F.A.M.E. Wiederaufnahme des operativen Geschäfts
Seite 31 von 117 Neuester Beitrag: 24.09.21 18:40 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.11 15:52 | von: stockworld88 | Anzahl Beiträge: | 3.918 |
Neuester Beitrag: | 24.09.21 18:40 | von: Mahela | Leser gesamt: | 335.658 |
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Tote Hose hier - habe da viel bessere Werte die letzten Tage gehandelt !!
Viel Spaß noch jakob )))))))
http://www.finanznachrichten.de/...mrechte-f-a-m-e-ag-deutsch-016.htm
http://www.finanznachrichten.de/...mrechte-f-a-m-e-ag-deutsch-016.htm
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Envire Solar AG
Berlin
WKN 755 960
Einladung zur XIV. ordentlichen Hauptversammlung der ENVIRE Solar AG
am 17.10.2013 um 11:00 Uhr beim AVZ im Logenhaus Berlin, Emser Str. 12/13 in 10719 Berlin
Tagesordnung
TOP:
1.
Begrüßung durch den Aufsichtsrat
2.
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
3.
Wahl des Aufsichtsrates
Zum Beginn der Hauptversammlung entsteht eine Vakanz im Aufsichtsrat, da das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Rechtsanwalt Hans-Jürgen Helbig am 12.07.2013 sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung auf den Tag vor der Hauptversammlung niedergelegt hat. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Herrn Joachim Hartmann aus Berlin als neues Mitglied des Aufsichtsrats sowie Herrn Andreas Strauch aus Berlin als Nachrücker zu wählen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates erfolgt nach § 95 AktG. Die Hauptversammlung ist nicht an die Vorschläge gebunden.
4.
Vorlage des Jahresabschlusses der Envire Solar Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
5.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Der Jahresverlust in Höhe von 500.497,12 Euro des Geschäftsjahres 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
6.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Dem Vorstand wird für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
7.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt.
8.
Satzungsänderung: Beschlussfassung über die Liquidation des hundertprozentigen Tochterunternehmens der Envire Solar AG, Envire Solar Betriebs GmbH (HRB 107694 B)
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die hundertprozentige Tochtergesellschaft Envire Solar Betriebs GmbH wird mit Wirkung zum 17.10.2013 nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG aufgelöst. Hierbei ist der zügigste und kostengünstigste gesetzlich zulässige Weg zu gehen.
9.
Satzungsänderung: Beschlussfassung über die Liquidation der Envire Solar AG (HRB 76332)
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Envire Solar AG wird mit Wirkung zum 17.10.2013 nach § 262 Abs. 1, Nr. 2 AktG aufgelöst. Hierbei ist der zügigste und kostengünstigste gesetzlich zulässige Weg zu wählen.
10.
Satzungsänderung: Beschlussfassung über die Regelung der Vertretungsbefugnisse des Abwicklers:
Über diesen Tagesordnungspunkt soll nur für den Fall beschlossen werden, dass die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 und/oder 9 die Auflösung der Gesellschaft(en) beschließen sollte.
Aufsichtsrat und Vorstand beantragen und schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Aufsichtsrat wird gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 i.V. m. Satz 1 AktG ermächtigt zu bestimmen, dass der Abwickler allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt ist. Ebenfalls wird er ermächtigt, den Abwickler von den Beschränkungen des § 181 BGB, soweit gesetzlich zulässig, zu befreien.
11.
Satzungsänderung: Beschluss über die Erweiterung des Geschäftszwecks
Über diesen Tagesordnungspunkt soll nur für den Fall beschlossen werden, dass die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 und/oder 9 die Auflösung der Gesellschaft(en) nicht beschließen sollte.
Aufsichtsrat und Vorstand beantragen und schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 2 Absatz 1. der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird ergänzt am Ende um die Worte „sowie die Akquisition, Planung, Realisierung und Betreuung von Solarprojekten und -anlagen, ferner alle hiermit mittel- oder unmittelbar im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen“
12.
Sonstiges
Teilnahmebedingungen:
Die Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sie sich spätestens am dritten Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch angemeldet haben. Vertreter von Aktionären bedürfen der schriftlichen Vollmacht. Fällt der letzte Tag der Anmeldefrist auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so hat die Anmeldung spätestens am vorhergehenden Werktag zu erfolgen. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht statt.
Berlin, den 12.09.2013
Der Vorstand
https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...o_quicksearchlist%29=Suchen
Inso ist ja bekanntlich vom Tisch!