Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?
1. Werden die Gegenanträge inhaltlich zusammengefasst oder gehen diese alle einzeln zur Abstimmung.
2. Soweit in einem Gegenantrag gegen den Antrag Top 1 widersprochen wird, zählt dies dann bereits als abgegebene Stimme oder ist dies nur durch Anwesenheit oder erteilte Vollmacht möglich?
3. Soweit man nun einen Gegenantrag unterstützen möchte, aber nicht anwesend sein wird. Kann man dann den Vertretern Zweckgebunden eine Vollmacht erteilen oder sollte man besser direkt dem Antragsteller Vollmacht erteilen?
Danke für eine qualifizierte Antwort.
ich bin zwar kein Jurist, habe mich aber mit den Gegenanträgen - da ich selber drei gestellt habe -,deshal :
1) Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlußfassung Gegenanträge, so kann der Vorstand die Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenfassen (§ 126 Abs. 3 AktG. Wiederholungen darf er weglassen und Überflüssiges streichen. Zu sachlichen Verfälschungen oder Verkürzungen darf es jedoch nicht kommen.
2.) Widerspruch nur im Rahmen der Versammlung möglich. Wer einen Gegenanttrag stellt, ohne bei der HV anwesend sein zu wollen, dessen Gegenantrag brauch der Vorstand nicht mitzuteilen (§ 126 Abs. 2)Nr. 6 AktG).
3.) Vollmachten können zweckgebunden (= genau Vorgabe Abstimmungsverhalten) gegeben werden. Bei Banken sicher empfehlenswert.
Ansonsten ist Vollmacht ohne Einschränkungen sinnvoll, insbesondere wenn Bevollmächtiger gleiches Interesse verfolgt. Auch wenn zusätzliche Abstimmungen erforderlich werden.
Gruß
Hoffentlich wird es besser wenn in 7 Tagen die HV ist ;).
vielleicht kommt wieder mehr Leben ins Forum, wenn ihr euch mit den möglichen Konsequenzen meines gestellten Gegenantrags 1 (hat HRE nicht veröffentlicht) auseinandersetzt:
sollte Funke die HRE tatsächlich zu teuer (= über Wert) eingekauft haben, besteht die konkrete Möglichkeit, dass die Sacheinlage der Depfa-Aktien (bilanzierter Wert 2,822 Mrd. Euro) als nicht in voller Höhe erbracht gilt. Sollte dass der Fall sein, muss der Einlegende (damals wohl Morgan Stanley Bank AG; zwar für Rechnung der früheren Aktionäre der Depfa, aber in eigenem Namen!) den Differenzbetrag zum tatsächlichen Wert in bar nachzahlen.
lt Funke hat HRE die Depfa mit 17% Zuschlag über dem damaliegen Börsenwert bewertet. Unterstellt, die vom Geschäfstmodell inakzeptable Depfa war tatsächlich die 100% wert, aber auch nicht mehr, dann könnten die 17% eine unzulässige Überbewertung im Rahme der Kapitalerhöhung sein. Bei einem Kaufpreis lt. Jahresabschluss 2007 von 5.222 Mio machen 17% (5.222/117 * 17) immerhin rd. 755 Mio Euro aus. Bei heute ausgegebenen 201.084.520 Stück Aktien macht das rechnerisch pro Aktie 3,27 Euro aus.
Alleine aus diesem Ansatz heraus sind dann zB die 3 Euro nennwert, die der Bund zahlt, bereits zu wenig.
Jetzt hat aber die HRE lt. Bilanz einen Geschäftswert für Depfa von 2.233 Mio. Euro bezahlt.
Aus heutiger Sicht ist offensichtlich, dass der Geschäftswert nicht vorhanden ist. War das 12 Monate vorher auch schon so?
Ich bin überzeugt davon, dass im Rahmen der internen Wertermittlung der Depfa durch die HRE die Geschäfstrisiken ausgeblendet worden sind und damit in die Wertermittlung nicht eingeflossen sind. Es gibt bestimmt genug Anhaltspunkte, dass der tatsächliche Wert der Depfa deutlich unter dem gezahlten Kaufpreis gelegen hat. Wird das so durch unseren Sonderprüfer festgestellt, lösst das eine Kettenreaktion aus. Und zwar alles zugunsten der HRE und damit auch uns Aktionären.
Das Wegschmelzen derEigenkapitals mit drohendem Absinken unter die erforderliche Kernkapitalquote von 4% ist dann auch kein Thema mehr!
Genau deswegen muss ein Sonderprüfer her. Was haltet ihr davon?
Gruß.
ich bin noch recht neu auf dem aktienmarkt und habe deletzt ein paar hre aktien für 1,55€/stück gekauft. ich kapier aber gerade irgenwie garnichts. es ist ja so das der staat die hre übernehmen will, wenn er das macht was ist dann mit meinen aktien? muss ich dann verkaufen? wenn ja wie viel bekomme ich noch? oder sollte ich sie jetzt lieber mit einem nicht so großen verlust zum aktuellen wert verkaufen?
Da steht alles drin und des Weiteren werden Deine Fragen schon seit Monaten in den Medien bis zum Brei zerkaut. Es ist keine Böswilligkeit, falls Du hier auf Deine Fragen keine Antwort erhälst, aber es ist auch hier im Forum schon diesbezüglich alles bis zum Erbrechen durchgekaut worden ;).
Ich habe mich etwas rarer gemacht, denn ich habe habe alles, was ich zu sagen habe,
wie breite Nudeln ausgewalzt. Und von vorne anfangen möchte ich nicht unbedingt.
Trotzdem verfolge ich die Beiträge, sofern interessant.
Besonderen Dank auch an kalwa10, der einige sehr interessante Aspekte eingebracht
hat. Ob ein Sonderprüfer etwas bringt, wage ich eher zu bezweifeln. Ich gehe davon
aus, dass das -wenn überhaupt- später Sache des Bundes sein wird. Die KE dürfte
durch eine Sonderprüfung jedenfalls nicht vereitelt werden. Ob die KE durch sonstige
Anträge verzögert oder vereitelt wird, wage ich nicht zu vorherzusagen.
Wenn die KE durch ist, ist das nächste, das folgt, der Squeezeout, die Enteignung nach
Aktienrecht: § 237 ff AktG. Absatz 1 dieses Paragrafen beginnt mit dem alles entscheiden-
den Satz:
"Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen
werden."
Alles nachzulesen unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze_Out
Damit ist auch den Enteignungsvorschriften nach dem Grundgesetz Genüge getan, das
eine gesetzliche Grundlage verlangt - voilà, hier haben wir sie.
Danach wird es für die Aktionäre nur noch um eines gehen: um die Höhe der Abfindung.
Dabei können/werden dann auch die von kalwa diskutierten Dinge eine Rolle spielen.
..mehr können wir momentan nicht tun. Die Kapitalerhöhung ist zu 99,99% sicher, da bei den HV meist weniger als 50% des Grundkapitals anwesend ist (siehe z.B. HV BASF mit 45,4% vertretenen Grundkapital auf der HV, oder Deutsche Bank mit 41,94% vertretenen Grundkapital auf der HV).
Dieser Wert wird bei der HRE sicher überschitten, alleine aus der Tatsache, dass die Soffin ja 47% hält und sicher anwesend ist.
Jetzt lehnen wir uns alle zurück, beobachten den Kurs und dieses Forum!
Guckst Du hier:
"Vorwürfe gegen Aufsicht
Schwere Vorwürfe wurden auch gegen die Bankenaufsicht und deren obersten Vorgesetzten, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), laut. Hans-Peter Burghof, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Hohenheim, erinnerte daran, dass die große Koalition die Bafin an eine kürzere Leine gelegt habe. "Steinbrück hat die Möglichkeiten der Bankenaufsicht deutlich beschnitten", sagte der Lehrstuhlinhaber.
Der Bafin warf Burghof "Versagen auf ganzer Linie" vor und Kunstfehler, die ihn sprachlos machten. "Dadurch haben wir ein ganzes Jahr bei der Bekämpfung der Krise verloren."
Der Ökonom stützte auch ausdrücklich die massive Kritik von EU-Kommissar Günther Verheugen an den deutschen Behörden.
Burghof will zudem erfahren haben, dass Steinbrücks Staatssekretär ein strengeres Vorgehen gegen die HRE-Tochter Depfa in Irland hinausgezögert habe."
Text: F.A.Z.
60. Deutscher Anwaltstag
Bankmanager müssen mit langen Strafverfahren rechnen
Von Joachim Jahn
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26. Mai 2009 "Im Prinzip muss Georg Funke stündlich damit rechnen, verhaftet zu werden." Mit diesem markigen Zitat des Strafrechtsprofessors Erich Samson unterstrich der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate auf dem 60. Deutschen Anwaltstag in Braunschweig, warum er - "als Staatsbürger und Steuerzahler" - kürzlich die Seiten gewechselt und eine Strafanzeige erstattet hat. Nicht gegen Funke zwar, den ehemaligen Chef der Krisenbank Hypo Real Estate (HRE), aber gegen dessen Vorstandskollegen von der HSH Nordbank. Diese hätten Schäden in einer Größenordnung angerichtet, die man sich kaum vorstellen könne, wirft ihnen Strate vor. Der Advokat ist seit langem bekannt als Verteidiger in spektakulären Straf- und Wiederaufnahmeverfahren. Doch in der Bankenkrise wurde er selbst zum Ankläger; er geht gegen die Geldinstitute auf allen Schienen vor - mit Anzeigen, Zivilklagen und sogar einer Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht allerdings abgewiesen hat (F.A.Z. vom 4. April).
Strafanzeige vom Verteidiger
Strate glaubt, dass die hanseatischen Banker sich der Untreue schuldig gemacht haben. "Die HSH hat maßgebliche Direktiven der Bankenaufsicht nicht beachtet", wirft er ihnen vor. Bevor sich das Kreditinstitut mit Finanzderivaten im Wert von rund 30 Milliarden Euro eingedeckt habe, sei nicht einmal eine konzernweite Risikokontrolle eingerichtet worden: "Darauf hat man sehenden Auges verzichtet." Eine plastische Umschreibung für das, was Juristen sonst einen Vorsatz nennen. "Derartige Banker sind verantwortlich für das Desaster ihres Unternehmens."
Dass die Manager der angeschlagenen Geldhäuser es durchaus hätten besser wissen können, untermauert der Advokat mit dem Hinweis auf jene Staats- und Privatbanken, die sich nicht an giftigen Wertpapieren verschluckt haben. Auch den "Dilettantismus" von Aufsichtsräten geißelt Strate, die Vorständen beim Erwerb der Kreditderivate Beifall geklatscht hätten. Nicht jeden im Saal überzeugt freilich, dass ausgerechnet ein Anwalt die vermeintliche Berechtigung seiner Strafanzeige mit dem Satz untermauert: "Die haben sich jedenfalls schon Verteidiger genommen."
„Unschuldig am Tsunami“
Der Frankfurter Rechtsanwalt Eberhard Kempf, der schon ganze Kohorten von Wirtschaftskapitänen vor Gericht verteidigt hat, konterte in Braunschweig: "Banker sind zwar nicht die Unberührbaren des Strafrechts - aber sie sind auch nicht Täter oder Gehilfen einer nicht existierenden Straftat namens Finanzkrise." Nur "Neunmalschlaue" wollten jetzt schon immer gewusst haben, was sich da zusammengebraut habe.
Kempf beruft sich zur Verteidigung der Angeschuldigten auf einen Satz von Jochen Sanio, dem Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), der den Einbruch auf den Kreditmärkten mit einem Tsunami verglichen hat. "Ein solches Unglück baut sich eben auch unterhalb der Wasseroberfläche auf und bleibt unsichtbar, bis jede Rettung zu spät ist."Die Einführung neuer Straftatbestände, wie sie etwa Altbundeskanzler Helmut Schmidt gefordert hat, lehnt Kempf ab: "Eine gute Regulierung durch die Aufsichtsbehörden macht Strafrecht überflüssig", lautet sein Glaubenssatz.
„Fünf Jahre blockiert“
Ein Thema, das auch andere Politiker bewegt: Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) hat von der Justiz einen härteren Kurs gegen pflichtwidrige Manager gefordert; Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verweist dagegen auf die Zuständigkeit der Bundesländer für die Verfahren. Für Verteidiger Kempf ist es "inakzeptabel", dass etwa im Fall HRE Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft angedeutet haben, dass sie die beschlagnahmten Akten frühestens im nächsten Jahr durchgearbeitet hätten. "Funke ist in einem mittleren Alter und will vielleicht noch etwas Berufliches anfangen - aber wenn er jetzt fünf Jahre lang blockiert ist, muss er aufhören, da er nichts anderes gelernt hat."
Dem Deutschen Anwaltverein, der die Tagung ausrichtete, war es schwergefallen, auch einen Staatsanwalt auf das Podium zu bekommen - schließlich sind nach diversen Razzien in Büros und Privatwohnungen Strafverfolger bundesweit mit Ermittlungen gegen Bankvorstände beschäftigt. Mit Heinrich Kintzi fand sich aber immerhin ein pensionierter Generalstaatsanwalt, um die Perspektive der Anklagebehörden darzulegen. "Bankmanager dürfen auf keinen Fall unter Generalverdacht gestellt werden", sagte Kintzi, der auch im Deutschen Richterbund rechtspolitisch aktiv ist. "Es geht immer nur um konkrete einzelne Personen, nicht um einen ganzen Tätertyp."
„Dumm oder kriminell?“
Bankvorständen könne der Straftatbestand der Untreue allerdings durchaus Probleme bereiten, zumal dieser ohne "gewisse Unschärfen" nicht auskomme. "Das von fremder Hand anvertraute Vermögen ist nun einmal schützenswert." Wer seine Macht missbrauche, verursache einen höheren Schaden als die "kleinen Leute". Die Strafverfolger müssten, so Kintzi, jeweils prüfen, ob Bankmanager bewusst die Mindestanforderungen missachtet hätten, die die Bankaufsicht für das Risikomanagement aufgestellt habe - die "MARisk" also, wie die Bafin die deutsche Umsetzung der internationalen Vorgaben ("Basel II") nennt.
Der ehemalige Generalstaatsanwalt sprach allerdings auch von Bauchschmerzen, die ihm manche Strafen verursachten, die in Wirtschaftsprozessen zwischen Anklägern, Verteidigern und Gericht ausgehandelt würden. "Zwei Jahre mit Bewährung scheinen mir nicht immer der Gerechtigkeit Rechnung zu tragen." Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, gab zu bedenken, dass manche Vorstände bewusst Geschäftsstrukturen ausgewählt hätten, um Risiken in ausländischen Zweckgesellschaften verstecken zu können. "Waren die handelnden Personen besonders dumm oder besonders kriminell?", fragte der Zivilrechtler.
Vorwürfe gegen Aufsicht
Schwere Vorwürfe wurden auch gegen die Bankenaufsicht und deren obersten Vorgesetzten, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), laut. Hans-Peter Burghof, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Hohenheim, erinnerte daran, dass die große Koalition die Bafin an eine kürzere Leine gelegt habe. "Steinbrück hat die Möglichkeiten der Bankenaufsicht deutlich beschnitten", sagte der Lehrstuhlinhaber. Der Bafin warf Burghof "Versagen auf ganzer Linie" vor und Kunstfehler, die ihn sprachlos machten. "Dadurch haben wir ein ganzes Jahr bei der Bekämpfung der Krise verloren." Der Ökonom stützte auch ausdrücklich die massive Kritik von EU-Kommissar Günther Verheugen an den deutschen Behörden. Burghof will zudem erfahren haben, dass Steinbrücks Staatssekretär ein strengeres Vorgehen gegen die HRE-Tochter Depfa in Irland hinausgezögert habe.
Text: F.A.Z.
Guckst Du hier:
"Auch DSW will auf HV gegen HRE-Kapitalerhöhung stimmen
27.05.2009 - 10:06
MÜNCHEN (Dow Jones)--Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) will wegen des fehlenden Bezugsrechts für Altaktionäre gegen die geplante Kapitalerhöhung bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) stimmen. Mit der Kapitalmaßnahme will der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) die Hypotheken- und Pfandbriefbank übernehmen.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der HRE am 2. Juni sollen die Weichen für die Kapitalerhöhung gestellt werden, die der SoFFin allein zeichnen wird. Mit der Kapitalmaßnahme wird der SoFFin seinen Anteil auf 90% ausbauen. Danach sollen die übrigen Aktionäre zwangsabgefunden werden. Im Gegensatz zu privatrechtlichen Übernahmen muss der Bund für diesen Squeeze Out keine 95% der Anteile besitzen. Der Fonds geht davon aus, dass die Aktionäre bei der Zwangsabfindung nicht mehr als die zuvor angebotenen 1,39 EUR pro Aktie erhalten werden.
Die DSW kritisiert diese Vorgehensweise. Auch wenn der Einstieg des Bundes insgesamt zu begrüßen sei, werde der Beschlussvorschlag wegen des Bezugsrechtsausschlusses von der DSW abgelehnt werden. Ein Squeeze Out sei weder erforderlich, noch könne dieses Vorhaben unterstützt werden, teilte die DSW mit.
Wenn die Aktionäre zuvor die Kapitalvernichtung erleiden mussten, so müsse ihnen auch die Möglichkeit der Teilnahme an einer Erholung zugestanden werden. "Deshalb wird die DSW nach derzeitiger Sachlage gegen die Beschlussvorlage stimmen", sagte DSW-Sprecher Marco Cabras.
Bereits am 20. Mai hatte die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) angekündigt, wegen des fehlenden Bezugsrechts für Altaktionäre gegen die geplante Kapitalerhöhung zu stimmen. Die Aktionäre seien nicht ausreichend darüber informiert worden, wieso ein solcher Bezugsrechtsausschluss notwendig seit, teilte die Gemeinschaft mit. "Insbesondere ist bisher nicht dargelegt worden, wieso die Aktionäre der HRE im Gegensatz zu den Aktionären der Commerzbank vollständig aus dem Unternehmen herausgedrängt werden sollen", erläuterte der stellvertretende Vorsitzende der SdK, Harald Petersen."
Webseiten: http://www.hyporealestate.de
http://www.sofin.de
http://www.dsw-info.de
http://www.sdk.org
DJG/has/cbr
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fuzzi08 hat absolut recht, dass eine Sonderprüfung eine KE nicht verhindern kann oder hinauszögern soll.
Das ist aber auch gar nicht die Absicht!
Die Sonderprüfungen sollen Pflichtverletzungen der Vorstände und des Aufsichtsrat aufdecken und die Grundlage für Schadenersatzansprüche liefern. Das gilt nicht nur für die "betrogenen" Kleinaktionäre, sondern insbesondere auch für die HRE selber. Ansprüche können entstehen gegen die Vorstände und Aufsichtsräte - bringt der Gesellschft materiell nicht viel, aber der Gerechtigkeit wäre gedient, wenn Funke und Konsorten bis auf Hartz 4 alles weggepfändet wird.
Interessanter sind Schadenersatzanspüche der HRE gegen Wirtschftsprüfer und Berater. Da kann es um Milliarden gehen. Das gleiche gilt für eine mögliche Differenzhaftung, wenn ein Sonderprüfer zum Ergebnis kommt, dass im maßgebenden Zeitpunkt der Sacheinlage (Depfa gegen neue Anteile anHRE) die Depfa tatsächlich weniger Wert war als auf der Passivseite bilanziert worden ist (also Wert Depfa abzüglich Barkauf) = sog. verbotene Unterpari-Emission. Maßgebend ist hier der tatsächliche Wert bzw. ojektivierte Unternehmenwert der Depfa, nicht der Börsenkurs.
Mit den Schadenersatzansprüchem kommt dann richtig Geld in die HRE rein - könnte z.B. der Bund dann vorfinanzieren im Rahmen Rettungspaket, auch durch Ankauf der Forderungen - und dann schaut die EK-Situation der HRE ganz anders aus. Auch muss der Bund dann für beide KE (die am 2.6.09 geht vorausssichtlich auch durch) gewaltig nachschießen, da die 3 Euro dann klar zu wenig sind!
Gruß
habe gerade mit Vertreter DSW telefoniert. Die werden auf der HV meine Gegenanträge (alle drei) "mündlich" unterstützen. Zu mehr reicht es leider nicht, aber immerhin.
Da meine ersten beiden Anträge nicht veröffentlich worden sind, mach eich sie zumindest dem Forum zugänglich. Ich hoffe, es besteht entsprechendes Interesse:
1) Antrag auf Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG wegen Erwerb Anteile an der DEPFA BANK plc (nachfolgend Depfa)I) Zu prüfen sind die Umstände des Erwerbs, von wem erworben wurde und welche Absprachen erfolgt sind.
II) Hat im Vorfeld eine ausführliche („Due-Diligence“-) Prüfung der Depfa, insbesondere eine eingehende Prüfung ihres Geschäftsmodells und der damit verbundenen erkennbaren und zukünftig möglichen Risiken stattgefunden?
III) Wurden alle bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters erkennbaren Geschäftsrisiken erkannt und erfasst?
IV) Wie wurden die bestehenden und die sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise abzeichnenden Risiken im Einzelnen bewertet und bei der Kaufpreisermittlung/ Ermittlung der Höhe des Barangebots und Umtauschverhältnisses in HRE-Aktien berücksichtigt?
V) Wurde während des „Kaufprozesses“ offenbar, dass bei der Depfa langfristige Verbindlichkeiten kurzfristig refinanziert werden? Wie hat sich das auf die Wertermittlung ausgewirkt? Wurden die Chance/Risiken hierzu sorgfältig abgewogen und der Entscheidungsprozess einschließlich Ergebnis dokumentiert?
VI) Wurden die bestehenden Risiken – auch solche, die nicht im Erwerbszeitraum erkannt worden sind – im erforderlichen Umfang nach jeweils geltenden Publizitätspflichten veröffentlicht?
VII) In welcher Höhe waren im Erwerbszeitpunkt die von der Soffin als problematisch betrachteten Geldanlagen in Höhe von 268 Mrd. Euro bei der Depfa enthalten? Mit welchen Wertabschlägen und oder zugeordneten (Risiko-)Rückstellungen wurde die Finanzinvestitionen bilanziert und wie haben sie sich in der Kaufpreisfindung und bei der Ermittlung der Werthaltigkeit niedergeschlagen?
VIII) Entsprechend der Beschreibung der HRE umfassen die „Haupttätigkeiten der Depfa Group die Finanzierung öffentlicher Haushalte (Budgetfinanzierung) sowie die Finanzierung staatlicher Infrastrukturprojekte“. Proprietäre Handelsaktivitäten (Geschäftssegment Global Markets) werden nur beiläufig erwähnt. Ist die Darstellung korrekt oder haben die eigenen Handelsaktivitäten den Charakter der Depfa wandeln lassen von einer ehemaloigen Pfandbriefanstalt zu einem Hedge Fond?
IX) Wie wurde der Kaufpreis in Höhe von € 5.696 Mio. ermittelt und wurde die Werthaltigkeit durch Wertgutachten nach IDW-Standards nachgewiesen? Wurde der gesamte Erwerbsprozess ordnungsgemäß und vollumfänglich dokumentiert?
X) Besteht die Möglichkeit, am Erwerbsprozess beteiligte Parteien oder den Abschlussprüfer der Depfa auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen? Hat der Vorstand das geprüft und bereits entsprechende Schritte eingeleitet?
XI) Der Erwerb der Anteile erfolgte zum Teil durch Ausgabe neuer Anteile der HRE (67.036.087 Stück). Wurde die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage formal korrekt abgewickelt? Wie wurde die Werthaltigkeit der Sacheinlage nachgewiesen? War die Werthaltigkeit der Sacheinlage zum maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich gegeben? Kann aus formellen Gründen die Rückgängigmachung der Kapitalerhöhung verlangt werden?
XII) Wenn die Werthaltigkeit der Sacheinlage nicht oder nur teilweise gegeben war: besteht die Möglichkeit, die Kapitalerhöhung zu annullieren? Haben die Bezieher der neuen Anteile ihre Einlageverpflichtung überhaupt vollumfänglich erfüllt? Hat der Vorstand dies geprüft und Maßnahmen ergriffen, ggf. ausstehende Einlagen einzufordern (sog. Differenzhaftung)?
XIII) Ist der Aufsichtsrat seiner Überwachungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen? Hat sich der Aufssichtsrat im notwendigen Umfang unterrichten lassen, um sich ein vollständiges Bild über das Kaufobjekt zu machen? Hatte der Aufsichtsrat Kenntnis darüber, dass das Geschäftsmodell der Depfa hochriskant war? Wenn nein, hätte er die Kenntnis haben müssen?
XIV) War der Vorstand fachlich geeignet, die Gesellschaft zu führen und eine so schwerwiegende Investitionsentscheidung sachgerecht beurteilen zu können?
XV) Hätte der Aufsichtsrat erkennen können, dass (vgl. Handelsblatt vom 06.05.2009) „die damaligen Bankmanager in einem Rausch aus Gier und Größenwahn, kombiniert mit Inkompetenz“ gehandelt haben? Falls ja, hätte der Aufsichtsrat nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt den Vorstand ablösen müssen?
XVI) Welche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Gesellschaft können ggf. in welchem Umfang für den Ersatz des Schadens herangezogen werden, der der Gesellschaft und ihren Aktionären aus dem Erwerb der Depfa und der drohenden Insolvenz entstanden ist und / oder noch entsteht und / oder droht?
Zum Sonderprüfer soll bestellt werden: Mittelrheinische Treuhand GmbH, Hohenzollernstraße 104-108, 56068 Koblenz und Herr Prof. Dr. Friedhelm Sahner von der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenstraße 47, 40479 Düsseldorf. Die Sonderprüfer können die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Bankbranche, heranziehen.
Begründung: Die derzeitigen Probleme der HRE werden in der Wirtschaftspresse auf die existentiellen Liquiditätskrise bei der Depfa zurückgeführt. Das Geschäft der HRE soll gesund sein.
Der Erwerb der Depfa wurde am 02.10.2007 vollzogen. Bereits im ersten Halbjahr 2008 ergab sich bei einer Bilanzsumme der HRE von rd. 400 Mrd. Euro ein hoher monatlicher Refinanzierungsbedarf, der im Juni 2008 € 90,6 Mrd. und im Juli 2008 sogar € 117,1 Mrd. betrug (SZ 30.04./01.05.2009, S. 26). Am 23.09.2008 musste der Vorstand bei der Deutschen Bank um Liquiditätshilfe bitten (SZ 13.03.2009 S. 18). Die Finanzkrise war im Erwerbszeitpunkt bekannt. So erklärte der Vorstand am 7.11.2007, die HRE gehe „aus der jüngsten Marktkrise gestärkt hervor“. Nach einem Bericht der Bundesbank, der anlässlich einer vom 27.02. – 12.06.2008 durchgeführten Sonderprüfung der Depfa in Dublin verfasst wurde, war „schon vor der Sonderprüfung bekannt, dass die auf stetige Liquiditäsversorgung angewiesene Depfa eine höhere Anfälligkeit für exogene Veränderungen aufwies“ (SZ vom 12.11.2008). Auch die Lehman-Pleite kann nicht der Auslöser der Liquiditätskrise der HRE gewesen sein, da der ehemalige Vorstand Funke „nur einen Tag nach der Lehmann-Pleite den deutschen Finanzaufsehern gestehen muss, dass seine Bank an den Märkten keine Liquidität mehr bekommt“ (Handelsblatt, 06.05.2009 S. 10). Zudem zitiert das Handelsblatt im vorgenannten Artikel einen Depfa-Händler: „Aber eigentlich musste jedem klar sein, dass das Geschäftsmodell platzen würde, sobald das Klima an den Märkten rauer werden würde.“ Genau das kündigte sich Anfang 2007 an (Handelsblatt, 06.05.2009 S. 10)!
Damit musste jeder mit der Bankbranche vertraute ordnungsgemäß und gewissenhaft handelnde Geschäftsleiter das sich aus dem Geschäftsmodell der Depfa ergebende Liquiditätsrisiko erkennen - insbesondere in Zeiten der Finanzkrise - und hätte die Risiken nicht eingehen dürfen. Selbst wenn diese Risiken bewusst eingegangen werden, weil zB das Zielobjekt zu einem sehr günstigen Preis zu haben ist, ist jeder Geschäftsleiter gehalten, diese existentiellen Risiken unverzüglich schnellstmöglich abzubauen.
Aus alledem ist abzuleiten, dass der tatsächliche Wert der Depfa bereits im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich unter 5,7 Mrd. Euro gelegen haben muss.
leider alle ziemlich lang; nachfolgend Antrag 2 (Antrag 3 kann bei HRE nachgelesen werden)
Der 2. Sonderprüfer , Prof. Dr. Sahner von Warth&Klein hat leider abgesagt, da er "conflicted" ist. Gilt leider auch für BDO. Die Topadressen sind also so ziemlich alle verbraucht, was ja auch eine Konzernstrategie ist. Dann muss die Mittelrheeinische Treuhand eigenständig einen Bankspezialisten aussuchen.
2) Antrag auf Sonderprüfung nach § 142 Abs. 1 AktG wegen möglicher Bilanzmanipulationen und falscher Darstellung der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der HRE im Zeitraum 31.12.2006 bis 31.12.2008
I) Hat die HRE systematisch legale und/oder illegale Bilanzmanipulationen vorgenommen?
II) Hat die HRE solche manipulatorischen bzw. „gestalterischen“ Maßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Bankinstituten oder Finanzdienstleistungsunternehmen vorgenommen? Wenn ja, welche?
III) Stimmten die seit Januar 2007 bis September 2008 in der Öffentlichkeit gemachten Aussagen und veröffentlichten Publikationen (Geschäftsberichte, Präsentationen, etc.) des Vorstands über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der HRE mit der tatsächlichen Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage überein? Gibt es Anhaltspunkte, dass der Vorstand die Aktionäre bewusst oder grob fahrlässig oder fahrlässig über die tatsächliche Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der HRE getäuscht hat?
IV) Hat der Vorstand in diesem Zeitraum jeweils der wirtschaftlichen Situation der HRE angemessen und in der erforderlichen Deutlichkeit auf die mögliche Liquiditätskrise hingewiesen?
V) Wann gab es erste vom Management erkannte Anzeichen, dass die laufende Refinanzierung schwieriger wird? Wann gab es erste Anzeichen, dass Liquiditätsengpässe auftreten können?
VI) Hat der Vorstand gegen bestehende Regeln und Richtlinien – sowohl gesetzliche, bankenaufsichtrechtliche oder von der HRE unternehmensinterne Richtlinien wie z.B. Corporate Governance, Internes Kontrollsystem, Organisationshandbuch, Berichtspflichten etc. – verstoßen?
VII) Hat der Vorstand Pflichtverletzungen begangen, die einen Schadensersatz nach § 93 Abs. 2 AktG begründen? Sind durch die zuständigen Organe bereits entsprechende Ansprüche gelten gemacht worden bzw. sind sie noch geltend zu machen?
VIII) Hat der Aufsichtsrat pflichtwidrig gehandelt?
IX) Welche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Gesellschaft können ggf. in welchem Umfang für den Ersatz des Schadens herangezogen werden, der der Gesellschaft und ihren Aktionären aus durch obige Handlungen entstanden ist und / oder noch entsteht und / oder droht?
Zum Sonderprüfer soll bestellt werden: Mittelrheinische Treuhand GmbH, Hohenzollernstraße 104-108, 56068 Koblenz und Herr Prof. Dr. Friedhelm Sahner von der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenstraße 47, 40479 Düsseldorf. Die Sonderprüfer können die Unterstützung von fachlich qualifiziertem Personal, insbesondere von Personen mit Kenntnissen der Bankbranche, heranziehen.
Begründung: In der Süddeutschen Zeitung vom 07.05.2009 wird unter Berufung auf Bundestagsabgeordnete berichtet, dass es Hinweise über „systematische Bilanzschönung von HRE und Bayrischer Landesbank gebe“.
Der Vorstand stellte die Lage der Gesellschaft immer sehr positiv und risikofrei dar und erklärte u.a. am 07.11.2007, man gehe „aus der jüngsten Marktkrise gestärkt hervor“. Im Halbjahresbericht 2008 heißt es, dass der Konzern und seine Tochterbanken selbst im schlimmsten Fall jederzeit uneingeschränkt zahlungsfähig seien.
Da Du mich ja im "Wallstreet-Online" Forum als "Pöbler" hier in diesem Forum bezeichnest, zeig doch mal Dein wahres Gesicht, sprich Dein Nick hier, oder bist Du zu feige?? ;)
ist mein Motto.
Steinbrück wird aus der "HRE-Krise" früher oder später als Verlierer hervorgehen....genauso wie diejenigen, die das lächerliche Angebot des Bundes angenommen haben. Die sitzen noch in ihrem Regionalexpress....alle anderen werden eines Tages im ICE an ihnen vorbeirasen und sie anderen auslachen.
Ziemlich arrogante Einstellung, meiner Meinung nach, denn auch dieses Geld kann für den einen oder anderen viel bedeuten, sowie der älteren Dame in diesem Beitrag ihre investierten 5.500 € als "Notgroschen" dienen sollte .
Und warum ist der Flowers das "Feindbild"??
Guckst Du hier:
Eine Frage der Haltung: Obwohl ihre Anteile nahezu wertlos sind, protestieren Kleinanleger gegen die Verstaatlichung der taumelnden Krisenbank HRE.
Wer soll das bezahlen? Diese Frage stellen sich auch die Kleinaktionäre der HRE. Sie stemmen sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Bank zu verstaatlichen.
5500 Euro hatte die Rentnerin Gisela Engelmann im Mai 2006 für ihre 100 Hypo-Real-Estate-Aktien bezahlt. Seitdem liegen sie in ihrem Depot bei der Sparkasse Fürstenfeldbruck, als "Notgroschen", wie sie sagt. Viel wert sind die Papiere der Krisenbank nicht mehr.
Dennoch kommt Gisela Engelmann am nächsten Dienstag zur Hauptversammlung der Hypo Real Estate (HRE) nach München - als eine von vielen Kleinaktionären, die sich dagegen stemmen, dass der Bund die Bank verstaatlicht und sie selbst aus dem Eigentümerkreis gedrängt werden.
Natürlich ist da nichts mehr zu machen, natürlich ist die HRE schon so gut wie verstaatlicht. Aber ein letztes Mal wollen sie noch dabei sein, um ihre Meinung herauszurufen. "Ich sehe nicht ein, dass man die Aktionäre nicht einfach Aktionäre sein lässt, wenn sie das wollen", sagt Engelmann.
Kleinaktionäre zeigen Präsenz
Wer ihr zuhört, spürt: Es geht ihr nicht um eine Handvoll Aktien. Es geht um mehr, es geht um das Verhältnis des neuen Großaktionärs zu den Kleinen. Um den Staat auf der einen, Aktionären wie Gisela Engelmann auf der anderen Seite. Aktionäre, die zusammen heute immerhin noch an die 40 Prozent der HRE-Aktien halten.
Die Kleinaktionäre der Hypo Real Estate, lange Zeit hatte man nichts von ihnen gehört. Wer von HRE-Anteilseignern sprach, meinte vor allem den US-Großaktionär J.C. Flowers, jenen Investor, der lange Zeit 25 Prozent der HRE-Aktien hielt und heute immerhin noch mit 14 Prozent in München vertreten ist. Er ist das Feindbild, weil er nicht bereit ist, sich aus einer Bank zurückzuziehen, die nur noch mit Hilfen von über 100 Milliarden Euro am Leben gehalten werden kann.
Weil jeder weiß, dass Flowers kalt kalkuliert: Steigt der Staat ein, wird gerettet - vielleicht sogar erfolgreich saniert. Wenn saniert wird, sorgt das für Sicherheit. Und wo Sicherheit ist, steigt der Aktienkurs. Flowers will diesen Moment nicht verpassen. Schließlich hat er bei der HRE über eine Milliarde Euro in den Sand gesetzt. Bei den meisten anderen Aktionären geht es um ein paar Hundert, ein paar Tausend Euro vielleicht.
(persönliche Anmerkung: Im Verhältnis zu Flowers Verlust sind diese paar hundert, ein paar Tausend Euro Verlust für den "kleinen" Aktionär genauso viel)
Der Fahrplan für die große Vollverstaatlichung steht schon seit Wochen fest. Der Bund will am Dienstag einen klaren Schnitt machen und über die Ausgabe neuer HRE-Aktien entscheiden lassen. Eine sogenannte Kapitalerhöhung, bei der außer dem Bund, der 5,6 Milliarden Euro in den Konzern pumpt, niemand teilnehmen darf, soll dessen Anteil von 47 auf über 90 Prozent hieven. Da Altaktionäre hier nicht mitmachen dürfen, schrumpft ihr Anteil am Gesamtkapital der HRE automatisch.
Das ist nur der Anfang: Der Bund kann so die restlichen Aktionäre mit einer Zwangsabfindung aus dem Unternehmen drängen. "Squeeze-Out" heißt das in der Sprache der Manager - "Herausquetschen". Nur wenn das nicht funktioniert, kann der Bund die restlichen Aktionäre enteignen. Gisela Engelmann, Flowers, die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) - sie alle haben eines gemeinsam.
Sie wollen weder rausgequetscht noch enteignet werden. "Ich verstehe nicht, warum die Aktionäre der HRE anders als die Aktionäre der Commerzbank voll und ganz aus dem Unternehmen herausgedrängt werden sollen", sagt Harald Petersen von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger.
Aktien-Zombies im Depot
Natürlich weiß jeder Aktionär im Grunde genau: Die HRE-Aktien, die er in seinem Depot hält, sind Aktien-Zombies seit die Bank im vergangenen Herbst beinahe zusammenbrach. Seitdem geistert die Aktie als Untote durch die Depots. Ihr Wert läge längst bei Null, gäbe es die Hilfen nicht, die 102 Milliarden Euro an Garantien vom Bund und aus der Privatwirtschaft, mit der das Institut künstlich am Leben erhalten wird.
So gesehen ist jeder einzelne Aktionär schon längst enteignet worden. Vom Markt. "Die Aktie ist eigentlich nichts mehr wert, darüber gibt es gar nichts zu diskutieren", sagt auch Anlegerschützer Petersen. Aber: Es sei die Art und Weise, wie der Staat die Aktionäre aus dem Eigentümerkreis dränge, die nicht richtig sei.
Die Bundesregierung sieht dies anders. Wo Hilfen von 102 Milliarden Euro geleistet werden, muss es mit der Rettung klappen. Es geht nicht nur um die Aktionäre, sondern vor allem darum, Steuergelder zu schützen und diejenigen, die sie zahlen. Denn sollte die HRE trotz aller Rettungsversuche doch noch kollabieren, wäre nicht nur das Geld der Aktionäre weg, sondern auch, was schlimmer wäre, das der Steuerzahler.
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also nichts gegen die Regionalexpresse. Da kann man schon mal drauf hoffen, dass der Zugführer vom Anschlusszug bei Verspätung wartet. Und ans Ziel kommt man auch.
Sollte unser FinanzM als Verlierer hervorhgehen, gehe ich davon aus, dass die Gerichte auch das Übernahmeangebot kippen oder gekippt haben (Kursmanipulation, Falschaussage, falsche Berechnung oder sonst was). Das Übernahmeangebot hatte Klauseln, dass bei Feststellung einer falschen Höhe hier 1,39€ eine Nachbesserung zu Gunsten der übernommenen Akltien erfolgt. Das heißt für mich, stellt ein Gericht fest, dass ein Kurs von sagen wir mal 1,50 angemessener gewesen wäre, gibt es eine Nachzahlung an die ehemaligen, übernommenen Aktieninhaber.
Mal so die Frage an Dich: Bist Du Spekulant auf eine höhere Abfindung durch das Squeeze Out oder würdest Du Dein Aktienpaket aufstocken durch Beteiligung an der KE? Ich würde es zumindest zur Hälfte vornehmen (KE), da mir zum Gesamtpaket der (Eisenbahn-) Schotter fehlt. Und ich fahre nie ICE, da ich in der Nähe von Eschede gewohnt habe.
Wenn es denn so käme, das die Nichtverkäufer im ICE sitzen, dann täten mir die im Regionalzug eher leid, da die meisten von ihnen sehr wahrscheinlich im besten Glauben an den Bund und seiner Offerte verkauft haben :/.
Das mit dem Aufstocken denken jetzt vermutlich einige und scheinen dies auch zu tun. Es ist jetzt auch erstaunlich ruhig um die HRE geworden. Auf alle möglichen Meldungen seitens der Aktionärsschützern und anderen wird von Steinbrücks Seite überhaupt nicht mehr reagiert.
Das schürt natürlich Spekulationen ob nicht vielleicht doch ein mögliches Umdenken stattgefunden hat. Würde mich persönlich nicht überraschen wenn vielleicht doch nach der dringend notwendigen Kapitalerhöhung auf einen Squeeze Out verzichtet wird.
Die ganzen sich anbahnenden Rechtsstreitigkeiten wären mit einem Mal vom Tisch. Natürlich würde das dem Kurs gut tun, wenn nächste Woche oder auch auf der Hauptversammlung bekanntgegeben wird, dass die Kapitalerhöhung, auch wenn nur der Staat Aktien zeichnen darf mit entsprechender Mehrheit durchgeführt wird, aber eine zukünftige Zusammenarbeit mit den verbliebenen Aktionären gewünscht oder geduldet wird. Es ist und bleibt spannend und wie immer besteht auch hier die Möglichkeit, dass andere schon wieder mehr wissen als wir.