Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?
dass das nur vorläufig sein wird. Es würde auch nichts nützen, wenn Flowers die
Waffen streckte: irgendeiner klagt immer.
Die endgültige Höhe wird also wohl vom Spruchgericht festgelegt werden. Der Streit
darüber kann Jahre dauern. Das betrifft dann aber nur den Nachschlag. Die Knete für
die Abfindung gibt es natürlich früher.
Im übrigen erinnere ich an meinen Beitrag von heute, in dem ich aus Berneckers heu-
tiger AB-Daily zitiert habe (#7744.).
Effecten-Spiegel AG prüft Verfassungsklage gegen Banken-EnteignungsgesetzKrise
20 Jahre nach dem Mauerfall droht in Deutschland wieder die Verstaatlichung von Unternehmen. Mit der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler unter das Banken-Übernahmegesetz Anfang April wurden mit einem Federstrich die verfassungsrechtlichen Garantien des Eigentums und der wirtschaftlichen Gleichheit kassiert. Die Bundesregierung rechtfertigt ihren Eingriff in die marktwirtschaftlichen Prinzipien mit dem dehnbaren Begriff der„Systemrelevanz“. Doch auch in Krisenzeiten darf sich der Staat nicht an den Eckpfeilern der freien Marktwirtschaft vergehen. Denn mit dem Einzelfall HRE könnte leicht die „Büchse der Pandora“ zur Verstaatlichung der Volkswirtschaft geöffnet werden. Und bisher hat noch kein Staat bewiesen, dass er der bessere Manager ist.
Zur Wahrung des rechtsstaatlichen Scheins wurde vor die endgültige Enteignung der HRE-Aktionäre ein Übernahmeangebot von lächerlichen 1,39 €/Aktie geschaltet. Zwar liegt das „Angebot“ über dem aktienrechtlichen Minimum von 1,26 €, ignoriert jedoch die Tatsache, dass erst das Enteignungsgerede
den HRE-Kurs in den Keller getrieben hat. Klar ist, dass zumindest für das gesetzlich vorgeschriebene Übernahmeangebot der entsprechende Kurs von Anfang Januar (2,97 €) zu Grunde gelegt werden müsste, also die Marktbewertung vor der unsäglichen Verstaatlichungsandrohung.
Auch wenn die Effecten-Spiegel AG vom Wertverlust der HRE-Aktie nicht betroffen ist, hat sie zum Schutz der Aktionärsrechte den renommierten Verfassungs- und Prozessrechtler, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck, beauftragt zu prüfen, ob das Gesetz verfassungswidrig ist und welchen Rechtsschutz die Betroffenen gegen die Enteignungsmaßnahmen haben.
Was noch passieren kann ist, dass Flowers nicht akzeptiert, dass der Kurs so extrem verwässert wurde. Wie gesagt momentan müsste deutlich höher abgefunden werden. Kann natürlich gut sein das dann ein Kompromiss zwischen den 13 und 4 Euro gefunden wird. Immerhin hat Flowers noch die Möglichkeit zu klagen in Bezug auf die massiven Kursmanipulationen der Regierung. Kann gut sein das Gerichte entscheiden das die Mehrheit nur durch die Androhung einer rechtlich unwirksamen Enteignung zustande kam. Eine solche Entscheidung hätte unabsehbare Folgen für das fortbestehen der HRE. Deshalb unter Umständen ein Kompromiss deutlich über die 4 Euro. Wichtig war für Steini und Konsorten die Mehrheit zu erlangen und die Kapitalerhöhung durchzudrücken, dass scheint gelungen zu sein.
Bei der Zahlung der Abfindung zählt nur der Ist Zustand. Es muß dazu sogar extra ein Zwischenjahresabschluss gemacht werden. Wie bereits erwähnt ich bin selber Geschäftsführer einer Gesellschaft. Hab wegen der Hypo Real Estate bereits einige Male meinen Steuerberater und auch meinen Anwalt kontaktiert.
Mit T-Online ist das nur sehr schwer zu vergleichen. Da war die Sachlage eine ganz andere und weit komplizierter. Bei der HRE wenn es zur Kapitalerhöhung und einer anschließenden Abfindungszahlung kommt ist die Sachlage relativ unkompliziert und auch ein alltäglicher Vorgang in Gesellschaften.
Wird nur selten soviel Wind gemacht. Naja ist ja auch eine größere Gesellschaft.
oder kann ich ales verlieren ?
Jemand Ahnung, wieviel ein Taxi vom HBF zur HV kostet?
Bin am Überlegen, ob ich dort nicht hingehe und gg. die KE stimme.
Was gibt es zum Essen und Trinken? :D
Und schon bist Du sie wieder los. - Aber:
Egal, ob nun Squeezeout oder Enteignung (die so gut wie vom Tisch ist, weil nicht
nötig), es wird anschließend eine Abfindung geben. Die Abfindung muss dem (inne-
ren) Wert der Aktie entsprechen. Da diesen Wert derzeit niemand kennt, muss und
wird der Bund ins Blaue hinein abfinden. Ich gehe davon aus, dass wohl dieselbe
Summe gezahlt wird, wie beim Übernahmeangebot. Dafür gibt es gute Gründe.
Anschließend wird von den "Spezialisten" (und sicher auch von Flowers) geklagt.
Ich erwarte, dass dann eine deutlich höhere Abfindung herausspringt - zu offensicht-
lich sind die Schwachstellen des Bundes, incl. seines Finanzministers.
Die Kursentwicklung weist bereits in diese Richtung. Die Stücke werden nämlich
keineswegs von raffgierigen Rentnern und Hausfrauen eingesammelt, sondern von
kapitalstarken und mit Juristen bis an die Zähne bewaffneten Spezialisten.
Die höhere Abfindung wird es dann aber wohl erst nach einem langjährigen Rechtstreit geben?
Vielleicht sollte ich mir dann nochmals 2000 Aktien kaufen. Dann hätte ich 3900.
hmmm
3900 x 10€ wäre nicht schlecht -> 39000€ o_O
Zahlt manin dem Fall dann Abgeltungssteuer? Eher nicht oder?
tjo. Wäre natürlich dumm. Andererseits....
Wenn ich vom aktuellen Kurs (1,55) ausgehe, dann würde ich bei 1,39 einen Verlust von 0,16 € machen. Darauf kommts jetzt nicht mehr an. Wären bei 2000 Aktien 320€.
Bei dem was ich eh schon verloren haben (könnte; 2500€)....das macht den Kohl nicht mehr fett.....Komme ich eben auf einen Gesamtverlust von 2820€ (wenn die Abfindung 1,39€ beträgt).
Werde ich selbstverständlich bei meiner Lohnsteuer 2009 geltend machen.
und es dann durch Klagen und Rechtsstreits später noch weitere Zulagen bzw. Abfindungen gibt.
Dann hat man doch eigentlich doppelt abgesahnt und Steuern gespart ?
Wie läuft sowas wirklich rechtens ab ?
Hier in dem HRE - Fall ist es doch vielleicht ein Spezialfall.
Wenn man vom Staat enteignet oder out'ge'squeezed wird, so müsste man diese Verluste doch bei der Lohnsteuer mit einbeziehen können.
Bist Dir sicher dass es in diesem Spezialfall nicht geht ?
Ist ja kein "normaler" Verlust, sondern mehr oder weniger nur durch den Staat verursacht, da der Eigentümer ansonsten ja die Aktien noch gerne behalten hätte.
Und eine eventuelle Insolvenz des Unternehmens zählt nicht, da es ja keine Insolvenz gibt :-)
Also sind diese Verluste nur durch den Staat verursacht und dann sollte man diese Verluste in der Lohnsteuer geltend machen können.
Eventuell mal den Steinbrück mit dieser Frage anschreiben ? :-)
Einige hacken ein bißchen auf Flowers rum wegen seiner Untätigkeit. Ich denke er weiß ganz genau was er macht. Das ist rechtlich so ein heißes Eisen, da ist es wirklich schwierig wo man überhaupt anfangen soll, das stinkt von hinten bis vorne. Hat sich eigentlich schon mal jemand Gedanken gemacht wie der Steinbrück 40% der Aktien bekommen hat ?
Das war alleine durch die Aussage von Herr Steinbrück "wer jetzt nicht den Preis von 1,39 Euro akzeptiert wird später enteignet und bekommt dann entsprechend deutlich weniger"
Diese Aussage ist nichts anderes als NÖTIGUNG. Dies ist in Deutschland strafbar. Wer sich durch Nötigung einen materiellen Vorteil verschafft, wird bestraft und muß Schadenersatz leisten.
Ich denke da kommt auf Herrn Steinbrück noch einiges zu und es wird seine Gründe haben warum sich Flowers so bedeckt hält. Man weiß ja, Hund die Bellen beißen nicht. Flowers bellt auf jeden Fall nicht in der Gegend rum.
Das macht doch Hoffnung und ich bleibe mit dabei :-)
Oje, gerade kam der Steinbrück wieder im TV.
Und schon wieder mit den heruntergezogenen Mundwinkeln.
Der Job eines Finanzministers muss schwer sein :-)