tax-news.de/steuern/...i-cum-ex-geschaeften.html
***zur strafbarkeit: BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20 (mitarbeiter des Privatbank M.M.Warburg & CO), noch ohne schriftliche urteilsbegründung, https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/...n/DE/2021/2021146.html, mündliche unrteilsbegründung auf https://www.youtube.com/watch?v=z7FPcDHVNok
Verschweigen solcher Informationen ist fuer mich nicht ok
"Die strafrechtliche Verjährung wird durch die im Einzelnen in § 78c StGB aufgeführten Handlungen unterbrochen. Die praktisch bedeutsamsten Unterbrechungshandlungen sind:
Die Bekanntgabe, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist (bzw. die Anordnung der Bekanntgabe),
die Unterzeichnung von richterlichen Beschlüssen (insbesondere Durchsuchungsanordnungen oder Haftbefehl) sowie
die Erhebung der Anklage oder Beantragung eines Strafbefehls im Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht.
Dies hat zur Folge, dass die Strafverfolgungsverjährung von neuem beginnt. Die Verlängerung der strafrechtlichen Verfolgbarkeit findet ihre Grenze in der absoluten Verjährung. Die absolute Verjährungsfrist beträgt das Doppelte der regulären Verjährungsfrist, bei der Steuerhinterziehung also bislang zehn Jahre."