Ariva, das ariva Gesetz (unbekannt) gilt!
Übrigens: "Häufig wird – wie etwa im Grundgesetz – unter Zensur die Kontrolle von Presseerzeugnissen vor ihrer Veröffentlichung verstanden." und "Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[9] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen." https://de.wikipedia.org/wiki/...mationskontrolle%29#Unterscheidungen
Interessant sind zudem hieraus insbesondere die letzten 3 Absätze: https://www.welt.de/print/welt_kompakt/debatte/...hte-der-Zensur.html
Natürlich gilt das Grundgesetz für alle! Nicht nur zwischen Bürger und Staat - denn der Staat, das ist in einer Demokratie nun mal der Bürger! Und alle Gesetze orientieren sich (oder sollten es zumindest) am Grundgesetz. Dieses gilt als Grundlage für jedes Gesetz und für jede Rechtsprechung!
Und wenn Artikel 3 im Grundgesetz sagt: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Dann heißt das auch, dass eine Bewerberin, der eine Absage nur aus dem Grund von einer Firma xy erteilt wurde, weil sie eben eine Frau ist, dieser ein Recht auf Schadensersatz zusteht. So sieht es aus! Und das gilt an sich für alle Bereiche und Rechte im gesellschaftlichen Umfeld und gemeinsamen Miteinander!
Dass aber die Bundesregierung wohl wissend hiergegen seit Jahren verstößt, interessiert in diesem Land aber offenbar auch niemanden so richtig. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft! So funktioniert die Gewaltenteilung nun mal in Deutschland - eine Gewalt kratzt einer anderen kein Auge aus - oder so ähnlich!
Schadensersatzansprüche gibt es aber nicht aus Art. 3 GG, sondern etwa aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, z.B. aus dem § 15 - http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.html
https://web.de/magazine/panorama/...-polizei-fahndet-bildern-32461078
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/...en-am-rubbenbruchsee
http://www.wiesbadener-kurier.de/politik/...das-sind-wir_18038602.htm
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
https://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/
Vielleicht einen Rottweiler oder einen Mastino.
Die kritische Betrachtung gerade der innerstädtischen Hundehaltung unter den Aspekten der Gehwegverschmutzung und der artgerechten Haltung ist mehr als gerechtfertigt.
Wer allerdings religiös-rituelle Waschungen braucht, wenn er einen Hund berührt hat, der braucht eigentlich einen Psychotherapeuten.
Wer sich auf einen Schöpfergott beruft und sich dann anmaßt, seine Geschöpfe qualitativ unterschiedlich zu bewerten, begeht Gotteslästerung und hat gewaltig einen an der Waffel.
Die Verfehmung von Hunden unter religiösen Aspekten ist keineswegs gerechtfertigt, sondern Indoktrination von Schwachsinn.
http://m.bild.de/regional/muenchen/vandalismus/...374.bildMobile.html
Dieser Typ bräuchte eigentlich eine gehörige Abreibung und dann ab ins gelobte Heimatland. Ich sage das als Autobesitzer der sich über sein zerkratztes Auto (nicht durch einen Schutzsuchenden) geärgert hat.