Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?


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Neuester Beitrag: 20.03.17 17:24
Eröffnet am:19.03.08 14:08von: fuzzi08Anzahl Beiträge:10.548
Neuester Beitrag:20.03.17 17:24von: RadelfanLeser gesamt:1.282.863
Forum:Börse Leser heute:5
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5306 Postings, 7428 Tage naivusAngebot

 
  
    #7201
13.04.09 20:24
Immer mit der Ruhe, das Endspiel wurde gerade erst angepfiffen! Time is on your side :-)  

159 Postings, 5772 Tage Grisu007@ Klondyke

 
  
    #7202
1
13.04.09 21:57

ganz meine Rede...ich habe in meinem Posting darauf hingewiesen, dass die HRE was wert sein muss, da sie ja systemrelevant ist....und ich bin auch stinksauer über das Angebot....es ist ziemlich unverfroren, das auch noch als "goodie" für die Aktionäre darzustellen, nachdem man den Kurs geradezu runtergeprügelt hat. 

Und ich stimme Dir absolut zu, dass ich als Aktionär einen Totalverlust aufgrund eines Bankrottes immer noch leichter ertragen kann als das, was jetzt abläuft! 

Und ich betone hier nochmals, dass ich nicht auf das Kaufangebot eingehen werde. Sollen Sie mich enteignen. Mein Verlust ist so hoch, da kommt es auch nicht mehr drauf an. Aber wie hier schon mehrfach von anderen Teilnehmern geschrieben worden ist, hat man als enteigneter Aktionär im Falle von Klagen zumindest noch eine Chance, dass da noch was nachkommt.

Ich verweise nochmals auf den Artikel in der FAZ, den ich hier gepostet habe (Enteignung aus Missgunst) in dem klar verfassungsrechtliche Bedenken geäussert worden sind. Ich hoffe ganz einfach auf die Grossaktionäre und deren Klagen!

Wir werden sehen, wie es weitergeht! Es ist nur gut, dass man über dieses Forum auch von anderen liest, die ebenfalls im gleichen Boot sitzen. An dieser Stelle Dank an alle, die schon manch interessante Überlegungen eingestellt haben! 

 

312 Postings, 5702 Tage ichbleibdrinmeiner Meinung nach

 
  
    #7203
1
13.04.09 22:17

ist es grundgesetzkonform, wenn der Staat eine Handlungsmehrheit (wie auch immer) durch Gesetze, etc. erwirkt.

Nicht durch das Grundgesetz abgedeckt ist aber, dass allein wegen eines besseren Kreditratings, eine Enteignung durchgezogen werden soll.

Karlsruhe lässt grüßen! Ich bleib drin !

 

2 Postings, 7686 Tage thobumal meine meinung

 
  
    #7204
10
14.04.09 01:00
hi,

ich möchte zu später stunde kurz meine persönl. meinung darlegen...
habe selbst 400 Stck. HRE aktien mit nem einstandskurs von ca 10 €.
für mich macht es keinen sinn das angebot vom peer anzunehmen.
ob nun 1,26 oder 1,39 macht in meinem falle ca. 52,00  €
ich habe in die hre investiert weil ich angenommen oder besser darauf spekuliert habe,
das ein DAX wert niemals  einen  spekulationsverlust von ca. 90% hinlegen kann...
und nimmer bei einer bilanz von 400 mrd euro
mir ging es nicht um zockerein, ehrlich nicht..wollte langfristig (mindest. 5 jahre) in einen
dax wert investieren..bin auch kein börsenneuling und habe ca 10 jahre positive und auch negative börsenerfahrung. aber was mir mit der HRE passiert ist übertrifft alles erlebte in 10 jahren börse..angefangen bei den medien über peer bis hin zum  "soffin" schon der der name gehört verhaftet...
klar zerfetzen sich die, die zur zeit nicht in HRE  investiert sind, die mäuler und wussten alles besser und haben alles vorhergesehen...ich beglückwünsche die hellseher, wahrsager  und wundere mich, das die nicht längst auf einer insel sitzen, "kostos" fortsetzungen verlegen lassen und sich aber gerade hier im HRE forum die langeweile vertreiben....ich bleibe dabei - auch wenn es nach durchhalteparolen klingt - ich habe nicht nur die hre im depot ...keine sorge, mein haus ist sicher und ich habe keine aktien auf kredit...aber ich schenke gern dem peer meine 400 HRE per zwangsenteignung...das mir sowa als "ossi" in der  bundesrepublikdeutschland passiert, ist mehr als traurig, nachdenklich und erinnert mich eher an meine vergangenheit in der deutschen demokratischen republik...klar wäre die hypo "ohne den deutschen steuerzahler längst pleite" ...natürlich, gibt es auch bald eine hypo-soli in form von 25% Mwst nach der Wahl...vielleicht denken einmal ein paar darüber nach...ich will weder bashen noch pushen, jeder sollte selbst wissen in welche werte er investiert und auch nur das investieren,  was er  bereit ist zu verlieren! ich habe 4000 € auf HRE gesetzt und werde jetzt für eine "systemrelevante bank",  "...die als normale bank längst pleite wäre..." fürstlich belohnt oder mit 1,21 enteignet...
wenn irgendjemand die bankverbindung vom peer zur hand hat, ich würde ihm gern aus spaß 1,39 überweisen..
meine aktien würde ich lieber der bösen heuschrecke  jcf übertragen, als mich vom peer enteigenen lassen..
armes deutschland
danke peer, danke angela ihr seid die besten!
gute nacht!
:-D  

11820 Postings, 7616 Tage fuzzi08thobu - irritierende BRD

 
  
    #7205
3
14.04.09 10:29
danke für diesen interessanten Beitrag, bei dem ich Dir in vielem beipflichte. Ins-
be-sondere bei dem. was Du über die ungebetenen "Ratschlägen" gelangweilter
Immer-schon-alles-Wissender schreibst. Die findet man allerdings querbeet im
Gemüsegarten der Börse. Ich würde sie schon fast vermissen, gäbe es sie nicht
mehr...;-)

Was Dein Verdikt zur "Zwangsenteignung" in der BRD anbelangt: ich kann verste-
hen, dass Du als Ossi (mit allem Respekt gemeint) irritiert bist, spielen sich die
Wessies doch gerne als die wahren Gralshüter von Recht und Moral auf. Aber in
diesem Fall hat alles -rein rechtlich gesehen- seine Ordnung:
Zwangsenteignung ist begrifflich insofern schon falsch, als jede Enteignung gegen
den Willen des Enteigneten erfolgt, also unter Zwang. Der Begriff "Enteignung"
reicht daher aus, um den Sachverhalt zu beschreiben, während der Begriff
"Zwangsenteignung" eine emphatische, verfälschende Überhöhung enthält. Bleibt
die Frage, ob Enteignung Unrecht ist. Wäre es so, handelte der Staat willkürlich
und unrecht. So ist es aber nicht. Das Grundgesetz selbst ist es nämlich, das die
Enteignung ausdrücklich billigt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Unter ande-
rem eine gesetzliche Grundlage (jüngst geschaffen) und höheres Interesse.
Letzteres im Fall HRE zu unterstellen ist allerdings haarig, da Flowers listigerweise
seine Kooperation angeboten und damit die Enteignung als für die Sanierung er-
forderliche Conditio sine qua non unterläuft. Aber auch hier droht kein unmittelba-
res Unrecht, da jegliche etwaige gegengeltendes Recht verstoßende Entscheidung
des Bundes angefochten werden kann. Und das wiederum ist ein Wesenszug des
Rechtsstaats.  

978 Postings, 5841 Tage Rookie72Ok, das Handelsblatt....

 
  
    #7206
1
14.04.09 13:34
...geht erneut davon aus, das Hedgefonds ihre Finger massiv im Spiel haben und nur noch 10% der HRE-Anteile in "Kleinaktionärshänden" befinden.

Dann stellt sich doch die Frage, arbeiten die Hedgefonds für den BUND??? Würde das Sinn machen (ich denke nicht)??? Wenn die Fonds eigene Interessen verfolgen, dann kann der BUND zum jetzigen Zeitpunkt nie und nimmer eine Mehrheit erzielen, selbst wenn er die 10% der Kleinanleger bekäme, bzw. 9,99999%, weil meine Anteile bekommt er ja nicht ;).
Das heißt, das wir uns, sofern das alles zutreffen sollte, auf einen interessanten "Waffengang" spätestens zur HV gefasst machen dürfen.
Wenn die Fonds dem Bund "feindlich" gesonnen sind und sie trotzdem die HRE kaufen, dann haben deren Rechtsabteilungen sicher schon ein "wasserfeste" Strategie erarbeitet, so daß sie einem Rechtsstreit mit dem Bund gelassen entgegen sehen können. Man darf gespannt sein ;).

Guckst Du hier:

"...Im Umfeld der HRE wurde die überraschende Aufstockung der Übernahmeofferte des Bundes begrüßt. "Es ist geschickt, eine kleine Prämie draufzulegen." Kleinanlegern könne die Entscheidung so leichter fallen, sich von der Aktie zu trennen. Denn mehr Geld werde es für die Aktien sicher nicht geben. Die Wahrscheinlichkeit sei gestiegen, dass sich der Bund vor der geplanten Hauptversammlung die Mehrheit sichern könne. Allerdings halten Kleinanleger höchstens noch zehn Prozent der HRE-Aktien, die größten Investoren sind spekulative Hedge-Fonds."

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...nicht-geschlagen;2237847;2  

234 Postings, 7404 Tage Kralle# 7205 fuzzi - irritierende BRD

 
  
    #7207
14.04.09 15:24
Deine Kritik an thobu ist durchaus ungerechtfertigt, und thobu hat hier als "aussenstehender" Ossi einen objektiveren Standpunkt als "systeminterne" Wessis. Letztere sind naemlich unfaehig, ihren "Rechtsstaat" mal von aussen zu betrachten.

"Aber in diesem Fall hat alles -rein rechtlich gesehen- seine Ordnung"
Das besagt rein gar nichts. In der DDR wurde auch nur geltendes Recht angewandt.
"Das Grundgesetz selbst ist es nämlich, das die Enteignung ausdrücklich billigt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem eine gesetzliche Grundlage (jüngst geschaffen) und höheres Interesse"
Da haben wir es doch. Schnell mal ein neues Gesetz schaffen, und nun ist alles wieder im Lot. Wenn das Vorhaben nicht "rechtens" ist, kann es doch schnell "rechtens" gemacht werden. Wozu haben wir denn unsere Gesetzgeber?
"Aber auch hier droht kein unmittelbares Unrecht, da jegliche etwaige gegengeltendes Recht verstoßende Entscheidung des Bundes angefochten werden kann. Und das wiederum ist ein Wesenszug des
Rechtsstaats."
Du wirst lachen, aber das konnte man in der DDR auch. Nur ist dieses "Recht", sich gerichtlich mit der Staatsmacht anzulegen, eine Farce, hier wie da wie ueberall. Statt der Willkuer von Parteifunktionaeren gilt in BRD-Gerichten nur das Recht des staerkeren Geldbeutels, das ist der einzige Unterschied. Und ein thobu mit seinen 4000 Euro wird wohl kaum die Einladung zu einem finanziell ruinoesen jahrelangen Marathonlauf durch zig Instanzen annehmen, die ihm eine grinsende Anwaltszunft entgegenstrecken wird. Lieber tritt er freiwillig von seinem "Recht" zurueck, womit auch der Zweck des ganzen Systems erfuellt waere.

Nur meine persoenliche Meinung,
Gruss, Kralle  

978 Postings, 5841 Tage Rookie72@Kralle

 
  
    #7208
14.04.09 15:42
Hmmmm, ich sehe keine Kritik von fuzzi an thobu, sondern eher, das fuzzi die rechtlichen Grundlagen noch einmal dargestellt hat.
Einen Rechtsstreit werden wir, die Kleinaktionäre, eh nicht führen. Das werden dann schon für uns die "Grossen" wie Flowers und andere Hedgefonds durchführen, sofern es denn überhaupt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen wird.  

11820 Postings, 7616 Tage fuzzi08Kralle

 
  
    #7209
14.04.09 15:48
Wie Du darauf kommst, ich kritisiere thobu, erschließt sich mir nicht. Ich habe ihn
im Gegenteil für seinen Beitrag gelobt. Bei meinen Bemerkungen zur Enteignung
ging es mir ausschließlich darum, darzulegen, dass es a) Enteignung ohne Zwang
nicht gibt, Enteignung per se ohnehin Zwang ist und b) dass Enteignung in der BRD
vom Grundgesetz gedeckt und daher verfassungsmäßig ist - sofern die Verfahrens-
regeln eingehalten werden. Werden sie das nicht, kann auf Einhaltung geklagt wer-
den.
Diese Feststellungen sind unwiderlegbar und haben daher mit Kritik an irgendjemand
rein gar nichts zu tun.
Was man in der DDR tun konnte und was nicht und ob ich darüber lache (ganz gewiss
nicht), das alles interessiert an dieser Stelle nicht. Und was Deine Bemerkungen zum
Recht in der BRD als "Recht des stärkeren Geldbeutels" anbelangt, ist außerjhalb je-
glicher Diskussion. Du tätest gut daran, bei solchen Themen auf Prolo-Argumente zu
verzichten.  

234 Postings, 7404 Tage KralleProlo-Argumente

 
  
    #7210
14.04.09 16:10
Es ist einfach die Realitaet, dass weniger betuchte Buerger, und dazu gehoeren hier in diesem Kontext auch Kleinunternehmer, oft selbst bei eindeutiger Rechtslage auf Klagen gegen Konzerne oder den Staat verzichten, weil ihnen das finanzielle Prozessrisiko einfach zu gross ist. Ganz zu schweigen von den Faellen, in denen die Rechtslage noch eine andere Interpretation zulassen KOENNTE, selbst wenn diese an den Haaren herbeigezogen ist. Dagegen klagen Konzerne mit ihren Profi-Rechtsabteilungen und der Staat IMMER, eben weil sie den finanziell laengeren Arm haben, und zwar nicht nur, wenn die Rechtslage eindeutig zu ihren Gunsten ist, sondern auch dann, wenn sie nur eine CHANCE auf Erfolg besitzen. Hier besteht also eine gravierende Asymmetrie, nicht auf dem Papier (im Rechtsstaat sind natuerlich alle gleich), sondern FAKTISCH. Es ist aber nun mal das Faktische, worauf es ankommt, und nicht das Papier. Insofern haben Hinweise auf "Rechte" vor Gericht, fuer mich zumindest, einen bitteren Beigeschmack.

Gruss, Kralle  

11820 Postings, 7616 Tage fuzzi08Kralle, ich wüsste nicht

 
  
    #7211
14.04.09 16:36
was das alles mit der Frage zu tun hat, ob Enteignung in der BRD rechtsstaatlich
ist. Was Du ansprichst, ist ein Phänomen, das man überall auf der Welt antrifft.
Das Geld hat überall auf der Welt den längeren Atem. Nach meiner Erfahrung
gibt es -unbenommen aller sonstigen Kritik- kaum einen Staat in der Welt, wo der
kleine Mann vor Gericht mehr Chancen hat, als in Deutschland. In Deutschland
gibt es übrigens rund acht Mal so viele Richter, wie z.B. in GB...  

234 Postings, 7404 Tage KralleHRE

 
  
    #7212
14.04.09 16:59
In unserem Falle der HRE hat die faktische Lage bezueglich des wahrscheinlichen Ausgangs gerichtlicher Auseinandersetzungen durchaus einen ganz realen Einfluss. Ich zum Beispiel habe den Fall von 12 auf 3 Euro mitgemacht, also reales Geld verloren. Dieses Geld haben andere gewonnen, und zwar meiner Meinung nach durch waschechten Betrug, indem sie Fakten bezueglich der Lage der HRE verschleiert und verschwiegen, ja eigentlich sogar verursacht haben, und dabei Millionen aus der Firmenkasse einstreichen. Der Staat, genau gesagt die zustaendigen Aufsichtsorgane, haben daran ihren nicht unbetraechtlichen Anteil an Verantwortung gehabt. Mir ist also Unrecht widerfahren, und zwar im Sinne von Ungerechtigkeit. Im Sinne des "Rechtsstaats" mag dies trotzdem "Recht" sein, oder auch nicht, aber darauf kommt es letzten Endes auch gar nicht an. Auf dem "Rechtsweg" habe ich naemlich keinerlei Chance auf Erfolg, und zwar einfach deshalb, weil der Geldbeutel meiner Gegner ungleich dicker ist als meiner. Selbst wenn ich am Ende des "Rechtsweges" formal Erfolg haette, waere der Verlust, den ich an Geld, Zeit und Nerven noch einmal zusaetzlich erleiden wuerde, ungleich groesser, als die Entschaedigung. Das "Recht", von dem Du sprichst, Fuzzi, existiert fuer mich also faktisch NICHT. Daraus habe ich eine durchaus reale Konsequenz gezogen, und meine Anteile verkauft.

Gruss, Kralle  

978 Postings, 5841 Tage Rookie72Ich weiß...

 
  
    #7213
1
14.04.09 17:19
...das gehört eigentlich nicht hier in das Forum, aber kann mir vielleicht doch jemand von Euch erklären, wie eine Citi, an der der Staat mit 70% beteiligt ist, eine Performance von 400% seit März 09 hinlegen kann?? Und die Tendenz ist ja weiter steigend, alleine heute ein Plus von knapp 50%.

Einfach irre! Hätte ich blos darin investiert...  

11820 Postings, 7616 Tage fuzzi08Kralle - auch ich

 
  
    #7214
1
14.04.09 17:20
habe Geld verloren. Das Letzte aber was ich nun täte, wäre zu jammern und mich
über erlittenes "Unrecht" zu beklagen. Jeder ist für die Folgen seines Tuns selbst
verantwortlich. Was ist schon Recht und was Unrecht an der Börse? Wer das nicht
erdulden kann, soll die Finger davon lassen.
Wenn Du meinst, Dir sei Unrecht widerfahren, dann klage eben. Wenn Du das nicht
willst oder kannst, aus welchem Grund auch immer, lass es eben; aber schließe nicht
von Dir auf andere oder gar das System.  

978 Postings, 5841 Tage Rookie72Bildlich gesprochen....

 
  
    #7215
14.04.09 17:29
...Alle Kinder spielen im Garten und bei Sonnenschein, herzhaftes Lachen klingt von überall her, denn die Versetzung ist geschafft...nur ein Junge steht im dunklen Klassenzimmer mit der Eselsmütze in der Ecke und wird ignoriert....für welches Institut könnte der Junge symbolisch stehen, was meint Ihr?? ;)

Guckst Du hier:

" Immobilienaktien wieder en vogue
An einem solchen Tag sind auch Immobilientitel wieder in Mode. Die Gagfah-Aktie notiert mit Abstand an der MDax-Spitze. Händler verwiesen ausschließlich auf charttechnische Gründe. "Die Aktie hat bereits am Donnerstag die erste Hürde bei 4,00 Euro überwunden, jetzt wurde auch noch die Marke von 4,50 Euro geknackt", sagte ein Beobachter. Im SDax laufen Immobilienwerte ebenfalls hervorragend – seien es Colonia, Patrizia, Vivacon oder DIC."

Quelle: ARD  

5306 Postings, 7428 Tage naivusHier wird eindeutig zu viel von Klagen geredet

 
  
    #7216
14.04.09 19:24

 

Keiner weiß ob und wie man sich eventuell doch mit Flowers geeinigt hat! Keiner kann sagen ob es zu einer Enteignung kommen wird, und keiner kann sagen wie hoch ein Enteignungskurs/Preis sein wird!!!

Fakt bleibt, es wurden seit Verlauten der 1,39€ etwa 24 mio Aktien gehandelt. Das entspricht etwas mehr als 10%. Dies ist für eine Mehrheit bei einer HV eindeutig zu wenig, egal wer gerade kauft.

Und warum wird so lange geprüft, und vor allem was??? Das Ergänzungsgesetz ist schon lange raus!!!

Meiner Meinung nach wird hier nur einem Käufer Zeit gegeben über die Börse zu einem festen Kurs einzusammeln. Bleibt die Frage "Warum" :-)

 

 

Also so wie ich das sehe geht das Spiel noch in die Verlängerung ohne eine eventuelle Klage eines Aktionärs.

Dazu passen auch die Meldungen von 1,26€ als Enteignungskurs (obwohl das nirgends im Gesetz steht) und das Drängen so schnell wie möglich zu 1,39€ zu verkaufen. Wer will kann das tun, das sollte jeder selber entscheiden. Ich lasse mir da aber noch Zeit

 Ob der Kurs jetzt fällt oder nicht, die 1,39€ bleiben ja anscheinend als Übernahmeangebot noch eine Weile bestehen.

 

(4) Sind Enteignungsgegenstände zum Handel an einer inländischen Börse

zugelassen, so gilt für die Ermittlung des Verkehrswertes Folgendes:

1. Der Verkehrswert bemisst sich in der Regel nach dem gewichteten

durchschnittlichen inländischen Börsenpreis des Enteignungsgegenstandes

während der letzten zwei Wochen vor dem Tag der Eröffnungsentscheidung, es

sei denn, dass der Durchschnittspreis innerhalb der letzten drei Tage vor der

Eröffnungsentscheidung niedriger ist; in dem zuletzt genannten Fall ist dieser

niedrigere Börsenpreis zugrunde zu legen. Der gewichtete durchschnittliche

inländische Börsenpreis ist der nach Umsätzen gewichtete Durchschnittspreis

der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach

§ 9 des Wertpapierhandelsgesetzes als börslich gemeldeten Geschäfte. Die

Bundesanstalt übermittelt der Enteignungsbehörde den Durchschnittspreis

unverzüglich nach der Eröffnungsentscheidung.

2. Ist die Absicht einer Enteignung vor dem Tag der Eröffnungsentscheidung

bekannt geworden und können nachfolgende Auswirkungen auf den Börsenpreis

des Enteignungsgegenstandes nicht ausgeschlossen werden, so tritt an die

Stelle des Tages der Eröffnungsentscheidung der Tag, an dem die Absicht der

Entscheidung bekannt geworden ist. Dieser ist in der Rechtsverordnung nach

§ 2 Absatz 1 zu benennen.

3. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass ein nach Absatz 3 Satz 2 ermittelter

Verkehrswert des Enteignungsgegenstandes von dem nach Maßgabe des

Börsenpreises ermittelten Wert erheblich abweichen würde, ist eine

Unternehmensbewertung nach Absatz 3 Satz 2 durchzuführen. Ergibt sich

hieraus ein Wert des Enteignungsgegenstandes, der von dem nach Maßgabe

der Börsenpreises ermittelten Wert erheblich abweicht, soll dieser Wert der

Ermittlung des Verkehrswertes nach Absatz 3 Satz 1 zugrunde gelegt werden.

 

5306 Postings, 7428 Tage naivusErgänzung

 
  
    #7217
14.04.09 19:30
Zuerst wurden fast 18 mio gehandelt, heute knapp 7 mio, sozusagen etwas mehr wie ein Drittel. Damit dürften nicht mehr viele Kleinanleger Aktien halten.

Dann sind wir mal gespannt der Dinge die da kommen!  

2 Postings, 7686 Tage thobuHRE

 
  
    #7218
2
15.04.09 00:05
hi,

danke für euer feedback und meinungen zu meinem beitrag...

ich möchte allerdings nicht stehen lassen, das ich nur im entferntesten "rumjammere"...
wie ich bereits gesagt habe, soll jederman "nur das investieren, was er bereit ist zu verlieren".
allerdings sind die aktionen von peer, angela & Co  sowas von extrem DDR-like...
das hatte ich so ähnlich schon einmal in diesem system erlebt und sage das auch wiederholt als
ossie und "nach der wende" studierter bwl-er...pauf!
ich werde niemals meinen einsatz zurückerhalten, das ist mir nat. bewusst...
mein investment in die "systemrelevanteste bank deutschlands", die als gewöhnliche bank
"eh  schon pleite" wäre, war ein spannendes stück börsengeschichte.und hat mir viel gezeigt über
gesteuerte medien, fingierte berichte und zähnefletschenden ministern, politikern.
dann lass ich mich doch lieber enteignen und schliesse mich eventuell, später folgenden klagen an.
auch schliesse ich  mich "rickberlin" seiner meinung an, das die HRE das bauerbankenopfer von  deutschland ist.
und peer und angela sind nat. ganz uneigenützig auf der jagd nach der gunst der wählenstimmen - wir haben bundestagswahl, man will die grösstmögliche schnittmenge der wähler...man kann es nun mal keinen
nicht investierten menschen erklären...und ich vermute mal ganz stark, das die grösstmögliche wählergunst NICHT an der börse investiert...
-wäre, hätte und wenn-
hätten wir rein "spekulativ" erst in 2-3 jahren bundestags-wahl, dann wäre das angebot m.M. bedeutend höher ausgefallen.
wenn die supertoll recherchierten handelsblatt berichte stimmen, warum sollen hedge-fonds nen haufen schotter in die angebliche marodeste german bank pumpen, wenn sie dabei riskieren enteignet und zum min.preis abgefunden zu werden?
wäre es eigentlich nicht dem trichet sein job "geld zu vernichten" um der inflation entgegenzuwirken, als das "die heuschrecken in HRE" einsteigen?
ok das wars von meiner seite...allen viel glück bei euren investments...bin mit der DBK seit heute(!) mit 19€ pro aktie im plus...also die aktuellen verluste mit HRE halten sich in grenzen :-D
gute nacht  

978 Postings, 5841 Tage Rookie72Wenn...

 
  
    #7219
1
15.04.09 07:45
...wie schon geschrieben, die Informationen des Handelblattes nur annähernd stimmen sollten (wobei ich das stark bezweifle, denn wenn Hedgefonds so massiv zugekauft hätten müsste das doch irgendwo angezeigt werden, oder?) dann werden sie dem Bund die Ohren noch gehörig langziehen.
Diese Hedgefonds sind doch die "wahren" Heuschrecken und die würden sich nicht auf so ein Spiel einlassen, wenn sie keine Aussicht auf Erfolg hätten.
So schrecklich das auch ist, aber diese "Sorte" von Aktionären steht als "last line of defense" zwischen uns und dem Irrsinn der Politik.
Wobei auch das noch mit Vorsicht zu genießen wäre....

Egal, es gibt so viele "wenn" und "aber" und "hätte" und "könnte" und es ist schon das ganze "Für" und "Wider" hier bis zur Foliendicke durchgekaut worden...jetzt zählen nur noch Fakten und das wird sich noch a bissl hinziehen ;)  

125 Postings, 6054 Tage qualle99meldepflicht

 
  
    #7220
1
15.04.09 10:18

meines wissens muß der besitz an aktien erst ab einem bestimmten prozentsatz des ausgegebenen aktienvolumens veröffentlicht werden! ich denke es sind so um die 3%! flowers und befreundete hedgefonds werden doch sicher so clever sein wenn die angaben des handelsblattes stimmt und nur soweit aktien im jeweiligem fond aufgekauft zu haben das ihr besitz nicht veröffentlicht werden muß! also kann es durchaus sein das flowers und co über mehrere fonds verstreut in der summe massiv aktien eingesammelt haben! bitte korriegirt mich wenn ich da falsch liege? 

 

13 Postings, 6456 Tage spiessKlage ??

 
  
    #7221
1
15.04.09 11:44
Hier ein Auszug aus "Der Börsenreport" 04/09 Bernecker verlag
 
Wer ist an einer Klage interessiert ?
Wie sollten wir uns organisieren ?
 
Der Börsenreport Seite 5
"Durch Schaden wird man klug! Hoffentlich klug genug, um sich auch zu
wehren. Und verlorenes Geld wettzumachen. Zumindest im Fall HYPO
REAL ESTATE HOLDING: Nicht nur aus rechtlicher Sicht weist die Aktie HRE
Ähnlichkeiten zum Desaster bei der IKB auf. Da Sie den Verlauf der Krise der
HRE aus den Medien kennen, soll er hier nicht wiederholt werden. Doch ist
es uns wichtig, Ihnen an dieser Stelle die rechtliche Prüfung der
Schadensersatzansprüche einmal näher zu bringen. Denn vielleicht sind
auch Sie unter den Geschädigten und erfahren nun mehr über Ihre Rechte!
Bei der Prüfung ist vor allem die öffentliche Kommunikation der HRE von Bedeutung.
Denn ein Verstoß gegen interne Pflichten (Erstellung und Einhaltung von angemessenen
Risikomanagementsystemen) und damit eine Haftung der Organe, ist
nicht erkennbar. Doch bei der öffentlichen Kommunikation der HRE kommen Zweifel
auf:
Noch lange Zeit nach der Eskalation der Finanzkrise hat die HRE öffentlich bekundet,
die Krise habe keine Auswirkungen auf das Unternehmen. Oder wenn, dann
doch nur ganz geringe. Aufgrund dieser Meldung könnten Aktionäre gegebenenfalls
einen Schadensersatzanspruch haben. Und zwar allein aufgrund der Tatsache,
wie und wann die HRE diese Betroffenheit beganntgegeben hat.
Zunächst könnte ein Anspruch nach § 37b WpHG bestehen. Wenn also eine Emittentin
von Aktien es unterlassen hat, eine Insiderinformation, die sie unmittelbar betrifft, unverzüglich
zu veröffentlichen, gewährt § 37b WpHG in zwei Fällen einen Schadensersatzanspruch:
Erstens, wenn der Aktionär die Aktien nach der unterlassenen Ad hoc-Meldung
erworben hat und bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Aktien ist,
 
 
zweitens, wenn der Aktionär die Aktien vor dem Entstehen der Insiderinformationen erworben
und nach der Unterlassung veräußert hat.
Natürlich ist nicht jede Unternehmensmeldung haftungsbegründend - lediglich
Insiderinformationen. Deren Definition befindet sich in § 13 I WpHG. Sie ist „eine
konkrete Information über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen
oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst
beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den
Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen. Eine solche
Eignung ist gegeben, wenn ein verständiger Anleger die Information bei seiner Anlageentscheidung
berücksichtigen würde“.
Die Frage, ob HRE aufgrund der Finanzkrise Abschreibungen drohen, die das Unternehmensergebnis
beeinflussen, war eine unternehmensinterne Info. Denn sie war nicht
aufgrund öffentlicher bekannter Umstände zu beantworten. Das bedeutet, dass es sich um
nicht öffentliche Umstände handelte. Und sie betreffen die HRE selbst und sind aufgrund
ihrer Bedeutung für das Unternehmensergebnis sogar für die Existenz der Emittentin geeignet,
den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen. Eine Insiderinformation war also gegeben.
Und nach § 15 WpHG war die HRE auch verpflichtet, jene zu veröffentlichen. Der früheste
Zeitpunkt für die Veröffentlichung war die positive Kenntnis (oder die grob
fahrlässige Unkenntnis) der HRE, dass das Unternehmen von der Finanzkrise erheblich betroffen
ist. Ab diesem Zeitpunkt bestand also die Pflicht zur Veröffentlichung dieser Information.
Fraglich ist nur, wieviel Zeit dann gegeben ist, um der nötigen „Unverzüglichkeit“
zu gereichen. Hier wird auf die Definition in § 119 BGB zurückgegriffen, die besagt, dass es
ohne schuldhaftes Zögern erfolgen muss. Schaut man sich die Ad hoc-Meldungen der HRE
an (etwa unter www.unternehmensregister.de), hat die HRE eine Vielzahl von Ad hoc-Meldungen
herausgegeben. Eine solche, in der von Schwierigkeiten die Rede war, erfolgte
aber erst am 15. Januar 2008. Doch die Wortwahl ließ nicht auf eine substanzielle Schieflage
der HRE schließen. Damit ist ein Anspruch aus § 37b WpHG grundsätzlich gegeben.
Zu beachten ist aber noch die Verjährungsfrist. Die Durchsetzung des Anspruchs ist in jedem
Fall nach drei Jahren - gerechnet ab Unterlassung - ausgeschlossen. Da die Probleme
der HRE frühestens 2007 begannen, ist eine Verjährung hier nicht eingetreten. Doch kann
die Verjährung auch schon nach einem Jahr eintreten, wenn der Aktionär Kenntnis erlangt
hat, dass eine Ad hoc-Mitteilung unterlassen wurde. Das wäre ab dem 15. Januar 2008.
Damit sind Ansprüche mit Ablauf des 15. Januar 2008 verjährt, sofern nicht bereits ein Klage-
oder Mahnverfahren eingeleitet wurde.
Es könnte auch ein Anspruch aus § 37c WpHG gegeben sein. Anders als bei § 37b WpHG
kommt dieser Anspruch auch in Betracht, wenn es eine rechtzeitige Ad hoc-Meldung gab,
diese jedoch unwahr ist. Unwahr ist eine solche Meldung dann, wenn sie inhaltlich unrichtig
oder unvollständig ist. Für die Meldung vom 15. Januar 2008 drängt sich dieser Eindruck
geradezu auf. Einen Anspruch im Sinne des § 37c WpHG könnten somit zumindest die Aktionäre
haben, die im Vertrauen auf die Meldung vom 15. Januar 2008 zu reduzierten Kursen
kauften und erst durch spätere Ad hoc-Meldungen erkennen konnten, dass die Risiken
dieses Investments weitaus höher sind. Dabei ist aber auch die kurze Verjährung von einem
Jahr zu beachten, ab Bekanntwerden der wahren Ausmaße der HRE-Krise.
Aber auch aus § 826 BGB könnte ein Anspruch vorliegen: Denn die Rechtsprechung hat
eine Haftung ihrer Organe, also insbesondere des Vorstandes, für fehlerhafte
Kapitalmarktinformationen anerkannt. Allerdings hat der BGH in Entscheidungen zu
INFOMATEC, EM.TV und COMROAD klargestellt, dass es keine Beweiserleichterung für
die Aktionäre gibt. Ergo: Die Ansprüche sind kaum durchsetzbar! Ein Anspruch aus § 823 II
in Verbindung mit dem WpHG scheidet aus, da das WpHG nach Ansicht der Rechtsprechung
keinen Schutzgesetzcharakter hat.
Fazit: Ansprüche aus der unterlassenen Ad hoc-Meldung nach § 37b WpHG sind wohl mit
dem 15. Januar 2009 verjährt. Doch es wirft sich die Frage auf, ob die Ad hoc-Meldung
vom 15. Januar 2008 unwahr, weil unvollständig, war. Dann nämlich könnten Ansprüche
der Anleger gegen HRE gegeben sein, die nach dem 15. Januar 2008 Aktien erworben
haben und diese am 4. Oktober 2008 (Ad hoc-Meldung über Liquiditätsprobleme) noch
besaßen. Hier ist allerdings genau zu prüfen, ob die weitere Entwicklung des MarktumDer
Börsenreport Seite 6
feldes erst nach dem 15. Januar 2008 zu dieser dramatischen Verschärfung der Situation
beigetragen hat, so dass das Unternehmen Anfang 2008 noch in die Vollständigkeit und

Richtigkeit der Ad hoc-Meldung vertrauen konnte! "

 

234 Postings, 7404 Tage Kralle@fuzzi, @thobu

 
  
    #7222
1
15.04.09 15:24
Ich kann mich hier nur thobu anschliessen, fuzzi. Ich jammere keineswegs, im Gegenteil, als ich HRE gekauft habe, war ich mir durchaus bewusst, dass ich ein Risiko eingehe. Aber das Ausmass des Betrugs und die Dreistigkeit, mit der die sog. Leistungstraeger hier vorgegangen sind, hat mich doch etwas ueberrascht. Ich kann mich noch sehr genau an das Wochenende erinnern, als diese tolle Neuigkeit mit den 50 Mrd. Finanzierungsbedarf (mittlerweile 100 Mrd.) publik wurde. D.h., eine Neuigkeit war es ja nur fuer die dummen Kleinanleger, vielleicht sogar fuer Flowers, der hier geschickt aufs Kreuz gelegt wurde, nicht aber fuer Funke und Steinbrueck.
"Wenn Du meinst, Dir sei Unrecht widerfahren, dann klage eben"
Das ist es ja, was ich sagen will: man kann NICHT klagen (falls man einen gesunden Menschenverstand besitzt und nicht masochistisch veranlagt ist). Dieses "Recht" ist nur VIRTUELL, real hat dieses Recht nur der Besitzer des dicken Geldbeutels, und er nutzt es auch wo er nur kann. Dazu ist es schliesslich da.
Im Uebrigen haben sich an der Boerse noch duemmere gefunden als ich. Ich habe eine aufgestockte Position in den letzten Spike hinein verkauft, und unter dem Strich hat mir die HRE sogar noch ein kleines Plus gebracht. Aber normalerweise ist diese Zockerei nicht mein Stil.

Gruss, Kralle  

11820 Postings, 7616 Tage fuzzi08Kralle - Klagkosten

 
  
    #7223
15.04.09 16:53
Wenn Du im Recht bist, spielen die Klagkosten keine Rolle: Du bekommst sie wieder.
Davon abgesehen findest Du leicht einen Anwalt, der gegen Erfolgsbeteiligung für
Dich klagt - natürlich nur, wenn Deine Chancen so gut sind, wie Du gerne wahrha-
ben möchtest.
Im Übrigen wird es reichen, wenn Du fristwahrende Rechtsmittel einlegst; das Kla-
gen werden schon andere besorgen.  

978 Postings, 5841 Tage Rookie72@ fuzzi08 fristwahrende Rechtsmittel

 
  
    #7224
15.04.09 18:13
Was genau beinhaltet das fuzzi, denn davor habe ich Bammel, das ich irgendeine Frist nicht einhalte und dann dadurch meinen Rechtsanspruch einbüße.
Vielen Dank im voraus ;).  

11820 Postings, 7616 Tage fuzzi08Rookie & Alle: Klagen gegen HRE & Fristwahrung

 
  
    #7225
15.04.09 18:52
Damit solltest Du ein Anwaltsbüro beauftragen. Und zwar eines, das sich auf die
Materie spezialisiert hat und sich in den speziellen Fristen auskennt. Inzwischen
gibt es eine ganze Reihe solcher Kanzleien.
Diese Kanzlei z.B. ist bereits in Sachen Klage vs HRE tätig:
http://www.rotter-rechtsanwälte.de/...786&template=DE_PA_Main_Tpl

P.S.:
Wenn der Bund übernimmt, muss der natürlich im Falle des Unterliegens die Zeche
zahlen. Oder besser gesagt: der Steuerzahler. Deshalb wird Steinbrück wohl noch
einen Schnaps drauftun. Helfen wird es ihm allerdings nicht viel. Geklagt wird so
oder so.  

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