ich sach dann noch mal schnell Tschüsss...
Wahrscheinlich postet sie auch schon hier, dem Niveau wärs nicht abträglich :o)
Google hat als Suchmaschine nur das Recht, eine Abbildung des Originals mit dem Verweis
auf das Original zu machen. Nichts weiter!
Das heißt, der Inhaber der Bildrechte selbstverständlich den Domaininhaber/
veröffentliche Person auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen kann.
Selbstverständlich kann der Rechte-Inhaber bestimmen, wo sein Bild abgebildet wird!
schade das ich auf der arbeit keine bilder posten kann. :-)
Das Abmahn-Unwesen gibts auch nur in Deutschland als Wirtschaftsförderung für unterbemittelte Advokaten....
hh hat dich und ly aber ganz gut vertreten.... nur utsche hätte sich wohl gefreut wenn mehr frauen da gewesen wären... dazu waren wenn ich mich recht erinnere alle anwesenden frauen verheiratet, aber das hat ihn ja nicht weiter gehindert...