Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 29 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.259 |
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"Xetra- Parketthandel" ????????????????
Was denn jetzt?
"Lidl und Schwarz" ??????????????
Nimm bitte keine Drogen mehr.
Die heißen Lang&Schwarz
und Parketthandel gibts im Xetra nicht, das ist ein elektronisches Handelssystem.
nur soviel, hab aber schon lang nicht mehr so gelacht.
wo sie am günstigsten sind.Solltes Du über L.&Sch.handeln ist es O.K.
Der Kurs bei L.&Sch. stand heute Morgen auf € 4.38, aber da hast Du noch
geheiert,dass war um 10Uhr.Nun sollten wir es dabei belassen , sonst wird
es lächerlich.
auf Zeit zu spielen, um gegebenenfalls einigen Anbietern das Wasser abzugraben,
es dürfte ja schwierig werden in eine entsprechende Gewinnsituation zu kommen,
wenn man noch z.B. für 4 Jahre vom Markt ferngehalten wird. Hier kommt es dann
wohl darauf an, wer den längeren Atem hat.
Ich fände eine Fusion von Anbietern gut (wie z.B. zur Zeit bei bwin). Auf Dauer würden dann die MP´s in jedem Fall den kürzeren ziehn.
Hat jemand eine eventuelle Übernahme von Fluxx durch einen Konkurrenten auf dem Schirm?
um über das Wetten,-und Lottospielen im Internet, sich abzustimmen.
Die Kommission wurde eigends dafür gegründet um mit der EU weitere
Schritte und Vorgehendsweisen zu besprechen.
forsale
Werner Langen (EVP-ED/CDU): Kommission muss in der Frage staatlicher Wettmonopole endlich Stellung beziehen
Als "erstaunlich" hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, öffentliche Äußerungen aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei im Hinblick auf ein befristetes Monopol für staatliche Wettanbieter bezeichnet. Dort war verlautet, man "rechne mit keinerlei nennenswerten Schwierigkeiten mehr aus Brüssel" bei der Einrichtung eines auf mindestens vier Jahre befristeten Monopols der Länder bei den Sportwetten. Langen forderte die EU-Kommission, insbesondere in Person von EU-Binnenmarktskommissar McCreevy, auf, zu diesen Aussagen umgehend Stellung zu nehmen.
"Tatsache ist, dass die Kommission einen Kommentar zu diesen Äußerungen bisher ausdrücklich verweigert hat. Bis zum Beweis des Gegenteils ist deshalb von einer persönlichen Meinungsäußerung des Staatskanzleichefs in dieser Angelegenheit auszugehen, der damit offensichtlich seiner Hoffnung auf weitere vier Jahre staatliche Sportwetten ohne private Konkurrenz Ausdruck geben wollte", erklärte Langen heute in einer ersten Reaktion in Straßburg.
Der Gruppenvorsitzende stellte klar, dass die Fortsetzung der Wettmonopole der Länder nicht nur gegen die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen geltendes EU-Recht einschließlich des Binnenmarktartikels verstoßen würde, sondern auch ein glatter politischer Systembruch wäre. "Herr McCreevy, der sich bei anderen Gelegenheiten wie im Namensstreit um die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland gerne als Gralshüter des Wettbewerbs im Binnenmarkt versteht, ist jetzt dringend aufgefordert, sich in der ordnungspolitischen Grundsatzfrage der Wettmonopole aus der Deckung zu begeben und eine klare Position zu beziehen", betonte Langen weiter.
Auch das Argument der Länder, man brauche jetzt erst einmal Zeit, um ein "vernünftiges Zulassungssystem" für private Wettanbieter zu organisieren, könne nicht als Argument für die Fortsetzung des Monopols herhalten. "Die Länder haben gerade erst einen neuen Lottostaatsvertrag ausgehandelt. Dieser ist sicher
nicht vom Himmel gefallen. Es war also genug Zeit, sich gleichfalls um das
Lizenzierungssystem Gedanken zu machen. Die Kommission bleibt also auch deshalb aufgefordert, hier eine inhaltliche Hilfestellung zu geben", so Langen abschließend.
Artikel vom 15.03.07
Pressemitteilung der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament
und die Nerven behalten haben.
„Diese ‚detailed opinion’ der EU-Kommission ist die rote Karte für den Monopolentwurf. Unsere vorangegangene Kritik an einer Monopolisierungsstruktur mit Internetsperre hat sich durch diese Entscheidung der Kommission bestätigt; das Abstimmungsverhalten des Ministerpräsidenten am 13. Dezember 2006 war richtig“.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp:
„Die mit der Grundsatzüberprüfung angeordnete zeitliche Ratifizierungssperre für den Monopolentwurf muss genutzt werden, um eine EUkonforme Lösung zu entwickeln. Unser Vorschlag hierzu liegt seit Anfang März 2007 auf dem Tisch. Das Monopol hat keine Zukunft“.
PRESSESPRECHER
Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: info@cdu.ltsh.de
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Brüssel unterzieht Glücksspielstaatsvertrag einer grundsätzlichen Überprüfung
Deutscher Lottoverband fordert duales Staatsvertragssystem
Hamburg, 22. März 2007. Die EU-Kommission hat heute ihre erheblichen Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertragsentwurf als so genannte „detailed opinion“ in einer schriftlichen Stellungnahme zusammengefasst. Die ablehnende Stellungnahme führt dazu, dass der Staatsvertrag nicht wie geplant ratifiziert werden kann, sondern die Länder sich über eine europarechtskonforme Lösung mit der Kommission abstimmen müssen.
„Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme den Staatsvertrag faktisch gekippt“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. „Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde.“ Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
„Wir alle sollten die heutige Nachricht aus Brüssel nutzen und so schnell wie möglich eine europarechts- und verfassungskonforme Lösung erarbeiten, wir stehen für konstruktive Gespräche zur Verfügung“, so Norman Faber.
Auf dem europäischen Parkett ist der Ausgang die „detailed opinion“ nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Placanica vom 6. März bereits die zweite Absage an den Staatsvertrag. Mehrere Bundesländer – darunter Hamburg, Niedersachsen und Bayern – hatten ihre Vertragsunterschrift von diesen beiden Entscheidungen abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. „Jetzt sollten Sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen“ sagt Norman Faber.
Pressekontakt
Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de
SH müsste demnach jetzt Hilfe von Hamburg, Niedersachsen und Bayern bekommen.
Fazit: der Monmopolstaatsvertrag ist Geschichte.
Essen, den 21. März 2007.
Auf Einladung der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein diskutierten bei einem Experten-Workshop am 8. Januar 2007 in Kiel zahlreiche Vertreter von Verbänden, Wettunternehmen, Lotterievermittlern, staatlichen Lotteriegesellschaften sowie DFB und Medien über die Zukunft von Sportwetten und Lotterien in Deutschland. Schwerpunkt war die Diskussion der rechtlichen Möglichkeiten für eine gesetzliche Trennung von Sportwetten und Lotterien. Insbesondere die Frage, ob ein Nebeneinander von staatlichen und privaten Sportwettenanbietern in einem staatlich kontrollierten Konzessionsmodell bei Beibehaltung des Lotteriemonopols möglich ist, wurde erörtert.
Vertreter der staatlichen Anbieter argumentierten hierbei, dass eine Öffnung des Sportwettenmarktes unweigerlich auch zu einer Öffnung des Lotteriemarktes führen würde, da diese verfassungsrechtlich bzw. gesetzgeberisch nicht getrennt werden könnten. Diese entscheidende Grundsatzfrage wurde nun von dem Verfassungsrechtler Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Roth untersucht.
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine unterschiedliche staatsvertragliche und gesetzliche Regelung von Sportwetten und Lotterien aufgrund der zwischen beiden Bereichen bestehenden Unterschiede weder gleichheits- noch sonst als solches verfassungswidrig wäre. Vielmehr entspräche dies der deutschen Rechtstradition, nach der Sportwetten und Lotterien aufgrund ihrer verschiedenen Voraussetzungen und Funktionsweisen schon seit jeher unterschiedlich beurteilt wurden. So wurde der Wettmarkt von 1922 bis zur Einführung der staatlichen Sportwette Oddset im Jahre 1999 ausschließlich von privaten Anbietern mit staatlichen Konzessionen betrieben. Ein wesentlicher Differenzierungsgrund ist auch die nur bei Sportwetten bestehende Schwarzmarktanfälligkeit. Den im Pferdesport schon seit vielen Jahrzehnten bekannten und bewährten, staatlich konzessionierten privaten Buchmachern unter entsprechender staatlicher Aufsicht das Angebot auch sonstiger Wetten zu ermöglichen, wäre nicht nur gesetzessystematisch stimmig, sondern zudem ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung des sich bereits abzeichnenden Entstehens eines Schwarzmarktes für Sportwetten. Eine staatlich reglementierte Öffnung des Sportwettenbereichs hätte infolgedessen keine verfassungsrechtliche Präjudizwirkung in Bezug auf den Lotteriemarkt.
Zusammenfassend bestätigt das Gutachten damit den vorgelegten alternativen Staatsvertrag der CDU-Fraktion Schleswig-Holstein, in dem nur der Sportwettenbereich neu geregelt werden soll. Der bestehende Lotteriestaatsvertrag sowie das Lotteriemonopol wären hiervon unberührt. Auf diesem Wege können die Länder ihre bestehenden Einnahmen, insbesondere aus dem Lotteriemonopol, sichern und zusätzliche Einnahmen aus den Sportwetten-Konzessionen generieren. Auf der anderen Seite wäre so die Existenz von Wettunternehmern und Lotterievermittlern mit rund 35.000 Arbeitsplätzen in Deutschland gesichert.
Das vollständige Gutachten kann unter "http://www.buchmacherverband.de" herunter geladen werden.
Es wird nähste Woche bestimmt zu einer Einigung kommen mit die alle
Beteiligten gut leben können.
Es ist auch nicht notwendig das diese Thema immer so hochgespielt
wird.Die Verantwortlichen im Glücksspiel und Lottoverband operieren
sehr vorsichtig, dass finde ich persönlich als angenehm.