Finanzamt kappt neues Elterngeld
Seite 4 von 5 Neuester Beitrag: 29.09.06 11:25 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.06 06:10 | von: ich_will | Anzahl Beiträge: | 116 |
Neuester Beitrag: | 29.09.06 11:25 | von: lassmichrein | Leser gesamt: | 15.290 |
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monatliche Sonderzahlungen aufgrund der
besonderen Familiensituation?
("Kleinstkind ist teurer")
... und wie sieht es mit Kindergeld aus?
Grüße
B.
Nen Hartz-IV-Bezieher kriegt deutlich mehr für seine Kinder als nen Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen (dieser in Form des Kindergeldes).
Nen Geringverdiener kriegt - jedenfalls absolut - mehr als nen Hartz-IV-Empfänger.
Die in den Arsch Gekniffenen sind die Arbeitnehmer mit nem regulären Job, wenn sie Kinder haben, da ja wohl das Kindergeld kaum die Kosten deckt. Und nun wird auf das ohnehin sehr zweifelhafte Modell noch die Ferkelprämie draufgesetzt.
Gleich wohl gilt: Angela ist doch so toll.
Gruß BarCode
Die 2.Miete = Betriebskosten kommt auch noch dazu.
Damit ca. 2000 € netto.
So ist es derzeit:
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bekommen 60 Prozent des Regelsatzes, 199 Euro im Osten und 207 Euro im Westen. Kinder im 15. Lebensjahr erhalten 80 Prozent. Das sind 265 Euro im Osten und 276 Euro im Westen (siehe §28 SGB II, Sozialgeld). Ab dem 15. Geburtstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Kinder 276 Euro im Westen und 265 Euro im Osten Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (je nach dem, ob das Kind erwerbsfähig ist oder nicht).
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren bekommen zusätzlich 36 Prozent des Regelsatzes oder
12 Prozent für jedes Kind. Insgesamt sind max. 60 Prozent des Regelsatzes zusätzlich möglich. (siehe §21 SGB II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt)
Für Kinder im 1. und 2. Lebensjahr gibt es zusätzlich ein nicht rückzahlbares Erziehungsgeld [Erklärung] von 300 Euro als eine einkommensabhängige Familienleistung. Dabei ist es unerheblich ob man erwerbslos ist oder nicht.
http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html
Gruß BarCode
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/berz.html
Gruß BarCode
Elterngeld ist nur bedingt richtig: "Konsumgeld" wäre in vielen Fällen der richtige Name.
Überhaupt: wozu benötigen 2 Arbeitslose die 300 Euro? Die haben Zeit genug und keinen Mehraufwand, geschweige denn Verlust.
Woher soll ich das wissen, dausend.t.?? Keine Ahnung von Riester- und anderen Renten. Ich krieg eh nix.
Gruß BarCode