Netcents Schlusskurs 2020 Tippspiel
Seite 4 von 4 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:12 | ||||
Eröffnet am: | 24.01.20 09:05 | von: AlexBoerse | Anzahl Beiträge: | 99 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:12 | von: Brigitteqzhla | Leser gesamt: | 62.882 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 24 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | > |
Wahrscheinlich des Lesens nicht mächtig und hier Bullshit streuen......
Marktmanipulation liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Angaben über bewertungserhebliche Umstände macht oder veröffentlichungspflichtige Angaben verschweigt, und die falschen bzw. unterlassenen Angaben dazu geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis bestimmter Wertpapiere zu beeinflussen.
Ein typisches Beispiel sind Aktiengesellschaften, die überhöhte Umsätze oder Gewinne angeben, um die Kurse ihrer Aktien in die Höhe zu treiben. Verboten sind auch sonstige Täuschungshandlungen, die vorgenommen werden, um auf den Preis eines Vermögenswerts einzuwirken. Darunter fallen z.B. unlautere Handelspraktiken oder das Streuen von Gerüchten zum Zweck der Preisbeeinflussung.
Die BaFin kann Verstöße gegen das Verbot der Marktmanipulation als Ordnungswidrigkeit ahnden. Ist erwiesen, dass die verbotene Handlung tatsächlich zu einer Kursbeeinflussung geführt hat, kann die Tat auch als Straftat geahndet werden. In diesen Fällen gibt die BaFin das Verfahren zur weiteren Verfolgung an die Staatsanwaltschaft ab.
Was meint ihr dazu?
Was Leute in Foren erzählen von wegen es steigt auf tausend oder fällt auf Null ist keine Marktmanipulation.
Moderation
Zeitpunkt: 14.02.21 09:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Zeitpunkt: 14.02.21 09:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Verdacht auf Spam-Nutzer
Moderation
Zeitpunkt: 23.04.21 14:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - keine Quelle
Zeitpunkt: 23.04.21 14:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - keine Quelle