DEWB - Lehrmeisterin für die Börse und fürs Leben
Bank). Was geschieht nun?""
Bei dem zitierten Urteil handelt es sich um den Spruch des OLG Ffm im
Spruchstellenverfahren. Dieses wurde von einer Reihe von Anlegern ange-
strengt, um eine höhere Abfindung zu erlangen. Soweit mir erinnerlich,
erfolgte das Urteil/der Spruch am 14.Oktober. Mit der Bekanntgabe des
Urteils wurde nun endgültig die 2-Monatsfrist zur Annahme des Abfindungs-
angebots der JENOPTIK AG in Gang gesetzt.
Mit dem beim BGH anhängigen Rechtsstreit wegen der Abfindungsberechti-
gung per se hat dieses Urteil aber nichts zu tun. Aktionäre, die die Annahme
des Abfindungsangebots innerhalb der Frist erklären, bzw. ihre Aktien
andienen, können danach nichts weiter tun, als abzuwarten, ob und wie der
BGH entscheidet.
Bis zum Ablauf der Andienungsfrist (16.12.05 eingehend bei Jenoptik) ist noch viel Spekulation im Raum. Das Handelsvolumen in die DEWB schwindet indes und der Aktienkurs ebenso. Und dies trotz der angeblich " fast" sicheren Rechtsfindung durch das anstehende BGH-Urteil.
Im Lichte der unermüdlichen und zuweilen auch penetranten Glaubhaftmachung des Abfindungs-Anspruchs der DEWB-Aktionäre bei Andienung an die Jenoptik erklärt sich die Motivation mancher User aus der Pusherfraktion ... auch zur Diskreditierung allzu differenzierter kritischer Stellungnahmen. Wenig Substanz, aber viel Gedröhn ! Man braucht bloss die Beiträge bspw. eines IDTE zu lesen, um zu " ahnen" , dass es ihnen an sich wohl nur um den kurzfristigen Trade dürfte (weshalb user IDTE die kritischen User in "seinem" Gesprächsforum auszusperren pflegt)
Wie ich schon früher veranschaulicht habe, erinnert mich die Systematik der Spekulation (zunächst bis hin zum 16.12.) gewissermassen an ein Schneeballsystem.
Die letzten Lemminge beissen die Hunde (zunächst bis 16.12.05). Die 5 € - Marke wird m.E. schon sehr bald fallen ... denn die im Hinblick auf grössere Kursgewinne enttäuschten Kurzfristspekulanten werden nicht mehr lange mit der Veräusserung ihrer DEWB-Aktien warten wollen/ können.
Bei Leuten, deren Postings von Ungeduld und " Stilblüten" gezeichnet sind, stehen regelmässig nur sehr kurzfristig angelegte Interessen im Vordergrund ... ein Zeugnis enttäuschter Erwartungen und " blankliegender Nerven" ...
Die anderen Aktionäre haben das hingegen nicht nötig, da sie ja das Spiel mit Abfindungsanspruch bzw. dem BGH-Urteil im Sinn haben.
Kursdaten 05.12.2005 Lang & Schwarz
Realtime:
16:05:58 4,96 -4,70% -0,24
Taxe Stück
Bid: 16:05:58 4,94 0
Ask: 16:05:58 4,99
Chart http://gfx.finanztreff.de/charts/...&d2=0&uintervall=60&split=0&neu=1
Betroffene in der Abfindungsaffäre. Während DEWB heute kräftig fällt
(den Fahrplan hierzu habe ich ja schon bekanntgegeben), zieht der
Kurs der "Komplementärin" um mehr als 3% an.
Wie ist das zu interpretieren?
Offenbar neigen mehr und mehr Anleger der Auffassung zu, daß der BGH
sich eben doch nicht wegen ein paar Dutzend Aktien (wenn überhaupt!)
auf die Seite tausender Trittbrettfahrer schlagen wird. Das bedeutet
natürlich: wer vom Scheitern der Abfindungsansprüche überzeugt ist,
ist im Gegenzug von der Renaissance der JENOPTIK AG überzeugt; denn
bei der ist Deckel seit langem überwiegend wegen des dräuenden Verdikts
auf dem Kurs. Jeder ahnt - nein weiß: sollte JENOPTIK obsiegen, wird
der Kurs kurzfristig explodieren.
Manche haben dem Geschehen offenbar schon heute vorgegriffen.
Ob sie mehr wissen, als alle anderen?
Mit Verlaub ... ich denke, deine Sichtweise beschreibt die Zusammenhänge nicht ganz korrekt. Die Jenoptik hat Probleme an zahlreichen Fronten ...
Der Hintergrund für den kleinen Kursanstieg dürfte folgender sein:
05.12.2005 - 10:43 Uhr |
Sal. Oppenheim bestätigt Jenoptik mit "Neutral" |
Einstufung: Bestätigt "Neutral" Fairer Wert: Bestätigt 8 EUR |
Die DEWB dürfte sich m.E. bis hin zum 16.12.05 ihrem "inneren Wert" annähern (ca. 3 - 3,50 €), wobei es freilich auch zu einer marktpsychologisch bedingten Übertreibung der Kursverluste von recht ungewisser Dauer - d.h. bis hin zum BGH-Urteil - kommen kann (aber nicht muss).
Gruss
M.
@ Kraut
Die für VC-Beteiligungen typischen Transparenzprobleme erschweren bei Unternehmen wie der DEWB (BMP AG, TFG Capital AG, Impera Total Return AG, VEM Aktienbank AG, u.a. ... aber selbst auch BB Biotech AG) die Feststellung eines "inneren Werts". An diesem Thema sind schon qualifizierte Wirtschaftsprüfer gescheitert (vgl. Vorgänge um die insolvente Knorr Capital AG).
Im Hinblick auf meine 3 - 3,5 € lasse ich mich von Dir aber gern über einen höheren "inneren Wert" der VC-Beteiligungen der DEWB belehren ... zumindest soweit es sich um mehr als blosse Behauptungen handeln sollte.
Gruss
M.
nicht ganz korrekt. Die Jenoptik hat Probleme an zahlreichen Fronten ... ""
Du wirst lachen - JENOPTIKs Probleme sind mir sämtlichst bekannt und
geläufig. Ich habe die Kenntnis derselben vorausgesetzt und bin daher
nicht näher auf sie eingegangen; schließlich schreiben hier nur ausgewiesene
Kenner...;-)
Die in Rede stehenden Ereignisse sind in toto escompiert. Kursausschläge
wie die heutigen rühren hingegen m.E. vom aktuellen Geschehen her - und
das ist nun mal das Szenario rund um die Abfindungsaffäre. Allerdings:
beweisen könnte ich das natürlich nicht. Ich vermute es eben.
Auch der Kursrückgang insgesamt seit Februar geht zu einem großen Teil
auf das Konto dieser Affäre; ein deutlicher Schub nach unten war zu beob-
achten, als der SPIEGEL über die Affäre berichtete, als bekannt wurde,
daß JENOPTIK keine Rückstellungen für den Fall des Unterliegens beim BGH
gebildet hatte, als sogar erstmals das böse Wort von der drohenden Pleite
ausgesprochen wurde. Am Chart sind heute noch die "Narben" zu erkennen:
ein Gap mit anschließendem tiefens Sturz...
Es ist daher -sonstiger Trouble hin oder her- nur folgerichtig und konsequent,
wenn nach Entfall des Damoklesschwerts -also im Fall des Obsiegens beim
BGH- sich der Kurs wieder entsprechend (nach oben) adjustiert.
Noch ein Wort zur DEWB, deren innerem Wert und em Piranha-Syndrom:
Deine Darlegungen sind natürlich richtig - ähnliches habe ich schon ausgiebig
geschrieben. Was stört, ist daß hier immer wieder "Experten" von inneren
Werten faseln, die an den Haaren herbeigezogen sind. Ich habe bisher noch
keinen dabei "ertappt", daß er sein Behauptungen auch hieb- uns stichfest
belegt hätte; darauf warten wir alle noch...
Sollte aber JENOPTIK am BGH obsiegen, spielt das alles keine Rolle mehr. Dann
setzt eine Massenflucht ein, die die Aktie in wenigen Stunden aussehen lassen
kann wie einen blutenden Ochsen, der versucht hat, einen Seitenarm des Ama-
zonas zu durchqueren und noch nie was von Pirranhas gehört hatte...
Und mich von Jenenser Fuzzis verängstigen zu lassen, das klappt schon lange nicht.
Das OLG Jena hat sein Urteil nicht in geistiger Umnachtung getroffen, sondern es hat seine Entscheidung in meinen Augen stichhaltig begründet. Neue Erkenntnisse gibt es auch nicht.
Wenn eine Unternehmensführung Fehler macht, dann muss sie auch dafür einstehen, und die nicht über Gerichte ausbügeln lassen.
Jeder, der DEWB-Aktien andienen will, ist zumindest bei einer in Deutschland einmaligen Aktion dabei, bei welcher sich zeigen wird, wie weit die Aktienkultur in diesem Lande schon gediehen ist. Eigentlich sollte man sich schon aus diesem Grunde das Abenteuer nicht entgehen lassen, wohl auch bedenkend, dass bei einem Sieg von Jenoptik ein Verlust von 50% des eingesetzten Kapitals wahrscheinlich ist. Das sollten einem aber die möglichen 600% Gewinn wert sein.
Und: Ganz egal, was Ihr tut, meinen Gewinn oder Verlust beeinflußt das nicht im geringsten, entweder ich kriege die Kohle von JenOptik oder nicht. Ob Ihr jetzt noch kauft oder verkauft, mir egal. Bei JenOptik sieht das anders aus, jede zurückgekaufte Aktie ist aus dem Rennen. Und da kommen Fuzzis den Jenensern gerade recht. Besonders Fuzzis, die sich bei JenOptik nach eigenen Aussagen hervorragend auskennen.
Edelmax
dann doch wieder abwertest. Aber das ist Deine Sache. Es beweist ledig-
lich einmal mehr, was andere Autoren hier schon öfter gesagt haben:
Daß Ihr Investierten offenbar nicht die Nerven und die Souveränität für
einen solchen brisanten Zock habt und kritische Meinungen persönlich
nehmt und nicht ertragen könnt.
Zu Deinen Argumenten:
""Das OLG Jena hat sein Urteil nicht in geistiger Umnachtung getroffen,
sondern es hat seine Entscheidung in meinen Augen stichhaltig begründet.""
Zwei Dinge sollten nicht verschwiegen werden:
Erstens können auch Urteile, die NICHT in geistiger Umnachtung getroffen
worden sind, daneben liegen. Wenn Du schon die "stichhaltige Begründung"
des Urteil so genau zu kennen vorgibst, müßtest Du auch wissen, daß das
OLG in dieser Begründung ausdrücklich die Fraglichkeit seines Urteils wegen
der Beschreitung von "juristischem Neuland" eingeräumt und deshalb die
Revision beim BGH zugelassen hat.
Zweitens wird vergessen, daß JENOPTIK ja ZWEI Prozesse geführt und nur
EINEN davon gewonnen hat. Das zeigt, daß die Welt der Rechtsgelehrten in
der Beurteilung dieser komplizierten Frage gespalten ist.
""Wenn eine Unternehmensführung Fehler macht, dann muss sie auch dafür
einstehen,""
Da machst Du genau den selben Denkfehler, wie viele vor Dir: es geht in
diesem Rechtsstreit eben NICHT darum, zweifellos fehlerhaftes Handeln der
JENOPTIK AG zu maßregeln. Wir befinden uns nicht in einem Strafprozess!
Hier geht es schlicht und einfach um Güterabwägung.
""Das sollten einem aber die möglichen 600% Gewinn wert sein.""
Die Zahl 600 wird zwar immer wieder genannt, vor allem von den Pusher-
Gazetten - aber sie ist (zumindest per dato) falsch. Bekäme ein Zocker
im besten Fall 30,- EUR für eingesetzte 5,-EUR, so betrüge sein Gewinn
25,-EUR, also 500%.
Viele sind aber sehr viel teurer eingestiegen. Im Nachbarthread wurden
Kaufkurse von 6,- und 7,- EUR reportiert. Das wären dann allenfalls noch
Gewinne um 350...400% - was zugegebenermaßen immer noch fantastisch
wäre. Denkbar ist am Schluß auch ein Deal, eine Abfindungsgeschichte.
Dann kann die Rechnung schlagartig völlig anders aussehen.
Daß es zu einem Urteil kommt -egal wie- darauf würde ich jedenfalls nicht
wetten.
enttäuscht werden. Aber er wird sich wieder erholen. - Die Frage ist
nur: innerhalb welcher Frist? -Und die weitere Frage: auf welches Level?
Immerhin stand die Aktie vor der Abfindungsspekulation auf 1,70 EURO!
Im Endeffekt werden die Spekulanten -sollte der BGH gegen sie entschei-
den- gewaltig verlieren. Dann selbst wenn sich der Kurs im Laufe etlicher
Monate wieder erholt, so hat ja jeder der Ausharrenden über diese Zeit
Kapital gebunden. Und das könnte sehr weh tun: nämlich wenn es fehlt,
um an einer etwaigen Frühjahrsrallye teilzuhaben. Außerdem dürfte der
Kurs selbst nach einer Erholung wohl kaum mehr die alten Höhen von 5,-EUR
und mehr erreichen.
a) das Komma war verrutscht - sollte nicht heißen 16,70 sondern 1,67 ;-)
b) es waren dieselben Herrschaften aus dem Fränkischen, die die Anleger
jüngstens bis fast 10,-EUR hochgepeitscht und ihnen das Geld aus den
Taschen gezogen haben.
Grundsätzlich:
Bei einem VC-Unternehmen mit Kurszielen auf 2 Stellen hinter dem Komma
zu hantieren ist entweder schwachsinnig oder kriminell. Je nach Gusto.
Abgesehen davon, daß sich der Wert fast täglich ändert.
Bei einem Gespräch Anfang des Jahres mit DEWB wurde mir ein mutmaßlicher
Beteiligungswert von "etwa 5,- EURO" genannt. Genau wisse das aber niemand,
weil es verschiedene Methoden der Berechnung gebe und der Wert sich laufend
ändere.
Da muß man sich natürlich erst recht fragen, wie ein Neunmalkluger das alles
besser weiß und auch noch auf sagenhafte 16,70 EURO gekommen sein will.
Wer genau hinschaut wird schnell merken, daß derlei komplette Spinnerei ist.
Hier steht etwas von "grundsätzlicher Bedeutung", weil sich die Richter des OLG Jena durchaus bewußt waren, dass ihre Entscheidung Auswirkungen auf den ganzen Börsenstandort Deutschland haben wird.
Ich habe auch nichts von einem Strafverfahren geschrieben, es geht hier in der Tat nicht um die Verurteilung der Verantwortlichem seitens JenOptik (das kann später in einem weiteren anderen Verfahren durchaus passieren), es geht darum, dass Organmitglieder von Jenoptik mehr als fahrlässig keine andere WKN gewählt haben. Und das kann man von diesen Leuten, die eine Menge Geld kassieren, verlangen. Jeder kleine Bürger, der von einer Bank zu einer Bürgschaft gedrängt wurde, bekommt dann schnell mit, was das heißt, wenn er in Anspruch genommen wird. Dann ist er eben auch privat pleite, und kein BGH hilft ihm. So ist das im Leben, und so kann es auch JenOptik treffen.
Dass die Fachwelt unterschiedlicher Meinung ist, wer bestreitet das? Ich nicht.
Dass es im besten Fall 30 Euro gibt, ist ebenfalls falsch. Zur Zeit gäbe es rund 32 Euro, aber die Zinsen laufen weiter. Wenn ich bei 4,80 Euro kaufe (was zur Zeit möglich ist und ja Deiner Meinung immer noch viel zu hoch), und Ende nächsten Jahres ausgezahlt werde, dann bin ich bei rund 600%.
Wann die einzelnen Leute eingestiegen sind, ist auch völlig egal. Wenn sie glauben, das BGH entscheidet pro JenO, dann sollten sie verkaufen, und wenn sie damit nur Verluste begrenzen. Und wenn sie an eine Bestätigung des OLG-Urteils spekulieren, dann sollten sie halten, egal, wie der Kurs nach dem 19.12.05 stehen wird. Dann ist der völlig irrevant.
Wenn JenO, möglicherweise schon vor dem Urteil, einen Vergleich anbietet, dann kann sich auch jeder überlegen, ob er diesen annimmt, oder ausschlägt. Und das kann er machen, ganz egal, was Du da machen würdest, oder auch ich, weil, das ist auch völlig irrelevant.
Interessant wird sein, wieviele Aktien tatsächlich angedient werden. Dann kann sich JenO genau ausrechnen, was ein negatives Urteil kosten wird. Ich denke mal, den Verantwortlichen auf jeden Fall den Job. Aber, mit Verlaub, auch damit kann ich leben.
Edelmax
andersetzt und sachlich erwiderst. Allerdings sehe ich nicht, was an meinem
Beitrag falsch sein soll.
""Ich weiß ja nicht, welches Urteil Dir vorliegt, aber in meinem steht nichts
von "juristischem Neuland". ""
In "meinem" Urteil (7 U391/03 - LG Gera, vk.a. 22.12.2004) steht auch nichts
von "juristischem Neuland"; jedenfalls nicht expressis verbis. Das habe ich
auch gar nicht behauptet. Um das klarzustellen, habe ich den Begriff, der von
den Medien genau so kommuniziert wurde/wird -was ich als bekannt vorausgesetzt
habe- in Anführungszeichen gesetzt. Der Natur nach wurde sehr wohl jurustisches
Neuland betreten: der entscheidende Punkt in diesem Urteil ist die Umkehr der
Beweislast, was es bis dahin nicht gegeben hat.
""Dass es im besten Fall 30 Euro gibt, ist ebenfalls falsch. Zur Zeit gäbe es
rund 32 Euro, aber die Zinsen laufen weiter. Wenn ich bei 4,80 Euro kaufe (was
zur Zeit möglich ist und ja Deiner Meinung immer noch viel zu hoch), und Ende
nächsten Jahres ausgezahlt werde, dann bin ich bei rund 600%.""
Das ist nun wirklich Erbsenzählerei. Mein Beispiel bezog sich auf einen angenomme-
nen Kaufkurs von 5,-EURO. Selbst wenn es am Ende 2,-EURO mehr gäbe, kämen wir
nicht auf die 600% Gewinn. Du hast eben "Kosmetik" betrieben und den Kaufkurs
tiefer angesetzt. - Keine Frage: viele SIND tiefer eingestiegen. Ich z.B. seinerzeit
bei 1,90!. Aber wirklichkeitsnah ist das nicht. Die Mehrheit hat deutlich(!) teurer gekauft. Wer sich den Chart ansieht, erkennt sofort, daß der Kurs ab etwa April fast ständig deutlich über 5...6,-EURO stand. Ich schätze, daß der durchschnittliche
Kaufkurs ab April bei über 6,-EURO lag. Das ergäbe einen Gewinn von durchschnittlich 433%. Weitere Zinszahlungen kann man nicht berücksichtigen, da sie ja nur eine Ausgleichsäquivalente sind und kein echter Zuwachs. Das gilt übrigens auch für die anteiligen Zinsen für das laufende Jahr.
Wenn Du das Urteil schon so aufmerksam studiert und seine "stichhaltige Begrün-
dung" zu erkennt haben glaubst, sollte Dir auch aufgefallen sein, daß einer der
wesentlichen Punkte der Begründung für die DAMALS Klagenden Gültigkeit gehabt
haben mag, für später hinzutretende Käufer jedoch NICHT.
Das könnte dazu führen, daß am Ende zwar ein Urteil gesprochen wird, das aber
entgegen der Erwartung der Spekulanten nicht zu deren Vorteil gereicht.
Wovon ist die Rede?
Das Urteil macht der Bekl (Anm.: gemeint ist die JENOPTIK AG) den Vorwurf "Die
Verletzung der Aufklärung der Marktteilnehmer ist der Bekl subjektiv vorwerfbar".
An dieser Vorwerfbarkeit aber mangelt es im Falle aller später hinzutretenden Käufer
der Aktien, da diese gewußt haben, auf was sie sich einlassen. Sie nahmen bewußt
in Kauf, ihren Abfindungsanspruch NICHT beweisen zu können. Es ist ähnlich, wie
im Fall des Kaufs von abgepacktem Hackfleisch im Supermarkt: das Hackfleisch
stellt sich als verdorben heraus, der Käufer klagt wegen arglistiger Täuschung.
Nur: es war gar kein Etikett auf der Packung angebracht, auf dem ein Datum gestanden hätte.
Zurück zu den Aktionären der DEWB: sie werden sich wohl NICHT auf Täuschung
und Treuwidrigkeit berufen können, da sie ihren angestrebten Handlungserfolg
(nämlich die Erlangung der Abfindung) ausdrücklich auf dem der JENOPTIK vorge-
worfenen Mangel (nämlich der unterlassenen Vergabe einer eigenen WKN) aufgebaut
haben. Sie haben diesen Mangel gekannt und ihn sogar bewußt gewollt, um ihn
sich nutzbar zu machen.
Daß der BGH solche "Interessen" schützt glaube wer will.
Insgesamt sind am Ende 4 Szenarien denkbar:
1. Es gibt kein Urteil, stattdessen einen Vergleich, wie auch immer.
2. Es gibt ein Urteil zugunsten von JENOPTIK.
3. Es gibt ein Urteil zuungunsten von JENOPTIK, aber nur in Bezug auf die eine
Klage.
4. Es gibt ein Urteil zuungunsten von JENOPTIK und zugunsten aller Aktionäre.
NUR im Fall Nr. 4 würden die Spekulanten gewinnen. Im Fall Nr.1. eventuell
teilweise. In den Fällen 2. und 3. hätten sie komplett verloren.
Oh, es geht nicht um die, die jetzt einsteigen. Neue Variante. Es geht einfach darum, dass ich immer noch Aktien kaufen kann, die anspruchberechtigt sind. Jedenfalls kann mir JenO nicht das Gegenteil beweisen, dass gerade ich jetzt anspruchsberechtigte Aktien kaufe. Und darum geht es in diesem Urteil. Dein Fleischbeispiel: Der Verkäufer wäre sofort verpflichtet, das Fleisch aus den Auslagen zu nehmen. Wenn er weiter verkauft, macht er sich strafbar. Ist hier nicht 1:1 zu übertragen, Jenoptik hätte ein sofortiges AQbfindungsprogramm auflegen können, vielleicht hätte das das Gericht anerkannt, hat JenOptik aber nicht. Also interessiert laut dem Urteil kein Schwein, wann gekauft wurde, Hauptsache, bis zum 19.12.05 und bis dahin auch angedient (obwohl ich das nicht so knapp machen würde).
Was Deine Szenarien angeht, sehe ich das nur zum Teil wie Du.
Zu 1.) Nur theoretisch möglich. Der Aktionär hat angekündigt, sich nicht zu vergleichen (und zu einem Vergleich muß er zustimmen, kein Gericht kann einen Vergleich bestimmen!)
Zu 2.) Ja
Zu 3.) Nein, denn die Revision findet ja gerade deshalb statt, weil hier eine "grundsätzliche Bedeutung" gesehen wird. Für ein Einzelfallurteil wäre gar keine Revision zugelassen worden! Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass sich das BGH zig-tausende weitere Verfahren an den Hals holt, und dann mal dem einen den Anspruch bejaht, und beim nächsten nein sagt?!
Zu 4.) Ja
5.) Fehlt bei Dir: Die Klage wird an das OLG Jena zurückverwiesen. Halte ich für möglich, aber nicht wahrscheinlich. Die Fakten sind eigentlich für alle ersichtlich, es bedarf lediglich einer Entscheidung. Und in meinen Augen ist die Verkehrsfähigkeit nicht der Knackpunkt, auch das dürfte klar sein, die Beweislastumkehr ist hier der Punkt, der sicherlich diskutabel ist.
Aber betrachten wir doch mal die Angelegenheit von der anderen Seite. Und nehmen wir an, dass das Gericht in der Nichtgewährung einer anderen WKN kein Verschulden von JenOptik sieht. Das hieße, keine Beweislastumkehr. Diejenigen, die seit Jahren die Akite halten und damit anhand von Depotauszügen zweifelsfrei beweisen können, dass sie anspruchsberechtigt sind, sind außen vor, die kriegen ihr Geld, ich denke, da bestünde Einigkeit. Sagen wir mal, dass sind 50% der damaligen Aktienhalter (reine Annahme, darauf kommt es nicht an). Die anderen 50 % schwirren irgendwo bei den "Neuaktionären" rum. Diese 50% könnten nicht nachweisen, dass sie gerade die abfindungswürdigen Aktien besitzen. Also würden sie auch nicht abgefunden. Fazit daraus: Dadurch, dass JenOptik keine neue WKN gegeben hat, spart man jetzt Geld. Dann kann man sich doch zukünftig das Ganze komplett sparen. Man gibt junge Aktien aus, die noch nicht gewinnberechtigt sind, logischerweise mit gleicher WKN wie die alten Aktien, und sagt dann den Altaktionären, also, wenn ihre Dividende haben wollt, dann müßt Ihr nachweisen, dass ihr die "alten Aktien" habt. Habt ihr jetzt erst gekauft, könnten das ja auch die jungen Aktien sein, und ihr kriegt nichts. Was wollt ihr denn, dass BGH hat so entschieden. Wenn sie 3 Aktien für 5,50 Euro kaufen, dann müssen sie sich schon selbst drum kümmern, eine andere WKN zu beantragen...
Das wäre in meinen Augen weltfremd, und deshalb würde ich eher zu einer Bestätigung des OLG-Urteils tendieren. Aber wissen wie der BGH entscheidet, das kann ich nicht.
zu vergleichen.."
Mag sein, daß er es angekündigt hat. Das habe ich auch schon. Wer einen
günstigen Vergleich anstrebt sollte das tunlichst tun. Insofern: ein Muster
ohne Wert. Ich wette, der Kläger nimmt mit Handkuss 15,-EURO, wenn man
sie ihm anbietet. Und dann ist der Prozess erst mal tot.
"Für ein Einzelfallurteil wäre gar keine Revision zugelassen worden!"
Das ist falsch. Urteile an deutschen Gerichten sind immer Einzelfall-Urteile.
Wäre es anders, gäbe es für individuelle Streitfälle keine Instanz am BGH!
Entscheidend ist nach meinem Wissen der Streitwert bzw. die Bedeutung für
die (Weiter-)Entwicklung des Rechts.
Auch Deine weiteren Argumente zu dieser Ziffer gehen fehl. Was Du anführst,
läuft auf eine quasi "ökonomische Vorrats-Rechtsprechung" hinaus. So etwas
gibt es an deutschen Gerichten nicht. Jeder Fall wird individuell beurteilt,
egal wieviel andere Fälle sonst drohen. Diese sind für das jeweils anstehende
Urteil ohne Belang.
Im übrigen führt m.E. die Diktion vom "Verschulden" hier nicht weiter. Es geht
eher darum, ob sich JENOPTIK durch die Nichtkennzeichnung der 2 verschiedenen
Aktiengattungen( abfindungsberechtigte und nicht-abf.ber.) zu Unrecht Vorteile
verschafft und die Ausübung von Rechten der Aktionäre damit vereitelt hat.
Und weiter: ob JENOPTIK sich damit des Rechts begeben hat, Abfindungsforde-
rungen mit dem Nachweis zu verknüpfen. Ob JENOPTIK also als Folge dieses Tuns
die Beweislastumkehr hinnehmen muß.
Ich würde es keineswegs weltfremd finden, wenn der BGH der Klägerin zwar recht
gibt, bezüglich weiterer Begehren aber darauf hinweist, daß diese keine Aussicht
auf Erfolg haben werden, weil es ihnen an der Täuschung mangelt: sie haben im
Gegensatz zur Klägerin genau gewußt, daß ihr Anspruch höchst strittig ist. Und
sie haben gewußt, daß sich unter den am Markt gehandelten Aktien allenfalls eine
verschwindend geringe Zahl an abfindungsberechtigten Aktien befindet - wenn
überhaupt! Das bedeutet: jeder Käufer hat bei seinem Kauf hingenommen, daß er
mit hoher Wahrscheinlichkeit Papiere erwirbt, die keine Abfindungsberechtigung
inne haben!
Wo also sollte hier die (schutzwürdige) Gutgläubigkeit liegen?
Fazit:
Bedenkt man, welche enorm hohe Hürden der BGH bisher aufgebaut hat, wenn es
um die Durchsetzung von Rechten der Anleger ging, habe ich erheblichste
Zweifel, daß der BGH hier einigen tausend gewitzten Trittbrettfahrern jeweils
ein kleines Vermögen zuschanzt für einen Fehler JENOPTIKs, den diese Anleger
aber gekannt und sogar gewollt haben, um ihn gewinnbringend auszunutzen.
Thema börsennotierte Beteiligungen, hier: MediGene AG http://www.dewb-vc.com/de/beteiligungen/portfolio_ueberlick.html
Der WP-Kurs der MediGene AG hat sich in letzter Zeit m.E. zu Recht deutlich erholen können und besitzt - zumal in Kürze mit der seit langem erwarteten AdHoc-Mitteilung zum Vermarktungspartner für die PolyphenonE-Story zu rechnen ist - noch ganz erhebliches Kurspotential (zunächst bis hin zum alten Jahreshoch bei ca. 11,80 €).
Mit Stand 31.03.05 betrug der DEWB-Bestand an MediGene 4,38 % (Seite 12). Ende August lief die Sperrfrist für die Altaktionäre der in die MediGene eingebrachten ehemaligen Munich Biotech (darunter auch die DEWB)AG aus.
Laut dem Q 3 Bericht wurden neben den Anteilen an der MediGene ebenso insbesondere auch die Anteile an Oasis, Nexus und Müller (die Lila Logistik) vollständig veräussert.http://www.dewb-vc.com/downloads/dewb_qb3_2005_de.pdf
Wer sich nunmehr doch noch veranlasst sieht, über den inneren Wert der verblieben VC-Investments und den Kursverfall nachzudenken, tut dies wohl zu Recht.
Wer sich jetzt über den inneren Wert der verblieben VC-Investments und den Kursverfall Gedanken macht, tut dies wohl zu Recht.
Leider habe ich übersehen, dass von den MediGene-Shares tatsächlich nicht der gesamte Bestand veräussert wurde (Wortlaut gem. Q 3 - Bericht).
Tatsächlich soll wohl nur etwa der halbe Bestand veräussert worden sein (somit verblieben ca. 2,1 - 2,3 % an der MediGene im DEWB-Bestand ... Wert ca. 2,6 - 3 Mio.€)
Theorien werden gewälzt.
Dabei ist es einfach und simpel:
Der Kursverlauf seit etwa März, als er aus dem Loch bei 1,70 heraus-
kam (ich kaufte damals bei 1,90) war einzig und alleine von der Sensa-
tionsstory um den Prozess wegen der Abfindungen gesteuert. Der "innere
Wert" der Aktie interessierte kein Aas. Er wurde gleichwohl in der Folge
des öfteren als Kaufargument bemüht; aber das war eher als "Feigenblatt"
zu verstehen, weil eben nicht jeder gern zugibt, daß er zockt und unter
Umständen verliert.
Bis dieser Tage waren alle Interessierten praktisch komplett investiert.
Ihre Andienungsschreiben sind weitgehend raus oder unterwegs. Nur wenige
wagen jetzt das Spiel noch - die marktschreierischen Push-Beiträge der
Herrschaften aus dem Fränkischen sind verstummt. Jene sind schon lange
ausgestiegen und haben ihre Gewinne in teures Tuch, edle Zigarren und
schnelle Autos gesteckt.
Was geschieht, wenn keine Interessenten mehr nachrücken, wenn das
Kettenspiel unterbrochen wird? - Der Kurs fällt.
Und er wird weiter fallen! Nach dem Ende der Ablauffrist dürfte der Handel
mit den Papieren zunächst weitgehend zum Erliegen kommen.
Die Spekulation ist zuende und wer die Papiere aus fundamentalen Gründen
kaufen möchte, lehnt sich zurück und wartet genüßlich ab: seine Zeit wird
kommen. Sollte JENOPTIK den Prozess gewinnen -wofür nicht wenig spricht-
werden die Papiere von den ausgeknockten Spekulanten massenweise auf
den Markt geschaufelt. Dann naht die Stunde der Abstauber...
gibt, bezüglich weiterer Begehren aber darauf hinweist, daß diese keine Aussicht
auf Erfolg haben werden, weil es ihnen an der Täuschung mangelt: sie haben im
Gegensatz zur Klägerin genau gewußt, daß ihr Anspruch höchst strittig ist."
Das könnte doch aber auch bedeuten, daß jeder der Beweisen kann, daß er Aktion vor bekannt werden, besessen hat seine Ansprüche einfordern kann.
Zum anderen gibt es noch folgenden Spruch:
" 7. Zivilsenat
Rechtliche Grundlage: §§ 304 Abs. 1; 305 Abs. 1, Abs. 3 S.3 AktG
Der Abfindungsanspruch des § 305 Abs. 1 AktG ist
verkehrsfähig. Er geht mit dem in der Aktie verbrieften Anteilsrecht auf den
Erwerber der Aktie über.
Soweit das beherrschende Unternehmen nach Beendigung eine Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags durch Veräußerung eigener Aktien für eine Vermengung
mit Aktien außenstehender Aktionäre sorgt, obliegt dem Unternehmen die
Beweislast dafür, dass die Aktien auf, die sich der geltend gemachte
Abfindungsanspruch stützt, nicht von einem gem. § 305 Abs. 1 AktG berechtigten
außerstehenden Aktionär herrühren.
§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahin
auszulegen, dass die Verzinsung des Abfindungsanspruchs in den Fällen, in denen
ein außenstehender Aktionär zunächst Ausgleichszahlungen i.S.d. § 304 AktG
erhalten hat, erst mit dem Ende des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
beginnt.“
http://www.thueringen.de/olg/urteil/showent.asp "
er Aktion vor bekannt werden, besessen hat seine Ansprüche einfordern kann.""
Käme es zu einem Urteil, das eine derartige Fallunterscheidung trifft,
dürften damit alle Aktionäre, die ihre Aktien ebenfalls seit damals halten,
betroffen und berechtigt sein.
Alle, die damals -oder gar noch früher- ihre Papiere gekauft haben, haben
mutmaßlich in anderer Kenntnislage gehandelt, als die später Kaufenden.
Über die anderen Urteilsaspekte -insbesondere die Problematik der Beweis-
lastumkehr- habe ich bereits weiter oben ausführlich geschrieben.